Die Vermögensteilung bei Scheidung wirft oft komplexe finanzielle und rechtliche Fragen auf. Dieser Leitfaden erklärt die Grundlagen des Zugewinnausgleichs, wie Anfangs- und Endvermögen ermittelt werden, und welche Vermögenswerte einbezogen oder ausgeschlossen werden. Sie erhalten einen Überblick, wie Vermögenszuwachs, Schulden, Erbschaften und Immobilien fair verteilt werden, um eine gerechte Aufteilung des während der Ehe erzielten Vermögens zu gewährleisten. Ein umfassendes Immobiliengutachten kann bei der Vermögensteilung im Scheidungsfall eine objektive Grundlage bieten und so eine gerechte Aufteilung des Immobilienvermögens sicherstellen.
Definition der Zugewinngemeinschaft
Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, in dem Ehepaare leben, wenn sie keinen Ehevertrag abgeschlossen haben. Während der Ehe bleibt das Vermögen der Partner getrennt, jedoch wird im Falle einer Scheidung der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn ausgeglichen. Dies bedeutet, dass jeder Ehepartner Anspruch auf die Hälfte des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses hat.
Gesetzliche Regelungen gemäß BGB
Gemäß § 1363 BGB regelt der Gesetzgeber den Zugewinnausgleich und sieht vor, dass im Falle einer Scheidung eine detaillierte Berechnung des Vermögenzuwachses notwendig ist. Vor der Eheschließung angespartes Vermögen bleibt unverändert Eigentum des jeweiligen Ehepartners und wird nicht in den Zugewinn einbezogen.
Um den Zugewinnausgleich zu berechnen, werden das Anfangsvermögen und das Endvermögen der Ehegatten ermittelt. Der Zugewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen diesen beiden Werten. Derjenige Partner, der einen höheren Vermögenszuwachs erzielt hat, ist verpflichtet, dem anderen die Hälfte des Überschusses zu zahlen.
Anwendbarkeit auf eingetragene Lebenspartnerschaften
Die Regelungen zur Zugewinngemeinschaft gelten ebenfalls für eingetragene Lebenspartnerschaften, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) gestaltet sind. Das bedeutet, dass auch hier der Vermögenzuwachs während der Partnerschaft untereinander ausgeglichen wird.
Wie bei Ehen wird auch in eingetragenen Lebenspartnerschaften das Vermögen zu Beginn und am Ende der Partnerschaft bewertet. Der Vermögenszuwachs wird ermittelt und dann, ähnlich wie bei Ehen, gleichmäßig zwischen den Partnern aufgeteilt. Dies stellt sicher, dass beide Partner fair am während der gemeinsamen Lebenszeit erwirtschafteten Vermögen partizipieren.
Vermögensarten und deren Berücksichtigung
Anfangsvermögen
Ihr Anfangsvermögen umfasst die Vermögenswerte, die Sie bei der Eheschließung bereits besessen haben. Eine genaue Dokumentation Ihres Vermögens kann entscheidend sein, um spätere Beweisschwierigkeiten zu vermeiden. Ohne entsprechende Nachweise könnte Ihr Anfangsvermögen gemäß § 1377 Abs. 3 BGB auf 0 Euro angesetzt werden, was für Sie nachteilig sein kann.
Endvermögen
Das Endvermögen ist alles, was Sie am Stichtag, also bei Zustellung des Scheidungsantrags, besitzen. Dazu zählen sowohl Vermögenswerte als auch Schulden, die gemäß dem Ausgleichsanspruch abzuziehen sind. Wichtig ist, dass die Herkunft des Vermögens, ob erblich oder durch Schenkungen, nicht relevant ist.
Ihr Endvermögen wird zum Zeitpunkt des Stichtags ermittelt, und alle Vermögenswerte, die Sie dann besitzen, fließen in die Berechnung mit ein. Dazu gehören Immobilien, Bankguthaben und Wertpapiere. Beachten Sie, dass auch drohende Verbindlichkeiten Berücksichtigung finden, sodass die Nettosumme entscheidend für den Zugewinn ist.
