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Nießbrauchrecht bei Immobilien: Chancen, Pflichten und steuerliche Vorteile im Überblick

Das Nießbrauchrecht ist ein wichtiges Instrument im Immobilienrecht, das Ihnen als Nutzungsberechtigtem das Recht gibt, eine Immobilie zu nutzen und Erträge daraus zu generieren, ohne deren Eigentümer zu sein. Dieses Recht ist nicht vererbbar und endet mit dem Ableben des Nießbrauchers. Dabei können Sie von potentiellen Einkünften aus Miete profitieren, während Sie gleichzeitig für die Instandhaltung und laufenden Kosten verantwortlich sind. Es ist entscheidend, die Unterschiede zwischen Nießbrauch und Wohnrecht zu verstehen, um informierte Entscheidungen über Ihr Eigentum zu treffen. Ein Immobiliengutachter kann helfen, den wirtschaftlichen Wert einer Immobilie mit Nießbrauchrecht objektiv zu bestimmen und so fundierte Entscheidungen zu treffen.

Definition und Grundlagen des Nießbrauchrechts

Begriffserklärung

Der Nießbrauch ist ein rechtlicher Begriff aus dem Immobilienrecht, der Ihnen das Nutzungsrecht an einer Immobilie einräumt, ohne dass Sie Eigentümer sind. Dies ermöglicht es Ihnen, die Immobilie zu bewohnen oder Einkünfte, beispielsweise durch Vermietung, zu erzielen.

Rechtliche Grundlagen

Das Nießbrauchrecht basiert auf den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und stellt eine Art Eigentumsrecht dar, das speziell für die Nutzung von Immobilien geschaffen wurde. Es ist wichtig zu beachten, dass das Nießbrauchrecht nicht vererbbar oder veräußert werden kann.

Die rechtlichen Grundlagen des Nießbrauchs sind klar definiert: Sie erhalten das Recht, die Immobilie zu nutzen, tragen jedoch auch Verantwortung für die Instandhaltung. Zudem endet Ihr Nutzungsrecht in der Regel mit Ihrem Ableben. Der Eigentümer bleibt jedoch weiterhin verantwortlich für größere Maßnahmen, wie umfangreiche Renovierungen, die über die üblichen Instandhaltungskosten hinausgehen.

Abgrenzung zu anderen Nutzungsrechten

Im Vergleich zu anderen Nutzungsrechten, wie dem Wohnrecht, erlaubt Ihnen das Nießbrauchrecht umfassendere Nutzungsmöglichkeiten. Während das Wohnrecht lediglich die Nutzung zum Wohnen erlaubt, können Sie mit dem Nießbrauch auch wirtschaftliche Vorteile, wie Mieteinnahmen, erzielen.

Die Abgrenzung zwischen Nießbrauchrecht und Wohnrecht ist wichtig zu verstehen: Das Nießbrauchrecht gewährt Ihnen nicht nur das Wohnen, sondern auch die Möglichkeit, durch Vermietung oder Verpachtung Einkommen zu generieren. Das Wohnrecht bietet hingegen keinerlei wirtschaftliche Nutzung und lässt Ihnen nur das Recht, die Immobilie zu bewohnen, ohne daraus Einkünfte zu erzielen.

Arten des Nießbrauchs

Zuwendungsnießbrauch

Beim Zuwendungsnießbrauch behalten Sie als Eigentümer das Eigentum an Ihrer Immobilie, räumen aber einer anderen Person das Nießbrauchrecht ein. Dieses kann sowohl entgeltlich als auch unentgeltlich sein, was bedeutet, dass der Nießbraucher Mieteinnahmen generieren kann, während er die gezahlten Entgelte als Werbungskosten absetzen kann.

Vorbehaltsnießbrauch

Der Vorbehaltsnießbrauch tritt auf, wenn Sie Ihre Immobilie an jemand anderen übertragen, aber das Nießbrauchrecht für sich selbst behalten. Dies ermöglicht Ihnen, weiterhin von den Mieteinnahmen zu profitieren, während der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird.

