Immobilienbewertung Lampertheim und Umgebung mit CERTA

Sie suchen eine zuverlässige Immobilienbewertung? Bei CERTA Immobiliengutachten erhalten Sie zertifizierte Gutachten für Ihre Immobilienbewertung - egal ob als Erbe, bei Trennung, als Vermieter oder für das Finanzamt. Unsere Gutachten sind amtlich anerkannt, zu einem festen Preis erhältlich und mit einer Bestpreisgarantie versehen.
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Unabhängig
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In Lampertheim und Umgebung
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Zertifiziert (DEKRA + ISO/IEC 17024)
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Erb-Experten
Unverbindlich anfragen
Hier geht es zum Video.

Ihre Immobiliensachverständigen für Lampertheim

Unsere Leistungen

und Preise

Verkehrswertgutachten

Die Anerkennung der Verkehrswertgutachten unserer zertifizierten Sachverständigen durch Ämter, Behörden und Gerichte ist durch die entsprechenden Zertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle rechtlich gewährleistet.
Festpreis
5.000 €
1.000 €
ab 790 €
3.490 €
1.190 €
Unverbindlich anfragen

Restnutzungsdauergutachten

Um gegenüber dem Finanzamt eine kürzere Restnutzungsdauer und damit eine höhere jährliche Abschreibung Ihrer Immobilie nachzuweisen. Dadurch erhöhen sich Ihre abzugsfähigen Werbungskosten, was zu einem niedrigeren zu versteuernden Einkommen und damit zu einer geringeren Steuerlast führt. Das Ergebnis sind weniger Steuern und damit mehr Mieteinnahmen, die Ihnen als Vermieter verbleiben.
Festpreis
5.000 €
1.000 €
ab 790 €
3.490 €
1.190 €
Unverbindlich anfragen

Wertgutachten

Das Wertgutachten ist eine Wertermittlung Ihrer Immobilie und entspricht den wesentlichen Anforderungen lt. BauGB und ImmoWertV. Es erfüllt jedoch aufgrund seines Umfangs nicht die Anforderungen, die in der Regel von Gerichten, Behörden und Ämtern gestellt werden.
Festpreis
5.000 €
1.000 €
ab 790 €
3.490 €
1.190 €
Unverbindlich anfragen
Geeignet für
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Ein- und Zweifamilienhäuser
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Doppelhaushälften & Reihenhäuser
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Eigentumswohnungen
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Grundstücke
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Mehrfamilienhäuser
bis 10 Einheiten und max. 1 Gewerbeeinheit
Umfang
Schriftliches Wertgutachen
auf ca. 30–50 Seiten
Berechnung des Immobilienwertes
nach den gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsverfahren
Bild- und Textdokumentation
Objektaufnahmetermin
Geeignet für
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Ein- und Zweifamilienhäuser
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Doppelhaushälften & Reihenhäuser
Checkmark Icon
Eigentumswohnungen
Checkmark Icon
Mehrfamilienhäuser
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Wohn- und Geschäftshäuser
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Spezialimmobilien
z. B. Bauernhöfe, Grundstücke
mit mehreren aufstehenden Gebäuden, etc.
Umfang
Schriftliches Wertgutachen
erstellt durch zertifizierten Sachverständigen auf ca. 60–100 Seiten
Berechnung des Immobilienwertes
nach den gesetzlich vorgeschriebenen
Wertermittlungsverfahren
Prüfung vorhandener Objektunterlagen
und ggf. Beschaffung fehlender Dokumente
Zusätzliche Objektunterlagen
aktueller Grundbuchauszug, Bodenrichtwertkarte,
Lageplan, detaillierte Lagebeschreibung, weitere objektbezogenen Planunterlagen/Auskünfte
Bild- und Textdokumentation
Objektaufnahmetermin
Umfang
Schriftliches Wertgutachen
eines DIN EN ISO / IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen auf ca. 20–30 Seiten
Berechnung der Restnuztungsdauer
nach den aktuellsten Vorgaben durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Bild- und Textdokumentation
Objektaufnahmetermin (Optional)