Zugewinn
Der Zugewinn bezeichnet die Differenz zwischen Ihrem Endvermögen und Ihrem Anfangsvermögen. Dieser wird nur für den Zeitraum der Ehe ermittelt und ist ausschlaggebend für die Ausgleichszahlung im Scheidungsfall. Während der Ehe gewonnene Vermögenswerte werden also gleichmäßig aufgeteilt.
Ihr Zugewinn spielt eine zentrale Rolle bei der Vermögensaufteilung. Sollte Ihr Zugewinn höher sein als der Ihres Ehepartners, sind Sie verpflichtet, den Überschuss in Form einer Ausgleichszahlung zu entrichten. Umgekehrt können Sie, wenn Ihr Zugewinn geringer ist, einen Anspruch auf den Ausgleich von Ihrem Partner geltend machen. Ein präziser Überblick über Ihre Vermögensverhältnisse ist daher unerlässlich.
Berechnung des Zugewinnausgleichs
Ermittlung des Anfangsvermögens
Bei der Ermittlung des Anfangsvermögens müssen Sie festlegen, welches Vermögen Sie zu Beginn Ihrer Ehe besessen haben. Dieses Vermögen bildet die Grundlage für den Zugewinnausgleich, da nur der Zuwachs während der Ehe ausgeglichen wird. Ist kein Nachweis über Ihr Anfangsvermögen vorhanden, wird es nach § 1377 Abs. 3 BGB mit 0 Euro angesetzt, was Ihre Position im Ausgleichsbetrag im Nachteil belassen könnte.
Ermittlung des Endvermögens
Ihr Endvermögen beschreibt das Vermögen, das Sie zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags besitzen. Bei dieser Berechnung zählen alle aktiven Vermögenswerte, jedoch werden Schulden hiervon abgezogen. Somit erhalten Sie eine klare Übersicht über Ihre finanzielle Situation unmittelbar vor der Scheidung.
Die genaue Erfassung Ihres Endvermögens ist entscheidend für den Zugewinnausgleich. Dazu gehören nicht nur Geldanlagen und Immobilien, sondern auch Gegenstände von Wert. Es ist wichtig, alle Vermögenswerte zutreffend zu dokumentieren und Schulden zu berücksichtigen, um einen fairen Ausgleich berechnen zu können. Vergessen Sie nicht, auch Vermögen, das Sie eventuell mit ererbt oder geschenkt erhalten haben, einzubeziehen.
Berechnung des Zugewinns
Der Zugewinn wird ermittelt durch die Differenz zwischen Ihrem Endvermögen und Ihrem Anfangsvermögen. Dieser Betrag gibt Ihnen an, wie viel Vermögen Sie während der Ehe hinzugewonnen haben. Der Zugewinn Ihres Ehepartners wird in einem ähnlichen Verfahren berechnet, sodass Sie am Ende den gesamten Vermögenszuwachs Ihrer Ehe ermitteln können.
Eine präzise Berechnung des Zugewinns ist entscheidend, da nur der tatsächliche Zuwachs während der Ehe ausgeglichen wird. Für jedes Ehepaar können diese Werte unterschiedlich ausfallen, wodurch eine faire und gerechte Verteilung des Vermögens sichergestellt wird. Eventuelle Abzüge durch Schulden sind ebenfalls zu berücksichtigen, um ein realistisches Bild Ihrer finanziellen Entwicklung zu zeichnen.
Stichtag und seine Bedeutung
Der Stichtag, der nach § 1384 BGB definiert ist, ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an Ihren Ehepartner. An diesem Tag wird Ihr Endvermögen ermittelt, und alle Vermögenswerte sowie Schulden werden in die Berechnung des Zugewinnausgleichs einbezogen.
