Immobilienglossar

Unser Immobilienglossar bietet Ihnen eine umfassende Sammlung von Fachbegriffen und Definitionen rund um das Thema Immobilien. Egal, ob Sie ein Neuling oder ein erfahrener Investor sind, hier finden Sie präzise Erklärungen, die Ihnen helfen, die komplexe Welt der Immobilienwirtschaft besser zu verstehen.
Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.
Lineare absetzung (für „altbauten“)

Für Altbauten, die ganz oder teilweise vermietet sind, können über 50 Jahre jährlich 2 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes von den Einkünften abgesetzt werden. Für Gebäude, die vor 1925 erbaut wurden, sind es über 40 Jahre jährlich 2,5 Prozent.

L
ALLE
Loggia

Eine Loggia ist ein architektonisches Element, das in das Gebäude integriert und von mindestens drei Seiten umschlossen ist. Sie bietet gegenüber einem Balkon besseren Schutz vor Wettereinflüssen und erweitert den Wohnraum.

L
ALLE
Löschungsbewilligung

Eine Löschungsbewilligung ist die Zustimmung eines Gläubigers, üblicherweise einer Bank, zur Löschung einer Grundschuld im Grundbuch, nachdem das Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde. Dies ermöglicht dem Eigentümer, die Immobilie frei von Belastungen zu halten.

L
ALLE
Maisonette

Eine Maisonette-Wohnung erstreckt sich über zwei oder mehr Etagen und befindet sich oft in den oberen Geschossen eines Mehrfamilienhauses, ähnlich einem kleinen Haus im Haus.

M
ALLE
Makler

Ein Immobilienmakler vermittelt zwischen Eigentümern und Interessenten beim Kauf oder der Miete von Immobilien. Für seine Dienstleistungen erhält der Makler eine Provision, die in Deutschland üblicherweise als Courtage bezeichnet wird.

M
ALLE
Mansardenwohnung

Eine Mansardenwohnung befindet sich im Dachgeschoss eines Gebäudes. Der Begriff geht zurück auf den französischen Architekten J. Hardouin-Mansart, der als einer der ersten Dachgeschosse bewohnbar gestaltete. Mansardenwohnungen zeichnen sich oft durch charakteristische Dachschrägen aus.

M
ALLE
Marge

Die Marge repräsentiert die Differenz zwischen den gesamten Kosten eines Objekts (inklusive Kaufpreis, Nebenkosten und möglichen Renovierungen) und dem erzielten Verkaufspreis. Sie zeigt den Profit oder die Gewinnspanne, die aus dem Handel mit Immobilien resultiert.

M
ALLE
Mehrfamilienhaus

Ein Mehrfamilienhaus ist eine Immobilie, die mehr als zwei Wohnungen enthält und hauptsächlich für Wohnzwecke verwendet wird. Häuser mit weniger als drei Wohneinheiten werden als Einfamilien- oder Zweifamilienhäuser eingestuft. Für die Wertermittlung dieser Immobilien ist es entscheidend, die richtige Bewertungsmethode zu wählen: Sachwertverfahren oder Vergleichswertverfahren werden typischerweise bei Ein- und Zweifamilienhäusern angewandt, während bei Mehrfamilienhäusern oft das Ertragswertverfahren zum Einsatz kommt.

M
ALLE
Mietaufhebungsvertrag

Ein Mietaufhebungsvertrag erlaubt die Beendigung eines Mietverhältnisses vor Ablauf der üblichen Kündigungsfristen, sofern Mieter und Vermieter sich darauf einigen. Dieser Vertrag ist optional und erfordert die Zustimmung beider Parteien.

M
ALLE
Miete

Die Miete ist der Betrag, den ein Mieter für die zeitlich befristete Nutzung von Wohn- oder Geschäftsräumen zahlt. Der Vermieter überlässt dem Mieter diese Räumlichkeiten zur Nutzung, und als Gegenleistung entrichtet der Mieter die vereinbarte Miete.

M
ALLE
Mietervorkaufsrecht

Wenn ein Mehrfamilienhaus in einzelne Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft wird, besitzt der Mieter ein Vorkaufsrecht für seine Wohnung. Der Mieter muss über den Verkauf und sein Vorkaufsrecht informiert werden. Wenn er dieses Recht ausüben möchte, muss er zu den gleichen Konditionen wie der Drittkäufer kaufen und dies innerhalb von zwei Monaten erklären, sonst verfällt das Vorkaufsrecht.

M
ALLE
Mietervorkaufsrecht-Verzichtserklärung

Eine Verzichtserklärung auf das Mietervorkaufsrecht beschleunigt den Verkaufsprozess einer Wohnung, indem der Mieter auf sein Recht verzichtet, die Wohnung zu den Bedingungen des Drittangebots zu kaufen. Diese Erklärung wird üblicherweise eingeholt, nachdem die notarielle Urkunde über den Kaufvertrag dem Mieter vorgelegt wurde. Frühere Erklärungen sind unwirksam und der Verkäufer haftet für daraus resultierende Schäden 30 Jahre lang gegenüber dem Mieter.

