Matthias Mertens
zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

Erbschaftssteuer beim geerbten Haus: Was Sie bei der Eigennutzung beachten müssen

Die Erbschaft einer Immobilie kann sowohl ein Traum als auch eine Herausforderung sein. Bevor Sie in Ihr neues Zuhause einziehen, sollten Sie die Kosten der Eigennutzung gründlich prüfen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Hierzu gehören nicht nur mögliche Erbschaftssteuern, die bei der Eigennutzung einer Immobilie anfallen können, und noch vorhandene Hypotheken, sondern auch anfallende Sanierungskosten. Durch eine detaillierte Analyse der finanziellen Verpflichtungen und laufenden Kosten sichern Sie sich optimale Bedingungen für Ihr ererbtes Eigentum und vermeiden eine mögliche Verschuldung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Erbschaftssteuer: Informieren Sie sich über die anfallende Erbschaftssteuer, da diese den Wert der geerbten Immobilie erheblich beeinflussen kann. Ehepartner und Kinder können von der Steuer befreit werden, wenn sie die Immobilie mindestens zehn Jahre selbst nutzen.
  • Hypothek und Schulden: Überprüfen Sie, ob noch Hypotheken oder andere Schulden auf der Immobilie lasten, denn als Erbe übernehmen Sie auch diese finanziellen Verpflichtungen.
  • Sanierungsbedarf: Lassen Sie die Immobilie auf benötigte Sanierungen prüfen, da alte Immobilien oft unerwartete Kosten für Reparaturen und Modernisierungen mit sich bringen können.

Erbschaftssteuer: Grundlagen und Freibeträge

Wenn Sie eine Immobilie erben, ist es entscheidend, sich mit den Grundlagen der Erbschaftssteuer auseinanderzusetzen. In Deutschland unterliegen Nachlässe der Erbschaftssteuer, die abhängig von Ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen ist. Die Erbschaftssteuer wird in drei Steuerklassen unterteilt, die die Höhe der Steuerlast bestimmen.

Ehepartner und Kinder genießen einige Vorteile, da sie von der Erbschaftssteuer befreit sind, solange sie die geerbte Immobilie mindestens zehn Jahre lang selbst nutzen. Für andere enge Verwandte wie Enkelkinder, Nichten oder Neffen gelten Freibeträge, die jedoch deutlich geringer sind. Wenn Sie beispielsweise von einem Onkel oder einer Tante erben, liegt der Freibetrag nur bei 20.000 Euro. Dies bedeutet, dass Sie in vielen Fällen die Erbschaftsteuer bezahlen müssen, auch wenn die Immobilie weit mehr wert ist.

Ein wichtiger Aspekt, den Sie bei der Schätzung der Erbschaftssteuer beachten sollten, ist der immobilienbezogene Wert. Gemäß den neuen Vorschriften des Jahressteuergesetzes 2022 müssen Immobilienwerte künftig sehr nah am tatsächlichen Verkaufswert geschätzt werden. In den letzten Jahren sind die Immobilienpreise, insbesondere in Ballungsräumen, erheblich gestiegen, was zu einem Anstieg der Erbschaftssteuer führt.

In 2023 wurden einige Änderungen wirksam, die Auswirkungen auf die Berechnung der Erbschaftssteuer haben. Eine Erhöhung der Nutzungsdauer von Wohnimmobilien von 70 auf 80 Jahre führt dazu, dass der Abzugsbetrag verringert wird. Dies bedeutet, dass der Restwert der Immobilie höher ist und somit eine höhere Steuerlast zu erwarten ist.

Bevor Sie in die geerbte Immobilie einziehen oder diese verkaufen, ist es daher wichtig, dass Sie sich eine klare Vorstellung von der zu erwartenden Steuerlast verschaffen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Experten beraten, um die genaue Höhe der Erbschaftssteuer und die möglichen Freibeträge zu überprüfen. Dies hilft Ihnen, unangenehme Überraschungen zu vermeiden und Ihre finanzielle Situation realistisch einzuschätzen.

Bewertungen und Veränderungen der Erbschaftssteuer 2023

Im Jahr 2023 treten bedeutende Änderungen im Erbschaftssteuerrecht in Kraft, die vor allem die Bewertung von Immobilien betreffen. Diese neuen Vorschriften, die Teil des Jahressteuergesetzes 2022 sind, haben direkte Auswirkungen auf die Steuerverpflichtungen, denn die Werte von Erbimmobilien werden nun näher am tatsächlichen Verkaufswert geschätzt.