Zertifizierte Immobiliengutachter für Lampertheim und Umgebung

Julie Brandt-Pollmann
DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1
Als zertifizierte Sachverständige vereint Frau Brandt-Pollmann in ihrer Rolle als Immobiliengutachterin umfangreiches Fachwissen in der Bewertung von Immobilien mit Erfahrung in der Architektur und Planung. Diese einzigartige Verbindung ermöglicht es ihr, sowohl die baulichen Aspekte als auch die Marktbedingungen bei der Ermittlung des Immobilienwerts umfassend zu berücksichtigen.
Matthias Mertens
DIN EN ISO/IEC 17024 und DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1
Matthias Mertens ist aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in der Immobilienbranche ein Experte mit umfangreichem Wissen und hoher Kompetenz im Bereich der Immobilienbewertung. Sein fundiertes Verständnis des Marktes ermöglicht es ihm, aussagekräftige und gut nachvollziehbare Wertgutachten zu erstellen.

Wann ist eine Immobilienbewertung von Vorteil?

Immobilienkauf

Sie haben Ihre Traumimmobilie gefunden, können den Marktwert des Verkäufers aber nicht nachvollziehen? Gerne begleiten wir Sie bei diesem wichtigen und großem finanziellen Schritt durch eine Wertermittlung. Damit Sie, Ihre Familie aber auch Ihre Bank ruhigen Gewissens die nächsten Schritte gehen können.
Verkauf

Immobilienverkauf

Sie möchten Ihre Immobilie in Lampertheim verkaufen, haben aber Schwierigkeiten, den Marktpreis einzuschätzen. Unsere Wertermittlung bietet Ihnen eine realistische Bewertung und einen verlässlichen Preisrichtwert für Ihre Immobilie.
Auswahl Trennung

Scheidungsfall

Als ob die Trennung nicht schon belastend genug wäre, erhebt nun auch noch Ihr ehemaliger Partner unverständliche Forderungen. Wir unterstützen Sie gerne mit einer Werteinschätzung oder Verkehrswertermittlung Ihrer Immobilie gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Auswahl Erbe

Erbschaft und Schenkung

Sie haben eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen. Nun melden sich Verwandte oder das Finanzamt mit unrealistischen Forderungen? Beanspruchen Sie gerne unsere Hilfe mit einer Werteinschätzung, bzw. Verkehrswertermittlung der Erbimmobilie nach den gesetzlichen Vorgaben.
Zertifizierte Sachverständige für Ihre Immobilienbewertung in Lampertheim und Umgebung

Regionale Expertise zum transparenten Festpreis

Wenn Sie vor der wichtigen Aufgabe stehen, den Wert Ihrer Immobilie zuverlässig ermitteln zu lassen, sind wir Ihr zuverlässiger Partner. Unsere Experten bieten Ihnen lokale Expertise durch Präsenz vor Ort und darüber hinaus den unschätzbaren Vorteil der kurzfristigen Terminverfügbarkeit. Und das alles zu einem transparenten Festpreis sowie einer Fertigstellung des Gutachtens in nur 10 Werktagen, sobald uns alle Unterlagen und Informationen vorliegen.

Ihre Vorteile

Transparenter Festpreis – Keine Überraschungen, volle Kostenkontrolle

Unser transparenter Festpreis garantiert Ihnen volle Kostenkontrolle - ohne versteckte Gebühren oder unerwartete Zusatzkosten. Als Immobilienbesitzer stehen Sie oft vor wichtigen finanziellen Entscheidungen. Deshalb legen wir Wert auf absolute Preistransparenz. Sie erhalten von uns ein professionelles Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB, ein Wertgutachten oder eine Expertise durch einen erfahrenen Immobiliensachverständigen - und das alles zu einem fairen Festpreis. Unsere Bestpreisgarantie gibt Ihnen nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch die Gewissheit, dass Sie für Ihr Geld die bestmögliche Leistung erhalten. Mit CERTA sind Sie nicht nur bei der Qualität Ihres Gutachtens auf der sicheren Seite, sondern auch bei den Kosten.