M
ALLE
Mietflächenberechnung

Die Mietflächenberechnung hilft dabei, die genaue Größe der gemieteten Fläche zu bestimmen, um den Mietpreis festzulegen. Dabei werden verschiedene Teile der Wohnung oder des Büros wie Zimmer, Flure und Gemeinschaftsflächen einbezogen. Ziel ist es, klar und fair festzustellen, wie viel Platz wirklich genutzt wird. So kann der Mietpreis gerecht berechnet werden, basierend auf der tatsächlichen Fläche. Diese Methode sorgt für Transparenz zwischen Vermieter und Mieter.

M
ALLE
Mietfläche

Die Mietfläche ist der Teil der Immobilie, der einem Mieter zur Nutzung überlassen wird. Bei der Berechnung wird zwischen Wohn- und Nichtwohnzwecken unterschieden. Für Wohnzwecke wird in Deutschland die Wohnfläche gemäß der Wohnflächenverordnung berechnet. Bei gewerblichen Flächen werden oft die DIN 277 oder die Richtlinien der Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung angewendet.

M
ALLE
Mietminderung

Eine Mietminderung ist eine Reduzierung der Miete aufgrund von Mängeln, die den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache beeinträchtigen. Der Mieter hat das Recht, die Miete entsprechend zu mindern, bis der Mangel behoben ist.

M
ALLE
Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse begrenzt die Miethöhe bei Neuvermietungen von Bestandswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent. Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

M
ALLE
Mietrendite

Die Mietrendite zeigt das Verhältnis zwischen den jährlichen Mieterträgen und den Investitionskosten einer Immobilie. Sie wird als Bruttomietrendite berechnet, indem die Jahresnettokaltmiete zum Kaufpreis ins Verhältnis gesetzt wird.

M
ALLE
Mietspiegel

Der Mietspiegel dokumentiert die ortsüblichen Mieten basierend auf Faktoren wie Wohnungsg Größe, Lage und Ausstattung. Er dient Vermietern als Orientierungshilfe für angemessene Mietpreise und wird regelmäßig aktualisiert.

M
ALLE
Mietvertrag

Ein Mietvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen einem Vermieter und einem Mieter, welche die Konditionen für die Nutzung einer Immobilie festlegt. Wohnraummietverhältnisse sind in den §§ 549 bis 577 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt, während gewerbliche Mietverhältnisse nur eingeschränkt diesen Vorschriften unterliegen.

M
ALLE
Mietverwaltung/Weg-Verwaltung – Unterschied

Die Mietverwaltung kümmert sich um die Belange einzelner Mieter innerhalb einer Eigentumswohnung, während die WEG-Verwaltung das gemeinschaftliche Eigentum verwaltet und sich um übergeordnete Verwaltungsaufgaben kümmert.

M
ALLE
Mietzins

Mietzins ist ein traditioneller Begriff für die Miete und bezeichnet die regelmäßigen Zahlungen, die ein Mieter an den Vermieter für die Nutzung von Wohn- oder Geschäftsräumen leistet. Dieser Ausdruck wird häufig synonym zu ""Miete"" verwendet und kann als Entgelt für das Recht angesehen werden, eine Immobilie für einen bestimmten Zeitraum zu bewohnen oder gewerblich zu nutzen. Der Mietzins wird im Mietvertrag festgelegt und ist üblicherweise monatlich fällig.

M
ALLE
Miteigentumsanteile

Miteigentumsanteile sind definierte Bruchteile am Gemeinschaftseigentum einer Immobilienanlage, die in der Regel nach der Größe der jeweiligen Wohnfläche berechnet werden. Diese Anteile sind maßgeblich für die Aufteilung von Kosten wie Instandhaltungsrücklagen und beeinflussen ebenfalls die Stimmrechte in der Eigentümerversammlung. Wenn beispielsweise für Dachreparaturen Kosten in Höhe von 10.000 Euro anfallen, würde ein Miteigentumsanteil von 20% dazu führen, dass auf die betreffende Wohnung 2.000 Euro dieser Kosten entfallen.

M
ALLE
Mitschuldner

Ein Mitschuldner ist jemand, der zusammen mit einem oder mehreren weiteren Schuldner(n) eine Verbindlichkeit eingeht. In der Immobilienfinanzierung tritt der Ehepartner oft als Mitschuldner auf, was bedeutet, dass er genauso voll haftet wie der Hauptkreditnehmer.

M
ALLE
Modernisierung

Modernisierung in der Immobilienbranche zielt darauf ab, den Wohn- oder Nutzwert eines Gebäudes zu steigern. Beispielsweise kann dies durch das Umgestalten von Grundrissen, Aufwerten von Ausstattungen oder Verbessern der Energieeffizienz erreicht werden. Modernisierungen sind von Renovierungen zu unterscheiden, da letztere eher der Erhaltung des Zustands dienen. Die Finanzierung von Modernisierungen erfolgt oft durch spezielle Darlehen oder Förderprogramme. Die durch Modernisierung entstehenden Kosten können unter bestimmten Umständen auf die Mieter umgelegt werden.

M
ALLE
Mängelrüge

Eine Mängelrüge wird ausgesprochen, wenn eine Ware oder Dienstleistung den vertraglichen oder gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht. Die Rüge sollte schriftlich erfolgen und eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen.

M
ALLE
Nachbindung/Nachbindungsfrist

Die Nachbindungsfrist ist der Zeitraum nach der Rückzahlung öffentlicher Fördermittel für eine Immobilie, in dem bestimmte Auflagen weiterhin eingehalten werden müssen, wie beispielsweise die Beschränkung der Miethöhe auf die sogenannte Kostenmiete. Diese Frist beträgt in der Regel zehn Jahre ab dem Zeitpunkt der Ablösung der Fördermittel.