Ein zentraler Aspekt der Änderungen ist die Verlängerung der Nutzungsdauer von Wohnimmobilien von 70 auf 80 Jahre. Diese Maßnahme führt dazu, dass der Abzugsbetrag vom Wert der Immobilie verringert wird, was in einem höheren steuerlichen Wert resultiert. Dies kann besonders stark ins Gewicht fallen, sollten Sie die Immobilie als Ihr Eigenheim nutzen wollen.

Ein weiteres wichtiges Element ist der Anstieg des Sachwertfaktors. Dieser Faktor wird basierend auf Verkäufen im Vorjahr erstellt und multipliziert sich mit dem Restwert der Immobilie. Selbst kleine Anpassungen – wie ein Anstieg von 1,0 auf 1,4 – führen zu einer massiven Wertsteigerung von bis zu 40 Prozent. Das bedeutet, dass viele Erben nun mit unerwartet höheren Erbschaftssteuern rechnen müssen, wenn sie Eigentum erben, das in einer begehrten Lage liegt.

Zusätzlich wird ein neuer Regionalfaktor eingeführt, der Unterschiede im durchschnittlichen Baukostenniveau abbildet. Dies betrifft insbesondere gefragte Wohngegenden und kann die Steuerlast weiter erhöhen, wenn Sie eine Immobilie in einer solchen Region geerbt haben.

Die bayerische Landesregierung hat bereits Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen diese Neuregelungen eingereicht, mit dem Ziel, die Freibeträge zu erhöhen und die Steuersätze zu senken. Sie sollten diese Entwicklungen genau verfolgen, da sie in naher Zukunft Ihre finanzielle Planung beeinflussen können.

Hypotheken und Schulden: Auch Erben haben Verpflichtungen

Wenn Sie eine Immobilie erben, freuen Sie sich vielleicht über das neue Eigentum und die Möglichkeiten, die es mit sich bringt. Doch vergessen Sie nicht, dass Sie auch die Schulden des Erblassers erben. Das bedeutet, dass Sie nicht nur für die Immobilie verantwortlich sind, sondern auch für etwaige Hypotheken oder andere Verpflichtungen, die mit dem Eigentum verbunden sind. Diese Schulden können belastend sein und sollten vor einer Entscheidung über die Eigennutzung sorgfältig berücksichtigt werden.

Nach der Annahme der Erbschaft treten Sie in die Fußstapfen des Erblassers und übernehmen die Verpflichtungen aus allen bestehenden Darlehensverträgen. Dies betrifft nicht nur die Rückzahlungen an die Bank, sondern umfasst auch alle Forderungen, die diese gegen den Erblasser hatte. In vielen Fällen haben Erben die Möglichkeit, das bestehende Darlehen weiterhin zu bedienen, was eine gewisse Sicherheit bietet. Solange Sie die vertraglichen Verpflichtungen erfüllen, wird die Bank in der Regel nicht das Darlehen vorzeitig kündigen oder Sicherheiten verwerten.

Wenn Sie feststellen, dass die Hypothek für die geerbte Immobilie noch besteht, sollten Sie über Ihre Optionen nachdenken. Eine Möglichkeit ist, mit Ihrem Bankberater zu sprechen und zu klären, ob due Bedingungen des Darlehens auf Ihre Situation angepasst werden können. Vielleicht möchten Sie alternative Finanzierungen in Betracht ziehen, die Ihnen helfen könnten, die Zahlungen zu optimieren.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die mögliche Kündigung des Darlehens. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, das Darlehen abzulösen, wenn Sie bessere Konditionen finden oder die finanzielle Belastung reduzieren wollen. Sehen Sie sich auch die Möglichkeit von Ratenzahlungen mit Ihren Miterben an, um die notwendigen Beträge zusammenzutragen, insbesondere wenn es um die Auszahlung an Miterben geht.

Miterben: Rechte und Pflichten klären

Wenn Sie nicht der Alleinerbe der geerbten Immobilie sind, ist es entscheidend, die Rechte und Pflichten mit Ihren Miterben klar zu regeln. Sie können nicht einfach in die Immobilie einziehen, ohne das Einverständnis aller Miterben. Daher ist es wichtig, ein offenes Gespräch über die gemeinsamen Erbschaftsregularien zu führen.

