Spekulationssteuer bei geerbten Immobilien: Was Erben wissen müssen

Wenn Sie eine Immobilie erben, sollten Sie unbedingt die Regelungen zur Spekulationssteuer beachten. Diese Steuer kann anfallen, wenn Sie das geerbte Haus innerhalb bestimmter Fristen verkaufen. Um steuerliche Vorteile zu nutzen und unangenehme Überraschungen zu vermeiden, ist es wichtig, die relevanten Fristen und Regelungen im Blick zu haben. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Spekulationssteuer in Verbindung mit geerbten Immobilien funktioniert und welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihre Steuerlast zu minimieren. Ein Immobiliengutachter hilft Ihnen dabei, den Wert einer geerbten Immobilie zu bestimmen, um steuerliche und rechtliche Entscheidungen fundiert treffen zu können.

Grundlagen der Spekulationssteuer

Definition der Spekulationssteuer

Die Spekulationssteuer ist eine Steuer, die auf den Gewinn aus dem Verkauf von Immobilien erhoben wird, wenn diese innerhalb bestimmter Fristen veräußert werden. Das Ziel dieser Regelung ist es, Gewinne aus schnellen Verkäufen zu besteuern, um spekulatives Handeln im Immobilienmarkt einzudämmen.

Anwendungsbereich der Spekulationssteuer

Die Spekulationssteuer kommt zur Anwendung, wenn Sie eine Immobilie verkaufen, die Sie weniger als zehn Jahre besitzen, und dabei einen Gewinn erzielen. Bei selbstgenutzten Immobilien gelten jedoch andere Regeln, die eine steuerliche Begünstigung ermöglichen können.

Insbesondere müssen Sie beachten, dass die Spekulationsfrist für vermietete Immobilien in der Regel zehn Jahre beträgt, während für eigengenutzte Immobilien eine Frist von zwei Kalenderjahren nach Verlust der Eigennutzung maßgeblich ist. Wenn Sie also das Haus erben und innerhalb dieser Fristen verkaufen, kann es sein, dass auf die Veräußertung Gewinne versteuert werden müssen. Prüfen Sie stets die genauen Fristen und Regelungen, um unerwartete steuerliche Belastungen zu vermeiden!

Spekulationssteuer bei Immobilien

Allgemeine Regelungen für Immobilienverkäufe

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, müssen Sie sich über die möglichen steuerlichen Auswirkungen im Klaren sein. Die Spekulationssteuer greift vor allem, wenn Sie die Immobilie innerhalb bestimmter Fristen verkaufen. Hierbei ist der Zeitpunkt des Erwerbs durch den Erblasser entscheidend, da dieser die Fristen beeinflusst, die für die steuerliche Behandlung relevant sind.

Spekulationsfristen für Immobilien

Die Spekulationsfristen für Immobilien sind speziell geregelt und hängen vom Nutzungsstatus der Immobilie ab. Bei vermieteten Immobilien beträgt die Frist 10 Jahre, während bei selbstgenutzten Objekten die Frist nur 2 Jahre nach dem Verkauf zufolge ist.

Diese Spekulationsfristen sind entscheidend für Ihre steuerliche Planung. Besitzt der Erblasser die Immobilie über 10 Jahre, fällt keine Spekulationssteuer an, selbst wenn Sie als Erbe verkaufen. Bei einer selbstgenutzten Immobilie können Sie auch dann steuerfrei verkaufen, wenn Sie diese in den letzten zwei Kalenderjahren vor dem Verkauf selbst bewohnt haben.

Unterschiede zwischen selbstgenutzten und vermieteten Immobilien

Der Hauptunterschied in der Besteuerung zwischen selbstgenutzten und vermieteten Immobilien liegt in den jeweiligen Spekulationsfristen. Während bei selbstgenutzten Immobilien eine kürzere Frist von 2 Jahren gilt, sind bei vermieteten Immobilien 10 Jahre erforderlich.

Dieser Unterschied kann erhebliche steuerliche Folgen für Sie haben. Wenn Sie eine vermietete Immobilie verkaufen möchten, sollten Sie den Zeitpunkt des Erwerbs durch den Erblasser berücksichtigen, da dieser die Frist mitbestimmt. Im Gegensatz dazu haben Sie bei einer selbstgenutzten Immobilie die Möglichkeit eines schnelleren, steuerfreien Verkaufs, vorausgesetzt, Sie haben die Immobilie in der Frist entsprechend genutzt.

