Mit unserem transparenten Festpreis haben Sie die volle Kostenkontrolle, ohne versteckte Gebühren oder unerwartete Zusatzkosten. Als Immobilienbesitzer stehen Sie oft vor wichtigen finanziellen Entscheidungen, und deshalb legen wir großen Wert auf Preistransparenz. Sie erhalten von uns ein professionelles Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB, ein Wertgutachten oder eine Expertise durch einen erfahrenen Immobiliensachverständigen – alles zu einem fairen Festpreis. Unsere Bestpreisgarantie sorgt dafür, dass Sie die bestmögliche Leistung für Ihr Geld erhalten. Mit CERTA sind Sie bei der Qualität Ihres Gutachtens und den Kosten auf der sicheren Seite.
Wir bei CERTA wissen, wie wichtig Zeit bei der Immobilienbewertung ist. Deshalb bieten wir kurzfristige Vor-Ort-Termine an, um schnell und flexibel auf Ihre Bedürfnisse einzugehen. Ob Erbangelegenheiten, Trennungen oder Entscheidungen gegenüber dem Finanzamt – wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen. Unsere zertifizierten Prüfer für Verkehrs- und Wertermittlung sind bereit, Ihre Immobilie professionell und zeitnah zu bewerten. Profitieren Sie von kurzen Wartezeiten und treffen Sie optimale Entscheidungen ohne unnötige Verzögerungen. Ihre Zeit ist kostbar, und wir respektieren dies. Vertrauen Sie auf unsere schnelle und zuverlässige Terminvergabe, damit Sie Ihre Immobilie genau dann schätzen lassen können, wenn Sie es benötigen.
Bei CERTA steht Effizienz an erster Stelle. Wir wissen, dass jeder Tag in Immobilienangelegenheiten zählt. Deshalb garantieren wir Ihnen die Erstellung Ihres Immobiliengutachtens innerhalb von 10 Werktagen. Unser Service ist schnell, präzise und zuverlässig. Ob bei Erbauseinandersetzungen, Vermögensaufteilungen oder wichtigen Unterlagen für das Finanzamt – Ihre Zeit ist entscheidend. Mit unserer zeitnahen Gutachtenerstellung unterstützen wir Sie dabei, Ihre Pläne ohne lange Wartezeiten voranzutreiben. Eine schnelle Gutachtenerstellung ist nicht nur bequem, sondern oft auch eine Voraussetzung für Ihre weiteren Entscheidungen. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Effizienz, um Ihr Wertgutachten oder Verkehrswertgutachten pünktlich und präzise zu erhalten.
Das Sachwertverfahren, festgelegt durch die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV ), dient der Wertermittlung von Immobilien, insbesondere von Grundstücken und Gebäuden. Zunächst wird der Grundstückswert ermittelt, anschließend werden die aktuellen Herstellungskosten des Gebäudes hinzugefügt. Von dieser Gesamtsumme wird die alters- und nutzungsbedingte Wertminderung des Gebäudes abgezogen, um den Sachwert zu bestimmen. Dieser Wert spiegelt den aktuellen Zustand der Immobilie wider. Das Sachwertverfahren findet vor allem Anwendung bei eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften.
Das Ertragswertverfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung ist eine Bewertungsmethode, die insbesondere für vermietete Immobilien verwendet wird. Es berücksichtigt sowohl den Bodenwert als auch die zukünftigen Einnahmen, die aus der Vermietung generiert werden können. Zunächst wird der Rohertrag aus der Vermietung berechnet, der dann um die Betriebskosten reduziert wird, um den Reinertrag zu ermitteln. Dieser Reinertrag wird mit einem Faktor multipliziert, der zukünftige Einnahmen und damit verbundene Risiken reflektiert. Das Ergebnis dieser Berechnung ist der Ertragswert der Immobilie. Diese Methode ist besonders für Investoren und Kapitalgeber von Interesse, da sie auf klar messbaren Daten basiert und eine fundierte Entscheidungsgrundlage bietet.
Das Vergleichswertverfahren basiert auf der Auswertung der Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses und wird zur Wertermittlung von Immobilien eingesetzt. Die Kaufpreissammlung enthält Daten zu tatsächlich erfolgten Immobilienverkäufen, die von Notaren an den Gutachterausschuss gemeldet werden. Dieses Verfahren ist vor allem für Immobilien geeignet, für die ausreichend vergleichbare Objekte auf dem Markt existieren, wie häufig bei Eigentumswohnungen. Der Wert der Immobilie wird durch den Vergleich mit den Verkaufspreisen ähnlicher Immobilien in vergleichbarer Lage ermittelt. Zunächst werden geeignete Vergleichsobjekte ausgewählt, deren Verkaufspreise über die Kaufpreissammlung abgerufen werden. Diese Preise werden vom Sachverständigen analysiert und gegebenenfalls angepasst, um Unterschiede in Ausstattung, Größe oder Lage der Immobilien zu berücksichtigen. Das Ergebnis dieser Analyse ist der Vergleichswert der Immobilie.