Zu den ersten Schritten gehört die Bewertung der Immobilie. Sie sollten eine professionelle Schätzung der Immobilie einholen, um den aktuellen Marktwert zu ermitteln. Dieser Wert beeinflusst, wie viel jeder Miterbe erhält, wenn Sie den anderen an Ihrem Erbanteil auszahlen möchten. Denken Sie daran, dass auch etwaige nicht abbezahlte Hypotheken in die Berechnung der Ablösesumme einfließen müssen.

Wenn Sie sich entscheiden, die Immobilie weiterhin gemeinsam zu nutzen, sollten Sie klare Vereinbarungen zur Nutzung und zu den laufenden Kosten treffen. Dazu zählen beispielsweise Instandhaltungskosten, Grundsteuer und mögliche Sanierungen. Oft haben ältere Erblasser notwendige Reparaturen und Modernisierungen aufgeschoben, was zu hohen Kosten führen kann, wenn es an die Instandhaltung geht.

Falls Sie nicht in der Lage sind, den vollen Betrag zur Auszahlung Ihrer Miterben sofort aufzubringen, können Sie Ratenzahlungen oder eine Finanzierung durch die Bank in Betracht ziehen. Diese Optionen sollten jedoch im Vorfeld mit Ihren Miterben besprochen und schriftlich festgehalten werden, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass alle Miterben in der Regel einer Einigung zustimmen müssen, bevor eine Entscheidung über Verkauf oder Nutzung der Immobilie getroffen wird. Klärende Gespräche und eine schriftliche Festlegung aller Vereinbarungen sind essenziell, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.

Die Klärung der Rechte und Pflichten kann mit finanziellen Auswirkungen verbunden sein, insbesondere wenn es um die Auszahlung oder die Kostenverteilung geht. Eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt kann Ihnen helfen, die bestmögliche Strategie für die Zusammenarbeit mit Ihren Miterben zu entwickeln und Ihre finanziellen Interessen zu wahren.

Im Endeffekt sollten Sie stets darauf achten, dass die Absprachen transparent sind und im besten Interesse aller Beteiligten liegen. Der gemeinsame Erbe kann sowohl eine Chance als auch eine Herausforderung sein – der Schlüssel liegt in der Kommunikation und einer strukturierten Herangehensweise.

Zustand der Immobilie: Vorbereitungen und zu erwartende Kosten

Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, ist es von entscheidender Bedeutung, ihren Zustand sorgfältig zu überprüfen. Der Zustand der Immobilie kann einen erheblichen Einfluss auf Ihre zukünftigen Kosten haben, insbesondere wenn es um notwendige Reparaturen oder Renovierungen geht. Bevor Sie in Ihre neue Erbschaft einziehen oder diese vermieten möchten, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten.

In vielen Fällen haben ältere Eigentümer, insbesondere wenn sie gesundheitliche Probleme hatten, Reparaturen und Modernisierungen vernachlässigt. Dazu zählen möglicherweise dringende Arbeiten wie die Erneuerung des Daches, die Behebung von Feuchtigkeitsproblemen im Keller oder grundlegende Maßnahmen zur Verbesserung der Dämmung. Fehlende Wartung kann zusätzliche Kosten verursachen, die unerwartet hoch sein können. Größere Sanierungsarbeiten können schnell in den fünfstelligen Bereich gehen, was für Ihren finanziellen Spielraum eine erhebliche Belastung darstellen kann.

Um ungeplante Ausgaben zu vermeiden, ist es ratsam, die Immobilie von einem Experten begutachten zu lassen. Dieser kann Ihnen detaillierte Informationen darüber geben, welche Reparaturen sofort notwendig sind und welche Arbeiten möglicherweise in naher Zukunft anstehen. Basierend auf dieser Bewertung können Sie anfallende Unterhaltungskosten besser einschätzen und in Ihr Budget einplanen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass beim Erben nicht nur das Vermögen übertragen wird, sondern auch mögliche finanziellen Verpflichtungen, darunter Hypotheken oder andere Schulden, die auf der Immobilie lasten. Es ist wichtig, sich über die finanziellen Verpflichtungen im Klaren zu sein, bevor Sie in die Immobilie einziehen. Möglicherweise benötigen Sie auch die Zustimmung der Miterben, wenn Sie nicht Alleinerbe sind, was zusätzliche Kosten für eine Auszahlung an die Miterben mit sich bringen kann.