Die Bedeutung des Stichtags kann nicht unterschätzt werden, da er den Zeitpunkt markiert, an dem Ihre Vermögenssituation für den Zugewinnausgleich festgelegt wird. Alle Werte, die Sie vor diesem Datum besitzen, sind entscheidend für die Berechnung des Vermögenszuwachses während der Ehe. Es ist daher wichtig, alle relevanten Unterlagen und Nachweise bis zu diesem Zeitpunkt ordnungsgemäß zu sammeln und zu dokumentieren, um Ihre Ansprüche im Zugewinnausgleich bestmöglich vertreten zu können.
Ausgleichsansprüche und deren Geltendmachung
Bei der Vermögensteilung im Rahmen einer Scheidung stehen Ihnen verschiedene Ausgleichsansprüche zu, die Sie geltend machen können. Dabei ist es wichtig, die Unterschiede zwischen einem direkten Verfahren und einem gerichtlichen Verfahren zu kennen, um die für Sie geeignetste Vorgehensweise zu wählen.
Direktes Verfahren versus gerichtliches Verfahren
Im direkten Verfahren versuchen Sie, eine Einigung mit Ihrem ehemaligen Partner zu erzielen, ohne gerichtliche Schritte einzuleiten. Dies kann oft schneller und kostengünstiger sein. Kommt keine Einigung zustande, bleibt der Weg zu einem gerichtlichen Verfahren, das eine rechtliche Klärung der Ausgleichsansprüche herbeiführt.
Fristen für die Beantragung des Zugewinnausgleichs
Die Frist zur Beantragung des Zugewinnausgleichs beträgt drei Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Scheidung. Versäumen Sie diese Frist, können Sie Ihre Ansprüche nicht mehr geltend machen.
Beachten Sie, dass sich die Frist nicht automatisch verlängert. Sollten Sie also nach der Scheidung erkennen, dass Ihnen ein Zugewinnausgleich zusteht, ist schnelles Handeln gefragt. Die Unterstützung durch einen Anwalt kann Ihnen helfen, Ihren Anspruch rechtzeitig zu sichern und Ihre finanziellen Interessen zu wahren.
Einbindung eines Rechtsanwalts
Die Einbindung eines Rechtsanwalts für Familienrecht kann Ihnen helfen, Ihre Ausgleichsansprüche effizient und rechtssicher durchzusetzen. Ein Anwalt unterstützt Sie dabei, alle relevanten Vermögenswerte zu identifizieren und den Zugewinnausgleich korrekt zu berechnen.
Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen nicht nur bei der Antragstellung helfen, sondern auch sicherstellen, dass Sie alle Fristen einhalten. Er bietet Ihnen umfassende Beratung, wertvolle Informationen über Ihre Rechte und Pflichten sowie die Vertretung vor Gericht, falls dies erforderlich sein sollte. Ihre finanziellen Ansprüche sollten nicht dem Zufall überlassen werden.
Vermögen während der Ehe und bei Scheidung
Vorhandenes Vermögen vor der Ehe
Das Vermögen, das Sie vor der Eheschließung besessen haben, bleibt in der Regel Ihr Eigentum und wird bei einer Scheidung nicht aufgeteilt. Dieses Anfangsvermögen wird bei der Berechnung des Zugewinns jedoch berücksichtigt, um den Vermögenszuwachs während der Ehe zu ermitteln.
Vermögenswerte, die während der Ehe erworben wurden
Alles, was Sie während Ihrer Ehe gemeinsam oder individuell erwirtschaften, zählt zum Zugewinn. Dazu gehören unter anderem Bankguthaben, Immobilien und Wertpapiere. Grundsätzlich haben beide Parteien einen Anspruch auf die Hälfte des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs, was das Zugewinnausgleichsverfahren betrifft.
Im Zugewinnausgleich wird die Differenz zwischen Ihrem Endvermögen zum Zeitpunkt der Scheidung und Ihrem Anfangsvermögen bei der Eheschließung ermittelt. Alle Zuwächse, die Sie während der Ehe erzielt haben, sind relevant, unabhängig davon, ob diese durch eigenen Einsatz oder auch durch Zufall, wie Lottogewinne, erzielt wurden. Für den Zugewinn sind sowohl positive Vermögenswerte als auch etwaige Erbschaften oder Schenkungen wichtig, da sie dem Anfangsvermögen hinzugerechnet werden.