Schnell und flexibel – Kurzfristige Vor-Ort Termine für Sie

Wir bei CERTA wissen, dass Zeit ein entscheidender Faktor bei der Immobilienbewertung ist. Deshalb bieten wir Ihnen kurzfristige Termine vor Ort an, um schnell und flexibel auf Ihre Bedürfnisse eingehen zu können. Ob Erbangelegenheiten, eine anstehende Trennung oder wichtige Entscheidungen gegenüber dem Finanzamt - wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen. Unsere zertifizierten Prüfer für Verkehrs- und Wertermittlung stehen bereit, um Ihre Immobilie professionell und zeitnah zu bewerten. Profitieren Sie von kurzen Wartezeiten und treffen Sie optimale Entscheidungen ohne unnötige Verzögerungen. Ihre Zeit ist kostbar und wir bei CERTA respektieren dies. Verlassen Sie sich auf unsere schnelle und zuverlässige Terminvergabe. Wir garantieren Ihnen eine professionelle Schätzung Ihrer Immobilie genau dann, wenn Sie sie benötigen.

Effizienz, die überzeugt – Ihr Gutachten innerhalb von 10 Werktagen

Bei CERTA steht Effizienz an erster Stelle. Wir wissen, dass in Immobilienangelegenheiten jeder Tag zählt. Deshalb garantieren wir Ihnen die Erstellung Ihres Immobiliengutachtens innerhalb von 10 Werktagen. Unser Service ist schnell, präzise und zuverlässig. Ob Erbauseinandersetzung, Vermögensaufteilung bei Trennung oder wichtige Unterlagen für das Finanzamt - Ihre Zeit ist entscheidend. Mit unserer zeitnahen Gutachtenerstellung helfen wir Ihnen, Ihre Pläne ohne lange Wartezeiten voranzutreiben. Wir bei CERTA wissen, dass eine schnelle Gutachtenerstellung nicht nur Bequemlichkeit bedeutet, sondern oft eine notwendige Voraussetzung für Ihre weiteren Entscheidungen ist. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Effizienz, um Ihr Wertgutachten oder Verkehrswertgutachten pünktlich und mit höchster Präzision zu erhalten.

Die Arten der Immobilienbewertung

01

Sachwert

Das Sachwertverfahren gemäß ImmoWertV ist ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien, das den Wert von Grundstücken und Gebäuden ermittelt. Zunächst wird der Wert des Grundstücks bestimmt, und anschließend werden die aktuellen Herstellungskosten des Gebäudes hinzugefügt.

Von dieser Summe wird dann die alters- und nutzungsbedingte Wertminderung des Gebäudes abgezogen, um den Sachwert zu ermitteln. Dieser Wert gibt an, was die Immobilie in ihrem jetzigen Zustand wert ist. Das Sachwertverfahren kommt vor allem bei eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften zur Anwendung.

02

Ertragswert

Das Ertragswertverfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung ist eine Methode zur Bewertung von Immobilien, die vor allem für vermietete Objekte genutzt wird. Es berücksichtigt sowohl den Bodenwert der Immobilie als auch die zukünftigen Einnahmen, die sie generieren könnte.

Der Rohertrag aus der Vermietung wird berechnet und anschließend um die Betriebskosten reduziert, um den Reinertrag zu ermitteln. Dieser Reinertrag wird mit einem Faktor multipliziert, der zukünftige Einnahmen und Risiken berücksichtigt.