Eine professionelle Bewertung des Zustands der Immobilie ist unerlässlich, um notwendige Reparaturen und damit verbundene Kosten realistisch einschätzen zu können. Dies hilft Ihnen nicht nur, böse Überraschungen zu vermeiden, sondern ermöglicht Ihnen auch, die finanziellen Ressourcen besser zu planen und zu steuern. Seien Sie proaktiv und lassen Sie sich von einem Fachmann beraten, um Ihre Erbschaft optimal nutzen zu können.

Entscheidung für Eigennutzung der Immobilie oder Verkauf

Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, stehen Sie vor einer entscheidenden Wahl: Sollten Sie die geerbte Immobilie selbst nutzen oder sie verkaufen? Diese Entscheidung kann langfristige Auswirkungen auf Ihre finanzielle Situation und Ihre persönlichen Umstände haben. Daher ist es wichtig, sowohl die Vor- als auch die Nachteile sorgfältig abzuwägen.

Vorteile der Eigennutzung:

  • Die Eigennutzung kann Ihnen helfen, monatliche Mietkosten zu sparen, wenn Sie in einem eigenen Zuhause leben, anstatt zur Miete zu wohnen.
  • Als Ehepartner oder Kind sind Sie von der Erbschaftsteuer befreit, wenn Sie die Immobilie mindestens zehn Jahre lang selbst nutzen. Dies kann Ihnen potenziell erhebliche Steuerlasten ersparen.
  • Sie können Ihre eigenen Wohnvorstellungen und Renovierungswünsche umsetzen, um das Haus nach Ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten.

Nachteile der Eigennutzung:

  • Die monetären Belastungen durch die anfallenden Erbschaftsteuern können erhebliche finanzielle Schwierigkeiten verursachen. In einigen Fällen müssen Erben das Haus verkaufen, um diese Kosten zu decken.
  • Es könnten unerwartete Sanierungskosten anfallen, insbesondere in älteren Immobilien, die dringend modernisiert werden müssen. Lassen Sie sich daher die Immobilie von einem Experten bewerten, um spätere Überraschungen zu vermeiden.
  • Falls eine Hypothek auf der Immobilie lastet, müssen Sie diese weiter abzahlen, was Ihre finanzielle Situation zusätzlich belasten kann.

Vorteile des Verkaufs:

  • Der Verkauf der Immobilie könnte Ihnen eine einmalige Geldsumme einbringen, die Sie für andere Investitionen oder Ihre eigenen finanziellen Ziele nutzen können.
  • Sie entziehen sich der Verantwortung für Instandhaltungs- und Sanierungskosten, die mit der Eigentümerschaft verbunden sind.
  • Der Verkauf könnte Ihnen helfen, sich vor finanziellen Belastungen durch hohe Erbschaftsteuern und mögliche Hypotheken zu schützen.

Nachteile des Verkaufs:

  • Der Verkauf könnte möglicherweise mit hohen Transaktionskosten verbunden sein, die Ihr Einkommen schmälern.
  • Sie verlieren den persönlichen Emotionswert der Immobilie, insbesondere wenn es sich um das Elternhaus handelt.
  • Zukünftig könnte eine Wertsteigerung der Immobilie eintreten, die Ihnen entgeht, wenn Sie sich für den Verkauf entscheiden.

Die Entscheidung, ob Sie die geerbte Immobilie selbst nutzen oder verkaufen, sollte auf einer sorgfältigen Analyse Ihrer finanziellen Situation, Ihrer persönlichen Umstände und Ihrer langfristigen Ziele basieren. Es ist ratsam, sich von einem Finanzberater oder Immobilienexperten beraten zu lassen, um die bestmögliche Entscheidung für Ihre Erbschaft zu treffen.

Fazit: Erbschaftssteuer bei Eigennutzung eines geerbten Hauses

Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, sollten Sie sorgfältig die Kosten der Eigennutzung prüfen, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Überlegen Sie zunächst, wie hoch die Erbschaftssteuern sein werden und ob eine Hypothek auf der Immobilie lastet. Informieren Sie sich über erforderliche Sanierungen und die Möglichkeit, Miterben auszuzahlen. Eine professionelle Bewertung der Immobilie kann Ihnen helfen, den tatsächlichen Wert zu erkennen und die finanziellen Verpflichtungen realistisch einzuschätzen. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihr Erbe nicht zur finanziellen Belastung wird.