Erbschaft und Spekulationssteuer

Bei der Erbschaft einer Immobilie spielen die Spekulationssteuer und deren Regelungen eine entscheidende Rolle. Es ist wichtig, sich über die steuerlichen Konsequenzen im Klaren zu sein, um unerwartete Kosten zu vermeiden. Insbesondere die Fristen des Erblassers können für Sie entscheidend sein, wenn Sie das geerbte Objekt verkaufen möchten.

Einfluss der Erbschaft auf die Spekulationssteuer

Die Erbschaft hat einen direkten Einfluss auf die Spekulationssteuer. Je nachdem, wie lange der Erblasser das Haus besessen hat und ob Sie es selbst genutzt haben, kann der Verkauf steuerfrei sein. Ist das Haus länger als zehn Jahre in Familienbesitz, fällt keine Spekulationssteuer an.

Beginn der Spekulationsfrist bei Erbschaften

Der Beginn der Spekulationsfrist ist essenziell, da er nicht mit dem Erbfall beginnt, sondern der Zeitpunkt zählt, an dem der Erblasser das Haus erworben hat. Dies bedeutet, dass die Zeit des Eigentumserwerbs durch den Erblasser für die steuerliche Bewertung des Verkaufs maßgeblich ist.

Das bedeutet für Sie, dass, wenn Ihr verstorbener Verwandter das Haus vor mehr als zehn Jahren erworben hat, Sie beim Verkauf keine Spekulationssteuer zahlen müssen. Daher ist es ratsam, die Zeiten des Erwerbs und die Nutzung des Hauses vor und nach dem Erbfall genau zu überprüfen, um steuerliche Vorteile zu nutzen.

Regelungen bei geerbten Immobilien

Die Regelungen hinsichtlich geerbter Immobilien sind klar definiert. So sind Verkäufe, die innerhalb bestimmter Fristen stattfinden, oft steuerfrei. Insbesondere bei Selbstnutzung oder langjährigem Besitz des Erblassers können Sie von steuerlichen Vorteilen profitieren.

Für Ihren Fall könnte es bedeuten, dass Sie den Verkauf eines geerbten Hauses steuerfrei durchführen können, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass der Erblasser das Eigentum vor mindestens zehn Jahren hatte oder dass Sie das Haus in den letzten zwei Jahren vor dem Verkauf angemessen genutzt haben. Eine sorgfältige Planung und Prüfung dieser Regelungen sind für Sie von großer Bedeutung.

Freibeträge und Steuerpflicht

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

Gemäß dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in Deutschland gibt es verschiedene Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben variieren. Diese Freibeträge sind entscheidend für die steuerliche Belastung, die Sie als Erbe möglicherweise schulden, wenn Sie ein geerbtes Haus verkaufen.

Relevante Freibeträge für Erben

Die Freibeträge für Erben sind unterschiedlich und hängen stark von der Verwandtschaft zum Erblasser ab. So haben Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner einen Freibetrag von 500.000 Euro, während Kinder bis zu 400.000 Euro erben können, ohne Steuern zahlen zu müssen.

Falls der Wert des geerbten Hauses den jeweiligen Freibetrag übersteigt, müssen Sie auf den überschüssigen Betrag Erbschaftsteuer zahlen. Das bedeutet, dass genaues Wissen um Ihre Freibeträge Ihnen helfen kann, steuerliche Belastungen signifikant zu minimieren. Zudem ist zu beachten, dass bei mehreren Erben jeder seine Freibeträge geltend machen kann, was eine Kombination von Freibeträgen und Steuervorteilen ermöglicht.

Steuerliche Vorteile bei bestimmten Konstellationen

In bestimmten Fällen können Sie von steuerlichen Vorteilen profitieren, wenn Sie eine Immobilie erben oder verkaufen. Diese Vorteile entstehen insbesondere, wenn das geerbte Haus selbst genutzt wird oder wenn die Immobilie sich im Besitz des Erblassers länger als zehn Jahre befand.

