Unser transparenter Festpreis garantiert Ihnen volle Kostenkontrolle - ohne versteckte Gebühren oder unerwartete Zusatzkosten. Als Immobilienbesitzer stehen Sie oft vor wichtigen finanziellen Entscheidungen. Deshalb legen wir Wert auf absolute Preistransparenz. Sie erhalten von uns ein professionelles Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB, ein Wertgutachten oder eine Expertise durch einen erfahrenen Immobiliensachverständigen - und das alles zu einem fairen Festpreis. Unsere Bestpreisgarantie bietet Ihnen nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch die Gewissheit, dass Sie die bestmögliche Leistung für Ihr Geld erhalten. Mit CERTA sind Sie sowohl bei der Qualität Ihres Gutachtens als auch bei den Kosten auf der sicheren Seite.
Bei CERTA verstehen wir, dass Zeit bei der Immobilienbewertung von entscheidender Bedeutung ist. Daher bieten wir Ihnen kurzfristige Vor-Ort-Termine, um schnell und flexibel auf Ihre Bedürfnisse einzugehen. Ob Erbangelegenheiten, eine bevorstehende Trennung oder wichtige Entscheidungen für das Finanzamt – wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen. Unsere zertifizierten Gutachter für Verkehrs- und Wertermittlung stehen bereit, Ihre Immobilie professionell und zeitnah zu bewerten. Nutzen Sie unsere kurzen Wartezeiten und treffen Sie optimale Entscheidungen ohne unnötige Verzögerungen. Ihre Zeit ist kostbar und das respektieren wir bei CERTA. Verlassen Sie sich auf unsere schnelle und zuverlässige Terminvergabe. Wir garantieren Ihnen eine professionelle Bewertung Ihrer Immobilie genau dann, wenn Sie sie benötigen.
Bei CERTA hat Effizienz höchste Priorität. Wir verstehen, dass in Immobilienangelegenheiten jeder Tag zählt. Daher garantieren wir Ihnen die Erstellung Ihres Immobiliengutachtens innerhalb von 10 Werktagen. Unser Service ist schnell, präzise und zuverlässig. Ob bei Erbauseinandersetzungen, Vermögensaufteilungen bei Trennungen oder wichtigen Unterlagen für das Finanzamt – Ihre Zeit ist entscheidend. Mit unserer schnellen Gutachtenerstellung unterstützen wir Sie dabei, Ihre Pläne ohne lange Wartezeiten voranzutreiben. Wir bei CERTA wissen, dass eine zügige Gutachtenerstellung nicht nur praktisch ist, sondern oft eine notwendige Voraussetzung für Ihre weiteren Entscheidungen darstellt. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Effizienz, um Ihr Wertgutachten oder Verkehrswertgutachten pünktlich und mit höchster Präzision zu erhalten.
Das Sachwertverfahren ist nach ImmoWertV ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien. Es dient der Ermittlung des Wertes von Grundstücken und Gebäuden. Dabei wird zunächst Grundstückswertermittlung durchgeführt und die aktuellen Herstellungskosten des Gebäudes hinzugerechnet.
Von dieser Summe wird dann die alters- und nutzungsbedingte Wertminderung des Gebäudes abgezogen, um den Sachwert zu ermitteln. Dieser Wert gibt an, was die Immobilie in ihrem jetzigen Zustand wert ist. Das Sachwertverfahren kommt vor allem bei eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften zur Anwendung.
Das Ertragswertverfahren gemäß der Immobilienwertermittlungsverordnung ist eine Methode zur Bewertung von Immobilien, die besonders für vermietete Objekte relevant ist. Es berücksichtigt sowohl den Bodenwert der Immobilie als auch die potenziellen zukünftigen Einnahmen.
Zunächst wird der Rohertrag aus der Vermietung ermittelt und um die Betriebskosten reduziert, um den Reinertrag zu berechnen. Dieser Reinertrag wird anschließend mit einem Faktor multipliziert, der zukünftige Einnahmen und Risiken einbezieht.
Das resultierende Ergebnis ist der Ertragswert der Immobilie. Diese Methode ist besonders für Investoren und Kapitalgeber attraktiv, da sie auf messbaren Daten basiert und somit als Grundlage für fundierte Entscheidungen dient.