N
ALLE
Nachfinanzierung

Nachfinanzierung wird notwendig, wenn während eines Bauprojekts die ursprünglich geplanten Kosten überschritten werden und zusätzliche Mittel benötigt werden. Sie kann auch entstehen, wenn nach Abschluss der Erstfinanzierung weitere Mittel für Modernisierungen oder andere Investitionen erforderlich sind. Die Aufnahme einer Nachfinanzierung wird von Kreditinstituten kritisch geprüft, da sie oft als Risikoerhöhung angesehen wird.

N
ALLE
Nachrang

Der Nachrang beschreibt die Position eines Rechts im Grundbuch hinter bereits eingetragenen Rechten. In einer Zwangsversteigerung werden Gläubiger entsprechend ihrem Rang im Grundbuch bedient. Das bedeutet, dass nachrangige Gläubiger im Falle eines Verkaufserlöses, der nicht ausreicht, um alle Forderungen zu bedienen, unter Umständen keine Auszahlung erhalten. Ein nachrangiges Darlehen birgt daher ein höheres Risiko für den Gläubiger.

N
ALLE
Nachrangfinanzierung

Nachrangfinanzierung bezieht sich auf ein Darlehen, das im Rang hinter bereits bestehenden Grundpfandrechten abgesichert wird, typischerweise über den ersten Beleihungsraum hinaus. Aufgrund des höheren Risikos für den Darlehensgeber werden solche Finanzierungen zu höheren Zinsen als erstrangige Darlehen angeboten. Im Fall einer Zwangsversteigerung werden Gläubiger nach der Rangfolge ihrer Eintragungen im Grundbuch befriedigt, wobei nachrangige Gläubiger ein höheres Ausfallrisiko tragen.

N
ALLE
Nebenkosten

Nebenkosten sind die vom Mieter zusätzlich zur Kaltmiete zu tragenden Betriebskosten. Dazu gehören Kosten für Allgemeinstrom, Entwässerung, Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeisterdienste und viele weitere. Nicht umlagefähig sind Kosten für Instandhaltung, Kontoführungsgebühren und Verwaltergebühren. Die Nebenkosten werden jährlich abgerechnet, wobei der Mieter eine Vorauszahlung leistet, die nach der tatsächlichen Abrechnung angepasst wird.

  1. Allgemeinstrom (Beleuchtung für gemeinsame Bereiche wie Hausflure)
  2. Brandmeldeanlage (Wartung und Betrieb)
  3. Entwässerung (Kosten für die Abwasserbeseitigung)
  4. Fahrstuhlbetrieb (Wartung und Stromkosten für Aufzüge)
  5. Gartenpflege (Instandhaltung von Gemeinschaftsgärten)
  6. Gebäudeversicherung (Versicherung gegen Schäden am Gebäude durch Feuer, Sturm etc.)
  7. Gemeinschaftsantenne oder Kabelanschluss (Gebühren für Fernseh- und Radioempfang)
  8. Gemeinschaftswaschmaschine (Nutzung und Wartung gemeinschaftlicher Wascheinrichtungen)
  9. Grundsteuer (vom Eigentümer an die Gemeinde gezahlte Steuer, oft auf Mieter umgelegt)
  10. Haftpflichtversicherung (für das Gebäude)
  11. Hausmeisterdienste (Kosten für Hausmeister, der für Instandhaltung und Sauberkeit sorgt)
  12. Hausreinigung (Reinigungsdienste für gemeinschaftlich genutzte Bereiche)
  13. Heizung (Kosten für die Heizung und Warmwasserbereitung)
  14. Müllabfuhr (Gebühren für Müllentsorgung und Mülltrennung)
  15. Sachversicherung (Versicherung für Hausrat und andere bewegliche Gegenstände im Gebäude)
  16. Schornsteinreinigung (Kaminkehrer)
  17. Straßenreinigung (Gebühren für die Reinigung öffentlicher Straßen)
  18. Ungezieferbekämpfung (Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung)
  19. Wasserversorgung (Kosten für kaltes und warmes Wasser)
  20. Winterdienst (Räumen von Schnee und Eis im Winter)
N
ALLE
Nebenkostenvorauszahlung

Dies ist ein Betrag, den der Mieter zusätzlich zur Kaltmiete für voraussichtliche Nebenkosten zahlt. Nach der Jahresabrechnung des tatsächlichen Verbrauchs wird über zu viel oder zu wenig gezahlte Beträge abgerechnet, was zu Nachzahlungen oder Rückzahlungen führen kann. Bei signifikanten Änderungen der Betriebskosten kann eine Anpassung der Vorauszahlungen notwendig werden, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.

N
ALLE
Nebenleistungen

Nebenleistungen umfassen alle zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen des Darlehensnehmers neben Zinsen und Tilgung, wie z.B. Bereitstellungszinsen und Schätzgebühren, die oft für die Bereithaltung nicht sofort abgerufener Darlehensbeträge oder für die Bewertung der finanzierten Immobilie anfallen.

N
ALLE
Nennbetrag

Der Nennbetrag oder Nominalbetrag bezeichnet den auf Wertpapieren oder Darlehensverträgen ausgewiesenen Betrag, der den Grundwert der Anlage oder des Darlehens angibt, ohne Zinsen oder andere zusätzliche Kosten zu berücksichtigen.