Fragen rund um das Thema:  Erbschaftssteuer Haus Eigennutzung

1. Wann ist ein Haus von der Erbschaftssteuer befreit?
Eine Immobilie ist von der Erbschaftssteuer befreit, wenn der verstorbene Eigentümer die Immobilie bis zu seinem Tod selbst genutzt hat und sie an einen Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder an Kinder vererbt wird, die das Haus ebenfalls selbst nutzen. Für den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner entfällt die Steuer vollständig, wenn die Immobilie mindestens zehn Jahre lang selbst bewohnt wird. Für Kinder gilt die Steuerbefreiung jedoch nur bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern. Wohnfläche, die über diesen 200 Quadratmetern liegt, wird anteilig besteuert. Wichtig ist auch, dass der Einzug innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall erfolgen muss, um die Steuerbefreiung zu sichern.

2. Wie kann ich mein Haus steuerfrei vererben?
Um ein Haus steuerfrei zu vererben, können Sie es an Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder übertragen. Der Ehepartner kann die Immobilie vollkommen steuerfrei erben, unabhängig von ihrem Wert, und zusätzlich noch bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben. Kinder haben ebenfalls einen Freibetrag von 400.000 Euro pro Kind. Sollte der Nachlass den Freibetrag übersteigen, wird nur der überschreitende Betrag mit der Erbschaftssteuer belegt. Diese steuerlichen Vorteile machen es besonders attraktiv, Immobilien an nahe Verwandte zu vererben.

3. Wie hoch ist die Erbschaftssteuer, wenn man ein Haus erbt?
Die Erbschaftssteuer hängt vom Wert des Hauses und der Steuerklasse des Erben ab. In Steuerklasse I, zu der Ehepartner und Kinder gehören, beträgt die Steuer bei einem Erbe bis zu 75.000 Euro 7 %, bis 600.000 Euro 15 % und kann bei sehr hohen Erbschaften bis zu 19 % betragen. In Steuerklasse II, die unter anderem Geschwister und Nichten umfasst, liegt der Steuersatz bei einem Erbe bis 75.000 Euro bei 15 %, und bei einem Erbe bis zu 600.000 Euro bei 25 %. Zusätzlich gibt es Freibeträge, die abhängig von der Verwandtschaftsbeziehung variieren und vorab vom Erbe abgezogen werden.

4. Kann ich die Erbschaftssteuer umgehen, wenn ich sofort in die geerbte Immobilie einziehe?
Ja, das ist möglich. Wenn Sie als Ehepartner, eingetragener Lebenspartner oder Kind die geerbte Immobilie selbst nutzen und innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall einziehen, entfällt die Erbschaftssteuer. Voraussetzung ist jedoch, dass die Immobilie mindestens zehn Jahre als Hauptwohnsitz genutzt wird. Bei Kindern gilt diese Steuerbefreiung allerdings nur für Immobilien bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern. Überschreitet die Immobilie diese Größe, wird der darüber hinausgehende Wohnraum versteuert.

5. Wie lange muss ein Haus überschrieben sein, um keine Erbschaftssteuer zu zahlen?
Damit eine Überschreibung steuerlich wirksam wird, müssen nach der Übertragung des Hauses mindestens zehn Jahre vergehen. Wenn der Eigentümer innerhalb dieser Frist verstirbt, wird die Immobilie als Teil des Erbes behandelt und kann somit der Erbschaftssteuer unterliegen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Immobilie von den Erben selbst genutzt werden muss, um von der Steuerbefreiung zu profitieren. Sollte die Immobilie innerhalb der ersten zehn Jahre verkauft oder vermietet werden, kann die Erbschaftssteuer nachträglich erhoben werden.

6. Wann entfällt die Erbschaftssteuer bei Immobilien im Jahr 2024?
Auch im Jahr 2024 gilt: Erben, die eine Immobilie selbst nutzen, können von der Erbschaftssteuer befreit werden. Diese Regelung gilt für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, die die Immobilie mindestens zehn Jahre lang selbst nutzen und diese als Hauptwohnsitz beibehalten. Kinder profitieren ebenfalls von der Steuerbefreiung, allerdings nur für Wohnflächen bis zu 200 Quadratmetern. Übersteigt die Wohnfläche diese Grenze, wird der übersteigende Teil anteilig versteuert. Die Steuerbefreiung kann auch dann entfallen, wenn die Immobilie innerhalb der zehn Jahre verkauft oder vermietet wird.

