Definition und rechtliche Grundlage des Wegerechts: Ein umfassender Leitfaden

Das Wegerecht ist das Recht, einen Zugang oder Weg über ein fremdes Grundstück zu nutzen, um zu einem öffentlichen Weg zu gelangen. Es tritt häufig bei der Teilung von Grundstücken auf, wenn eines der Grundstücke keinen direkten Zugang zur Straße hat. Ein Immobiliengutachter kann bei der Bewertung eines Grundstücks mit Wegerecht helfen, indem er den Einfluss auf den Wert präzise einschätzt.

Rechtsrahmen im BGB

Das Wegerecht wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in mehreren Paragraphen geregelt. Es kann als Grunddienstbarkeit, als beschränkte persönliche Dienstbarkeit oder auch als Notwegerecht definiert werden.

Die relevanten Paragrafen im BGB sind unter anderem § 1018, der das Wegerecht als Grunddienstbarkeit beschreibt, und § 917, der das Notwegerecht behandelt. Diese rechtlichen Bestimmungen stellen sicher, dass Sie auch in Fällen einer Grundstücksteilung Zugang zu Ihrem Eigentum behalten können.

Arten des Wegerechts

Es gibt verschiedene Arten des Wegerechts, die sich in ihrer Nutzung und rechtlichen Grundlage unterscheiden. Dabei werden vor allem Geh- und Fahrrechte unterschieden, die sowohl in der Wohn- als auch Gewerbeimmobilienpraxis von Bedeutung sind.

  • Gehrecht: Nur zu Fuß nutzbar.
  • Fahrrecht: Nutzung mit Kraftfahrzeugen erlaubt.
  • Zufahrtsrecht: Zugang für Mieter und Besucher.
  • Notwegerecht: Zugang ohne neuen Eintrag im Grundbuch.
  • Grunddienstbarkeit: Rechten bleiben auch bei Eigentumswechsel bestehen.

Dies ist wichtig, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten bei der Nutzung fremder Grundstücke zu verstehen.

Art des Wegerechts Bedeutung Gehrecht Fußweg über Nachbargrundstück Fahrrecht Zufahrtsweg für Fahrzeuge Mieter und Besucher festgelegt Notwegerecht Ermöglicht Zugang ohne Eintrag Grunddienstbarkeit Rechte bestehen auch bei Verkauf

Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Arten des Wegerechts sind entscheidend für Ihre Planung und Nutzung von Grundstücken. Jedes dieser Rechte kann spezifische Anwendungsbereiche und rechtliche Höhenfolgen für Sie als Grundstückseigentümer haben.

  • Achtung auf Rechtsansprüche: Verstehen Sie Ihre Ansprüche.
  • Dokumentation: Halten Sie Vereinbarungen schriftlich fest.
  • Aufwertungsaspekte: Achten Sie auf den Wert Ihrer Immobilie.
  • Bauplanungen: Berücksichtigen Sie bestehenden Rechte bei Bauvorhaben.
  • Rechtliche Unterstützung: Ziehen Sie bei Konflikten einen Anwalt hinzu.

Dies ist wesentlich für die Vermeidung rechtlicher Konflikte und die Sicherstellung, dass Sie Ihre Rechte effektiv durchsetzen können.

Kritische AspekteBedeutungDokumentation des WegerechtsSchriftliche Vereinbarungen sind wichtig.Verkauf von ImmobilienWegerecht muss im Kaufvertrag erwähnt werden.Eintragung im GrundbuchRechte sind auch beim Eigentumswechsel gültig.NotwegerechtKann unter bestimmten Bedingungen eingefordert werden.BewertungsaspekteKann den Wert Ihrer Immobilie beeinflussen.

Es ist von großer Bedeutung, dass Sie sich über die verschiedenen Formen des Wegerechts bewusst sind und wie diese Ihr Eigentum sowie Ihre Möglichkeiten im Umgang mit Nachbarn beeinflussen können.

Arten des Wegerechts

Gehrecht: Das Gehrecht erlaubt es Ihnen, ein fremdes Grundstück nur zu Fuß zu betreten und zu überqueren.

