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Wohnflächenberechnung richtig gemacht: Methoden, Unterschiede & rechtliche Konsequenzen

Wenn Sie die Wohnfläche Ihrer Immobilie richtig berechnen möchten, ist es entscheidend, die Unterschiede zwischen Wohnfläche, Grundfläche und Nutzfläche zu verstehen. Achten Sie darauf, dass die in Ihrem Mietvertrag angegebene Größe mit den tatsächlichen Maßen übereinstimmt, da dies Ihre Mietkosten und Betriebskosten erheblich beeinflussen kann. Bei Abweichungen haben Sie möglicherweise sogar Anspruch auf Mietminderung. Informieren Sie sich über die relevanten Rechtsgrundlagen und Berechnungsmethoden, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden. Ein Immobiliengutachter hilft Ihnen dabei, die Wohnfläche Ihrer Immobilie präzise zu berechnen und damit rechtliche sowie finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Grundlagen der Wohnflächenberechnung

Definition der Wohnfläche

Die Wohnfläche umfasst alle Räume, die Sie für Wohnzwecke nutzen, einschließlich Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und Badezimmer. Diese Fläche ist entscheidend für die Berechnung der Mietkosten und legt die Grundlage für Ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter.

Definition der Grundfläche

Die Grundfläche beschreibt die gesamte Fläche eines Gebäudes und ist insbesondere für die Berechnung der Grundsteuer von Bedeutung. Sie beinhaltet alle Flächen, die zur Ermittlung der baulichen Größe erforderlich sind.

Die Grundfläche berücksichtigt nicht nur die Wohnräume, sondern auch Flächen wie Treppenhäuser, Keller und Garagen, was bedeutet, dass sie oft größer ist als die Wohnfläche. Bei der Grundsteuer wird die gesamte Fläche eines Gebäudes herangezogen, während die Wohnflächenberechnung spezifisch auf tatsächlich nutzbare Wohnräume fokussiert ist.

Definition der Nutzfläche

Die Nutzfläche umfasst neben Wohnräumen auch alle zusätzlichen Flächen wie Keller, Abstellräume und Gemeinschaftsräume. Sie ist relevant für die Ermittlung von Betriebskosten und Nebenkosten.

So kann die Nutzfläche einen erheblichen Einfluss auf die Gesamtkosten haben, die Sie im Rahmen Ihrer Mietvereinbarung tragen müssen. In der Regel wird die Nutzfläche als Teil der Gesamtheit aller Immobilienflächen betrachtet, unabhängig von deren spezifischem Zweck, was es wichtig macht, diese korrekt zu erfassen und zu verstehen.

Methoden der Wohnflächenberechnung

Wohnflächenverordnung

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) definiert die genaue Berechnung der Wohnfläche in Deutschland. Hierbei werden alle Wohnräume wie Wohnzimmer, Schlafzimmer und Küchen berücksichtigt, während Flächen unter Dachschrägen und Balkone nur teilweise in die Berechnung einfließen. Diese Verordnung ist besonders relevant für Mietverträge, die ab 2004 gelten.

DIN-Norm 277

Die DIN-Norm 277 legt die Berechnung der Brutto-Grundfläche fest und führt in der Regel zu einer größeren Wohnfläche im Vergleich zur WoFlV. Hierbei werden zusätzlich Bereiche wie Balkone und Terrassen zu 100 Prozent eingerechnet, was zu einer höheren finanziellen Belastung für Mieter führen kann.

Mit der DIN-Norm 277 wird die gesamte Fläche eines Gebäudes berücksichtigt, unabhängig von der Raumhöhe. Somit erhöhen sich oft die Quadratmeterzahlen für Dachgeschosswohnungen erheblich, was bei der Mietpreisberechnung entscheidend ist. Dies kann sowohl Vor- als auch Nachteile für Mieter und Vermieter haben, da eine präzise Berechnung der Mietkosten erforderlich ist.

Zweite Berechnungsverordnung

Die Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) ermöglicht es, die Wohnfläche unter speziellen Bedingungen zu berechnen. Bei dieser Methode werden ausschließlich beheizte Räume in die Berechnung einbezogen, während nicht beheizte Flächen, wie Keller oder Treppenhäuser, ausgeschlossen bleiben.

