Unser transparenter Festpreis garantiert Ihnen volle Kostenkontrolle - ohne versteckte Gebühren oder unerwartete Zusatzkosten. Als Immobilienbesitzer stehen Sie oft vor wichtigen finanziellen Entscheidungen. Deshalb legen wir Wert auf absolute Preistransparenz. Sie erhalten von uns ein professionelles Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB, ein Wertgutachten oder eine Expertise durch einen erfahrenen Immobiliensachverständigen - und das alles zu einem fairen Festpreis. Unsere Bestpreisgarantie bietet Ihnen sowohl finanzielle Sicherheit als auch die Gewissheit, dass Sie für Ihr Geld die bestmögliche Leistung erhalten. Mit CERTA sind Sie nicht nur bei der Qualität Ihres Gutachtens gut aufgehoben, sondern auch bei den Kosten.
Bei CERTA verstehen wir, dass Zeit bei der Immobilienbewertung eine entscheidende Rolle spielt. Daher bieten wir Ihnen kurzfristige Vor-Ort-Termine an, um schnell und flexibel auf Ihre Bedürfnisse reagieren zu können. Ob es um Erbangelegenheiten, eine bevorstehende Trennung oder wichtige Entscheidungen gegenüber dem Finanzamt geht – wir sind da, wenn Sie uns brauchen.
Unsere zertifizierten Prüfer für Verkehrs- und Wertermittlung stehen bereit, um Ihre Immobilie professionell und zeitnah zu bewerten. Profitieren Sie von kurzen Wartezeiten und treffen Sie optimale Entscheidungen ohne unnötige Verzögerungen. Ihre Zeit ist kostbar und wir bei CERTA respektieren dies. Verlassen Sie sich auf unsere schnelle und zuverlässige Terminvergabe. Wir garantieren Ihnen eine professionelle Schätzung Ihrer Immobilie genau dann, wenn Sie sie benötigen.
Bei CERTA steht Effizienz an erster Stelle. Wir wissen, dass in Immobilienangelegenheiten jeder Tag zählt. Deshalb garantieren wir Ihnen die Erstellung Ihres Immobiliengutachtens innerhalb von 10 Werktagen. Unser Service ist schnell, präzise und zuverlässig. Ob Erbauseinandersetzung, Vermögensaufteilung bei Trennung oder wichtige Unterlagen für das Finanzamt - Ihre Zeit ist entscheidend. Unsere zügige Gutachtenerstellung ermöglicht es Ihnen, Ihre Pläne ohne lange Wartezeiten voranzutreiben. Bei CERTA wissen wir, dass eine schnelle Gutachtenerstellung nicht nur bequem, sondern oft entscheidend für Ihre weiteren Entscheidungen ist. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Effizienz, um Ihr Wertgutachten oder Verkehrswertgutachten pünktlich und mit höchster Präzision zu erhalten.
Das Sachwertverfahren gemäß ImmoWertV ist ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien. Es dient dazu, den Wert von Grundstücken und Gebäuden zu ermitteln. Zuerst wird der Grundstückswert ermittelt, und anschließend werden die aktuellen Herstellungskosten des Gebäudes hinzugerechnet.
Von dieser Summe wird dann die alters- und nutzungsbedingte Wertminderung des Gebäudes abgezogen, um den Sachwert zu ermitteln. Dieser Wert gibt an, was die Immobilie in ihrem jetzigen Zustand wert ist. Das Sachwertverfahren kommt vor allem bei eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften zur Anwendung.
Das Ertragswertverfahren gemäß der Immobilienwertermittlungsverordnung ist eine Methode zur Bewertung von Immobilien, die insbesondere für vermietete Objekte eingesetzt wird. Es berücksichtigt sowohl den Bodenwert als auch die potenziellen zukünftigen Einnahmen der Immobilie.
Dabei wird der Rohertrag aus der Vermietung berechnet und anschließend um die Betriebskosten reduziert, um den Reinertrag zu ermitteln. Dieser wird dann mit einem Faktor multipliziert, der zukünftige Einnahmen und Risiken berücksichtigt. Das Ergebnis ist der Ertragswert der Immobilie.
Diese Methode ist insbesondere für Investoren und Kapitalgeber interessant, da sie auf der Basis von klar messbaren Daten durchgeführt wird und als Grundlage für datengestützte Entscheidungsprozesse dienen kann.
Das Vergleichswertverfahren ist ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien durch Auswertung der Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses. Datengrundlage der Kaufpreissammlung sind tatsächlich getätigte Verkäufe.