Wenn Sie das geerbte Haus selbst bewohnen, unterliegt dies nicht der Spekulationssteuer, was für Sie finanzielle Vorteile bringen kann. Auch wenn das Haus in den zwei Jahren vor dem Erbfall vom Erblasser selbst bewohnt wurde, genießen Sie Steuerfreiheit beim Verkauf. Diese Regelungen sind so gestaltet, dass sie Erben und deren familiären Bindungen unterstützen und gleichzeitig steuerliche Benachteiligungen verringern.

Verkehrswert und Verkaufspreis

Definition des Verkehrswerts

Der Verkehrswert einer Immobilie ist der Preis, der auf dem Markt für das Objekt erzielt werden könnte. Er berücksichtigt verschiedene Faktoren wie Lage, Zustand und Größe des Hauses sowie die aktuelle Marktsituation. Im Kontext der Erbschaftssteuer wird der Verkehrswert zum Zeitpunkt des Erbfalls (Todestag des Erblassers) herangezogen, was für Sie wichtig ist, um die Steuerpflicht einschätzen zu können.

Einfluss des Verkehrswerts auf die Erbschaftsteuer

Der Verkehrswert spielt eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der Erbschaftsteuer, die fällig wird, wenn der Wert des geerbten Hauses den jeweiligen Freibetrag übersteigt. Übersteigt der Verkehrswert den Freibetrag, müssen Sie mit Steuerzahlungen rechnen, während niedrigere Verkehrswerte möglicherweise Steuerfreiheit ermöglichen.

Bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer ist es unerlässlich zu wissen, dass das Finanzamt den Verkehrswert des geerbten Hauses zum Zeitpunkt des Erbfalls bewertet. Sollte der Verkehrswert unter dem Freibetrag liegen, sind Sie von der Erbschaftsteuer befreit. Eine sorgfältige Bewertung ist daher unumgänglich, um potenzielle Steuerbelastungen zu vermeiden.

Abweichungen zwischen Verkehrswert und Verkaufspreis

Es kann vorkommen, dass der Verkaufspreis einer geerbten Immobilie vom Verkehrswert abweicht. Dies kann mehrere Gründe haben, wie beispielsweise Marktverhältnisse oder individuelle Verkaufsbedingungen. Solche Abweichungen sind für Sie von Bedeutung, da sie die Steuerberechnung beeinflussen werden.

Wenn Sie eine geerbte Immobilie verkaufen, wird der Verkaufspreis oft kritisch geprüft, insbesondere wenn er unter dem Verkehrswert liegt. Das Finanzamt könnte dazu neigen, den Verkehrswert zur Steuerberechnung heranzuziehen, was zu einer unerwarteten Steuerlast führen kann. Daher sollten Sie sicherstellen, dass die Preisgestaltung gut durchdacht ist und alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden.

Strategien zur Vermeidung der Spekulationssteuer

Steuerfreier Verkauf bei bestimmten Voraussetzungen

Ein steuerfreier Verkauf kann unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Wenn die Immobilie vom Erblasser vor mehr als zehn Jahren erworben wurde oder wenn der Erbe die Immobilie in den letzten zwei Kalenderjahren selbst genutzt hat, bleibt der Verkauf steuerfrei. Auch die Überlassung der Immobilie an ein leibliches Kind kann eine Steuerbefreiung bewirken.

Möglichkeiten zur Selbstnutzung

Die Selbstnutzung des geerbten Hauses kann sich nicht nur emotional lohnen, sondern auch steuerliche Vorteile bringen. Durch die > Selbstnutzung können Sie die Spekulationssteuer vermeiden, sofern Sie die Immobilie mindestens zwei Jahre bewohnen.

Darüber hinaus bietet die Selbstnutzung auch den Vorteil, dass Sie nicht nur als Erbe, sondern auch als Eigentümer profitieren, da die Spekulationsfrist von zwei Jahren nicht überschritten wird. Wenn Sie das geerbte Haus selbst bewohnen, können Sie zudem auf die Erbschaftssteuer verzichten, solange der Wert der Immobilie innerhalb der rechtlichen Freibeträge liegt. Es ist wichtig, sich frühzeitig für die Selbstnutzung zu entscheiden und die entsprechenden Fristen im Blick zu behalten.

