Unser transparenter Festpreis garantiert Ihnen volle Kostenkontrolle - ohne versteckte Gebühren oder unerwartete Zusatzkosten. Als Immobilienbesitzer stehen Sie oft vor wichtigen finanziellen Entscheidungen. Deshalb legen wir Wert auf absolute Preistransparenz. Sie erhalten von uns ein professionelles Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB, ein Wertgutachten oder eine Expertise durch einen erfahrenen Immobiliensachverständigen - und das alles zu einem fairen Festpreis. Unsere Bestpreisgarantie bietet Ihnen nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch die Gewissheit, dass Sie das beste Preis-Leistungs-Verhältnis erhalten. Mit CERTA sind Sie nicht nur in Bezug auf die Qualität Ihres Gutachtens, sondern auch bei den Kosten bestens abgesichert.
Bei CERTA wissen wir, wie wichtig Zeit bei der Immobilienbewertung ist. Daher bieten wir Ihnen kurzfristige Vor-Ort-Termine an, um flexibel auf Ihre Bedürfnisse reagieren zu können. Ob es um Erbangelegenheiten, eine anstehende Trennung oder wichtige Entscheidungen gegenüber dem Finanzamt geht – wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen. Unsere zertifizierten Experten für Verkehrs- und Wertermittlung stehen bereit, um Ihre Immobilie professionell und zeitnah zu bewerten. Profitieren Sie von kurzen Wartezeiten und treffen Sie optimale Entscheidungen ohne Verzögerung. Ihre Zeit ist wertvoll, und das respektieren wir bei CERTA. Verlassen Sie sich auf unsere schnelle und zuverlässige Terminvergabe und erhalten Sie eine professionelle Schätzung Ihrer Immobilie genau dann, wenn Sie sie benötigen.
Bei CERTA hat Effizienz oberste Priorität. Wir verstehen, dass in Immobilienangelegenheiten jeder Tag zählt. Deshalb garantieren wir Ihnen die Erstellung Ihres Immobiliengutachtens innerhalb von 10 Werktagen. Unser Service ist schnell, präzise und zuverlässig. Egal, ob es um eine Erbauseinandersetzung, die Vermögensaufteilung bei einer Trennung oder wichtige Unterlagen für das Finanzamt geht – Ihre Zeit ist für uns von größter Bedeutung. Mit unserer zeitnahen Gutachtenerstellung helfen wir Ihnen, Ihre Pläne ohne lange Wartezeiten voranzutreiben. Wir bei CERTA wissen, dass eine schnelle Gutachtenerstellung nicht nur Bequemlichkeit bedeutet, sondern oft eine notwendige Voraussetzung für Ihre weiteren Entscheidungen ist. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Effizienz, um Ihr Wertgutachten oder Verkehrswertgutachten pünktlich und mit höchster Präzision zu erhalten.
Das Sachwertverfahren gemäß der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien. Es dient der Bestimmung des Wertes von Grundstücken und Gebäuden. Dabei wird zunächst der Wert des Grundstücks ermittelt und anschließend die aktuellen Herstellungskosten des Gebäudes hinzugefügt.
Von dieser Summe wird dann die alters- und nutzungsbedingte Wertminderung des Gebäudes abgezogen, um den Sachwert zu ermitteln. Dieser Wert gibt an, was die Immobilie in ihrem jetzigen Zustand wert ist. Das Sachwertverfahren kommt vor allem bei eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften zur Anwendung.
Das Ertragswertverfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung ist eine Methode zur Bewertung von Immobilien, die vor allem für vermietete Objekte genutzt wird. Es berücksichtigt sowohl den Bodenwert der Immobilie als auch die zukünftigen Einnahmen, die sie generieren könnte.
Der Rohertrag aus der Vermietung wird berechnet und dann um Betriebskosten reduziert, um den Reinertrag zu ermitteln. Dieser wird mit einem Faktor multipliziert, der zukünftige Einnahmen und Risiken widerspiegelt. Das Ergebnis ist der Ertragswert der Immobilie.
Diese Methode ist insbesondere für Investoren und Kapitalgeber interessant, da sie auf der Basis von klar messbaren Daten durchgeführt wird und als Grundlage für datengestützte Entscheidungsprozesse dienen kann.