Fahrrecht: Mit dem Fahrrecht dürfen Sie das Grundstück auch mit einem Kraftfahrzeug nutzen.

Zufahrtsrecht: Ein Zufahrtsrecht ist notwendig für Grundstücke, die keinen eigenen Zugang zu öffentlichen Straßen haben.

Notwegerecht: Das Notwegerecht ermöglicht Ihnen einen Zugang zum Grundstück, falls es keinen anderen gibt.

Grunddienstbarkeit: Dieses Wegerecht wird vertraglich im Grundbuch festgehalten.

Gehrecht (Recht auf Fußweg)

Das Gehrecht ermöglicht Ihnen die Nutzung eines Weges über das fremde Grundstück, ausschließlich zu Fuß. Dieses Recht ist besonders relevant, wenn Ihr Grundstück keinen direkten Zugang zu einer öffentlichen Straße hat. Es verpflichtet Sie allerdings, das Grundstück schonend zu nutzen und keine Schäden zu verursachen.

Fahrrecht (Recht auf Fahrweg)

Das Fahrrecht gestattet Ihnen die Nutzung des zugrunde liegenden Grundstücks auch mit Kraftfahrzeugen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie für Transporte oder andere Fahrten auf das Grundstück angewiesen sind. Es gibt Ihnen mehr Flexibilität im Vergleich zum Gehrecht.

Das Fahrrecht wird oft als Überfahrtsrecht bezeichnet. Es sorgt dafür, dass Sie und Ihre Gäste, Lieferanten oder Dienstleister das Grundstück problemlos erreichen können. Die Einschränkungen und die genaue Nutzung sollten im Voraus klar definiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Du solltest dich auch über die möglichen Kosten und Pflichten im Rahmen des Fahrrechts informieren.

Zufahrtsrecht (Zugang für eingeklemmte Grundstücke)

Ein Zufahrtsrecht ist für Grundstücke erforderlich, die keinen Zugang zu einer öffentlichen Straße haben. Dieses Recht stellt sicher, dass Sie Ihr Grundstück erreichen können, was oft eine Voraussetzung für die Bebauung ist. Es betrifft sowohl Sie als Grundstückseigentümer als auch mögliche Besucher, Kunden oder Dienstleister.

Das Zufahrtsrecht spielt eine entscheidende Rolle, insbesondere wenn es um Neubauten oder Erweiterungen geht. Der Eigentümer des herrschenden Grundstücks muss sicherstellen, dass der Personenkreis, der das Recht in Anspruch nehmen kann, weit gefasst ist, um zukünftige Komplikationen und Einschränkungen zu vermeiden. Thine Grundstückswert könnte durch die Sicherstellung eines guten Zugangs sogar gesteigert werden.

Establishing Wegerecht

Private Vereinbarungen

Sie können ein Wegerecht durch privatrechtliche Vereinbarungen zwischen zwei Personen festlegen. Solche Verträge gelten jedoch nur für die unterzeichnenden Parteien und sind nicht an das Grundstück gebunden. Beachten Sie, dass ein Wegerecht bei einem Immobilienverkauf erlischt, wenn es nicht entsprechend im Grundbuch festgehalten wurde.

Grunddienstbarkeit

Die Grunddienstbarkeit ist eine der häufigsten Methoden zur Festlegung eines Wegerechts. Hierbei wird das Recht auf ein fremdes Grundstück im Grundbuch eingetragen, was bedeutet, dass das Wegerecht nicht an die Person, sondern an das Grundstück gebunden ist.

Durch die Eintragung als Grunddienstbarkeit bleibt das Wegerecht auch bei einem Verkauf der Immobilie bestehen und ist somit rechtlich abgesichert. Dies schützt Sie davor, dass das Wegerecht bei Eigentümerwechsel verloren geht. Achten Sie darauf, dass die Eintragung im Grundbuch gründlich und präzise erfolgt, um zukünftige rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Baulastenverzeichnis

Ein Baulastenverzeichnis kann ebenfalls zur Festlegung eines Wegerechts verwendet werden. Dies wird vor allem für öffentlich-rechtliche Wegerechte genutzt, die dann offiziell dokumentiert werden.

