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Gebäudeenergiegesetz: Was Immobilienkäufer jetzt wissen müssen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat seit seinem Inkrafttreten am 1. November 2020 wesentliche Auswirkungen auf den Kauf von Immobilien in Deutschland. Wenn Sie ein Haus kaufen, sollten Sie sich über die Energieeffizienzvorschriften im Klaren sein, da sie auch Nachrüstpflichten für Bestandsimmobilien mit sich bringen. Ab 2024 müssen Heizungsanlagen, die fossile Brennstoffe nutzen, schrittweise ersetzt werden. Informieren Sie sich also rechtzeitig über die energetischen Anforderungen, um mögliche Kosten und Auflagen zu vermeiden und von staatlichen Förderungen zu profitieren. Ein Immobiliengutachter hilft Eigentümern und Käufern, die komplexen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) richtig zu verstehen und umzusetzen.

Übersicht über das Gebäudeenergiegesetz

Definition und Zweck

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat zum Ziel, die Energieeffizienz von Gebäuden in Deutschland zu erhöhen und eine nachhaltige Nutzung von erneuerbaren Energien zu fördern. Es legt verbindliche Vorschriften für Bestandsimmobilien und Neubauten fest und verpflichtet Eigentümer zu energetischen Sanierungsmaßnahmen.

Wichtige Vorschriften und Standards

Im GEG sind zahlreiche Regelungen enthalten, die den Einsatz von erneuerbaren Energien bei Heizungsanlagen vorschreiben und Anforderungen an die Dämmung sowie den Hitzeschutz von Gebäuden definieren. Zudem sind spezifische Sanierungspflichten für Bestandsgebäude festgelegt, die ab 2024 gelten werden.

Mit der Novelle von 2023 wird es Pflicht für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, eine Heizungsanlage einzubauen, die mindestens 65% erneuerbare Energien nutzt. Ab 2045 dürfen fossile Brennstoffe nicht mehr verwendet werden. Zudem muss Ihr Neubau dem Standard eines Effizienzhauses 55 entsprechen, was ab 2025 auf ein Effizienzhaus 40 angehoben wird.

Beziehung zu vorherigen Gesetzen

Das GEG ersetzt mehrere vorherige gesetzliche Regelungen, darunter das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV). Es bündelt und aktualisiert die Vorschriften für mehr Energieeffizienz in einem einzigen Gesetz.

Durch das GEG wird die Energiepolitik in Deutschland konsolidiert, sodass Eigentümer bei der Planung und Durchführung von Sanierungs- und Neubauprojekten klarere Vorgaben erhalten. Die strengen Vorschriften sollen sicherstellen, dass alle Gebäude den modernen Anforderungen an Energieverbrauch und Umweltschutz gerecht werden.

GEG für Neubauten

Anforderungen an die Energieeffizienz

Beim Bau eines neuen Gebäudes müssen Sie die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beachten, die sicherstellen, dass Ihr Haus einem Niedrigstenergiegebäude entspricht. Dies bedeutet, Ihr Neubau sollte die Kriterien eines Effizienzhauses 55 erfüllen, was einen hohen Standard der Energieeffizienz garantiert.

Übergang zu Effizienzhaus-Standards

Ab 2025 wird der Standard auf Effizienzhaus 40 angehoben. Dies stellt eine wichtige Entwicklung dar, die Ihre zukünftigen Bauprojekte betreffen wird. Sie sollten sich also frühzeitig auf diese geänderten Anforderungen einstellen.

Mit dem Übergang zu Effizienzhaus 40 wird von Ihnen erwartet, dass Ihr Neubau noch energieeffizienter wird, indem Sie noch mehr auf erneuerbare Energien setzen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die CO2-Emissionen signifikant zu senken und somit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Rolle der Energieausweise

Für Ihren Neubau benötigen Sie gemäß dem GEG einen Energieausweis, der den aktuellen energetischen Zustand des Gebäudes beschreibt. Dieser Ausweis ist entscheidend, um Ihre Energieeffizienz nachzuweisen und den gesetzlichen Anforderungen zu genügen.

Der Energieausweis ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiges Dokument, das Ihnen und potenziellen Käufern oder Mietern einen ersten Eindruck über die Energieeffizienz Ihres Gebäudes vermittelt. Er listet die CO2-Emissionen und den Energiestandard auf, was Ihnen hilft, informierte Entscheidungen über zukünftige Investitionen und Sanierungen zu treffen.

GEG für Bestandsgebäude

Verpflichtungen beim Immobilienkauf

Beim Kauf einer Bestandsimmobilie müssen Sie sich bewusst sein, dass verschiedene Austausch- und Nachrüstpflichten gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf Sie übergehen. Diese Pflichten gelten insbesondere, wenn Sie eine Immobilie erwerben, die vor 2024 gebaut wurde. Informieren Sie sich im Vorfeld gut über die energetischen Standards der Immobilie, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.