N
ALLE
Nichtabnahmeentschädigung

Dies ist eine Gebühr, die fällig wird, wenn ein Darlehensnehmer ein zugesichertes Darlehen nicht in Anspruch nimmt. Die Bank berechnet diese Entschädigung, um Verluste zu decken, die durch die bereits erfolgte Kapitalbeschaffung entstehen, insbesondere wenn die Mittel für das Darlehen bereits auf dem Markt beschafft wurden.

N
ALLE
Nießbrauch

Der Nießbrauch ist eine besondere Form der Belastung einer Sache (zum Beispiel eines Grundstücks), die es dem Berechtigten erlaubt, alle Nutzungen aus der Sache zu ziehen. Der Berechtigte darf die Immobilie bewohnen oder die Einnahmen aus einer Vermietung für sich beanspruchen. Der Nießbrauch ist nicht übertragbar und erlischt meist mit dem Tod des Berechtigten.

N
ALLE
Nominalbetrag

Der Nominalbetrag ist die im Darlehensvertrag festgelegte Summe, die der Darlehensnehmer erhält. Oft liegt der tatsächlich ausgezahlte Betrag unter diesem Nominalbetrag aufgrund eines abweichenden Auszahlungskurses.

N
ALLE
Nominalzins

Der Nominalzins ist der Zinssatz, der auf den Darlehensbetrag angewendet wird und nicht den Effektivzins darstellt. Der Effektivzins inkludiert zusätzlich diverse Gebühren und ist daher für einen umfassenden Vergleich verschiedener Darlehensangebote aussagekräftiger.

N
ALLE
Notar

Ein Notar ist ein Jurist, der für die Beurkundung von Rechtsgeschäften wie Immobilientransaktionen zuständig ist. In Deutschland müssen Immobiliengeschäfte notariell beurkundet werden, um gültig zu sein.

N
ALLE
Notaranderkonto

Ein Notaranderkonto ist ein spezielles Konto, das von einem Notar verwaltet wird, um Gelder treuhänderisch für kurze Zeit zu halten. Bei Immobilienkäufen sichert dieses Konto, dass der Kaufpreis erst dann an den Verkäufer ausgezahlt wird, wenn alle Bedingungen erfüllt sind.

N
ALLE
Notarbestätigung

Die Notarbestätigung ist eine Erklärung des Notars gegenüber der finanzierenden Bank, dass der Eintragung einer Grundschuld nichts im Wege steht. Dies ermöglicht die Darlehensauszahlung, noch bevor die Grundschuld formal im Grundbuch eingetragen ist.

N
ALLE
Notargebühren

Notargebühren sind Teil der Nebenkosten beim Immobilienkauf und umfassen die Kosten für die Erstellung des Kaufvertrags, dessen Beurkundung und die Abwicklung des Kaufs im Grundbuch.

N
ALLE
Notarielle Beglaubigung

Bei einer notariellen Beglaubigung bestätigt der Notar die Echtheit einer Unterschrift auf einem Dokument, ohne den Inhalt des Dokuments rechtlich zu prüfen.

N
ALLE
Notarielle Beurkundung

Die notarielle Beurkundung ist ein formeller Vorgang, bei dem ein Notar wichtige Rechtsgeschäfte wie Grundstückskaufverträge oder Grundschuldbestellungen dokumentiert und ihre Gültigkeit sicherstellt.

N
ALLE
Nutzfläche

Die Nutzfläche ist jener Teil eines Gebäudes, der gemäß seiner Zweckbestimmung genutzt wird und wird nach der DIN 277 berechnet. Sie umfasst alle Flächen, die der Nutzung des Gebäudes dienen, ausschließlich der Verkehrsfläche.

N
ALLE
Nutzung

Die Art und Weise, wie eine Immobilie verwendet wird, bestimmt maßgeblich ihren Charakter. Ist jede Nutzung erlaubt, können beispielsweise Geschäfte, Praxen oder Restaurants entstehen. Es ist entscheidend, vor dem Kauf zu prüfen, ob die gewünschte Nutzung mit der Gemeinschaftsordnung übereinstimmt, besonders wenn die Immobilie ausschließlich Wohnzwecken dienen soll.

N
ALLE
Objekt

Umgangssprachliche Bezeichnung für eine Immobilie oder ein Beleihungsobjekt.

O
ALLE
Objektkredit

Ein spezifisches Darlehen, das zur Finanzierung einer Immobilie dient und durch eine Grundschuld an dieser Immobilie gesichert ist.

O
ALLE
Objektverbrauch

Ein Begriff aus der ehemaligen Eigenheimzulage, der besagt, dass jeder Bürger nur einmal im Leben für den Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum eine staatliche Förderung erhalten kann.

O
ALLE
Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus

Staatliche Unterstützung des Wohnungsbaus durch zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse und Bürgschaften, oft einkommensabhängig. Informationen hierzu bieten lokale Wohnungswesenämter.

O
ALLE
Öffnungsklausel in Teilungserklärungen

Ermöglicht Eigentümern, spätere Anpassungen in der Eigentümergemeinschaft ohne umfassende neue Beurkundungen vorzunehmen.