Im Baulastenverzeichnis wird festgehalten, dass einem Grundstück eine bestimmte Last auferlegt wird – wie zum Beispiel ein Wegerecht für Nachbarn. Diese Form der Eintragung bietet Ihnen den Vorteil, dass Ihre Rechte gegenüber Dritten klar und öffentlich dokumentiert sind, was zukünftige rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden helfen kann. Achten Sie auf die genauen Bestimmungen und Bedingungen, die damit verbunden sind, um Missverständnisse zu vermeiden.

Notwegerecht

Definition und rechtliche Regelungen

Das Notwegerecht gemäß § 917 BGB ermöglicht es Eigentümern von Grundstücken, die keinen Zugang zu einem öffentlichen Weg haben, ein Wegerecht von ihren Nachbarn zu verlangen. Dieses Recht wird nicht im Grundbuch vermerkt und ist eine wichtige Ausnahmeregelung.

Bedingungen für Notwegerecht

Um ein Notwegerecht zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Ihr Grundstück darf lediglich durch ein fremdes Grundstück erschlossen werden müssen, was bedeutet, dass kein anderer Zugang zu einem öffentlichen Weg existiert.

Sie müssen nachweisen, dass Ihr Grundstück eingeschlossen ist, und dass kein zumutbarer anderer Zugang besteht. In der Regel wird bei der Prüfung auch berücksichtigt, dass das Notwegerecht nur in Notlagen und nicht zur Bequemlichkeit oder Zweckmäßigkeit erwirkt wird. Das bedeutet, Sie müssen in der Lage sein, den Notweg nachzuweisen, der notwendig ist, um Ihr Grundstück zu erreichen.

Entschädigungsanforderungen

Für die Ausübung des Notwegerechts ist eine Entschädigung an den Nachbarn erforderlich, dessen Grundstück dazu genutzt wird. Diese Entschädigung wird als Wegerente bezeichnet.

Die Höhe der Wegerente sollte angemessen sein und kann vertraglich festgelegt oder durch Verhandlungen bestimmt werden. Es ist wichtig, dass Sie die Entschädigungsfragen klar regeln, da die Nachbarn in der Regel entschädigt werden müssen, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden. Die Einigung über die Höhe der Entschädigung ist daher ein entscheidender Faktor, um das Notwegerecht durchzusetzen.

Rechte und Pflichten

Rechte des begünstigten Grundstückseigentümers

Als Eigentümer des herrschenden Grundstücks haben Sie das Recht, das Wegerecht zur Erreichung Ihres Grundstücks zu nutzen. Dies umfasst sowohl das Gehrecht als auch das Fahrrecht, je nach Vereinbarung. Wichtig ist, dass Sie diesen Zugang im Rahmen der festgelegten Bedingungen nutzen und keine übermäßige Belastung für das dienende Grundstück verursachen.

Pflichten der herrschenden und dienenden Grundstückseigentümer

Sowohl Sie als auch der Eigentümer des dienenden Grundstücks haben spezifische Pflichten zu erfüllen. Während Sie das Recht haben, den Zugang zu nutzen, sind Sie zudem verpflichtet, Rücksicht auf den Nachbarn zu nehmen und dessen Grundstück nicht in übermäßigem Maße zu beanspruchen.

Zu den Pflichten gehört insbesondere, dass Sie eine schonende Ausübung des Wegerechts gewährleisten. Das bedeutet, dass Sie die Zufahrt des Nachbarn respektieren und Schäden an dessen Grundstück vermeiden. Der dienende Eigentümer hingegen muss die Nutzung des Wegerechts dulden und darf Ihnen den Zugang nicht verunmöglichen. Ein faires Miteinander ist hier von entscheidender Bedeutung, um die nachbarschaftlichen Beziehungen nicht zu belasten.

Einschränkungen in der Nutzung des Wegerechts

Ihr Wegerecht ist nicht uneingeschränkt. Sie müssen die festgelegten Grenzen und Bedingungen berücksichtigen, um mögliche Konflikte mit dem Nachbarn zu vermeiden. Diese Einschränkungen können im Vertrag festgehalten werden und umfassen beispielsweise die Art der Nutzung oder die maximal zulässige Frequenz der Nutzung.