Anforderungen an energetische Sanierungen

Das neue GEG führt für Bestandsgebäude strenge Sanierungspflichten ein. Das bedeutet, dass Sie bei älteren Heizungsanlagen, die über 30 Jahre alt sind, sicherstellen müssen, dass mindestens 65% der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. Dies betrifft vor allem Heizungsmodernisierungen, die Sie spätestens bis zum Jahr 2045 umsetzen müssen.

Zusätzlich gibt es Ausnahmen von der Sanierungspflicht: So benötigen Sie beispielsweise keine sofortige Heizungsmodernisierung, wenn Sie eine Havarielösung in Anspruch nehmen oder die Heizungsanlage als denkmalgeschützt eingestuft ist. Dennoch sollten Sie planen, wie Sie die Anforderungen an erneuerbare Energien erfüllen können, um zukünftigen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.

Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung spielt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung des GEG. Sie legt fest, wann Sie mit Sanierungsauflagen konfrontiert werden. In Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern muss diese Planung bis Mitte 2026 vorliegen, was Ihnen als Käufer hilft, frühzeitig zu erkennen, welche Anpassungen nötig sein werden.

Es ist essenziell, dass Sie sich über die Wärmeplanung in Ihrer Gemeinde informieren. Nur wenn diese Planung vorliegt, tritt die Sanierungspflicht in Kraft, sodass Sie nicht unvorbereitet auf gesetzliche Anforderungen reagieren müssen. Halten Sie sich über den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung auf dem Laufenden, um informed Entscheidungen bei Ihrem Immobilienkauf zu treffen.

Regelungen für Heizsysteme

Verbot von fossilen Heizsystemen

Ab 2024 tritt ein Verbot für den Einbau von Heizkesseln in Kraft, die ausschließlich mit Öl, Gas oder Kohle betrieben werden. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Sie Ihre bestehende Heizung weiterhin nutzen und auch reparieren können, sofern sie nicht älter als 30 Jahre ist.

Notwendige Upgrades und Fristen

Mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes müssen heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind, aufgerüstet werden, um mindestens 65% erneuerbare Energien zu nutzen. Dies geschieht jedoch erst nach Vorlage einer kommunalen Wärmeplanung, die bis Mitte 2028 für Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern vorgelegt sein muss.

Es ist entscheidend, sich über die Fristen und Anforderungen in Ihrer Gemeinde zu informieren, da die Kommunale Wärmeplanung die Grundlage für die Sanierungspflicht bildet. Bb Sie sind in einer größeren Gemeinde, müssen Sie bis 2026 handeln, während kleinere Gemeinden bis 2028 Zeit haben. Handeln Sie proaktiv und klären Sie frühzeitig, welche Umrüstungen für Ihre Immobilie anstehen.

Ausnahmen von den Renovierungspflichten

Es gibt bestimmte Ausnahmen von den Renovierungspflichten, die Sie beachten sollten. Dazu zählen denkmalgeschützte Immobilien sowie Eigentümer, die älter als 80 Jahre sind, unterliegen nicht der Sanierungspflicht.

Zusätzlich gibt es die "Havarie-Regelung": Sollte Ihre Heizungsanlage plötzlich ausfallen und keine sofortige Lösung mit 65% erneuerbaren Energien verfügbar sein, dürfen Sie vorübergehend eine fossile Heizungsanlage einbauen. Dies sollten Sie jedoch nur als Notlösung betrachten und sich langfristig nach umweltfreundlicheren Alternativen umsehen.

Integration erneuerbarer Energien

Förderfähige erneuerbare Energien

Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind verschiedene erneuerbare Energien zulässig, um die Anforderungen für Heizungs- und Klimatisierungssysteme zu erfüllen. Dazu gehören Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, und Gasheizungen für erneuerbare Gase wie Biomethan oder Wasserstoff. Diese Energieträger helfen dabei, den geforderten Anteil von mindestens 65% erneuerbaren Energien zu erreichen.

Hybridsysteme als Lösung

Hybridsysteme bieten eine flexible Möglichkeit, um die Anforderungen des GEG zu erfüllen und gleichzeitig bestehende Heizungsanlagen zu integrieren. Sie kombinieren traditionelle Heizsysteme mit erneuerbaren Technologien, was eine effiziente Nutzung der verfügbaren Ressourcen ermöglicht.