Schulden und deren Einfluss auf den Zugewinn
Schulden, die während der Ehe entstanden sind, müssen bei der Berechnung des Zugewinns berücksichtigt werden. Diese reduzieren das Endvermögen und wirken sich damit negativ auf den Ausgleich aus, den Sie eventuell geltend machen können.
Bei der Bewertung Ihres Zugewinns werden alle Schulden, die Sie zum Stichtag der Scheidung haben, von Ihrem Endvermögen abgezogen. Wenn Sie beispielsweise Schulden haben, die Ihr Vermögen übersteigen, kann dies zu einem negativen Zugewinn führen. Das bedeutet, dass in solch einem Fall gegebenenfalls keiner der Partner einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich haben könnte, weil die Positionen sich gegenseitig aufheben. Daher ist es ratsam, auch diese Aspekte bei der Vermögensplanung zu beachten und gegebenenfalls rechtzeitig einen Fachanwalt zu konsultieren.
Ausnahmen und Besonderheiten
Berücksichtigung von Erbschaften und Schenkungen
Erbschaften und Schenkungen werden beim Zugewinnausgleich nicht berücksichtigt, da sie zum Anfangsvermögen eines Ehepartners hinzugerechnet werden. Dies gilt auch, wenn diese Vermögenswerte erst nach der Eheschließung erworben wurden. Dadurch sinkt die Ausgleichssumme, denn der andere Ehegatte soll nur vom gemeinsam erwirtschafteten Vermögen profitieren.
Vermögenswerte, die von einem Ehepartner allein verwaltet werden
Vermögenswerte, die ein Ehepartner während der Ehe allein verwaltet, unterliegen ebenfalls speziellen Regelungen. Solche Vermögenswerte können von einem der Ehepartner erworben oder angelegt worden sein und eventuell nicht in die Berechnung des Zugewinnausgleichs einfließen. Die Zugehörigkeit zum gemeinsamen Vermögen hängt von der Verwaltung und Dokumentation ab.
Wichtig ist, dass Sie als Ehepartner genau nachweisen können, welche Vermögenswerte von Ihnen allein behandelt oder verwaltet wurden. Fehlt dieser Nachweis, können diese Vermögenswerte unter Umständen als gemeinsames Vermögen betrachtet werden, was Ihre Ansprüche beim Zugewinnausgleich beeinflussen könnte. Achten Sie daher darauf, alle relevanten Dokumente vorzuhalten und sich gegebenenfalls rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.
Ausnahmefälle, wie Gütertrennung
In Ausnahmefällen, etwa bei bestehender Gütertrennung, wird das Vermögen nicht nach den Prinzipien der Zugewinngemeinschaft aufgeteilt. Hierzu benötigen Sie jedoch einen notariellen Ehevertrag, der die Gütertrennung explizit festlegt.
Bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen der beiden Ehepartner während der Ehe strikt getrennt. Das bedeutet, dass im Fall einer Scheidung keine Ausgleichszahlungen oder Zugewinnausgleiche stattfinden, da jeder Ehegatte für sein eigenes Vermögen allein verantwortlich ist. Diese Regelung bietet Ihnen mehr Kontrolle über Ihr eigenes Vermögen, kann allerdings im Fall von Scheidungen auch zu ungerechten Verteilungen führen, sofern nicht klar dokumentiert wird, wie Vermögenswerte verwaltet wurden.
Steuerliche Aspekte des Zugewinnausgleichs
Steuerpflicht des Empfängers
Wenn Sie im Rahmen des Zugewinnausgleichs eine Ausgleichszahlung erhalten, sind Sie verpflichtet, diese in Ihrer Steuererklärung unter "sonstige Einkünfte" anzugeben. Es ist wichtig, sich über die steuerlichen Verpflichtungen im Klaren zu sein, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
Absetzbarkeit der Ausgleichszahlungen
Die Ausgleichszahlungen, die Sie als zahlender Ehepartner leisten, können von Ihrer Einkommensteuer abgesetzt werden. Dies ist ein relevanter Aspekt, der Ihre finanzielle Belastung verringern kann.