So dürfen Sie beispielsweise das Wegerecht nicht für andere Zwecke als den Zugang zu Ihrem Grundstück verwenden. Die Nutzung des Weges für gewerbliche Zwecke oder als Zufahrt für Dritte ohne Zustimmung des dienenden Grundstückseigentümers kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei wiederholter Missachtung könnte das Wegerecht möglicherweise in Frage gestellt werden und im schlimmsten Fall zu einem Rechtsstreit führen.

Einfluss auf den Immobilienwert

Das Wegerecht hat erhebliche Auswirkungen auf den Immobilienwert beider beteiligter Grundstücke. Während das herrschende Grundstück von einem notwendigen Zugang profitiert, bringt das dienende Grundstück oft Einschränkungen mit sich, die den Wert mindern können. Daher ist es wichtig, die verschiedenen Aspekte des Wegerechts bei der Bewertung von Immobilien zu bedenken.

Auswirkungen auf den Wert des herrschenden Grundstücks

Ein Wegerecht kann den Wert des herrschenden Grundstücks positiv beeinflussen, da es einen sicheren Zugang zu öffentlichen Straßen gewährleistet. Ohne diesen Zugang könnte das Grundstück schwerer verkäuflich oder weniger attraktiv für potenzielle Käufer sein.

Auswirkungen auf den Wert des dienenden Grundstücks

Das dienende Grundstück kann durch das Wegerecht erheblich an Wert verlieren. Diese Einschränkung der Nutzung kann besonders ins Gewicht fallen, wenn die Zufahrt häufig genutzt wird oder wenn das dienende Grundstück für den Eigentümer weniger flexibel gestaltbar ist. Ein Gutachter kann bei Bedarf helfen, den genauen Einfluss auf den Immobilienwert zu ermitteln.

Darüber hinaus kann das Wegerecht als Last angesehen werden, die den Verkaufswert eines dienenden Grundstücks mindert. Dies ist besonders wichtig zu beachten, wenn zukünftige Käufer die Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks sorgfältig prüfen. Jede Form der Einschränkung beeinträchtigt nicht nur den Preis, sondern auch die allgemeine Attraktivität des Objekts.

Überlegungen bei Immobiliengeschäften

Bei Kauf oder Verkauf eines Grundstücks ist es unerlässlich, das Wegerecht im Vertrag zu berücksichtigen. Ein Wegerecht wird oft als Last des Grundstücks verstanden und sollte daher klar im Kaufvertrag aufgeführt werden, um rechtlichen Konflikten vorzubeugen.

Ohne klare Regelungen im Vertrag könnten Käufer das Recht haben, vom Kauf zurückzutreten, wenn das Wegerecht nicht offengelegt wird. Dies kann nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch zeitliche Verzögerungen im Verkaufsprozess verursachen. Stellen Sie sicher, dass die Bestimmungen zum Wegerecht eindeutig definiert sind, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden.

Streitbeilegung

Häufige Streitigkeiten im Zusammenhang mit Wegerecht

Streitigkeiten im Zusammenhang mit Wegerecht entstehen häufig aufgrund von Zugangsproblemen, Nutzungsbeschränkungen oder Änderungen der Grundstücksnutzung. Wenn beispielsweise ein Nachbar seine Zufahrt sperrt oder die Nutzung des Wegerechts einschränkt, kann dies zu ernsthaften Konflikten führen, die sowohl rechtliche als auch nachbarschaftliche Beziehungen belasten.

Rechtliche Schritte und Mediation

Wenn ein Konflikt über das Wegerecht nicht einvernehmlich gelöst werden kann, stehen Ihnen rechtliche Schritte oder die Mediation zur Verfügung. Oft wird eine Mediation empfohlen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, ohne sofort gerichtliche Wege zu beschreiten.