Grundbuch
Grundbuchauszug
Grundbucheinsicht
Grunderwerbssteuer
Immobilienmakler
Grundstücksbewertung Bergisch Gladbach
Verkehrswert ermitteln
Sachverständigenbüro Bergisch Gladbach
Immobilie schätzen lassen Bergisch Gladbach
Gutachter Haus Kosten
Marktwert
Immobilien Wertermittlung
Immobilienwert
Immobilienwertermittlungsverordnung
Industrie- und Handelskammer
Infrastruktur
Kaufentscheidung
Kaufpreis
Immobilienpreis ermitteln
Immobilienwert berechnen Bergisch Gladbach
Was ist meine Immobilie wert?
Liegenschaftszins Bergisch Gladbach
Immobilie begutachten kostenlos
Immobiliensachverständiger Bergisch Gladbach
Gutachter Hauskauf
Royal Institution of Chartered Surveyors
Immobilienbewertung online
Wertgutachten Immobilie
Immobiliengutachten Bergisch Gladbach
Immobiliengutachter Bergisch Gladbach
Residualwertverfahren
Schimmelgutachten
Verkehrswert Immobilie
Wertermittlungsverordnung
Nießbrauch
Immobilienwert schätzen Bergisch Gladbach
Gutachter Immobilien Bergisch Gladbach
Wert Immobilie ermitteln
Zwangsversteigerung
Immobilienschätzung
Wieviel ist meine Immobilie wert?
Wertermittlung Immobilie
Immobilienbewertung Bergisch Gladbach
Unser Gutachterteam in Bergisch Gladbach steht für Kompetenz und Zuverlässigkeit. Mit langjähriger Erfahrung und fundierten Zertifizierungen im Immobilienmarkt Bergisch Gladbach bieten wir Ihnen präzise Wertermittlungen für Ihre Immobilie. Wir verstehen, dass die Wertermittlung Ihrer Immobilie entscheidend für Ihre finanzielle Zukunft ist. Daher nehmen wir uns die Zeit, die Besonderheiten jeder Immobilie gründlich zu analysieren und den Verkehrswert nachvollziehbar und transparent zu ermitteln.
Wir sind Bewertungsexperten für alle Stadtteile von Bergisch Gladbach, darunter Bensberg, Bocklemünd, Gronau, Frankenforst, Hebborn, Herkenrath, Paffrath, Sand und Stadtmitte.
Unser Einzugsgebiet umfasst die Stadtteile von Bergisch Gladbach, darunter Bensberg, Schildgen, Refrath, Gronau, Heidkamp, Katterbach, Paffrath, und die umliegenden Gebiete.
Die Bodenrichtwerte für Nordrhein-Westfalen sind im länderübergreifenden Informationssystem für Deutschland (BORIS-NRW) öffentlich zugänglich. Offizielle Auskünfte über diese Werte erteilen jedoch ausschließlich die örtlichen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Die Bodenrichtwerte für Bergisch Gladbach werden vom zuständigen Gutachterausschuss bereitgestellt.
Baulasten sind rechtliche Verpflichtungen, die die Nutzung oder Bebauung einer Immobilie einschränken. Im Gegensatz zu Grunddienstbarkeiten sind sie in Nordrhein-Westfalen nicht im Grundbuch, sondern im öffentlichen Baulastenverzeichnis vermerkt. Um festzustellen, ob eine Immobilie in Nordrhein-Westfalen Baulasten aufweist, müssen Sie einen Baulasten-Auszug bei der zuständigen Baubehörde anfordern.
Wir arbeiten als Gutachter auch im Umland von Bergisch Gladbach, zum Beispiel in Immobilienbewertung Köln, Immobilienbewertung Leverkusen, Immobilienbewertung Wermelskirchen, Immobilienbewertung Overath, Immobilienbewertung Rösrath, Immobilienbewertung Odenthal und weiteren umliegenden Städten.
So berechnen Sie den Wert Ihrer Immobilie
1. Sachwert berechnen:
Der Bodenwert wird ermittelt, indem man die Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert multipliziert. Der Bodenrichtwert ist ein amtlicher Wert, der den durchschnittlichen Preis pro Quadratmeter in einer bestimmten Region angibt.
Gebäudewert: Der Gebäudewert orientiert sich an den Kosten der Herstellung des Gebäudes, abzüglich einer Wertminderung durch Altersabnutzung. Hierbei werden die Baukosten geschätzt und dann ein bestimmter Prozentsatz pro Jahr der Nutzung abgezogen.
2. Ertragswert berechnen:
Der Jahresreinertrag wird berechnet, indem man den Jahresrohertrag, also die Mieteinnahmen, von den Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten abzieht. Zu den Bewirtschaftungskosten gehören zum Beispiel Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten und Mietausfallwagnisse.
Ertragswert: Der Ertragswert ergibt sich, indem man den Jahresreinertrag mit einem Vervielfältiger multipliziert. Dieser Vervielfältiger hängt von der Restnutzungsdauer und dem Kapitalisierungszinssatz ab.
3. Marktwert berechnen:
Eine Möglichkeit der Immobilienbewertung ist, den Durchschnitt aus dem Sachwert und dem Ertragswert zu bilden: Marktwert = (Sachwert + Ertragswert) / 2.