Diese Art des Nießbrauchs ist besonders vorteilhaft, wenn Sie steuerliche Aspekte berücksichtigen möchten. Sie können Ihre Immobilie an Ihre Kinder übertragen und dabei gleichzeitig weiterhin in der Immobilie wohnen oder Mieteinnahmen aus der Vermietung nutzen. Das Nießbrauchrecht bleibt bis zu Ihrem Ableben oder dem Auszug gültig und bietet damit eine sichere Einkommensquelle.

Nachrangiger Nießbrauch

Der nachrangige Nießbrauch ermöglicht es Ihnen, das Nießbrauchrecht an einer Immobilie zu behalten, während Sie diese an eine andere Person übertragen. Darüber hinaus wird bereits im Vertrag festgelegt, wer nach Ihrem Tod das Nießbrauchrecht erhält.

Diese Regelung gibt Ihnen und Ihren Nachkommen besondere Flexibilität. Beispielsweise können Sie Ihre Immobilie an Ihre Tochter übertragen, während das Nießbrauchrecht Ihnen erhalten bleibt und nach Ihrem Ableben an Ihre Enkelin übergeht. Dies sichert die Einkünfte aus der Immobilie für mehrere Generationen und erleichtert die Vermögensübertragung innerhalb der Familie.

Rechte des Nießbrauchers

Nutzungsrechte

Als Nießbraucher haben Sie umfassende Nutzungsrechte an der Immobilie. Das bedeutet, dass Sie die Immobilie selbst bewohnen oder sie vermieten können, um daraus Einkünfte zu erzielen. Ihre Rechte sind jedoch eingeschränkt, da Sie nicht über die Immobilie verfügen oder sie verkaufen dürfen, solange das Nießbrauchrecht besteht.

Ertragsrechte

Deine Ertragsrechte ermöglichen es dir, finanziell von der Immobilie zu profitieren, indem du Mieteinnahmen generierst. Diese Einnahmen kannst du nutzen, um beispielsweise deine Lebenshaltungskosten zu decken oder zu investieren.

Wenn du die Immobilie vermietest, bist du verpflichtet, die erzielten Mieteinnahmen zu versteuern. Du hast jedoch die Möglichkeit, verschiedene Kosten, wie Grundsteuer, Instandhaltung und Versicherungen, als Werbungskosten zu Absetzen. Dies führt zu einer steuerlichen Entlastung, die bei der Entscheidung für einen Nießbrauch von großer Bedeutung ist.

Verlust des Nießbrauchsrechts

Das Nießbrauchrecht endet in der Regel mit Ihrem Ableben, was bedeutet, dass Sie ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Rechte an der Immobilie haben. Auch ein Verstoß gegen die im Nießbrauchvertrag festgelegten Bedingungen kann zum Verlust Ihres Rechtes führen. Wichtig ist zudem, dass das Nießbrauchrecht durch die Eintragung im Grundbuch rechtlich abgesichert ist. Dies gibt Ihnen jedoch nicht die Freiheit, ohne Rücksicht auf die vereinbarten Regelungen zu handeln. Wenn Sie beispielsweise die Immobilie nicht ordnungsgemäß instand halten oder die festgelegten Nutzungsbedingungen nicht einhalten, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und Ihr Nießbrauchrecht gefährden.

Pflichten des Nießbrauchers

Als Nießbraucher tragen Sie eine Vielzahl von Pflichten, die Sie bei der Nutzung der Immobilie beachten müssen. Diese Verpflichtungen betreffen insbesondere die Instandhaltung, steuerliche Aspekte und Versicherungen.

Instandhaltungs- und Reparaturpflichten

Sie sind dafür verantwortlich, die Immobilie in einem guten Zustand zu halten und kleinere Reparaturen durchzuführen. Dazu zählen beispielsweise Erneuerungen von Türklinken oder das Streichen der Fassade. Größere Umbauarbeiten sind allerdings Sache des Eigentümers.

Steuerliche Verpflichtungen

Als Nießbraucher müssen Sie die Mieteinnahmen, die Sie durch die Vermietung der Immobilie erzielen, versteuern. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, anfallende Kosten wie Grundsteuer oder Renovierungskosten steuerlich geltend zu machen.

Das bedeutet für Sie, dass Sie die laufenden Ausgaben der Immobilie, wie Versicherungsbeiträge und Reparaturkosten, als Werbungskosten absetzen können. Dies stellt einen wesentlichen finanziellen Vorteil dar, da der Eigentümer hingegen keine steuerlichen Vorteile erhält, solange er nicht direkt von Mieteinnahmen profitiert.