Nutzung von Gestaltungsspielräumen

Sie sollten die vorhandenen Gestaltungsspielräume nutzen, um Steuervorteile zu maximieren. Durch eine geschickte Nachlassplanung können Sie Ihre individuellen Freibeträge optimal ausschöpfen.

Ein professioneller Berater kann Ihnen helfen, alle Optionen zu evaluieren, um den Verkauf steuerlich optimal zu gestalten. Zum Beispiel kann es sinnvoll sein, die Immobilie über eine GmbH oder eine andere Gesellschaftsform zu übertragen. Dadurch können nicht nur Steuern gespart, sondern auch die Abwicklung der Erbschaft vereinfacht werden. Jede individuelle Situation erfordert Überlegung, wobei die Beratung durch einen Experten entscheidend sein kann, um alle rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten und zu Ihrem Vorteil zu nutzen.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Beim Verkauf eines geerbten Hauses sollten Sie zahlreiche Aspekte beachten, insbesondere die Steuerpflichten und die Fristen, die mit der Spekulationssteuer verbunden sind. Während keiner Erbschaftsteuer anfällt, wenn der Wert des Erbes unter dem Freibetrag bleibt, kann die Spekulationssteuer relevant werden, abhängig von der Nutzungsdauer und dem Zeitpunkt des Verkaufs der Immobilie. Es gilt, die individuelle Situation genau zu analysieren, um steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.

Kernaussagen zur Spekulationssteuer bei Erbschaften

Die Spekulationssteuer fällt bei der Veräußerung eines geerbten Hauses an, es sei denn, die Immobilie wurde vom Erblasser in den letzten zwei Jahren vor seinem Tod selbst bewohnt oder wird nach einer Frist von 10 Jahren verkauft. Es ist wichtig, die Fristen und Voraussetzungen genau zu kennen, um mögliche steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Ausblick auf mögliche Veränderungen im Steuerrecht

Das Steuerrecht ist oftmals Veränderungen unterworfen, möglicherweise auch in Bezug auf die Behandlung von Spekulationssteuer bei geerbten Immobilien. Zukünftige Reformen könnten Auswirkungen auf Freibeträge und steuerliche Regelungen haben.

Ein möglicher Wandel im Steuerrecht könnte dazu führen, dass die Freibeträge für Erbschaften erhöht oder Regelungen zur Spekulationssteuer verschärft werden. Dies kann sowohl positive als auch negative Effekte für Erben haben. Es empfiehlt sich, die Gesetzeslage kontinuierlich zu beobachten und gegebenenfalls rechtzeitig auf Änderungen zu reagieren.

Wichtige Überlegungen für Erben

Als Erbe sollten Sie sorgfältig abwägen, ob der Verkauf oder die Eigennutzung der geerbten Immobilie für Sie vorteilhafter ist. Denken Sie an die finanziellen Konsequenzen und die persönliche Situation. Eine informierte Entscheidung kann Ihnen helfen, unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Besonders in der Situation, in der mehrere Erben betroffen sind, sollten Sie im Vorfeld klären, ob alle Parteien mit einem Verkauf einverstanden sind. Zudem kann die unklare steuerliche Lage zu ernsthaften finanziellen Folgen führen, wenn beispielsweise Spekulationssteuern anfallen, die sich negativ auf Ihre Erlöse auswirken. Eine vorherige Konsultation mit einem Steuerberater kann Ihnen wertvolle Einsichten geben und Ihnen helfen, Ihre Optionen optimal zu evaluieren.

Schlusswort

Der Verkauf eines geerbten Hauses kann eine komplexe Angelegenheit sein, die verschiedene steuerliche und rechtliche Aspekte umfasst. Es ist wichtig, dass Sie sich vor dem Verkauf umfassend informieren und die entsprechenden Schritte sorgfältig planen. Besonders im Hinblick auf die Spekulationssteuer sollten Sie die relevanten Fristen beachten, um mögliche steuerliche Belastungen zu vermeiden.