Das Vergleichswertverfahren ist ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien durch Auswertung der Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses. Datengrundlage der Kaufpreissammlung sind tatsächlich getätigte Verkäufe.
Die Immobilienverkäufe werden von den jeweiligen Notaren an den Gutachterausschuss gemeldet, der daraus die Kaufpreissammlung erstellt. Es wird vor allem für Immobilien angewendet, für die es ausreichend vergleichbare Objekte auf dem Markt gibt, dies ist meistens bei Eigentumswohnungen der Fall.
Der Wert der Immobilie wird durch den Vergleich mit den Verkaufspreisen ähnlicher Immobilien in ähnlicher Lage ermittelt. Zunächst wird eine Auswahl vergleichbarer Immobilien getroffen und deren Verkaufspreise über die Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses abgefragt.
Diese Preise werden dann vom Sachverständigen ausgewertet und gegebenenfalls bereinigt, um Unterschiede in der Ausstattung, der Größe oder der Lage der Immobilien zu berücksichtigen. Das Ergebnis ist der Vergleichswert der Immobilie.
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Unser Gutachterteam in Dreieich zeichnet sich durch Kompetenz und Zuverlässigkeit aus. Mit umfassender Erfahrung und anerkannten Zertifizierungen auf dem Immobilienmarkt Dreieich liefern wir Ihnen präzise Bewertungen für Ihre Immobilie. Uns ist bewusst, dass die Wertermittlung Ihrer Immobilie Ihre finanzielle Zukunft betrifft. Daher nehmen wir uns die notwendige Zeit, um die spezifischen Merkmale jeder Immobilie detailliert zu analysieren und den Verkehrswert klar und transparent zu ermitteln.
Wir sind Bewertungsexperten für alle Stadtteile von Dreieich: Buchschlag, Sprendlingen, Dreieichenhain, Götzenhain und Offenthal.
Zu unserem Einzugsgebiet gehören die Stadtteile Buchschlag, Sprendlingen, Dreieichenhain, Götzenhain und Offenthal. (Postleitzahl 63303)
Bodenrichtwerte für Hessen werden der Öffentlichkeit in einem länderübergreifenden Informationssystem für Deutschland (BORIS-D) zur Verfügung gestellt. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben den örtlichen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte vorbehalten. Die Bodenrichtwerte für Dreieich werden vom örtlichen Gutachterausschuss bereitgestellt.
Baulasten sind rechtliche Verpflichtungen, die die Nutzung oder Bebauung einer Immobilie einschränken. Im Gegensatz zu Grunddienstbarkeiten sind sie in Hessen nicht im Grundbuch, sondern im öffentlichen Baulastenverzeichnis vermerkt. Um festzustellen, ob eine Immobilie in Hessen Baulasten aufweist, müssen Sie einen Baulasten-Auszug bei der zuständigen Baubehörde anfordern.
Wir arbeiten als Gutachter auch im Umland von Dreieich, z.B. Frankfurt am Main, Immobilienbewertung Hanau, Offenbach am Main, Immobilienbewertung Rodgau, Mühlheim am Main, Flörsheim, Rüsselsheim, Hochheim am Main, Darmstadt und Mainz.
Viele Immobilienportale bieten Tools zur schnellen Einschätzung des Immobilienwerts an. Diese basieren oft auf Algorithmen, die die Lage anhand der eingegebenen Adresse bewerten. Sie berücksichtigen dabei Faktoren wie die Infrastruktur, die Nachbarschaft, den Zustand der Immobilie und aktuelle Marktdaten. Solche Tools sind praktisch für eine erste Einschätzung, ersetzen jedoch keine professionelle Bewertung.
Die Lage der Immobilie ist einer der wichtigsten Faktoren für den Immobilienwert. Immobilien an Hauptverkehrsstraßen, in lauten oder stark verschmutzten Gegenden sind weniger wert. Die Nähe zu Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und öffentlichen Verkehrsmitteln kann den Wert erhöhen, während Lärm, schlechte Infrastruktur und fehlende Annehmlichkeiten den Wert mindern.