Indem Sie die Ausgleichszahlungen steuerlich absetzen, reduzieren Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen. Dies kann insbesondere dann von Bedeutung sein, wenn die Zahlung einen erheblichen Betrag darstellt. Denken Sie daran, alle notwendigen Unterlagen sorgfältig zu dokumentieren, um den Abzug bei der Steuererklärung problemlos nachweisen zu können.
Erhebung von Steuern auf Vermögensgewinne
Es ist möglich, dass auf die Vermögensgewinne, die Sie während der Ehe erzielt haben, Steuern erhoben werden. Diese steuerlichen Verpflichtungen sollten Sie bei der Vermögensaufteilung im Hinterkopf behalten.
In Deutschland sind Vermögensgewinne in der Regel steuerpflichtig, wenn sie realisiert werden, etwa beim Verkauf von Immobilien oder Wertpapieren. Wenn Sie also während der Ehe Vermögen erworben haben, das Sie später veräußern, sollten Sie sich der potenziellen Steuerlast bewusst sein, die auf diesen Gewinnen liegen könnte. Eine strategische Planung im Vorfeld hilft, möglichst steuerlich vorteilhaft aus der Scheidung hervorzugehen.
Fragen rund um das Thema: Vermögensteilung bei Scheidung
1.Wie wird das Vermögen bei einer Scheidung aufgeteilt?
Bei einer Scheidung wird das Vermögen in Deutschland grundsätzlich nach dem Prinzip der Zugewinngemeinschaft aufgeteilt, sofern kein anderer Güterstand vereinbart wurde. Während der Ehe behält jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen; das bedeutet, dass sowohl das bei der Eheschließung vorhandene Vermögen als auch das während der Ehe erworbene Vermögen getrennt bleiben. Kommt es zur Scheidung, wird jedoch ein sogenannter Zugewinnausgleich durchgeführt. Hierbei wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs beider Partner verglichen. Der Partner, der mehr Vermögen erwirtschaftet hat, muss die Hälfte des Zugewinns an den anderen auszahlen, um eine faire Verteilung des gemeinsamen wirtschaftlichen Fortschritts zu gewährleisten.
2.Was muss bei einer Scheidung alles geteilt werden?
Bei einer Scheidung werden verschiedene Vermögensbereiche und Rechte aufgeteilt, um eine faire finanzielle Trennung zu gewährleisten. Dazu gehören:
- Vermögen und Eigentum: Hierbei handelt es sich um das Vermögen, das jeder Ehepartner während der Ehe erwirtschaftet hat und das dem Zugewinnausgleich unterliegt.
- Zugewinnausgleich: Der Vermögenszuwachs während der Ehe wird zwischen beiden Partnern geteilt.
- Vermögensauseinandersetzung im Übrigen: Auch das im gemeinsamen Besitz befindliche Vermögen wie Bankguthaben oder Kapitalanlagen wird aufgeteilt.
- Hausrat: Alle Haushaltsgegenstände, die während der Ehe angeschafft wurden, werden aufgeteilt, sofern sie gemeinsam genutzt wurden.
- Unterhalt: Gegebenenfalls wird Ehegattenunterhalt geregelt, insbesondere wenn einer der Partner wirtschaftlich auf den anderen angewiesen ist.
- Versorgungsausgleich: Altersvorsorgeanrechte, wie Rentenansprüche, die während der Ehezeit aufgebaut wurden, werden gleichmäßig verteilt. Dadurch wird sichergestellt, dass auch in der Altersvorsorge eine faire Verteilung erfolgt.
3.Wie wird das gemeinsame Vermögen von Lebensgefährten bei Trennung aufgeteilt?