Durch den Einsatz von Hybridsystemen können Sie bestehende Heizungsanlagen sowie erneuerbare Technologien optimal kombinieren. Beispielweise könnte Ihre Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe ergänzt werden. So bleibt das System effizient und erfüllt gleichzeitig die Vorgaben des GEG. Dies ermöglicht eine schrittweise Anpassung an die gesetzlichen Anforderungen und unterstützt Sie dabei, die Übergangsphase zu erneuerbaren Energien reibungslos zu gestalten.

Finanzielle Anreize für Upgrades

Um den Austausch und die Nachrüstung von Heizungsanlagen zu fördern, bietet die Regierung hohe staatliche Förderungen an. Diese können Ihnen helfen, die Kosten für die Installation von erneuerbaren Heizsystemen, wie Wärmepumpen oder Solarthermie, erheblich zu senken.

Die finanziellen Anreize sind ein wichtiger Aspekt, den Sie beim Kauf oder der Sanierung Ihrer Immobilie berücksichtigen sollten. Es gibt Zuschüsse und zinsgünstige Kredite, die speziell für die Umstellung auf erneuerbare Energien bereitgestellt werden. Informieren Sie sich über die aktuellen Programme und sprechen Sie mit Ihrem örtlichen Makler oder Energieberater, um herauszufinden, welche Fördermöglichkeiten für Sie verfügbar sind und wie Sie diese optimal nutzen können.

Auswirkungen auf Immobilienkäufer

Due Diligence für Käufer

Bevor Sie eine Immobilie kaufen, ist es entscheidend, eine umfassende Due Diligence durchzuführen. Prüfen Sie den Energieausweis der Immobilie, um den energetischen Ist-Zustand zu verstehen und welche Nachrüstpflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf Sie zukommen. Achten Sie insbesondere auf das Alter der Heizungsanlage, da eine Sanierungspflicht für Systeme, die älter als 30 Jahre sind, besteht.

Kosten im Zusammenhang mit der Einhaltung

Die Kosten für die Einhaltung des GEG können erheblich sein, insbesondere wenn Sie eine ältere Immobilie erwerben. Die Sanierung der Heizungsanlage oder die Nachrüstung von Wärmedämmung können je nach Zustand der Immobilie hohe Investitionen erfordern.

Darüber hinaus sollten Sie sich bewusst sein, dass die Umrüstung auf erneuerbare Energien, wie Wärmepumpen oder Solarthermie, zusätzliche finanzielle Mittel erfordert. Die staatlichen Förderungen könnten Ihnen jedoch helfen, einige dieser Kosten abzufedern. Es ist wichtig, eine detaillierte Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen, um eine informierte Entscheidung treffen zu können.

Bedeutung der Konsultation lokaler Experten

Die Konsultation lokaler Experten ist für Sie von großer Bedeutung, um aktuelle Informationen über die politischen Gegebenheiten und den Stand der kommunalen Wärmeplanung zu erhalten. Diese Experten können Ihnen helfen, Strategien zur Einhaltung des GEG zu entwickeln und Finanzierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Experten vor Ort haben oft den besten Überblick über die aktuelle Marktlage und können auf spezifische Anforderungen Ihrer Gemeinde eingehen. Sie kennen die Trends in der Wärmeplanung und können Ihnen wertvolle Ratschläge geben, ob eine Investition in Sanierungsmaßnahmen rechtzeitig und wirtschaftlich sinnvoll ist. Daher sollten Sie nicht zögern, sich an lokale Makler oder Berater zu wenden, um fundierte Entscheidungen zu treffen.

Fazit zum Gebäudeenergiegesetz

Als potenzieller Käufer einer Immobilie ist es für Sie entscheidend, die Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu kennen. Ab 2024 sind Sie verpflichtet, bestimmte energetische Anforderungen zu erfüllen, insbesondere bei Heizungsanlagen. Informieren Sie sich über die Sanierungspflichten und die kommunale Wärmeplanung in Ihrer Gemeinde, um unerwartete Kosten zu vermeiden. Ein aktueller Energieausweis gibt Ihnen zudem wichtige Einblicke in den energetischen Zustand der Immobilie. So treffen Sie fundierte Entscheidungen beim Kauf.

Fragen Rund um das Thema: Gebäudeenergiegesetz

1. Was steht im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das im Januar 2024 in Kraft getreten ist, ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Energie- und Klimapolitik. Ziel ist es, bis zum Jahr 2045 Klimaneutralität zu erreichen und gleichzeitig die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren. Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft den Einbau neuer Heizsysteme in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten: Hier dürfen ab Januar 2024 nur noch Heizungen installiert werden, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Das bedeutet konkret, dass Gas- oder Ölheizungen, die keine hybride oder vollständig erneuerbare Lösung darstellen, nicht mehr zulässig sind. Das Gesetz soll den Übergang zu klimafreundlicheren Heiztechnologien wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Fernwärme beschleunigen.