Ein Gebäude verliert im Laufe der Zeit an Wert, hauptsächlich durch Abnutzung und veraltete Technik. Nach 50 Jahren hat eine Immobilie etwa die Hälfte ihrer Gesamtnutzungsdauer überschritten. Gutachter gehen davon aus, dass ein Gebäude pro Nutzungsjahr etwa 1% an Wert verliert, vorausgesetzt, es wird regelmäßig instand gehalten. Das bedeutet, dass eine 50 Jahre alte Immobilie etwa 50% ihres ursprünglichen Werts eingebüßt haben kann.
Die Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie erfolgt in der Regel durch erfahrene Sachverständige oder Gutachter. Es gibt verschiedene Bewertungsverfahren wie das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Beim Vergleichswertverfahren werden ähnliche Immobilien in der Umgebung herangezogen, um einen Preis pro Quadratmeter zu ermitteln, der dann auf die zu bewertende Immobilie angewendet wird. Das Ertragswertverfahren basiert auf den zu erwartenden Erträgen aus der Immobilie, zum Beispiel Mieteinnahmen, abzüglich der Bewirtschaftungskosten. Beim Sachwertverfahren werden die Herstellungskosten der Immobilie unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung bewertet. Je nach Objekttyp und Verfügbarkeit der Daten wählen Gutachter das am besten geeignete Verfahren aus, um den Verkehrswert genau zu ermitteln.
Die Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie erfordert Fachwissen und Erfahrung. Typischerweise übernehmen Sachverständige, Gutachter oder spezialisierte Immobilienfachleute diese Aufgabe. Sie verfügen über das erforderliche Know-how, um die verschiedenen Bewertungsverfahren anzuwenden und den Verkehrswert genau zu berechnen. Eine professionelle Wertermittlung ist entscheidend, um den fairen Marktpreis einer Immobilie zu bestimmen und damit eine solide Grundlage für finanzielle Entscheidungen zu bieten.
Ein Verkehrswertgutachten kann nur von folgenden Personen beantragt werden: dem/den Eigentümer/in der Immobilie, Inhabern von Rechten am Grundstück sowie Pflichtteilsberechtigten. Andere Personen dürfen ein Verkehrswertgutachten nur dann beantragen, wenn sie eine Vollmacht des/der Eigentümers/in vorweisen können und die Klärung erfolgt ist, wer die Kosten für das Gutachten übernimmt. Dies stellt sicher, dass die Beantragung eines Verkehrswertgutachtens rechtlich korrekt erfolgt und die Interessen der Eigentümer respektiert werden.
Die Kosten für ein Gutachten können je nach Art und Umfang variieren. Ein Wertgutachten bietet eine Wertermittlung Ihrer Immobilie und entspricht den wesentlichen Anforderungen gemäß BauGB und ImmoWertV. Es erfüllt jedoch nicht die Anforderungen, die üblicherweise von Gerichten, Behörden und Ämtern gestellt werden und kostet 1.190 € (Festpreis). Ein Verkehrswertgutachten unserer zertifizierten Sachverständigen wird gesetzlich von Ämtern, Behörden und Gerichten anerkannt und kostet 2.990 € (Festpreis). Ein Restnutzungsdauergutachten dient dazu, gegenüber dem Finanzamt eine kürzere Restnutzungsdauer nachzuweisen, was zu einer höheren jährlichen Abschreibung Ihrer Immobilie führt. Dadurch erhöhen sich Ihre abzugsfähigen Werbungskosten und Ihre Einnahmen verringern sich entsprechend. Das Ergebnis ist ein niedrigeres zu versteuerndes Einkommen und somit eine geringere Steuerlast, was Ihnen als Vermieter mehr Mieteinnahmen belässt. Die Kosten für ein Restnutzungsdauergutachten beginnen ab 790 € (Festpreis).
Die Kosten für ein Wertgutachten trägt üblicherweise die Person oder Institution, die das Gutachten in Auftrag gibt. Das kann der Verkäufer oder der Käufer sein, je nachdem, wer den Bedarf für eine genaue Wertermittlung sieht. Wenn eine Bank ein Gutachten zur Absicherung einer Finanzierung benötigt, übernimmt sie ebenfalls die Kosten dafür.
Sie erhalten die Bewertung folgender Wohnimmobilien zum Festpreis: Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser. Selbstverständlich berücksichtigen wir auch Sonderfälle wie Wohnrecht und Nießbrauch, aber auch Wegerecht und Erbpacht.
Für Gewerbe- und Spezialimmobilien erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot - sprechen Sie uns gerne an.