Bei einer Trennung von unverheirateten Lebensgefährten wird das gemeinsame Vermögen nicht automatisch geteilt wie bei einer Ehe. Im Allgemeinen behält jeder Partner das Vermögen, das er während der Partnerschaft erworben oder besessen hat, es sei denn, es gibt spezielle Vereinbarungen. Wenn beide Partner Vermögenswerte wie Immobilien oder größere Anschaffungen gemeinsam besitzen, müssen sie individuell entscheiden, wie diese Werte aufgeteilt werden sollen. Oftmals empfiehlt sich eine notarielle Vereinbarung zur fairen Aufteilung von gemeinsamem Eigentum, um spätere Konflikte zu vermeiden.
4.Was fällt nicht in den Zugewinn?
Zum Zugewinn gehören nur Vermögenszuwächse, die während der Ehe erzielt wurden. Vermögenswerte, die einer der Partner bereits vor der Eheschließung besaß, zählen nicht dazu, ebenso wenig wie Erbschaften oder Schenkungen, die während der Ehe empfangen wurden – diese werden dem Anfangsvermögen zugerechnet. Auch bestehende Schulden oder Verbindlichkeiten fallen nicht in den Zugewinn, sondern reduzieren das Endvermögen entsprechend. Lediglich der Zugewinn, also das neu erwirtschaftete Vermögen, wird beim Zugewinnausgleich berücksichtigt.
5.Welcher Kontostand zählt bei Scheidung?
Bei einer Scheidung ist der Kontostand entscheidend, der zum Zeitpunkt der Eheschließung (Anfangsvermögen) und am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags (Endvermögen) vorhanden ist. Das Vermögen, das während der Ehe erworben wurde, wird zum Zugewinn gerechnet. Schenkungen oder Erbschaften, die ein Ehepartner während der Ehe erhalten hat, zählen ebenfalls zum Anfangsvermögen, um eine faire Berechnung des Zugewinnausgleichs zu ermöglichen. Dieser Vergleich des Anfangs- und Endvermögens legt die Grundlage für die Berechnung des Vermögenszuwachses, der dann gleichmäßig aufgeteilt wird.
6.Wie wird das Anfangsvermögen ermittelt?
Das Anfangsvermögen ist das Vermögen, das jeder Ehepartner zu Beginn der Ehe besaß. Für die Ermittlung des Anfangsvermögens ist es hilfreich, alle Vermögenswerte genau zu dokumentieren, da diese bei der Berechnung des Zugewinns eine wichtige Rolle spielen. Sollten während der Ehe Schenkungen oder Erbschaften hinzugekommen sein, werden diese dem Anfangsvermögen zugerechnet, um sie vom gemeinsamen Zugewinn zu trennen. Fehlen Nachweise für das Anfangsvermögen, wird es vom Gesetzgeber mit 0 Euro angesetzt, was die Position im Zugewinnausgleich für den betreffenden Ehepartner stark beeinflussen kann.
7.Wie bringe ich mein Geld vor der Scheidung in Sicherheit?
Um Ihr Vermögen bei einer Scheidung rechtlich sicher zu schützen, ist die Einrichtung einer Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll. In dieser Vereinbarung können Sie festlegen, welche Vermögenswerte geschützt werden sollen und wie diese im Falle einer Trennung behandelt werden. Eine solche Vereinbarung wird notariell beglaubigt und sorgt dafür, dass beide Parteien Klarheit über ihre Vermögensverhältnisse haben. Dies hilft, finanzielle Verluste zu vermeiden und kann spätere Streitigkeiten über Vermögenswerte vorbeugen.
8.Wie viel Geld steht der Ehefrau zu?
In Deutschland hat der einkommenslose oder geringer verdienende Ehepartner das Recht auf Unterhalt in Form von Taschengeld. Die genaue Höhe richtet sich nach den finanziellen Mitteln des anderen Ehepartners und beläuft sich häufig auf etwa fünf bis sieben Prozent des monatlichen Nettoeinkommens. Dieser Anspruch gilt in der Regel für die Zeit der Ehe und eventuell auch nach der Scheidung, sofern Unterhaltszahlungen vereinbart oder gerichtlich festgelegt wurden. Die exakte Höhe hängt jedoch von den individuellen Lebensumständen und der finanziellen Situation des Partners ab.