Die Immobilienverkäufe werden von den jeweiligen Notaren an den Gutachterausschuss gemeldet, der daraus die Kaufpreissammlung erstellt. Es wird vor allem für Immobilien angewendet, für die es ausreichend vergleichbare Objekte auf dem Markt gibt, dies ist meistens bei Eigentumswohnungen der Fall.
Der Wert der Immobilie wird durch den Vergleich mit den Verkaufspreisen ähnlicher Immobilien in vergleichbarer Lage ermittelt. Dazu wird zunächst eine Auswahl vergleichbarer Immobilien getroffen und deren Verkaufspreise aus der Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses abgefragt.
Diese Preise werden anschließend vom Sachverständigen analysiert und, falls nötig, angepasst, um Unterschiede in Ausstattung, Größe oder Lage der Immobilien zu berücksichtigen. Das Ergebnis ist der Vergleichswert der Immobilie.
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Unser Gutachterteam im Raum Wetzlar zeichnet sich durch Kompetenz und Zuverlässigkeit aus. Mit langjähriger Erfahrung und umfassenden Zertifizierungen auf dem Immobilienmarkt in Wetzlar bieten wir Ihnen präzise Wertermittlungen für Ihre Immobilie. Uns ist bewusst, dass es bei der Wertermittlung Ihrer Immobilie um Ihre finanzielle Zukunft geht. Daher nehmen wir uns die Zeit, die Besonderheiten jeder Immobilie genau zu analysieren und den Verkehrswert transparent und nachvollziehbar zu ermitteln.
Wir sind Bewertungsexperten für alle Stadtteile von Wetzlar: Altstadt, Neustadt, Hauserberg, Büblingshausen, Sturzkopf, Stoppelberger Hohl, Nauborner Straße, Silhöfer Aue/Westend, Altenberger Straße, Dalheim, Dillfeld, Niedergirmes, Naunheim, Garbenheim, Münchholzhausen, Dutenhofen, Nauborn, Steindorf, Blasbach und Hermannstein.
Zu unserem Einzugsgebiet gehören die Stadtteile Altstadt, Neustadt, Hauserberg, Büblingshausen, Sturzkopf, Stoppelberger Hohl, Nauborner Straße, Silhöfer Aue/Westend, Altenberger Straße, Dalheim, Dillfeld, Niedergirmes, Naunheim, Garbenheim, Münchholzhausen, Dutenhofen, Nauborn, Steindorf, Blasbach und Hermannstein. (Postleitzahlen 35576–35586)
Bodenrichtwerte für Hessen werden der Öffentlichkeit in einem länderübergreifenden Informationssystem für Deutschland (BORIS-D) zur Verfügung gestellt. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben den örtlichen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte vorbehalten. Die Bodenrichtwerte für Wetzlar werden vom örtlichen Gutachterausschuss bereitgestellt.
Baulasten sind rechtliche Verpflichtungen, die die Nutzung oder Bebauung einer Immobilie beschränken. Im Unterschied zu Grunddienstbarkeiten werden sie in Hessen nicht im Grundbuch verzeichnet, sondern im öffentlichen Baulastenverzeichnis. Um herauszufinden, ob eine Immobilie in Hessen Baulasten hat, muss ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis bei der zuständigen Baubehörde angefordert werden.
Wir arbeiten als Gutachter auch im Umland von Wetzlar, z.B. Lahnau, Heuchelheim, Immobilienbewertung Gießen, Ehringshausen, Linden, Staufenberg, Weimar, Herborn, Immobilienbewertung Marburg und Bad Nauheim.
Beim Sachwertverfahren wird der Verkehrswert freistehender und vermieteter Immobilien aus der Summe von Bodenwert und Gebäudewert, multipliziert mit einem Marktanpassungsfaktor, ermittelt. Der Marktanpassungsfaktor spiegelt die aktuelle Marktlage wider und wird von Gutachterausschüssen festgelegt. Dieses Verfahren orientiert sich stark an den Herstellungskosten der Immobilie, wobei die Alterswertminderung eine wichtige Rolle spielt.
Das Finanzamt nutzt drei Hauptverfahren, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln: Vergleichswertverfahren: Dies wird häufig bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern angewendet. Hierbei wird der Wert durch den Vergleich mit kürzlich verkauften, ähnlichen Immobilien ermittelt. Ertragswertverfahren: Dieses Verfahren wird bei Renditeobjekten wie Mietshäusern verwendet. Der Wert basiert auf den erzielbaren Mieteinnahmen. Sachwertverfahren: Dieses wird bei Spezialimmobilien wie Gewerbegebäuden angewendet, wo der Wert auf den Herstellungskosten basiert.