Die II. BV wird oft in öffentlichen Wohnungsbauprojekten verwendet und kann im Vergleich zur WoFlV erheblich niedrigere Wohnflächenwerte liefern. Dies hat Auswirkungen auf die Mietpreise, da potenzielle Mieter möglicherweise weniger Wohnfläche für denselben Preis erhalten, was zu einer Mietminderung führen kann, wenn die tatsächliche Berechnung abweicht.

Brutto-Gesamtflächen-Methode

Die Brutto-Gesamtflächen-Methode (BGF-Methode) betrachtet die gesamte Grundfläche eines Gebäudes, einschließlich nicht nutzbarer Bereiche. Diese Methode ist besonders für Investoren und Bauträger von Interesse, da sie ein vollständiges Bild der Flächenverhältnisse vermittelt.

Die BGF-Methode ist umfassend und transparent, da sie alle Flächen umfasst, selbst die, die nicht direkt für Wohnzwecke genutzt werden. Das bedeutet, dass Sie bei dieser Berechnung oft mit einer größeren Quadratmeterzahl rechnen müssen, was zu einer positiven oder negativen Konsequenz für die Miet- oder Kaufpreisgestaltung führen kann.

Individuelle Berechnung

Die individuelle Berechnung ermöglicht Ihnen eine maßgeschneiderte Erfassung der Wohnfläche. Hierbei können spezielle Anforderungen, wie bauliche Gegebenheiten oder persönliche Nutzungen, berücksichtigt werden. Diese Methode ist flexibel, jedoch auch fehleranfälliger.

Mit einer individuellen Berechnung haben Sie die Möglichkeit, jede Fläche nach Ihren Bedürfnissen zu bewerten. Dies kann vorteilhaft sein, da Sie spezifische Raumnutzungen optimieren können, allerdings müssen Sie auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben achten, um sich rechtlich abzusichern.

Unterschiedliche Flächenangaben

Wohnfläche vs. Grundfläche

Die Wohnfläche ist die Summe aller Räume, die Sie für Wohnzwecke nutzen, während die Grundfläche die gesamte Fläche eines Gebäudes umfasst. Letztere ist insbesondere für die Grundsteuerberechnung relevant, wohingegen die Wohnfläche die Grundlage für die Mietkosten bildet.

Wohnfläche vs. Nutzfläche

Die Nutzfläche geht über die Wohnfläche hinaus und inkludiert auch Räume wie Keller, Dachböden oder Abstellräume. Dies ist wichtig für die Ermittlung von Betriebskosten und die Berechnung von Nebenkosten.

Wenn Sie Ihre Immobilie mieten, sollten Sie wissen, dass die Differenzierung zwischen Wohnfläche und Nutzfläche von großer Bedeutung ist. Während die Wohnfläche ausschließlich für Ihre Wohnbedürfnisse kalkuliert wird, werden in der Nutzfläche auch andere Räume mit einbezogen, was sich auf die Betriebskosten und den Gesamtwert Ihrer Mietwohnung auswirken kann.

Besondere Flächen

Balkone und Terrassen werden unterschiedlich in die Wohnflächenberechnung einbezogen. Gemäß der Wohnflächenverordnung zählen sie meist nur mit 25 bis 50 Prozent zur Wohnfläche, abhängig von der Ausstattung.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Behandlung von Balkonen und Terrassen je nach Berechnungsmethode variiert. Bei der DIN-Norm 277 hingegen wird die gesamte Fläche berücksichtigt, was zu erheblichen Unterschieden bei der endgültigen Wohnfläche führen kann. Dies kann sich direkt auf Ihre Mietkosten auswirken, daher ist es ratsam, genau zu wissen, wie diese Flächen in Ihre Kostenstruktur integriert sind.

Besondere Aspekte bei der Berechnung

Dachschrägen in der Wohnflächenberechnung

Bei der Berechnung der Wohnfläche von Dachgeschosswohnungen ist es wichtig, die Dachschrägen zu berücksichtigen. Gemäß der Wohnflächenverordnung fließen Flächen unter einer Dachschräge mit einer Höhe von weniger als 1 Meter nicht in die Berechnung ein, während Flächen zwischen 1 und 2 Metern nur zur Hälfte zählen. Ab einer Höhe von 2 Metern werden sie vollständig angerechnet. Dies kann die Wohnflächenberechnung erheblich beeinflussen und somit auch die Mietkosten.