Wie bereits besprochen, spielt der Verkehrswert der Immobilie eine entscheidende Rolle bei der Ermittlung Ihrer Steuerpflicht. Achten Sie darauf, dass dieser Wert zum Zeitpunkt des Erbfalls festgelegt wird und Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer haben kann. Wenn der Verkehrswert unterhalb des geltenden Freibetrags liegt, könnte der Verkauf sogar steuerfrei sein.

Für viele Erben bietet die Option, das geerbte Haus selbst zu bewohnen, nicht nur emotionalen, sondern auch finanziellen Nutzen. Durch die Einhaltung der Zehnjahresfrist können Sie von der Erbschaftssteuer befreit werden. Sollte das selbständige Wohnen jedoch keine Option für Sie sein, könnte der Verkauf eine Lösung sein, um die Erbengemeinschaft aufzulösen und offene Verpflichtungen zu begleichen.

Sehen Sie die Vorbereitungen als einen sehr wichtigen Schritt an. Klären Sie alle offenen Fragen im Vorfeld und beziehen Sie auch Ihre Miterben ein. Der Verkauf eines geerbten Hauses kann viele Vorteile mit sich bringen, aber ohne fundierte Planung kann er auch zu unerwarteten Problemen führen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Aspekte, wie Hausfinanzierungen und Haushaltsauflösungen, von Anfang an in Ihre Überlegungen einfließen lassen.

Schließlich ist es ratsam, sich im Zweifel rechtzeitig an einen Experten, wie einen Notar oder Steuerberater, zu wenden. Diese können Ihnen dabei helfen, die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen korrekt zu erfassen und zu navigieren. So stellen Sie sicher, dass der Verkauf Ihres geerbten Hauses reibungslos verläuft und Sie keine unerwarteten Schwierigkeiten haben.

Fragen rund um das Thema: Spekulationssteuer Immobilien Erbschaft

1.Wie hoch ist die Spekulationssteuer bei geerbten Immobilien?

Die Höhe der Spekulationssteuer bei geerbten Immobilien hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom Gewinn, der durch den Verkauf erzielt wird, und vom persönlichen Einkommenssteuersatz des Verkäufers. Entscheidend ist, ob die Zehnjahresfrist eingehalten wurde oder ob der Erblasser die Immobilie selbst genutzt hat. Falls die Immobilie vermietet war und die Zehnjahresfrist noch nicht abgelaufen ist, wird der erzielte Verkaufsgewinn besteuert. Diese Steuer entfällt jedoch, wenn der Erblasser die Immobilie mehr als zehn Jahre vor seinem Tod erworben hat. Außerdem gibt es keine Spekulationssteuer, wenn die Immobilie mindestens zwei Kalenderjahre vor dem Verkauf und im Verkaufsjahr selbst genutzt wurde.

2.Ist der Verkauf einer geerbten Immobilie steuerpflichtig?

Der Verkauf einer geerbten Immobilie ist nicht steuerpflichtig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Gemäß § 23 EStG fällt keine Spekulationssteuer an, wenn der Erblasser die Immobilie bereits länger als zehn Jahre besessen hat oder wenn die Immobilie in den letzten zwei Kalenderjahren vor dem Verkauf sowie im Verkaufsjahr selbst genutzt wurde. Andernfalls ist der Gewinn aus dem Verkauf der Immobilie einkommenssteuerpflichtig. Es ist wichtig, die Besitzdauer des Erblassers genau zu überprüfen, da diese für die steuerliche Behandlung entscheidend ist.

3.Wann fällt die Spekulationssteuer an das Erbe?

Die Spekulationssteuer fällt an, wenn die Immobilie innerhalb der Zehnjahresfrist verkauft wird. Diese Frist beginnt nicht mit dem Erbfall, sondern mit dem ursprünglichen Kaufdatum des Erblassers. Das bedeutet, wenn der Erblasser die Immobilie vor mehr als zehn Jahren erworben hat, ist der Verkauf steuerfrei. Falls jedoch zwischen dem Erwerb der Immobilie durch den Erblasser und dem Verkauf weniger als zehn Jahre liegen, muss der Verkaufsgewinn versteuert werden. Die genaue Berechnung erfolgt anhand des erzielten Gewinns und des persönlichen Einkommenssteuersatzes.

4.Kann man ein geerbtes Haus sofort verkaufen?