Wenn Sie eine genaue Schätzung des Immobilienwerts benötigen, sollten Sie sich an einen Immobilienmakler oder einen Gutachter wenden. Makler haben oft ein gutes Gefühl für den Marktwert durch ihre Marktkenntnis und Erfahrung. Gutachter hingegen bieten detaillierte Gutachten, die besonders bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder für Kreditvergaben wichtig sind. Online-Immobilienrechner können eine erste, grobe Schätzung bieten, sollten aber nicht die einzige Informationsquelle sein.
Ein Verkehrswertgutachten ist ein umfassendes Dokument, das den aktuellen Marktwert einer Immobilie festlegt. Dieser Wert gibt an, zu welchem Preis die Immobilie voraussichtlich am Markt verkauft werden könnte oder sollte. Das Gutachten berücksichtigt verschiedene Faktoren wie Lage, Zustand, Größe und Ausstattung der Immobilie sowie die aktuellen Marktbedingungen. Es wird von erfahrenen Immobiliengutachtern erstellt, die speziell für die Bewertung von Immobilien geschult sind. Ein Verkehrswertgutachten bietet eine zuverlässige Grundlage für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen sowie für steuerliche und rechtliche Angelegenheiten.
Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten werden von den Erben aus dem Nachlass getragen. Diese Gutachterkosten sind Nachlassverbindlichkeiten und werden bei der Berechnung der Pflichtteilsansprüche berücksichtigt. Die genaue Höhe der Kosten hängt vom Umfang des Gutachtens ab und wird üblicherweise als Prozentsatz des Verkehrswertes berechnet. Ein detailliertes Verkehrswertgutachten umfasst oft zwischen 20 und 30 Seiten und bietet eine umfassende Analyse der Immobilie und ihres Marktumfelds.
Ein Verkehrswertgutachten kann nur von folgenden Personen beantragt werden: dem/den Eigentümer/in der Immobilie, Inhabern von Rechten am Grundstück sowie Pflichtteilsberechtigten. Andere Personen dürfen ein Verkehrswertgutachten nur dann beantragen, wenn sie eine Vollmacht des/der Eigentümers/in vorweisen können und die Klärung erfolgt ist, wer die Kosten für das Gutachten übernimmt. Dies stellt sicher, dass die Beantragung eines Verkehrswertgutachtens rechtlich korrekt erfolgt und die Interessen der Eigentümer respektiert werden.
Ein Immobiliengutachter hat die Aufgabe, den Wert einer Immobilie objektiv zu ermitteln. Dies ist besonders wichtig, wenn es um den Kauf, Verkauf oder die Bewertung von Immobilien geht. Durch seine Fachkenntnisse und Erfahrungen analysiert der Gutachter verschiedene Faktoren wie die Lage, den Zustand, die Größe und die Ausstattung der Immobilie sowie die aktuellen Marktbedingungen. Auf dieser Grundlage erstellt er ein detailliertes Gutachten, das als verlässliche Basis für Kaufentscheidungen oder rechtliche Auseinandersetzungen dient.
Die Kosten für ein Gutachten können je nach Art und Umfang variieren. Ein Wertgutachten bietet eine Wertermittlung Ihrer Immobilie und entspricht den wesentlichen Anforderungen gemäß BauGB und ImmoWertV. Es erfüllt jedoch nicht die Anforderungen, die üblicherweise von Gerichten, Behörden und Ämtern gestellt werden und kostet 1.190 € (Festpreis). Ein Verkehrswertgutachten unserer zertifizierten Sachverständigen wird gesetzlich von Ämtern, Behörden und Gerichten anerkannt und kostet 2.990 € (Festpreis). Ein Restnutzungsdauergutachten dient dazu, gegenüber dem Finanzamt eine kürzere Restnutzungsdauer nachzuweisen, was zu einer höheren jährlichen Abschreibung Ihrer Immobilie führt. Dadurch erhöhen sich Ihre abzugsfähigen Werbungskosten und Ihre Einnahmen verringern sich entsprechend. Das Ergebnis ist ein niedrigeres zu versteuerndes Einkommen und somit eine geringere Steuerlast, was Ihnen als Vermieter mehr Mieteinnahmen belässt. Die Kosten für ein Restnutzungsdauergutachten beginnen ab 790 € (Festpreis).
Vor Gericht hat nur ein Vollgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen rechtliche Gültigkeit. Diese Gutachten sind besonders detailliert und berücksichtigen alle relevanten rechtlichen und fachlichen Aspekte. Sie dienen als verlässliche Grundlage bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, wie beispielsweise bei Erbstreitigkeiten oder anderen rechtlichen Fragestellungen rund um den Immobilienwert.