Berücksichtigung von Abstellräumen und Keller

In der Wohnflächenberechnung spielen Abstellräume und Keller eine bedeutende Rolle, jedoch zählen sie nicht zur Wohnfläche gemäß Wohnflächenverordnung. Diese Räume sind lediglich als Nutzfläche relevant und fließen in die Mietkosten in der Regel nicht ein.

Bei der Wohnflächenberechnung ist es entscheidend, dass Abstellräume und Keller nicht zur Wohnfläche zählen. Dies wirkt sich direkt auf Ihre Mietkosten und die legalen Grundlagen aus. Daher ist es ratsam, diese Aspekte im Mietvertrag genau zu prüfen, um keine unerwarteten Kosten zu tragen. Mieter sollten sich bewusst sein, dass ausschließlich die Wohnräume für die Berechnung der Miete herangezogen werden.

Nutzung von Wintergärten und Schwimmbädern

Die Nutzung von Wintergärten und Schwimmbädern in der Wohnflächenberechnung ist besonders vorteilhaft, da beide Räume in der Regel vollständig zur Wohnfläche zählen, unabhängig von deren Beheizung. Dies kann die Wohnfläche und folglich auch Ihre Mietkosten erheblich erhöhen.

Bei der Berechnung Ihrer Wohnfläche sollten Sie die Nutzung von Wintergärten und Schwimmbädern unbedingt berücksichtigen. Diese Räume zählen in der Regel unabhängig davon, ob sie beheizt sind oder nicht, zur Wohnfläche. Das kann nicht nur Ihre Mietkosten steigern, sondern auch die Attraktivität Ihrer Wohnung erhöhen. Achten Sie jedoch darauf, dass der Vermieter die entsprechenden Flächen korrekt angibt, um Missverständnisse zu vermeiden.

Mietrechtliche Konsequenzen bei Flächenabweichungen

Anspruch auf Mietminderung

Stell fest, dass die tatsächliche Wohnfläche von der im Mietvertrag angegebenen Fläche abweicht, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Mietminderung. Diese Minderung wird in der Regel prozentual zur Abweichung der Fläche berechnet und spiegelt sich direkt in Deinen monatlichen Mietkosten wider.

Recht zur außerordentlichen Kündigung

Eine gravierende Abweichung der Wohnfläche kann Ihnen unter Umständen auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung einräumen. Das bedeutet, dass Sie den Mietvertrag fristlos beenden können, wenn die Diskrepanz erheblich ist und Sie der Ansicht sind, dass dadurch die Wohnnutzung wesentlich beeinträchtigt wird.

Wenn die tatsächliche Wohnfläche erheblich unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt, kann dies als Grundlage für eine fristlose Kündigung angesehen werden. Sie sollten in diesem Fall rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um zu prüfen, ob die Abweichung als schwerwiegend genug angesehen wird, um eine sofortige Beendigung des Mietverhältnisses zu rechtfertigen.

Bedeutung für Nebenkostenabrechnungen

Die Größe Deiner Wohnung beeinflusst nicht nur die Mietkosten, sondern auch die Nebenkostenabrechnungen. Eine größere Wohnfläche hat in der Regel höhere Betriebskosten zur Folge, während eine Abweichung nach unten zu einer Reduzierung dieser Kosten führen kann.

Bei einer Abweichung der Wohnfläche von der im Mietvertrag angegebenen Größe ist es wichtig, die entsprechenden Nebenkosten zu überprüfen. Wenn Sie aufgrund einer kleineren Wohnfläche weniger Nebenkosten zahlen müssen, kann dies zu einer finanziellen Entlastung führen. In Betracht ziehen immer, sich bei Unklarheiten rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Ansprüche geltend zu machen.

Praktische Tipps zur Wohnflächenberechnung

Messmethoden und Tools

Für eine präzise Wohnflächenberechnung stehen Ihnen verschiedene Messmethoden zur Verfügung. Nutzen Sie digitale Laser-Distanzmesser oder herkömmliche Maßbänder, um Maße genau zu erfassen. Es ist hilfreich, Grundrisse zu erstellen und dabei alle relevanten Räume und Flächen zu berücksichtigen. Achten Sie darauf, auch Dachschrägen und Nischen korrekt zu vermessen, um eine exakte Fläche zu erhalten.