O
ALLE
Ökologische Baumaßnahmen

Förderfähige Baumaßnahmen, die besonders umweltfreundlich sind und früher durch die Eigenheimzulage unterstützt wurden.

O
ALLE
Pacht

Ein Vertragsverhältnis, bei dem der Pächter neben der Nutzung des gepachteten Gegenstands auch die Früchte des Gegenstands nutzen darf, wie etwa Erträge aus Landwirtschaft oder Gastronomie.

P
ALLE
Pachtvertrag

Vertragliche Vereinbarung, die einem Pächter die Nutzung und die Fruchtziehung eines Gegenstands gegen Zahlung eines Entgelts erlaubt.

P
ALLE
Penthouse

Wohn- oder Geschäftseinheit im obersten Stock eines Gebäudes, oft luxuriös ausgestattet und mit großzügiger Terrasse.

P
ALLE
Pfandbrief

Ein von Hypothekenbanken ausgegebenes Wertpapier, das zur Finanzierung von Darlehen dient. Es ist durch Immobilien oder andere Grundstücke gedeckt und gilt als sichere Anlageform.

P
ALLE
Preisangabenverordnung

Eine Regelung im Rahmen des Verbraucherschutzes, die vorschreibt, wie Preise für Waren und Dienstleistungen transparent und nachvollziehbar auszuweisen sind. Zusätzlich wird durch diese Verordnung geregelt, wie der Effektivzins für Kredite zu berechnen ist, um Konsumenten eine klare Vergleichsgrundlage zu bieten.

P
ALLE
Privatkredit

Ein Darlehensmodell, das primär für persönliche Anschaffungen wie Elektronik oder Urlaube genutzt wird. Dieser Kredit wird aufgrund der fehlenden Sicherheiten und dem Fokus auf die Bonität des Kreditnehmers in der Regel zu höheren Zinssätzen als ein durch Immobilien gesicherter Kredit angeboten.

P
ALLE
Prolongation

Die Verlängerung der Laufzeit eines Kredites nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Zinsbindung. Bei einer Prolongation werden neue Zinskonditionen festgelegt, ohne dass der Kredit an einen anderen Darlehensgeber übertragen wird.

P
ALLE
Provision

Im Immobiliensektor bezeichnet die Provision oder Courtage den Betrag, den ein Käufer oder Verkäufer eines Grundstücks an den vermittelnden Makler als Prozentsatz des Kaufpreises zahlt. Seit dem 23. Dezember 2020 gibt es neue Regelungen, die durch das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Wohnimmobilien die Aufteilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer neu ordnen.

P
ALLE
Rangbescheinigung

Eine Rangbescheinigung, ausgestellt durch einen Notar, bestätigt die Reihenfolge der Belastungen im Grundbuch, die für die Abwicklung von Ansprüchen im Falle einer Zwangsvollstreckung maßgeblich ist.

R
ALLE
Rangstelle

Die Rangstelle definiert die Priorität verschiedener im Grundbuch eingetragener Belastungen, welche die Reihenfolge bestimmt, in der Gläubiger aus dem Erlös einer Zwangsversteigerung befriedigt werden. Dies ist entscheidend, wenn der Verkaufserlös nicht ausreicht, um alle Schulden zu decken.

R
ALLE
Realkredit

Ein Realkredit, auch bekannt als Hypothekenkredit, ist ein durch Immobilien gesichertes Darlehen, das hauptsächlich für den Kauf von Grundstücken oder Gebäuden verwendet wird.

R
ALLE
Realkreditinstitute

Realkreditinstitute, oft Hypothekenbanken genannt, sind spezialisierte Banken, die Realkredite vergeben. Sie finanzieren diese Kredite typischerweise durch die Ausgabe von Pfandbriefen.

R
ALLE
Refinanzierung

Refinanzierung bezeichnet den Prozess, bei dem Banken Geld aufnehmen, um Kredite an Kunden vergeben zu können. Dies geschieht oft durch den Verkauf von Wertpapieren wie Pfandbriefen, die durch Immobilien gesichert sind.

R
ALLE
Reinertrag

Der Reinertrag bezeichnet die Einnahmen aus einer Immobilie nach Abzug aller laufenden Bewirtschaftungskosten. Er wird berechnet, indem man vom Rohertrag, also den Gesamteinnahmen aus Miete und anderen Nutzungserlösen, die notwendigen Kosten für Verwaltung, Instandhaltung und ähnliche Ausgaben subtrahiert. Dieser Wert gibt also an, wie viel effektiv von den Einkünften nach Deckung aller Ausgaben übrig bleibt. Der Begriff ist besonders wichtig im Zusammenhang mit der Immobilienbewertung, speziell im Ertragswertverfahren.

R
ALLE
Rendite

Rendite bezeichnet den Ertrag einer Kapitalanlage, ausgedrückt in Prozent pro Jahr. Sie zeigt, wie effektiv das eingesetzte Kapital Gewinn erwirtschaftet. Die Formel zur Berechnung lautet: (jährlicher Ertrag / eingesetztes Kapital) x 100.

R
ALLE
Renovierung

Eine Renovierung beinhaltet die Instandsetzung und das Aufwerten von abgenutzten oder beschädigten Teilen eines Gebäudes oder dessen Innenausstattung. Typische Maßnahmen umfassen das Verlegen neuer Bodenbeläge, das Streichen und Tapezieren von Wänden sowie den Austausch von Sanitäreinrichtungen. Renovierung unterscheidet sich von Sanierung und Modernisierung, da sie oft weniger umfangreich ist und primär der Auffrischung dient.