Das Vergleichswertverfahren ist ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien durch Auswertung der Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses. Datengrundlage der Kaufpreissammlung sind tatsächlich getätigte Verkäufe.
Die Immobilienverkäufe werden von den jeweiligen Notaren an den Gutachterausschuss gemeldet, der daraus die Kaufpreissammlung erstellt. Es wird vor allem für Immobilien angewendet, für die es ausreichend vergleichbare Objekte auf dem Markt gibt, dies ist meistens bei Eigentumswohnungen der Fall.
Der Wert einer Immobilie wird durch den Vergleich mit den Verkaufspreisen ähnlicher Objekte in vergleichbarer Lage ermittelt. Zunächst werden passende Vergleichsimmobilien ausgewählt und deren Verkaufspreise über die Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses ermittelt.
Diese Preise werden anschließend vom Sachverständigen analysiert und gegebenenfalls angepasst, um Unterschiede in Ausstattung, Größe oder Lage zu berücksichtigen. Das Endergebnis ist der Vergleichswert der Immobilie.
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Unser Gutachterteam im Raum Maintal steht für Kompetenz und Zuverlässigkeit. Mit langjähriger Erfahrung und fundierten Zertifizierungen auf dem Immobilienmarkt in Maintal bieten wir Ihnen präzise Wertermittlungen für Ihre Immobilie. Wir verstehen, dass die Wertermittlung Ihrer Immobilie entscheidend für Ihre finanzielle Zukunft ist. Daher nehmen wir uns die Zeit, die Besonderheiten jeder Immobilie genau zu analysieren und den Verkehrswert transparent und nachvollziehbar zu ermitteln.
Wir sind Bewertungsexperten für alle Stadtteile von Maintal: Dörnigheim, Bischofsheim, Hochstadt und Wachenbuchen.
Zu unserem Einzugsgebiet gehören die Stadtteile Dörnigheim, Bischofsheim, Hochstadt und Wachenbuchen. (Postleitzahl 63477)
Bodenrichtwerte für Rheinland-Pfalz werden der Öffentlichkeit in einem länderübergreifenden Informationssystem für Deutschland (BORIS-D) zur Verfügung gestellt. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben den örtlichen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte vorbehalten. Die Bodenrichtwerte für Maintal werden vom örtlichen Gutachterausschuss bereitgestellt.
Baulasten sind rechtliche Verpflichtungen, die die Nutzung oder Bebauung einer Immobilie einschränken. Im Gegensatz zu Grunddienstbarkeiten sind sie in Hessen nicht im Grundbuch, sondern im öffentlichen Baulastenverzeichnis vermerkt. Um festzustellen, ob eine Immobilie in Hessen Baulasten aufweist, müssen Sie einen Baulasten-Auszug bei der zuständigen Baubehörde anfordern.
Wir arbeiten als Gutachter auch im Umland von Maintal, z.B. Hanau, Mühlheim am Main, Offenbach am Main, Frankfurt am Main, Immobilienbewertung Bad Vilbel, Bad Homburg vor der Höhe, Wöllstadt, Seligenstadt, Immobilienbewertung Rodgau und Dietzenbach.
Die Lage der Immobilie ist einer der wichtigsten Faktoren für den Immobilienwert. Immobilien an Hauptverkehrsstraßen, in lauten oder stark verschmutzten Gegenden sind weniger wert. Die Nähe zu Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und öffentlichen Verkehrsmitteln kann den Wert erhöhen, während Lärm, schlechte Infrastruktur und fehlende Annehmlichkeiten den Wert mindern.
Das Finanzamt nutzt drei Hauptverfahren, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln: Vergleichswertverfahren: Dies wird häufig bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern angewendet. Hierbei wird der Wert durch den Vergleich mit kürzlich verkauften, ähnlichen Immobilien ermittelt. Ertragswertverfahren: Dieses Verfahren wird bei Renditeobjekten wie Mietshäusern verwendet. Der Wert basiert auf den erzielbaren Mieteinnahmen. Sachwertverfahren: Dieses wird bei Spezialimmobilien wie Gewerbegebäuden angewendet, wo der Wert auf den Herstellungskosten basiert.