Ja, ein geerbtes Haus kann grundsätzlich sofort verkauft werden, sobald der Erbfall rechtlich abgeschlossen ist und die Immobilie auf den Erben übertragen wurde. Dies erfordert in der Regel einen Grundbucheintrag auf den neuen Eigentümer, was oft die Vorlage eines Erbscheins oder eines notariellen Testaments erfordert. Beachten Sie jedoch, dass steuerliche Konsequenzen, wie die Spekulationssteuer, vom Zeitpunkt des Verkaufs und der Nutzung der Immobilie abhängen können.

5.Wann ist das geerbte Haus steuerfrei?

Ein geerbtes Haus ist steuerfrei, wenn es bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört, dass das Haus als Familienheim genutzt wird, also als Hauptwohnsitz für den Erben oder den Erblasser. Für Kinder gilt zusätzlich, dass die Wohnfläche nicht größer als 200 m² sein darf, um die Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen. Überschreitet die Wohnfläche diese Grenze, wird nur der darüber liegende Teil versteuert. Ferienhäuser oder Zweitwohnsitze fallen jedoch nicht unter diese Regelung.

6.Wann entfällt die Spekulationssteuer?

Die Spekulationssteuer entfällt, wenn die Immobilie nach Ablauf der Zehnjahresfrist verkauft wird. Für selbstgenutzte Immobilien gilt eine verkürzte Frist: Wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und in den zwei vorangegangenen Kalenderjahren selbst genutzt wurde, bleibt der Verkauf ebenfalls steuerfrei. Diese Regelung erleichtert es insbesondere Erben, die das Haus als Hauptwohnsitz genutzt haben, steuerliche Vorteile zu genießen.

7.Wie rechnet man die Spekulationssteuer aus?

Die Spekulationssteuer wird auf den Gewinn aus dem Verkauf der Immobilie erhoben. Der Gewinn berechnet sich aus dem Verkaufserlös abzüglich der Anschaffungskosten und zusätzlicher Ausgaben wie Renovierungskosten oder Notargebühren. Dieser Gewinn wird dann mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz multipliziert. Ein Beispiel: Bei einem Verkaufsgewinn von 20.000 Euro und einem Steuersatz von 40 Prozent ergibt sich eine Spekulationssteuer von 8.000 Euro.

8.Wie lange darf ein geerbtes Haus leer stehen?

Die zulässige Leerstandszeit eines geerbten Hauses hängt oft von den Bedingungen der Gebäudeversicherung ab. Üblicherweise liegt diese Frist zwischen 60 und 90 Tagen. Es gibt jedoch Versicherungen, die längere Leerstandszeiten von bis zu 12 Monaten erlauben. Um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten, sollten Erben die Versicherungsbedingungen prüfen und gegebenenfalls anpassen, um Schäden oder Haftungsrisiken zu vermeiden.

9.Wie werden Immobilien im Erbfall besteuert?

Bei Immobilien im Erbfall fällt Erbschaftssteuer an, sofern der Wert der Immobilie den Freibetrag des Erben übersteigt. Dieser Freibetrag variiert je nach Verwandtschaftsgrad. Beispielsweise haben Kinder einen Freibetrag von 400.000 Euro, während Ehepartner bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben können. Liegt der Immobilienwert über dem Freibetrag, wird der überschüssige Betrag gemäß dem Erbschaftssteuersatz versteuert, der je nach Steuerklasse zwischen 7 und 50 Prozent betragen kann.

10.Wie lange muss ich ein geerbtes Haus behalten?

Um die Spekulationssteuer zu vermeiden, muss das geerbte Haus entweder länger als zehn Jahre im Besitz des Erblassers gewesen sein oder der Erbe muss es im Verkaufsjahr sowie in den zwei vorangegangenen Jahren selbst genutzt haben. Diese Fristen gelten auch bei vorweggenommenen Erbschaften. Wenn die Immobilie vermietet wurde, ist die Zehnjahresfrist maßgeblich. Eine frühzeitige Eigennutzung kann jedoch dazu beitragen, die Spekulationsfrist zu verkürzen und den Verkauf steuerfrei zu gestalten.

Quellen:

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

Bundesministerium der Finanzen: Erbschaft- & Schenkungsteuer

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