R
ALLE
Renovierungsklausel

Die Renovierungsklausel in einem Mietvertrag bezieht sich auf die Pflicht des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen. Diese Klausel definiert, welche Renovierungsarbeiten während und am Ende der Mietzeit vom Mieter zu übernehmen sind.

R
ALLE
Reparaturklausel

Die Reparaturklausel regelt, wer für Reparaturen in einer Wohnimmobilie verantwortlich ist. Normalerweise ist der Vermieter für größere Instandhaltungen zuständig, aber Kleinreparaturen bis zu einem bestimmten Betrag (z.B. 80 Euro) können auf den Mieter umgelegt werden. Jahresgrenzen für Reparaturkosten, wie etwa sieben Prozent der Jahresnettomiete, werden oft festgelegt, um die Gültigkeit der Klausel zu sichern. Bei gewerblichen Immobilien gibt es mehr Freiheiten in der Vertragsgestaltung, sodass die Parteien flexibler festlegen können, wer für Reparaturen aufkommt.

R
ALLE
Restnutzungsdauer

Die Restnutzungsdauer ist nach Nach § 4 Abs. 3 ImmoWertV die geschätzte Zeitspanne, in der eine Immobilie noch wirtschaftlich nutzbar ist, unter der Voraussetzung angemessener Instandhaltung und Bewirtschaftung. Diese Dauer variiert je nach Art des Objekts, dessen Zustand und den durchgeführten Instandsetzungen oder Modernisierungen. Vernachlässigungen in der Instandhaltung können die Restnutzungsdauer verkürzen.

R
ALLE
Restschuld

Die Restschuld ist der Betrag eines Darlehens, der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht zurückgezahlt wurde. Die Höhe der Restschuld wird anhand des Tilgungsplans des Darlehens bestimmt und zeigt, wie viel noch vom ursprünglichen Kreditbetrag offen ist.

R
ALLE
Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung bietet finanziellen Schutz im Todesfall des Versicherten. Die Versicherung zahlt den Hinterbliebenen oder einer vertraglich festgelegten Person eine zuvor bestimmte Summe aus. Dies ist besonders wichtig für Familien, die finanzielle Verpflichtungen, wie große Kredite, absichern möchten, falls der Hauptverdiener unerwartet verstirbt.

R
ALLE
Rohertrag

Nach § 31 Abs. 2 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist der Rohertrag die Summe der Einkünfte aus einem Grundstück, die unter normalen Bedingungen durch dessen Nutzung erzielt werden können. Dies umfasst beispielsweise Mieteinnahmen aus einem Mehrfamilienhaus oder einem Gewerbeobjekt.

R
ALLE
Räumung

Die Räumung oder Zwangsräumung ist ein Vorgang, der durch den Gerichtsvollzieher auf Antrag eines Gläubigers, wie zum Beispiel des Vermieters, durchgeführt wird, wenn der Mieter oder Schuldner das Objekt nicht freiwillig verlässt. Der Gerichtsvollzieher ist dabei ermächtigt, unmittelbaren Zwang anzuwenden, was das Aufbrechen von Schlössern und, falls notwendig, die physische Entfernung des Mieters oder Schuldners einschließt.

R
ALLE
Räumungsklage

Eine Räumungsklage wird vom Vermieter eingereicht, wenn ein Mieter die Immobilie nach einer Kündigung nicht verlässt. Diese Klage ermöglicht es dem Vermieter, einen gerichtlichen Beschluss zu erhalten, der die Räumung der Immobilie durch einen Gerichtsvollzieher erlaubt.

R
ALLE
Rückgewähransprüche

Rückgewähransprüche sind die Rechte eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bank, die Übertragung oder Löschung einer Grundschuld zu verlangen, sobald die damit gesicherten Verbindlichkeiten, wie ein aufgenommenes Darlehen, beglichen oder verringert sind.

R
ALLE
Rücktritt vom Darlehensvertrag

Ein Rücktritt vom Darlehensvertrag ist eine einseitige Entscheidung der Bank, einen noch nicht ausgezahlten Kreditvertrag zu kündigen, wenn die Voraussetzungen für die Auszahlung nicht innerhalb der festgelegten Frist erfüllt werden. In solchen Fällen kann die Bank eine Entschädigung für die Nichtabnahme des Darlehens, bekannt als Nichtabnahmeentschädigung, fordern.

R
ALLE
Rückzahlung

Die Rückzahlung eines Darlehens, auch als Tilgung bekannt, ist der Prozess des Zurückzahlens des geliehenen Kapitals, oft in regelmäßigen Raten über die Laufzeit des Kredits.

R
ALLE
SCHUFA

Die SCHUFA, Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, ist eine Einrichtung, die von deutschen Kreditinstituten und kreditgebenden Wirtschaftsunternehmen genutzt wird. Sie sammelt Informationen zur Kreditwürdigkeit von Verbrauchern, um ihre Mitgliedsinstitute vor Kreditverlusten zu schützen und Kreditnehmer vor übermäßiger Verschuldung zu bewahren. Die SCHUFA stellt diese Daten unter strengen Datenschutzauflagen zur Verfügung. Jeder hat das Recht, einmal jährlich kostenlos seine SCHUFA-Daten einzusehen. Ein niedriger Bonitätsscore kann die Finanzierung einer Immobilie erschweren.