Versicherungen

Sie sind zudem für die Versicherung der Immobilie verantwortlich, was bedeutet, dass Sie eine Gebäudeversicherung abschließen sollten, um gegen Schäden abgesichert zu sein. Diese Verantwortung liegt beim Nießbraucher, da Sie Nutzen aus der Immobilie ziehen.

Darüber hinaus sollten Sie auch eine Haftpflichtversicherung in Betracht ziehen, um sich gegen mögliche Schadensersatzansprüche Dritter zu schützen. Die Absicherung ist essenziell, um finanzielle Risiken zu minimieren und Ihre Pflichten als Nießbraucher ordnungsgemäß zu erfüllen.

Nießbrauch im Vergleich zu Wohnrecht

Unterschiede der Rechte

Das Nießbrauchrecht gewährt Ihnen umfassende Nutzungsmöglichkeiten, einschließlich der Erzielung von Mieteinnahmen, während das Wohnrecht lediglich das Wohnen in der Immobilie erlaubt, jedoch keine wirtschaftlichen Gewinne zulässt. Sie haben beim Nießbrauch die Verantwortung für die Instandhaltung, während beim Wohnrecht diese Aspekte nicht in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegen.

Vor- und Nachteile

Die Vorteile des Nießbrauchs liegen in der Möglichkeit, Einkünfte aus der Immobilie zu erzielen und die steuerlichen Vorteile der Absetzbarkeit von Kosten zu nutzen. Allerdings sind Sie auch für die Instandhaltungs- und Nebenosten verantwortlich. Im Gegensatz dazu bietet das Wohnrecht Sicherheit durch lebenslanges Wohnverhältnis, verzichtet aber auf Finanzierungs- und Einkünftepotential.

Bei einer Entscheidung zwischen Nießbrauch und Wohnrecht sollten Sie die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen. Während der Nießbrauch Ihnen finanzielle Vorteile durch Vermietung und Nutzung bietet, bringt die Verantwortung für Wartungsarbeiten zusätzliche Verpflichtungen mit sich. Das Wohnrecht hingegen gibt Ihnen Sicherheit und schützt vor Verdrängung, beschränkt jedoch Ihre Möglichkeiten zur Einkommensgenerierung.

Anwendungsbeispiele

Ein typisches Beispiel für das Nießbrauchrecht ist, wenn Eltern ihren Kindern eine Immobilie übertragen, jedoch das Nießbrauchrecht behalten, um weiterhin darin wohnen zu können. Im Gegensatz dazu könnte ein Wohnrecht einem älteren Ehepaar gewährt werden, das bis zu seinem Lebensende in ihrem Haus wohnen möchte, ohne jedoch Mieteinnahmen zu generieren.

In der Praxis zeigt sich, dass der Nießbrauch oft gewählt wird, um Steuervorteile zu nutzen und dabei Einkommen zu generieren, während das Wohnrecht häufig als Sicherheitsinstrument für Senioren dient, die ihre Mietausgaben minimieren möchten. Das Verständnis beider Konzepte hilft Ihnen, die passende Entscheidung für Ihre Immobilienstrategie zu treffen.

Steuerliche Aspekte des Nießbrauchs

Grunderwerbsteuer

Wenn Sie ein Nießbrauchrecht übertragen, kann dies zur Fälligkeit der Grunderwerbsteuer führen, die vom neuen Inhaber des Nutzungsrechts zu entrichten ist. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere bei Schenkungen zwischen Ehegatten oder von Eltern an ihre Kinder, bei denen keine Steuer anfällt.

Einkommensteuer auf Mieteinnahmen

Erzielen Sie als Nießbraucher Einkünfte aus der Vermietung der Immobilie, unterliegen diese der Einkommensteuer. Dies ist ein wichtiger Punkt, den Sie beachten sollten, da er Ihre steuerliche Belastung beeinflusst.

Die Mieteinnahmen stellen eine steuerpflichtige Einnahme dar, weshalb Sie auf diese Einkünfte Einkommensteuer zahlen müssen. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, Kosten, die Ihnen für die Immobilie entstehen, wie zum Beispiel Instandhaltungs- und Renovierungskosten, steuerlich geltend zu machen. Dies kann Ihre Steuerlast erheblich senken und Ihre finanziellen Möglichkeiten erweitern.