Das Ergebnis ist der Ertragswert der Immobilie. Diese Methode ist besonders für Investoren und Kapitalgeber interessant, da sie auf klar messbaren Daten basiert und als Grundlage für datengestützte Entscheidungsprozesse dienen kann.

03

Vergleichswert

Das Vergleichswertverfahren ist eine Methode zur Wertermittlung von Immobilien, bei der die Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses ausgewertet wird. Diese Sammlung basiert auf tatsächlich getätigten Verkäufen, die von den Notaren an den Gutachterausschuss gemeldet werden.

Dieses Verfahren wird hauptsächlich bei Immobilien angewendet, für die es ausreichend vergleichbare Objekte auf dem Markt gibt, wie es häufig bei Eigentumswohnungen der Fall ist. Der Wert der Immobilie wird durch den Vergleich mit den Verkaufspreisen ähnlicher Objekte in ähnlicher Lage ermittelt.

Dazu wird eine Auswahl vergleichbarer Immobilien getroffen und deren Verkaufspreise aus der Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses abgefragt.

Diese Preise werden dann vom Sachverständigen analysiert und gegebenenfalls angepasst, um Unterschiede in Ausstattung, Größe oder Lage zu berücksichtigen. Das Ergebnis ist der Vergleichswert der Immobilie.

Eine Graphik eines Mehrfamilienhauses

Kundenzufriedenheit ist uns besonders wichtig

Unser Ziel ist es, für unsere Kunden ein vertrauenswürdiger Experte zu sein. Daher nehmen wir uns die Zeit, jeden Schritt der professionellen Immobilienbewertung detailliert, transparent und nachvollziehbar durchzuführen.
Matthias Mertens
DIN EN ISO/IEC 17024 und DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1
Immobilienbewertung Lampertheim

Immobilienbewertung Lampertheim

Immobiliengutachten Lampertheim

Immobiliengutachten Lampertheim

Wertgutachten Lampertheim

Wertgutachten Lampertheim

Weitere Themen zu denen wir Sie gerne beraten

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Wertermittlungsverordnung

Nießbrauch

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Schätzfunktion

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Wert Immobilie ermitteln

Zwangsversteigerung

Immobilienschätzung

Wieviel ist meine Immobilie wert?

Verkehrswertgutachten

Umkehrhypothek

Immobilienbewertung Lampertheim

Immobilienbewertung Lampertheim - Für Sie vor Ort

Unser Gutachterteam in Raum Lampertheim steht für Kompetenz und Zuverlässigkeit. Mit langjähriger Erfahrung und fundierten Zertifizierungen am Immobilienmarkt Lampertheim bieten wir Ihnen präzise Wertermittlungen für Ihre Immobilie. Wir wissen, dass es bei der Wertermittlung Ihrer Immobilie um Ihre finanzielle Zukunft geht. Deshalb nehmen wir uns die Zeit, die Besonderheiten jeder Immobilie genau zu analysieren und den Verkehrswert nachvollziehbar und transparent zu ermitteln.

Wir sind Bewertungsexperten für alle Stadtteile von Lampertheim: Kernstadt, Hofheim, Hüttenfeld, Neuschloß und Rosengarten.

Unverbindlich anfragen

Sie haben Fragen?

In welchen Stadtteilen von Lampertheim und Umgebung bieten Sie die Bewertung an?

Zu unserem Einzugsgebiet gehören die Stadtteile Kernstadt, Hofheim, Hüttenfeld, Neuschloß und Rosengarten. (Postleitzahl 68623)

Kann ich die Bodenrichtwerte für Hessen auch als Privatperson einsehen?

Bodenrichtwerte für Hessen sind im Informationssystem für Deutschland BORIS-D einsehbar. Offizielle Auskünfte zu diesen Werten erteilen jedoch nur die örtlichen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte. Für Lampertheim werden die Bodenrichtwerte vom zuständigen Gutachterausschuss bereitgestellt.

Woher bekomme ich einen Auszug für Baulasten in Hessen?