S
ALLE
Sachverständiger

Ein Sachverständiger oder Gutachter ist ein Experte mit speziellem Fachwissen in einem bestimmten Bereich. Diese Fachleute werden häufig für Bewertungen herangezogen, etwa um den Wert einer Immobilie zu bestimmen. Sie erstellen Gutachten, die bei rechtlichen, finanziellen oder kommerziellen Entscheidungen von entscheidender Bedeutung sein können. In Deutschland ist der Titel ""Sachverständiger"" nicht gesetzlich geschützt, was bedeutet, dass jeder diesen Titel verwenden könnte, ohne die nötige Expertise zu haben. Daher ist es besonders wichtig, auf qualifizierte und zertifizierte Sachverständige zurückzugreifen.Bei der CERTA GmbH, setzen wir ausschließlich zertifizierte Sachverständige ein. Diese Experten sind entweder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Immobilienbewertung oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Diese Zertifizierungen garantieren, dass unsere Fachleute ihre Kompetenz durch strenge Prüfungen nachgewiesen haben und regelmäßigen Kontrollen ihrer Qualifikationen unterliegen. Dies stellt sicher, dass unsere Kunden stets präzise und verlässliche Bewertungen erhalten, die den aktuellen Marktwerten und rechtlichen Anforderungen entsprechen. Durch die Arbeit mit zertifizierten Sachverständigen bietet CERTA GmbH ihren Kunden nicht nur Sicherheit, sondern auch das Vertrauen, dass ihre Immobilienbewertungen auf solidem Fachwissen und anerkannten Standards basieren.

S
ALLE
Sachwert

Der Sachwert einer Immobilie setzt sich aus dem Gebäudewert und dem Bodenwert zusammen. Der Gebäudewert wird auf Basis der Baukosten, angepasst um Faktoren wie Abnutzung und den aktuellen Zustand des Gebäudes, ermittelt. Der Bodenwert berücksichtigt die dauerhaft erzielbaren Preise für Grundstücke ähnlicher Art und Lage.

S
ALLE
Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren ist eine Methode zur Bewertung von Immobilien, bei der vor allem die Herstellungskosten des Gebäudes berücksichtigt werden. Diese Kosten werden um Faktoren wie Alter und Abnutzung der Immobilie angepasst. Zum ermittelten Gebäudewert wird der Bodenwert des Grundstücks hinzugerechnet, um den gesamten Sachwert der Immobilie zu bestimmen.

S
ALLE
Sanierung

Sanierung bezieht sich auf umfangreiche Maßnahmen zur Modernisierung oder Umgestaltung einer Immobilie, die oft den teilweisen Abriss oder Umbau sowie die Erneuerung wesentlicher Infrastrukturen wie Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen umfasst. Sanierungen zielen darauf ab, eine Immobilie grundlegend zu verbessern und langfristig deren Nutz- und Lebenswert zu erhöhen. Dies unterscheidet sich von einer Renovierung, die sich auf kosmetische Verbesserungen beschränkt, und von einer Modernisierung, die sich auf technische Updates und Energieeffizienz konzentriert.

S
ALLE
Schenkung

Eine Schenkung ist die freiwillige, unentgeltliche Übertragung von Vermögenswerten von einer Person zu einer anderen. Beide Parteien stimmen überein, dass kein finanzieller Ausgleich erfolgt. Schenkungen können verschiedene Formen annehmen, darunter Geld, Immobilien oder wertvolle Gegenstände.

S
ALLE
Schenkungssteuer

Die Schenkungssteuer ist eine Steuer, die auf den Wert einer Schenkung erhoben wird, wenn der Wert der Schenkungen zwischen denselben Personen innerhalb von zehn Jahren einen festgelegten Freibetrag überschreitet. Diese Steuer variiert je nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Geber und Empfänger sowie dem Wert der Schenkung.

S
ALLE
Schuldzinsabzug

Der Schuldzinsabzug erlaubt es, Zinsen für Darlehen, die für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aufgenommen wurden, steuerlich als Werbungskosten geltend zu machen. Diese Möglichkeit besteht jedoch nicht für Zinsen von Darlehen einer selbst genutzten Immobilie. Die Absetzbarkeit hängt von der Erzielung von Einnahmen und der Absicht, Gewinn zu erzielen, ab.

S
ALLE
Schuldübernahme

Bei einer Schuldübernahme tritt ein neuer Darlehensnehmer unter Zustimmung aller Vertragsparteien in die Rechte und Pflichten eines bestehenden Darlehensvertrages ein. Dies ist häufig der Fall beim Kauf von Immobilien, wo der Käufer die bestehende Finanzierung des Verkäufers übernimmt. Eine Zustimmung der finanzierenden Bank ist erforderlich, weshalb Verkäufer und Käufer vorab klären sollten, ob und zu welchen Bedingungen eine Übernahme möglich ist.

S
ALLE
Schätzung

Eine Schätzung, auch bekannt als Taxe oder Wertgutachten, ist eine Bewertung einer Immobilie durch einen qualifizierten Sachverständigen. Diese Bewertung ist oft notwendig, damit eine finanzierende Bank den Beleihungswert für ein Darlehen festlegen kann. Bei der Schätzung werden verschiedene Aspekte berücksichtigt, darunter die Lage des Grundstücks, der Zustand des Gebäudes, der erzielbare oder bereits erzielte Mietertrag und die lokalen Marktverhältnisse.