Absetzbarkeit von Kosten

Im Rahmen der Vermietung können Sie als Nießbraucher verschiedene Kosten absetzen, um Ihre Steuerlast zu optimieren. Dies können beispielsweise Grundsteuer, Versicherungsbeiträge und notwendige Reparaturkosten sein.

Die Absetzbarkeit dieser Kosten ist ein entscheidender Vorteil des Nießbrauchsrechts. Sie können damit Ihre Mieteinnahmen reduzieren, was sich positiv auf Ihre Steuererklärung auswirkt. Während der Eigentümer keine steuerlichen Abzüge vornehmen kann, profitieren Sie als Nießbraucher von dieser Möglichkeit, was Ihre finanzielle Situation erheblich verbessern kann.

Berechnung des Nießbrauchs

Faktoren zur Berechnung

Die Berechnung des Nießbrauchs erfolgt auf Basis mehrerer Faktoren, die miteinander kombiniert werden. Dazu gehören die Lebensdauer des Nießbrauchers, die potenziellen Mieteinnahmen der Immobilie sowie der Kapitalwert der Immobilie. Diese Faktoren sind entscheidend, um den finanziellen Wert des Nießbrauchs genau zu bestimmen.

Lebensdauer und Lebenszeitwert

Die Lebensdauer des Nießbrauchers spielt eine zentrale Rolle bei der Berechnung. Ein längeres Leben erhöht die wahrscheinliche Nutzungsdauer des Nießbrauchs, was den entsprechenden Wert steigert.

Um den Lebenszeitwert zu bestimmen, wird oft die durchschnittliche Lebenserwartung herangezogen. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung aktueller Sterbetafeln, um eine realistische Einschätzung der verbleibenden Lebensjahre zu erhalten. Je höher die zu erwartende Lebenszeit, desto wertvoller wird das Nießbrauchrecht, da es über einen längeren Zeitraum Erträge generiert. Dies ist wichtig für die finanziellen Überlegungen bei Schenkungen oder Erbschaften.

Kapitalwert der Immobilie

Der Kapitalwert der Immobilie ist ein weiterer wesentlicher Faktor in der Berechnungsformel. Er spiegelt den Marktwert der Immobilie wider und ist entscheidend für die Ermittlung der Rentabilität des Nießbrauchs.

Der Kapitalwert wird durch den Vergleich mit ähnlichen Immobilien in der Umgebung sowie durch die Analyse der aktuellen Marktentwicklung ermittelt. Dieser Wert lässt sich dann mit den potenziellen Erträgen aus dem Nießbrauch kombinieren, um ein umfassendes Bild der finanziellen Vorteile zu erhalten. Achten Sie darauf, dass eine steigende Immobilienbewertung einen positiven Effekt auf den Nießbrauch hat, während fallende Werte die Rentabilität mindern können.

Schlusswort

Das Nießbrauchrecht stellt eine wertvolle Option für die Nutzung von Immobilien dar, insbesondere bei Schenkungen, Erbschaften oder beim Teilverkauf. Es ermöglicht Ihnen, von einer Immobilie zu profitieren, ohne dafür das Eigentum zu besitzen. Dies kann besonders entscheidend sein, wenn Sie im Alter ein zusätzliches Einkommen generieren möchten, aber dennoch den rechtlichen Besitz an der Immobilie an andere übergeben wollen.

Es ist jedoch wichtig, sich der Rechte und Pflichten bewusst zu sein, die mit dem Nießbrauchrecht einhergehen. Sie sind sowohl für die Instandhaltung als auch für die laufenden Kosten der Immobilie verantwortlich, was im Vorfeld klar geregelt werden sollte. Außerdem müssen Sie bei der Vermietung der Immobilie die erzielten Mieteinnahmen versteuern und können nur dann Werbungskosten absetzen, wenn Sie aktiv Einkünfte aus der Vermietung generieren.

Achten Sie auch auf die verschiedenen Arten des Nießbrauchs, wie den Zuwendungsnießbrauch oder den Vorbehaltsnießbrauch, da sie unterschiedliche Vorzüge und steuerliche Implikationen mit sich bringen können. Ist Ihnen bewusst, dass beim nachrangigen Nießbrauch jemand nach Ihrem Tod das Nießbrauchrecht übernehmen kann? Dies kann für Ihre Nachkommen von finanzieller Bedeutung sein.