In vielen Fällen kann eine Mediation nicht nur Zeit und Kosten sparen, sondern auch das nachbarschaftliche Verhältnis aufrechterhalten. Mediatoren helfen dabei, die Standpunkte beider Parteien zu verstehen und Kompromisse zu finden. Falls eine solche Einigung scheitert, wird oft der Weg zu einem Gerichtsverfahren notwendig, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Rolle der Gerichte in Wegerecht-Konflikten

Gerichte spielen eine zentrale Rolle bei der Durchsetzung von Wegerecht-Ansprüchen. In einem Streitfall können sie klären, ob ein solches Recht besteht oder nicht, und welche Pflichten und Rechte die Beteiligten haben.

In vielen Fällen müssen Gerichte entscheiden, ob das Wegerecht im Grundbuch verankert ist oder auf privatrechtlichen Vereinbarungen basiert. Bei komplexeren Fragen, wie der Abänderung eines bestehenden Wegerechts, ist zudem anwaltlicher Beistand erforderlich, da die Rechtslage oft schwierig zu durchdringen ist. Ein Gerichtsurteil kann jedoch letztlich klare Antworten geben und rechtliche Klarheit schaffen, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden.

Fragen rund um das Thema: Wegerecht

1.Was für Rechte hat man bei Wegerecht?

Das Wegerecht berechtigt den Eigentümer eines sogenannten herrschenden Grundstücks, ein benachbartes, dienendes Grundstück zu nutzen, um Zugang zu öffentlichen Wegen oder Straßen zu erhalten. Dies gilt besonders bei Grundstücksteilungen, wenn das hintere Grundstück keinen eigenen Zugang zur Straße hat. Dieses Recht umfasst das Betreten und gegebenenfalls Befahren des dienenden Grundstücks, je nach Art des eingeräumten Wegerechts (z. B. Geh- oder Fahrrecht). Wichtig ist, dass die Nutzung des Wegerechts im Rahmen des vereinbarten Zwecks bleibt, um die Interessen des dienenden Grundstückseigentümers nicht unverhältnismäßig zu beeinträchtigen.

2.Kann man ein Wegerecht verweigern?

Nein, ein Wegerecht kann nicht einfach verweigert oder durch den Nachbarn blockiert werden. Ein eingetragenes Wegerecht ist rechtlich bindend und durch das Gesetz geschützt. Der Eigentümer des dienenden Grundstücks ist verpflichtet, die Nutzung des Weges zu dulden. Allerdings unterliegt der Inhaber des Wegerechts bestimmten Pflichten: Die Nutzung muss so schonend wie möglich erfolgen, wie in § 1020 BGB geregelt. Das bedeutet, dass der Wegerechtsinhaber Schäden oder übermäßige Belastungen des Grundstücks vermeiden sollte. Falls jedoch kein Wegerecht im Grundbuch eingetragen ist, können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

3.Was ist der Unterschied zwischen Wegerecht und Fahrrecht?

Das Wegerecht umfasst verschiedene Formen der Nutzung eines fremden Grundstücks. Das Gehrecht erlaubt ausschließlich das Betreten zu Fuß und wird häufig in Wohngebieten genutzt. Das Fahrrecht hingegen gestattet zusätzlich die Nutzung mit Fahrzeugen, wie Autos oder Fahrrädern. Beide Rechte werden in der Regel notariell vereinbart und ins Grundbuch eingetragen, um rechtlich abgesichert zu sein. Der wesentliche Unterschied liegt also in der Art der Nutzung: Das Fahrrecht erweitert das Wegerecht und ermöglicht eine intensivere Nutzung des Weges.

4.Wann muss ich Wegerecht gewähren?

Ein Wegerecht muss gewährt werden, wenn ein Grundstück sonst keinen direkten Zugang zu öffentlichen Straßen oder Wegen hat. Dies wird oft durch § 917 BGB geregelt, der das sogenannte Notwegerecht beschreibt. In solchen Fällen ist der Eigentümer des dienenden Grundstücks verpflichtet, einen Zugang zu ermöglichen. Dieser Zugang stellt sicher, dass das herrschende Grundstück nutzbar bleibt, sei es für Wohnzwecke, gewerbliche Nutzung oder Bebauung. Ein Wegerecht ist also besonders relevant für sogenannte „eingeklemmte“ Grundstücke ohne eigenen Straßenzugang.

5.Kann man jemandem das Wegerecht entziehen?