Ein Gebäude verliert im Laufe der Zeit an Wert, hauptsächlich durch Abnutzung und veraltete Technik. Nach 50 Jahren hat eine Immobilie etwa die Hälfte ihrer Gesamtnutzungsdauer überschritten. Gutachter gehen davon aus, dass ein Gebäude pro Nutzungsjahr etwa 1% an Wert verliert, vorausgesetzt, es wird regelmäßig instand gehalten. Das bedeutet, dass eine 50 Jahre alte Immobilie etwa 50% ihres ursprünglichen Werts eingebüßt haben kann.
Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens kann je nach Umfang und Komplexität der Immobilie zwei bis vier Wochen dauern. In dieser Zeit sammeln die Gutachter alle erforderlichen Informationen, führen Ortstermine durch, analysieren den Markt und werten die Daten aus. Falls zusätzliche Unterlagen benötigt werden, beispielsweise von Ämtern oder Behörden, kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern. Ein sorgfältig erstelltes Verkehrswertgutachten erfordert Zeit und Genauigkeit, um eine fundierte Bewertung der Immobilie sicherzustellen.
Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten werden von den Erben aus dem Nachlass getragen. Diese Gutachterkosten sind Nachlassverbindlichkeiten und werden bei der Berechnung der Pflichtteilsansprüche berücksichtigt. Die genaue Höhe der Kosten hängt vom Umfang des Gutachtens ab und wird üblicherweise als Prozentsatz des Verkehrswertes berechnet. Ein detailliertes Verkehrswertgutachten umfasst oft zwischen 20 und 30 Seiten und bietet eine umfassende Analyse der Immobilie und ihres Marktumfelds.
Ein Immobiliengutachter hat die Aufgabe, den Wert einer Immobilie objektiv zu ermitteln. Dies ist besonders wichtig, wenn es um den Kauf, Verkauf oder die Bewertung von Immobilien geht. Durch seine Fachkenntnisse und Erfahrungen analysiert der Gutachter verschiedene Faktoren wie die Lage, den Zustand, die Größe und die Ausstattung der Immobilie sowie die aktuellen Marktbedingungen. Auf dieser Grundlage erstellt er ein detailliertes Gutachten, das als verlässliche Basis für Kaufentscheidungen oder rechtliche Auseinandersetzungen dient.
Die Kosten für ein Wertgutachten trägt üblicherweise die Person oder Institution, die das Gutachten in Auftrag gibt. Das kann der Verkäufer oder der Käufer sein, je nachdem, wer den Bedarf für eine genaue Wertermittlung sieht. Wenn eine Bank ein Gutachten zur Absicherung einer Finanzierung benötigt, übernimmt sie ebenfalls die Kosten dafür.
Ein ausführliches gerichtsfestes Vollgutachten für ein Haus oder eine Wohnung umfasst in der Regel 20 bis 30 Seiten. Es beinhaltet eine detaillierte Analyse und Bewertung der Immobilie sowie eine umfangreiche Dokumentation als Anhang. Die Kosten für ein solches Gutachten belaufen sich typischerweise auf zwischen 0,5 und einem Prozent des Verkehrswertes der Immobilie. Diese Preisspanne berücksichtigt die gründliche Untersuchung durch den Gutachter sowie die Erstellung eines rechtlich belastbaren Gutachtens, das als verlässliche Grundlage für verschiedene Zwecke dient, wie etwa Kaufentscheidungen, rechtliche Absicherungen oder finanzielle Transaktionen.
Ein Verkehrswertgutachten kann nur von folgenden Personen beantragt werden: dem/den Eigentümer/in der Immobilie, Inhabern von Rechten am Grundstück sowie Pflichtteilsberechtigten. Andere Personen dürfen ein Verkehrswertgutachten nur dann beantragen, wenn sie eine Vollmacht des/der Eigentümers/in vorweisen können und die Klärung erfolgt ist, wer die Kosten für das Gutachten übernimmt. Dies stellt sicher, dass die Beantragung eines Verkehrswertgutachtens rechtlich korrekt erfolgt und die Interessen der Eigentümer respektiert werden.