Die Eintragung des Nießbrauchs im Grundbuch hat weitreichende Folgen: Rechte und Pflichten bleiben auch beim Eigentümerwechsel bestehen. Daher sollten Sie sich gut informieren und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen, um die für Ihre Situation beste Entscheidung zu treffen und unerwartete Probleme zu vermeiden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Nießbrauchrecht eine flexible und kluge Lösung sein kann, wenn Sie Ihre Immobilienstrategie sorgfältig planen und die damit verbundenen finanziellen und rechtlichen Aspekte berücksichtigen. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen das Nießbrauchrecht bietet, und sichern Sie sich so Ihre wirtschaftliche Zukunft.

Fragen Rund um das Thema: Nießbrauchrecht

1. Was bedeutet Nießbrauchrecht bei Immobilien?
Das Nießbrauchrecht ist ein umfassendes Wohn- und Nutzungsrecht, das einer Person erlaubt, eine Immobilie zu nutzen, obwohl sie nicht deren rechtlicher Eigentümer ist. Konkret bedeutet das: Der Nießbraucher darf die Immobilie selbst bewohnen, vermieten oder anderweitig wirtschaftlich nutzen und daraus Erträge – wie Mieteinnahmen – erzielen. Das Eigentum an der Immobilie verbleibt jedoch bei einer anderen Person, häufig z. B. einem Kind nach einer Schenkung oder einem Käufer bei einem Verkauf. Das Nießbrauchrecht kann lebenslang oder zeitlich begrenzt im Grundbuch eingetragen werden und bietet dem Nutzungsberechtigten einen rechtlich abgesicherten Anspruch auf Nutzung, selbst bei einem Eigentümerwechsel.

2. Welche Nachteile hat das Nießbrauchrecht?
Obwohl das Nießbrauchrecht viele Vorteile bietet, gibt es auch einige Nachteile – insbesondere aus Sicht des Eigentümers. Der Eigentümer ist in der Nutzung und Verwertung der Immobilie stark eingeschränkt, da er sie z. B. nicht selbst bewohnen oder frei verkaufen kann, ohne dass das Nießbrauchrecht bestehen bleibt. Zudem entsteht ein gewisser Verwaltungsaufwand, da der Eigentümer und der Nießbraucher Rechte und Pflichten teilen müssen. Hinzu kommt ein mögliches Konfliktpotenzial, etwa wenn sich die Parteien über Kostenverteilung oder Zustand der Immobilie uneinig sind. Der Nießbraucher muss seinerseits alle laufenden Ausgaben übernehmen, was mit finanziellen Verpflichtungen einhergehen kann.

3. Wer ist der Eigentümer einer Immobilie bei Nießbrauch?
Auch wenn ein Nießbrauchrecht eingeräumt wurde, ändert sich dadurch nichts am Eigentumsverhältnis. Der rechtliche Eigentümer bleibt die im Grundbuch eingetragene Person – etwa ein Kind bei einer Schenkung oder ein Käufer nach einem Verkauf. Der Nießbraucher erhält lediglich ein umfassendes Nutzungsrecht, wird jedoch nicht Eigentümer. Das bedeutet, dass der Eigentümer weiterhin für größere Investitionen oder strukturelle Änderungen zuständig ist und auch das Recht besitzt, die Immobilie zu veräußern – jedoch mit dem bestehenden Nießbrauch belastet.

4. Welche Kosten zahlt der Eigentümer bei Nießbrauch?
Die Kostenverteilung zwischen Eigentümer und Nießbraucher ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Der Nießbraucher übernimmt in der Regel die laufenden Betriebskosten wie Grundsteuer, Versicherungsbeiträge, Wartung und kleinere Reparaturen. Der Eigentümer ist hingegen für außergewöhnliche und größere Instandsetzungsmaßnahmen verantwortlich – beispielsweise die Erneuerung der Heizungsanlage, die Sanierung des Daches oder Erschließungskosten. Auch Anliegerbeiträge oder bauliche Maßnahmen, die nicht dem gewöhnlichen Gebrauch dienen, trägt der Eigentümer. Diese klare Aufteilung soll Konflikte vermeiden und orientiert sich an der tatsächlichen Nutzung.