Fehlerquellen bei der Berechnung

Bei der Wohnflächenberechnung gibt es zahlreiche Fehlerquellen, die Ihre Ergebnisse beeinflussen können. Dazu zählen falsche Maße, das Übersehen von Abzügen bei Dachschrägen und Nischen sowie die falsche Anwendung der Berechnungsmethode. Diese Fehler können zu einer erheblichen Fehleinschätzung Ihrer Mietkosten führen.

Ein häufiger Fehler liegt in der falschen Anwendung der jeweiligen Berechnungsmethode. Beispielsweise könnte eine Terrasse nicht richtig in die Wohnfläche einfließen, was zu einer falschen Mietberechnung führt. Zudem kann das Messen unter Umständen ungenau sein, insbesondere wenn Möbel im Weg stehen oder nicht alle Räume erfasst werden. Achten Sie daher auf Sorgfalt und verwenden Sie Tools, die die Messung unterstützen.

Einflussfaktoren auf die Wohnfläche

Ihre Wohnfläche kann von verschiedenen Einflussfaktoren abhängen, die sich auf die Größe und Ausstattung der Wohnung auswirken. Dazu zählen unter anderem die Raumhöhe, die Gestaltung von Balkon und Terrasse sowie bauliche Besonderheiten wie Schrägen oder Nischen.

Besondere Architekturmerkmale wie Dachschrägen oder offene Flächen können einen großen Einfluss auf die Berechnung haben. Räume mit niedrigen Deckenhöhen zählen weniger in die Wohnfläche, während großzügige, helle Wohnräume voll angerechnet werden. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Wohnfläche optimal genutzt wird und keine Fläche unter den Tisch fällt, sollten Sie sich intensiv mit den verschiedenen Einflussfaktoren auseinandersetzen.

Schlusswort

Die korrekte Berechnung der Wohnfläche ist ein entscheidender Faktor, den Sie bei der Anmietung einer Immobilie unbedingt berücksichtigen sollten. Es ist wichtig, dass die im Mietvertrag angegebene Größe mit den tatsächlichen Maßen Ihrer Wohnung übereinstimmt. Eine Abweichung kann nicht nur Ihre Mietkosten stark beeinflussen, sondern auch Auswirkungen auf Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen haben.

Durch das genaue Nachmessen Ihrer Wohnung können Sie sicherstellen, dass Sie in Ihrer Mietvereinbarung fair behandelt werden. Bedenken Sie, dass bei der Wohnflächenberechnung die Wohnflächenverordnung für Immobilien ab Baujahr 2004 rechtsverbindlich ist. Sollten Sie feststellen, dass die tatsächliche Wohnfläche von der im Mietvertrag angegebenen Fläche abweicht, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Mietminderung oder sogar das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Solche rechtlichen Möglichkeiten sind besonders wichtig, da sie verhindern können, dass Sie in einer weniger als idealen Wohnsituation festgehalten werden.

Nutzen Sie die verschiedenen Berechnungsmethoden, um sich ein umfassendes Bild von der Wohnfläche zu machen. Die Unterschiede zwischen der Wohnflächenverordnung, der DIN-Norm 277 und anderen Methoden können signifikant sein und haben einen direkten Einfluss auf Ihre Kosten. Beispielsweise kann eine Dachgeschosswohnung bei Anwendung der DIN-Norm mit einer Wohnfläche von 74 Quadratmetern zu Buche schlagen, während sie nach der Wohnflächenverordnung nur 52 Quadratmeter groß ist. Dies kann Ihre monatliche Miete erheblich beeinflussen.

Zu dem sollten Sie Ihre Wohnfläche stets im Auge behalten und proaktiv handeln. Ihr Wissen über die verschiedenen Berechnungsmethoden und Ihre Rechte als Mieter kann Ihnen nicht nur helfen, kurzfristige finanzielle Belastungen zu vermeiden, sondern auch langfristige rechtliche Probleme zu verhindern.