Baulasten sind rechtliche Verpflichtungen, die die Nutzung oder Bebauung einer Immobilie einschränken. Im Gegensatz zu Grunddienstbarkeiten sind sie in Hessen nicht im Grundbuch, sondern im öffentlichen Baulastenverzeichnis vermerkt. Um festzustellen, ob eine Immobilie in Hessen Baulasten aufweist, müssen Sie einen Baulasten-Auszug bei der zuständigen Baubehörde anfordern.

Bieten Sie auch Immobilienbewertung in der Umgebung von Lampertheim an?

Wir arbeiten als Gutachter auch im Umland von Lampertheim, z.B. Hemsbach, Weinheim, Heddesheim, Mannheim, Frankenthal, Grünstadt, Bensheim, Pfungstadt, Immobilienbewertung Darmstadt und Wörrstadt.

Wie viel ist eine Immobilie nach 50 Jahren wert?

Ein Gebäude verliert im Laufe der Zeit an Wert, hauptsächlich durch Abnutzung und veraltete Technik. Nach 50 Jahren hat eine Immobilie etwa die Hälfte ihrer Gesamtnutzungsdauer überschritten. Gutachter gehen davon aus, dass ein Gebäude pro Nutzungsjahr etwa 1% an Wert verliert, vorausgesetzt, es wird regelmäßig instand gehalten. Das bedeutet, dass eine 50 Jahre alte Immobilie etwa 50% ihres ursprünglichen Werts eingebüßt haben kann.

Wie kann ich den Wert meines Hauses selbst berechnen?

Selbst den Wert eines Hauses zu berechnen, ist möglich, indem man das Vergleichswertverfahren anwendet. Hierbei nimmt man den Verkaufspreis eines ähnlichen Objekts und teilt diesen durch dessen Fläche, um den Preis pro Quadratmeter zu ermitteln. Diesen Preis multipliziert man dann mit der Fläche des eigenen Hauses. Zum Beispiel: Wenn ein vergleichbares Haus für 500.000 € verkauft wurde und eine Fläche von 200 m² hat, während Ihr Haus eine Fläche von 180 m² hat, ergibt sich der Wert Ihres Hauses wie folgt: 500.000 € / 200 m² x 180 m² = 450.000 € . Durch diesen Ansatz können Sie einfach und verständlich eine erste Schätzung des aktuellen Verkehrswerts Ihrer Immobilie erhalten.

Wie berechnet das Finanzamt den Wert eines Hauses?

Das Finanzamt nutzt drei Hauptverfahren, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln: Vergleichswertverfahren: Dies wird häufig bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern angewendet. Hierbei wird der Wert durch den Vergleich mit kürzlich verkauften, ähnlichen Immobilien ermittelt. Ertragswertverfahren: Dieses Verfahren wird bei Renditeobjekten wie Mietshäusern verwendet. Der Wert basiert auf den erzielbaren Mieteinnahmen. Sachwertverfahren: Dieses wird bei Spezialimmobilien wie Gewerbegebäuden angewendet, wo der Wert auf den Herstellungskosten basiert.

Wie ermittelt man den Verkehrswert einer Immobilie?

Die Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie erfolgt in der Regel durch erfahrene Sachverständige oder Gutachter. Es gibt verschiedene Bewertungsverfahren wie das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Beim Vergleichswertverfahren werden ähnliche Immobilien in der Umgebung herangezogen, um einen Preis pro Quadratmeter zu ermitteln, der dann auf die zu bewertende Immobilie angewendet wird. Das Ertragswertverfahren basiert auf den zu erwartenden Erträgen aus der Immobilie, zum Beispiel Mieteinnahmen, abzüglich der Bewirtschaftungskosten. Beim Sachwertverfahren werden die Herstellungskosten der Immobilie unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung bewertet. Je nach Objekttyp und Verfügbarkeit der Daten wählen Gutachter das am besten geeignete Verfahren aus, um den Verkehrswert genau zu ermitteln.