5. Was passiert mit dem Nießbrauchrecht, wenn der Eigentümer stirbt?
Stirbt der Eigentümer einer Immobilie, an der ein Nießbrauchrecht eingetragen ist, bleibt dieses Recht grundsätzlich bestehen. Es ist im Grundbuch verankert und erlischt erst mit dem Tod des Nießbrauchers oder nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten Frist. Die Erben des Eigentümers treten in die Rechtsnachfolge ein, sind jedoch verpflichtet, das Nießbrauchrecht des Berechtigten zu respektieren. Sie dürfen die Immobilie weder selbst nutzen noch verkaufen, ohne dass das Recht weiterhin besteht. Der Nießbraucher bleibt also rechtlich abgesichert, auch wenn ein Eigentümerwechsel durch Erbschaft eintritt.

6. Was bedeutet die 10-Jahresfrist beim Nießbrauch?
Die sogenannte 10-Jahresfrist bezieht sich auf das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht und ist besonders bei Schenkungen unter Lebenden relevant. Die Frist beginnt mit der tatsächlichen Übertragung der Immobilie und deren Eintragung im Grundbuch – unabhängig davon, ob ein Nießbrauchrecht besteht oder nicht. Wird eine Immobilie beispielsweise mit Vorbehaltsnießbrauch an ein Kind übertragen, beginnt die 10-Jahresfrist trotzdem mit der Schenkung. Nach Ablauf dieser Zeitspanne können erneut steuerfreie Schenkungen innerhalb der geltenden Freibeträge vorgenommen werden. Das Nießbrauchrecht selbst hat dabei keinen Einfluss auf den Fristbeginn.

7. Wer muss beim Nießbrauch die Kosten für eine neue Heizung bezahlen?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen laufenden Instandhaltungskosten und größeren Sanierungsmaßnahmen. Für eine neue Heizungsanlage ist in der Regel der Eigentümer verantwortlich, da es sich hierbei um eine umfassende, kostenintensive Maßnahme handelt, die nicht dem gewöhnlichen Unterhalt dient. Der Nießbraucher hingegen übernimmt die Kosten für kleinere Reparaturen sowie die laufenden Betriebsausgaben wie Heizkosten, Wartung und Reinigung. Diese klare Trennung der Pflichten basiert auf § 1041 BGB und dient dem Schutz des Nießbrauchers, der zwar von der Nutzung profitiert, jedoch nicht für umfassende Modernisierungen haftbar gemacht werden soll.

8. Was passiert mit dem Nießbrauch, wenn der Nießbraucher pflegebedürftig wird?
Wird ein Nießbraucher pflegebedürftig und muss in ein Pflegeheim umziehen, bleibt das Nießbrauchrecht weiterhin bestehen. Der große Vorteil im Vergleich zum Wohnrecht: Der Nießbraucher kann die Immobilie trotz Abwesenheit vermieten und die Einnahmen zur Finanzierung der Pflege nutzen. Das Nießbrauchrecht gibt dem Berechtigten also weiterhin eine wirtschaftliche Sicherheit – selbst wenn er die Immobilie nicht mehr selbst bewohnt. Beim Teilverkauf wird das Nießbrauchrecht ebenfalls im Grundbuch eingetragen und bleibt erhalten, was eine strategische Lösung zur Altersvorsorge darstellen kann.

9. Kann ein Eigentümer eine Immobilie trotz Nießbrauch verkaufen?
Ja, der Eigentümer darf seine Immobilie auch dann verkaufen, wenn ein Nießbrauchrecht darauf eingetragen ist. Allerdings bleibt das Nießbrauchrecht bestehen und geht auf den neuen Eigentümer über. Das bedeutet: Der Käufer erwirbt die Immobilie mit der Verpflichtung, das bestehende Nießbrauchrecht zu respektieren. Der Nießbraucher behält alle vertraglich garantierten Rechte, etwa zur Nutzung oder Vermietung der Immobilie. Dies kann den Verkaufswert der Immobilie reduzieren, da sie nicht frei verfügbar ist – dennoch ist der Verkauf rechtlich zulässig und wird häufig zur Regelung von Vermögensübertragungen genutzt.

Quellen:

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