Fragen Rund um das Thema: Wohnflächenberechnung

1. Wie wird die Wohnfläche berechnet?
Die Wohnfläche wird in Deutschland in der Regel nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet. Dabei spielt insbesondere die Raumhöhe eine entscheidende Rolle: Flächen mit einer Raumhöhe von unter einem Meter werden nicht zur Wohnfläche gezählt. Bereiche mit einer Höhe zwischen einem Meter und 1,99 Metern werden zu 50 % angerechnet. Erst ab einer Raumhöhe von zwei Metern oder mehr wird die Fläche voll, also zu 100 %, als Wohnfläche gewertet. Außerdem werden bestimmte Flächen wie Balkone oder Dachterrassen anteilig berücksichtigt – häufig zu 25 % oder 50 %, abhängig von ihrer Nutzbarkeit und Ausstattung. Wichtig ist zudem, dass nur solche Räume einbezogen werden, die tatsächlich für Wohnzwecke vorgesehen und geeignet sind.

2. Wie wird die Wohnfläche offiziell berechnet?
Offiziell richtet sich die Wohnflächenberechnung seit dem Jahr 2004 nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Diese legt fest, dass alle Flächen mit einer Raumhöhe zwischen einem und zwei Metern zu 50 % und alle Flächen mit einer Raumhöhe ab zwei Metern zu 100 % angerechnet werden dürfen. Unter einem Meter wird die Fläche nicht berücksichtigt. Darüber hinaus werden bestimmte Außenflächen wie Balkone, Loggien oder Terrassen anteilig zur Wohnfläche hinzugefügt, wobei hier in der Regel 25 bis 50 % als Maßstab gelten. Ziel dieser Vorschrift ist es, bundesweit einheitliche und nachvollziehbare Regeln für die Flächenermittlung zu schaffen – sowohl bei Mietverträgen als auch beim Immobilienverkauf.

3. Welche Räume zählen nicht zur Wohnfläche?
Nicht alle Räume einer Immobilie werden bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt. Keller- und Dachbodenräume, Heizungsräume, Waschküchen, Garagen sowie Abstellräume außerhalb der Wohnung zählen nicht zur anrechenbaren Wohnfläche. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden Pfeiler, Säulen oder Vorsprünge, wenn sie eine Fläche von mehr als 0,1 m² und eine Höhe über 1,50 m aufweisen. Diese Elemente gelten als bauliche Einschränkungen und dürfen nach der Wohnflächenverordnung nicht einbezogen werden, da sie den Wohnwert nicht erhöhen.

4. Woher bekomme ich die Wohnflächenberechnung?
Die Berechnung der Wohnfläche lässt sich aus verschiedenen Dokumenten entnehmen, je nach Situation. In der Regel finden Sie Angaben zur Wohnfläche in Ihrem Mietvertrag, Kaufvertrag oder den Bauunterlagen der Immobilie. Auch der Grundbuchauszug oder der Energieausweis enthalten oft Informationen über die Wohnfläche. Sollte keine verlässliche Berechnung vorliegen oder Zweifel bestehen, empfiehlt es sich, eine professionelle Wohnflächenberechnung durch einen Sachverständigen oder Architekten erstellen zu lassen – insbesondere dann, wenn Unstimmigkeiten bei den Mietkosten bestehen oder ein Immobilienverkauf geplant ist.

5. Wird ein Flur zur Wohnfläche gerechnet?
Ob ein Flur zur Wohnfläche zählt, hängt vom Kontext ab. Flure innerhalb der Wohnung, also zum Beispiel der Eingangsbereich oder ein Flur, der zu den Zimmern führt, zählen in der Regel zur Wohnfläche – sofern sie eine ausreichende Raumhöhe haben. Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern oder gemeinschaftlich genutzte Flure hingegen gelten als Verkehrsflächen und sind nicht anrechenbar. Treppen innerhalb einer Maisonettewohnung können wiederum zur Wohnfläche zählen, auch wenn nur der Trittbereich einbezogen wird. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen privat genutzten und gemeinschaftlich genutzten Bereichen, da diese unterschiedlich bewertet werden.