S
ALLE
Schätzungsgebühren

Schätzungsgebühren, auch als Taxkosten bezeichnet, sind die Kosten, die für die Bewertung des Wertes einer Immobilie anfallen. Diese Gebühren werden in der Regel dem Darlehensnehmer in Rechnung gestellt und decken die Dienstleistungen des Sachverständigen ab, der die Schätzung vornimmt.

S
ALLE
Schönheitsreparatur

Schönheitsreparaturen beinhalten Arbeiten wie das Tapezieren von Wänden, Streichen von Heizkörpern und Innentüren sowie ähnliche Instandhaltungsmaßnahmen in einer Mietwohnung. Diese Pflichten können auf den Mieter übertragen werden, müssen aber individuell im Mietvertrag vereinbart werden, da Standardklauseln vom Bundesgerichtshof als unwirksam angesehen werden. Ist eine Wohnung bei Einzug renoviert, kann festgelegt werden, dass der Mieter bei Auszug ebenfalls renovieren muss.

S
ALLE
Selbsthilfe

Unter Selbsthilfe versteht man im Immobilienbereich Eigenleistungen des Bauherrn oder Eigentümers bei der Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes. Diese Eigenleistungen können Kosten reduzieren und individuelle Gestaltung ermöglichen.

S
ALLE
Selbstschuldnerische Bürgschaft

Eine selbstschuldnerische Bürgschaft bedeutet, dass der Bürge so behandelt wird, als wäre er selbst der Hauptverpflichtete. Im Falle eines Zahlungsverzugs des eigentlichen Schuldners kann der Gläubiger direkt und ohne Vorwarnung den Bürgen zur Zahlung auffordern. Diese Form der Bürgschaft wird häufig bei Kreditvergaben oder Wohnungsmietverträgen eingesetzt, um das Risiko des Gläubigers zu minimieren.

S
ALLE
Sicherheiten

Bei einer langfristigen Baufinanzierung müssen Darlehensnehmer Sicherheiten bereitstellen. Diese umfassen typischerweise Grundpfandrechte wie eine Grundschuld, können aber auch Bürgschaften oder andere Zusatzsicherheiten wie eine Kapitallebensversicherung einschließen. Diese Sicherheiten dienen dazu, das Risiko für den Kreditgeber zu reduzieren und die Kreditvergabe zu ermöglichen.

S
ALLE
Sicherungszweckerklärung

Die Sicherungszweckerklärung, auch als Zweckbestimmungserklärung bekannt, ist ein Dokument, das festlegt, wofür eine gestellte Sicherheit wie z.B. eine Grundschuld verwendet wird. Sie legt die genauen Bedingungen und den Umfang fest, unter denen die Sicherheit im Falle eines Zahlungsausfalls verwendet werden darf.

S
ALLE
Sonderausgaben

Sonderausgaben sind bestimmte Ausgaben, die steuerlich geltend gemacht werden können und somit die steuerpflichtigen Einkünfte reduzieren. Dazu zählen Ausgaben für die Altersvorsorge, Krankenversicherungsbeiträge und andere allgemeine Personenversicherungen, allerdings keine Sachversicherungen. Diese Ausgaben können direkt von den Gesamteinkünften abgezogen werden, um das zu versteuernde Einkommen zu senken.

S
ALLE
Sondereigentum

Sondereigentum umfasst Teile einer Immobilie, die ausschließlich einem Eigentümer gehören, wie die Innenräume einer Wohnung. Es beinhaltet Elemente, die verändert werden können, ohne die Rechte anderer Miteigentümer zu berühren, und schließt Teile aus, die für die Struktur und Sicherheit des Gebäudes notwendig sind oder gemeinschaftlich genutzt werden.

S
ALLE
Sondernutzungsrecht

Das Sondernutzungsrecht gestattet einem Eigentümer die exklusive Nutzung bestimmter Teile des Gemeinschaftseigentums, wie etwa eines Gartens oder eines Stellplatzes. Dieses Recht ist an das Sondereigentum des Eigentümers gebunden und kann nur zusammen mit diesem übertragen werden.

S
ALLE
Sonderumlage

Eine Sonderumlage ist eine zusätzliche finanzielle Belastung für Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, wenn größere Reparaturen notwendig sind und die vorhandene Rücklage nicht ausreicht. Diese Umlage wird in einer Eigentümerversammlung beschlossen.

S
ALLE
Souterrain

Ein Souterrain ist ein Kellergeschoss, das ganz oder teilweise unter der Straßenhöhe liegt. Diese Geschosse werden oft für Wohn- oder Gewerberäume genutzt, obwohl sie sich unterhalb der üblichen Erdoberfläche befinden.

S
ALLE
Spekulationsfrist

Die Spekulationsfrist definiert den Zeitraum, in dem der Gewinn aus dem Verkauf einer Kapitalanlageimmobilie einkommensteuerpflichtig ist. Bei Immobilien beträgt diese Frist zehn Jahre ab dem Kaufdatum. Verkäufe, die innerhalb dieser Zeit erfolgen, unterliegen der Einkommensteuer auf den erzielten Gewinn.

S
ALLE