7. Was ändert sich 2024 bei der Erbschaftssteuer?
Für Nichten und Neffen bleibt die Erbschaftssteuer im Jahr 2024 unverändert. Sie gehören weiterhin zur Steuerklasse II und haben einen steuerlichen Freibetrag von 20.000 Euro. Für den Erbanteil bis 75.000 Euro müssen Nichten und Neffen 15 % Erbschaftssteuer zahlen. Dieser Steuersatz steigt auf 20 % bei Erbschaften bis 300.000 Euro und auf 25 % bei Erbschaften bis zu 600.000 Euro. Diese Änderungen betreffen jedoch nur entfernte Verwandte, während für nahe Familienangehörige die bestehenden Freibeträge weiterhin gelten.

8. Wie berechnet das Finanzamt ein geerbtes Haus?
Das Finanzamt bewertet eine geerbte Immobilie in der Regel anhand des Verkehrswertes. Bei vermieteten Immobilien gewährt das Finanzamt jedoch einen Abschlag von 10 % auf den ermittelten Immobilienwert. Das bedeutet, dass nur 90 % des Verkehrswertes der Immobilie zur Berechnung der Erbschaftssteuer herangezogen werden. Dieser Abschlag soll den geringeren Nutzwert einer vermieteten Immobilie im Vergleich zu einer selbst genutzten Immobilie widerspiegeln. Je nach Art der Immobilie und deren Nutzung kann dieser Wert jedoch variieren.

9. Wie kann ich ein Haus steuerfrei erben?
Um ein Haus steuerfrei zu erben, ist es erforderlich, die Immobilie nach dem Erbfall selbst zu nutzen und innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall einzuziehen. Zudem muss das Haus für mindestens zehn Jahre als Hauptwohnsitz genutzt werden. Bei Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern entfällt die Steuer unabhängig von der Wohnfläche. Bei Kindern gilt diese Regelung jedoch nur für Immobilien mit einer Wohnfläche bis zu 200 Quadratmetern. Sollte die Wohnfläche größer sein, wird der übersteigende Anteil des Hauses versteuert.

10. Wie schnell nach dem Erbfall muss ich das Haus verkaufen?
Wenn die geerbte Immobilie vermietet ist, gilt eine Spekulationsfrist von zehn Jahren. Das bedeutet, dass bei einem Verkauf innerhalb dieser zehn Jahre auf den Veräußerungsgewinn Steuern fällig werden können. Handelt es sich jedoch um eine selbst genutzte Immobilie, fällt die Spekulationsfrist weg. Steuern auf den Veräußerungsgewinn werden nur dann fällig, wenn die Immobilie innerhalb von zwei Kalenderjahren nach dem Erbfall verkauft wird. Nach Ablauf dieser Frist kann die Immobilie steuerfrei veräußert werden.

11. Was reduziert die Erbschaftssteuer?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Erbschaftssteuer zu reduzieren. Eine davon ist die Schenkung zu Lebzeiten, bei der die gleichen Freibeträge wie bei der Erbschaft gelten, jedoch alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. Auch die Eintragung eines Nießbrauchrechts kann die Steuerlast senken, da der Wert der Immobilie dadurch vermindert wird. Weiterhin kann es helfen, das Privatvermögen in ein Betriebsvermögen umzuwandeln oder mehrere Erben zu benennen, um den Nachlass unter den Freibeträgen zu verteilen.

12. Was bedeutet die 10-Jahres-Frist bei der Hausübertragung?
Die 10-Jahres-Frist bedeutet, dass eine Schenkung erst dann als endgültig gilt, wenn der Schenkende mindestens zehn Jahre nach der Übertragung noch lebt. Stirbt der Schenkende innerhalb dieser Frist, wird die Schenkung steuerlich als Erbe behandelt, und es kann Erbschaftssteuer anfallen.

Quellen:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 2018 Herausgabepflicht des Erbschaftsbesitzers

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)

Bundesministerium der Finanzen: Erbschaft- & Schenkungsteuer

Nachrichten zum Thema: Erbschaftssteuer Haus Eigennutzung

Erbschaftssteuer- und Schenkungssteueroptimierung bei Übertragung von Immobilien im familiären Umfeld, Von Jana Virnich · 2023, ISBN:9783346944573, 3346944573

Häuser und Wohnungen bei Schenkung und Erbschaft, Einkommensteuerliche Folgen 2021, ISBN:9783965330290, 3965330292

Was Sie als Erbe einer Wohnung oder eines Hauses wissen müssen, Von Matthias Nöllke · 2024, ISBN:9783648174326, 3648174320

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