6. Welche Räume zählen nicht als Zimmer?
Ein „Zimmer“ im wohnwirtschaftlichen Sinne ist ein abgeschlossener Raum, der vorrangig dem Aufenthalt dient. Dazu gehören Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer und Arbeitszimmer. Nicht als Zimmer gelten dagegen Küchen, Bäder, Flure, Abstellräume, Toiletten oder Hauswirtschaftsräume – mit einer Ausnahme: Eine Wohnküche, also eine Küche mit einem wohnlichen Charakter und Aufenthaltsqualität, kann als halbes Zimmer bewertet werden. So ergibt sich zum Beispiel bei einer 2,5-Zimmer-Wohnung häufig die Aufteilung in zwei Wohnräume plus eine Wohnküche. Diese Kategorisierung hat vor allem bei Mietverträgen und Immobilienanzeigen Bedeutung.

7. Wie kann ich meine Wohnfläche messen lassen?
Wenn Sie Ihre Wohnfläche professionell bestimmen lassen möchten, haben Sie die Möglichkeit, einen Gutachter, Architekten oder einen auf Flächenermittlung spezialisierten Immobiliendienstleister zu beauftragen. Die Experten messen alle relevanten Flächen vor Ort aus und erstellen eine exakte Berechnung auf Grundlage der gültigen Vorschriften – meist nach der WoFlV. Die Kosten liegen je nach Aufwand und Wohnungsgröße zwischen 600 € und 1.000 €, wobei Faktoren wie Dachschrägen, Nutzbarkeit der Flächen und bewohnter Zustand der Wohnung Einfluss auf den Preis haben. Gerade bei Streitfällen oder Unsicherheiten empfiehlt sich diese Investition.

8. Wer darf eine Wohnflächenberechnung erstellen?
Eine anerkannte Wohnflächenberechnung sollte von zertifizierten Fachleuten erstellt werden. Dazu zählen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Architekten, Bausachverständige sowie zertifizierte Immobilienmakler oder Gutachter mit entsprechender Fachqualifikation. Es ist zwar theoretisch möglich, die Berechnung selbst vorzunehmen, dies wird jedoch nicht empfohlen – insbesondere nicht, wenn die Fläche Bestandteil eines rechtlichen oder finanziellen Prozesses ist (z. B. Mietstreit, Verkauf, Finanzierung). Nur ein professionelles Gutachten wird von Gerichten, Banken oder Behörden als verbindlich anerkannt.

9. Was kostet eine Wohnflächenberechnung vom Architekten?
Die Kosten für eine professionelle Wohnflächenberechnung durch einen Architekten setzen sich meist aus mehreren Komponenten zusammen. Für die Vermessung vor Ort fallen in der Regel 2,50 €/m² an. Für die digitale oder manuelle Erstellung von Grundrisszeichnungen kommen nochmals etwa 2,50 €/m² hinzu. Die Berechnung und Dokumentation der Flächen kostet im Durchschnitt 2,00 €/m². Falls Dachschrägen vorhanden sind, wird häufig ein Zuschlag von etwa 25 % berechnet. Damit ergeben sich je nach Umfang der Wohnung schnell Gesamtkosten im mittleren dreistelligen Bereich. Diese Investition lohnt sich jedoch, wenn Sie Klarheit und rechtliche Sicherheit bei der Flächenangabe benötigen.

10. Muss der Vermieter die Wohnflächenberechnung vorlegen?
Ja, ein Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, die angegebene Wohnfläche im Mietvertrag nachzuweisen, insbesondere wenn der Mieter die Richtigkeit der Angabe anzweifelt. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH, VIII ZR 220/17) in einem Grundsatzurteil entschieden. Kommt es zu Unstimmigkeiten über die Wohnfläche, muss der Vermieter belegen können, wie diese berechnet wurde – etwa durch Vorlage einer professionellen Wohnflächenberechnung, Baupläne oder ein Gutachten. Akzeptiert der Mieter die Angabe zunächst stillschweigend, besteht zwar keine unmittelbare Prüfpflicht, doch bei späteren Beanstandungen kann der Vermieter in der Beweispflicht stehen.

Quellen:

Nachrichten zum Thema: Wohnflächenberechnung

WoFlV - Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche

Wohnflächenberechnung (Text des Teiles IV der Zweiten Berechnungsverordnung)

Text der Wohnflächenverordnung

Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV)

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