9.Wie wird ein Haus bei der Scheidung geteilt?
Eine Immobilie wird bei einer Scheidung in der Regel gleichmäßig geteilt, sofern beide Ehepartner als Eigentümer eingetragen sind. Häufig entscheidet sich ein Partner dafür, das Haus zu behalten und den anderen auszuzahlen. Die Auszahlung entspricht dabei dem halben Marktwert der Immobilie, abhängig vom aktuellen Marktpreis. Wenn beide Parteien die Immobilie verkaufen möchten, wird der Erlös in der Regel nach dem Eigentumsanteil aufgeteilt. Alternativ können die Parteien auch eine Lösung für eine gemeinsame Nutzung oder Vermietung vereinbaren, falls beide weiterhin ein Interesse an der Immobilie haben.
10.Was passiert mit dem Geld auf meinem Konto bei Scheidung?
Geld auf einem Einzelkonto gehört grundsätzlich dem Ehegatten, auf dessen Namen das Konto läuft, auch wenn eine Vollmacht für den anderen Partner vorliegt. Das Konto wird nicht automatisch im Zugewinnausgleich berücksichtigt, da es kein gemeinsames Eigentum darstellt. Bei einem Gemeinschaftskonto hingegen gilt das Guthaben als gemeinsames Vermögen und wird entsprechend zwischen den beiden Partnern aufgeteilt. Jeder Ehegatte hat hierbei in der Regel Anspruch auf die Hälfte des Kontoguthabens, sofern keine andere Vereinbarung besteht.
11.Wem gehört das Auto bei Trennung nicht verheiratet?
Bei unverheirateten Paaren behält jeder Partner das Eigentum an den Gegenständen, die er in die Beziehung eingebracht hat. Dazu gehören auch Fahrzeuge wie Autos, die vor der Partnerschaft oder während der Partnerschaft allein angeschafft wurden. Wenn das Fahrzeug jedoch gemeinsam gekauft oder finanziert wurde, sollte eine einvernehmliche Aufteilung oder Rückzahlung an den zahlenden Partner erfolgen. In vielen Fällen ist es sinnvoll, vorab eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, um bei einer Trennung spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.
12.Was ist gemeinschaftliches Vermögen?
Gemeinschaftliches Vermögen bezeichnet all jene Vermögenswerte, die von beiden Ehepartnern während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet oder angeschafft wurden. Dazu zählen Immobilien, Bankguthaben, gemeinsamer Hausrat und sonstige Vermögenswerte, die beide Partner nutzen oder in die sie gemeinsam investiert haben. Im Rahmen der Vermögensaufteilung bei einer Scheidung werden diese gemeinsamen Werte aufgeteilt, entweder durch Auszahlung an einen Partner oder durch Verkauf und Teilung des Erlöses. Die genaue Aufteilung erfolgt gemäß den Regelungen des Zugewinnausgleichs, sofern keine gesonderten vertraglichen Vereinbarungen bestehen.
Quellen:
Europäisches Zivilprozessrecht Kommentar · Band 1, Von Bettina Heiderhoff · 2006,
Europäisches Zivilprozeßrecht Kommentar · Bände 1 – 2, Von Nemčija · 2006
Nachrichten zum Thema: Vermögensteilung bei Scheidung
Die Zuweisung der Ehewohnung und die Verteilung des Hausrats bei Trennung und Scheidung der Eheleute eine rechtsvergleichende Studie unter Einbeziehung des Rechts der ehemaligen DDR und des englischen Rechts,Von Matthias Kast · 1994, ISBN:9783831680573, 3831680574
Mutters Haus - Vaters Haus, trotz Scheidung Eltern bleiben, Von Isolina Ricci · 1992, ISBN:9783492108645, 3492108644
Das Haus im Haus,von Trennung und Scheidung - und einer neuen Geborgenheit unter zwei Dächern, Von Sylvia Frey Werlen · 1999, ISBN:9783952029534, 395202953X
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