Ein einmal eingerichtetes Wegerecht, das im Grundbuch eingetragen ist, kann nicht einfach entzogen werden. Dieses Recht bleibt auch bei einem Verkauf des dienenden Grundstücks bestehen und ist bindend für den neuen Eigentümer. Ein Entzug ist nur möglich, wenn beide Parteien eine einvernehmliche Änderung vereinbaren oder die rechtlichen Voraussetzungen, unter denen das Wegerecht entstand, wegfallen. Ohne Grundbucheintrag kann ein privatrechtliches Wegerecht unter bestimmten Bedingungen gekündigt werden, jedoch nicht willkürlich.

6.Wer muss bei Wegerecht den Weg pflegen?

Wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist der Eigentümer des herrschenden Grundstücks für die Pflege und Instandhaltung des Weges verantwortlich. Das umfasst auch die regelmäßige Reinigung, das Entfernen von Hindernissen und, je nach Jahreszeit, den Winterdienst. Ziel ist es, die Nutzbarkeit des Weges sicherzustellen, ohne den Eigentümer des dienenden Grundstücks unverhältnismäßig zu belasten. Falls die Pflegepflichten vertraglich anders geregelt sind, müssen diese Vereinbarungen beachtet werden.

7.Haben Besucher Wegerecht?

Ja, das Wegerecht erstreckt sich nicht nur auf den Eigentümer des herrschenden Grundstücks, sondern auch auf Personen, die mit diesem in einer besonderen Beziehung stehen. Dazu zählen Hausgenossen, Mieter, Pächter und Besucher. Bei gewerblicher Nutzung des herrschenden Grundstücks können auch Kunden oder Geschäftspartner das Wegerecht in Anspruch nehmen. Dies stellt sicher, dass das Grundstück sowohl privat als auch geschäftlich problemlos zugänglich bleibt.

8.Wer muss schneeräumen bei Wegerecht?

Die Verantwortung für den Winterdienst liegt in der Regel beim Eigentümer des herrschenden Grundstücks, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Dieser ist verpflichtet, den Weg so zu räumen und zu streuen, dass keine Gefährdung für Dritte entsteht. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen und kommt es zu einem Unfall, haftet der Verantwortliche und muss möglicherweise Schadensersatz leisten. Es ist daher ratsam, diese Aufgaben gewissenhaft auszuführen oder gegebenenfalls einen Dienstleister zu beauftragen.

9.Kann man für Wegerecht Geld verlangen?

Wenn ein Wegerecht freiwillig vereinbart wird, können die Parteien eine Nutzungsentschädigung festlegen. Ein rechtlicher Anspruch auf Zahlung besteht jedoch nicht automatisch, es sei denn, das Wegerecht wird im Rahmen eines Notwegerechts geltend gemacht. In solchen Fällen kann der Eigentümer des dienenden Grundstücks eine angemessene Entschädigung verlangen, die entweder als Einmalzahlung oder als regelmäßige Wegerente vereinbart wird.

10.Kann man ein Wegerecht einschränken?

Ja, unter bestimmten Umständen kann der Eigentümer des dienenden Grundstücks das Wegerecht einschränken, um Missbrauch oder eine übermäßige Belastung zu verhindern. Beispielsweise kann er ein Tor oder eine Schranke anbringen, um den Zugang zu regulieren, solange dies die Ausübung des Wegerechts nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt. Solche Maßnahmen sollten jedoch gut begründet und idealerweise mit dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks abgestimmt sein, um Konflikte zu vermeiden.

Quellen:

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens: Straßengesetze der Bundesländer

§§ 68 bis 77e (Teil 5, Abschnitt 3 Wegerechte im TKG)

Informationen der Bundesnetzagentur zu den Wegerechten

Nachrichten zum Thema: Wegerecht

Das Wegerecht und die Wegeverwaltung in Preußen; Nebst Entwurf e. Wegeordnung; Von Albrecht Germershausen · 1890

Das deutsche Wegerecht in seinen Grundzügen; Mit Erweiterungen versehener S. A. aus dem Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts von Joh. v. Nenzel; Von F. von Reitzenstein · 1892

Zum preußischen Wegerecht ... Von Ferdinand Schultz · 1893

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