Alternativ kann man den Marktwert auch durch eine gewichtete Mischung der beiden Werte berechnen: Marktwert = (Sachwert x ⅔) + (Ertragswert x ⅓).
4. Vergleichswert berechnen:
Der Vergleichswert wird ermittelt, indem man den Verkaufspreis einer vergleichbaren Immobilie durch deren Fläche teilt und das Ergebnis mit der Fläche der zu bewertenden Immobilie multipliziert. Diese Methode der Immobilienbewertung ist besonders nützlich, wenn es viele vergleichbare Immobilien gibt, die kürzlich verkauft wurden.
Durch die Anwendung dieser Methoden der Immobilienbewertung erhalten Sie eine umfassende und fundierte Einschätzung des Wertes Ihrer Immobilie.
Selbst den Wert eines Hauses zu berechnen, ist möglich, indem man das Vergleichswertverfahren anwendet. Hierbei nimmt man den Verkaufspreis eines ähnlichen Objekts und teilt diesen durch dessen Fläche, um den Preis pro Quadratmeter zu ermitteln. Diesen Preis multipliziert man dann mit der Fläche des eigenen Hauses. Zum Beispiel: Wenn ein vergleichbares Haus für 500.000 € verkauft wurde und eine Fläche von 200 m² hat, während Ihr Haus eine Fläche von 180 m² hat, ergibt sich der Wert Ihres Hauses wie folgt: 500.000 € / 200 m² x 180 m² = 450.000 € . Durch diesen Ansatz können Sie einfach und verständlich eine erste Schätzung des aktuellen Verkehrswerts Ihrer Immobilie erhalten.
Die Lage der Immobilie ist einer der wichtigsten Faktoren für den Immobilienwert. Immobilien an Hauptverkehrsstraßen, in lauten oder stark verschmutzten Gegenden sind weniger wert. Die Nähe zu Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und öffentlichen Verkehrsmitteln kann den Wert erhöhen, während Lärm, schlechte Infrastruktur und fehlende Annehmlichkeiten den Wert mindern.
Die Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie erfolgt in der Regel durch erfahrene Sachverständige oder Gutachter. Es gibt verschiedene Bewertungsverfahren wie das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Beim Vergleichswertverfahren werden ähnliche Immobilien in der Umgebung herangezogen, um einen Preis pro Quadratmeter zu ermitteln, der dann auf die zu bewertende Immobilie angewendet wird. Das Ertragswertverfahren basiert auf den zu erwartenden Erträgen aus der Immobilie, zum Beispiel Mieteinnahmen, abzüglich der Bewirtschaftungskosten. Beim Sachwertverfahren werden die Herstellungskosten der Immobilie unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung bewertet. Je nach Objekttyp und Verfügbarkeit der Daten wählen Gutachter das am besten geeignete Verfahren aus, um den Verkehrswert genau zu ermitteln.
Im Erbfall übernimmt das Finanzamt die Bewertung der Immobilie gemäß der gesetzlichen Bestimmungen. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der Grundvermögensbewertungsverordnung und des Bewertungsgesetzes. Das Finanzamt nutzt typisierte Verfahren zur Wertermittlung, die auf den vorliegenden Unterlagen und Informationen basieren. Diese Bewertung ist entscheidend für die Festsetzung von Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie für die Verteilung des Nachlasses unter den Erben.
Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens kann je nach Umfang und Komplexität der Immobilie zwei bis vier Wochen dauern. In dieser Zeit sammeln die Gutachter alle erforderlichen Informationen, führen Ortstermine durch, analysieren den Markt und werten die Daten aus. Falls zusätzliche Unterlagen benötigt werden, beispielsweise von Ämtern oder Behörden, kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern. Ein sorgfältig erstelltes Verkehrswertgutachten erfordert Zeit und Genauigkeit, um eine fundierte Bewertung der Immobilie sicherzustellen.
Vor Gericht hat nur ein Vollgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen rechtliche Gültigkeit. Diese Gutachten sind besonders detailliert und berücksichtigen alle relevanten rechtlichen und fachlichen Aspekte. Sie dienen als verlässliche Grundlage bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, wie beispielsweise bei Erbstreitigkeiten oder anderen rechtlichen Fragestellungen rund um den Immobilienwert.
Die Honorare für Gutachter für Immobilien können je nach Umfang und Komplexität des Gutachtens variieren. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus liegen die Kosten für ein umfassendes Gutachten oft im Bereich von etwa 4.000 Euro. Diese Kosten spiegeln die Expertise und Verantwortung des Gutachters wider, eine präzise und gerechte Bewertung der Immobilie sicherzustellen, die den aktuellen Marktbedingungen und rechtlichen Anforderungen entspricht.
Die Kosten für ein Wertgutachten trägt üblicherweise die Person oder Institution, die das Gutachten in Auftrag gibt. Das kann der Verkäufer oder der Käufer sein, je nachdem, wer den Bedarf für eine genaue Wertermittlung sieht. Wenn eine Bank ein Gutachten zur Absicherung einer Finanzierung benötigt, übernimmt sie ebenfalls die Kosten dafür.