Wie lange dauert die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens?

Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens kann je nach Umfang und Komplexität der Immobilie zwei bis vier Wochen dauern. In dieser Zeit sammeln die Gutachter alle erforderlichen Informationen, führen Ortstermine durch, analysieren den Markt und werten die Daten aus. Falls zusätzliche Unterlagen benötigt werden, beispielsweise von Ämtern oder Behörden, kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern. Ein sorgfältig erstelltes Verkehrswertgutachten erfordert Zeit und Genauigkeit, um eine fundierte Bewertung der Immobilie sicherzustellen.

Wer darf ein Verkehrswertgutachten beantragen?

Ein Verkehrswertgutachten kann nur von folgenden Personen beantragt werden: dem/den Eigentümer/in der Immobilie, Inhabern von Rechten am Grundstück sowie Pflichtteilsberechtigten. Andere Personen dürfen ein Verkehrswertgutachten nur dann beantragen, wenn sie eine Vollmacht des/der Eigentümers/in vorweisen können und die Klärung erfolgt ist, wer die Kosten für das Gutachten übernimmt. Dies stellt sicher, dass die Beantragung eines Verkehrswertgutachtens rechtlich korrekt erfolgt und die Interessen der Eigentümer respektiert werden.

Was macht ein Immobiliengutachter?

Ein Immobiliengutachter hat die Aufgabe, den Wert einer Immobilie objektiv zu ermitteln. Dies ist besonders wichtig, wenn es um den Kauf, Verkauf oder die Bewertung von Immobilien geht. Durch seine Fachkenntnisse und Erfahrungen analysiert der Gutachter verschiedene Faktoren wie die Lage, den Zustand, die Größe und die Ausstattung der Immobilie sowie die aktuellen Marktbedingungen. Auf dieser Grundlage erstellt er ein detailliertes Gutachten, das als verlässliche Basis für Kaufentscheidungen oder rechtliche Auseinandersetzungen dient.

Wer bezahlt Gutachter bei Hauskauf?

Die Kosten für ein Wertgutachten trägt üblicherweise die Person oder Institution, die das Gutachten in Auftrag gibt. Das kann der Verkäufer oder der Käufer sein, je nachdem, wer den Bedarf für eine genaue Wertermittlung sieht. Wenn eine Bank ein Gutachten zur Absicherung einer Finanzierung benötigt, übernimmt sie ebenfalls die Kosten dafür.

Ich habe ein Wertgutachten der Gegenseite erhalten, der ermittelte Wert erscheint mir zu niedrig/zu hoch. Kann ich bei CERTA ein Gegengutachten in Auftrag geben?

Sehr gerne erstellen wir ein Gutachten für Sie.

Ob wir zu einem anderen Ergebnis kommen, können wir aber im Vorhinein nicht pauschal sagen.

Damit Sie nicht die "Katze im Sack" kaufen, hat sich in der Vergangenheit folgende Vorgehensweise als praktikabel erwiesen.

Sie lassen uns das Gutachten vorab zukommen. So können sich unsere Gutachter ein erstes Bild von der Immobilie machen. Anschließend prüft unser Gutachter die relevanten Kernpunkte des vorhandenen Gutachtens, um eine Einschätzung darüber abzugeben, ob sich die Erstellung eines Gegengutachtens lohnt. Die Prüfungskosten werden auf Stundenbasis abgerechnet.

Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine persönliche Beratung. Im Rahmen eines ersten unverbindlichen Telefongesprächs klären wir Ihre Fragen sowie den Umfang des benötigten Gutachtens. Wir verwenden Ihre Daten zur Beantwortung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf

Deutschlandweite Rufnummer
Montag bis Freitag von 8:30 bis 18:00 Uhr
Vielen Dank für Ihre Anfrage
Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden
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