2. Wann muss nach dem GEG saniert werden?
Das Gebäudeenergiegesetz schreibt insbesondere bei einem Eigentümerwechsel konkrete Sanierungspflichten vor. Nach § 72 GEG müssen alte Heizkessel, insbesondere Öl- und Gasheizungen, ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind – unabhängig davon, ob sie noch funktionieren. Diese Regelung gilt nicht nur bei technischen Defekten, sondern grundsätzlich beim Eigentumsübergang. Der Hintergrund: Alte Heizsysteme arbeiten häufig ineffizient und verursachen hohe CO₂-Emissionen. Durch den verpflichtenden Austausch soll der energetische Standard von Gebäuden schrittweise verbessert werden.

3. Welche Gebäude fallen nicht unter das GEG?
Nicht alle Gebäude in Deutschland unterliegen den Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes. § 2 Absatz 2 GEG listet mehrere Ausnahmen auf. Dazu zählen unter anderem Gewächshäuser, Stallungen, unterirdische Bauten, Zelte, Traglufthallen sowie dauerhaft offen gehaltene Gebäude. Auch religiöse Gebäude, wie Kirchen, Moscheen oder Tempel, die ausschließlich zu sakralen Zwecken genutzt werden, fallen nicht unter die Vorgaben des GEG. Diese Ausnahmen berücksichtigen die besonderen Nutzungsarten und den damit verbundenen geringen Einfluss auf den gesamtenergetischen Gebäudebestand.

4. Welche Nachrüstpflichten gibt es im Gebäudeenergiegesetz?
Das GEG legt für Bestandsgebäude zahlreiche Nachrüstpflichten fest – unabhängig davon, ob eine umfassende Sanierung geplant ist oder nicht. Eigentümer von Altbauten müssen beispielsweise ungedämmte, zugängliche Heizungsrohre dämmen und veraltete Heizkessel austauschen. Zudem besteht bei Dachgeschossen und obersten Geschossdecken eine Pflicht zur Dämmung, sofern diese nicht bereits den Mindestwärmeschutz erfüllen. Ausgenommen von diesen Pflichten sind allerdings Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die ihre Immobilie schon vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben – für sie gelten Bestandsschutz und Übergangsfristen.

5. Wer kontrolliert die Einhaltung der GEG-Vorgaben?
Die Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz erfolgt auf lokaler Ebene durch die zuständigen Baubehörden. Darüber hinaus spielen bevollmächtigte Schornsteinfeger eine zentrale Rolle. Diese überprüfen beispielsweise im Rahmen ihrer regelmäßigen Kehr- und Überprüfungspflichten, ob Heizungsanlagen noch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt oder Nachrüstungen angeordnet werden. Die Überwachung dient dazu, sicherzustellen, dass die Energiewende im Gebäudebereich konsequent umgesetzt wird.

6. Welches Baujahr braucht keinen Energieausweis?
Ein Energieausweis ist grundsätzlich für alle Gebäude erforderlich, wenn sie verkauft, vermietet oder verpachtet werden. Allerdings gibt es Übergangsregelungen. Energieausweise, die vor dem 1. Oktober 2007 ausgestellt wurden, verloren spätestens zum 1. November 2014 ihre Gültigkeit, sofern sie nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen. Für Gebäude, die vor dem Baujahr 1965 errichtet wurden, gilt seit dem 1. Juli 2008 eine generelle Ausweispflicht. Das bedeutet, dass fast alle Altbauten heute einen gültigen Energieausweis benötigen – unabhängig von ihrem Zustand oder ihrer Nutzung.

7. Welche Gebäude müssen nicht gedämmt werden?
Das GEG sieht zwar grundsätzlich umfangreiche Dämmpflichten für bestehende Gebäude vor, doch es gibt auch hier Ausnahmen. Denkmalgeschützte Immobilien sind häufig davon befreit, da eine energetische Sanierung die historische Substanz gefährden könnte. Auch Altbauten, bei denen eine Sanierung aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar wäre, sind von der Pflicht ausgenommen. Zusätzlich gilt eine Ausnahme für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits vor dem 1. Februar 2002 von ihren Eigentümern bewohnt wurden. Hier greift der Bestandsschutz, sofern keine umfassenden Modernisierungen vorgenommen werden.

8. Welche Sanierungspflicht gilt bei Eigentümerwechsel?
Beim Verkauf oder der Schenkung eines Hauses greifen bestimmte Verpflichtungen aus dem GEG. Der neue Eigentümer ist verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren nach Erwerb bestimmte energetische Maßnahmen durchzuführen – das betrifft vor allem die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren, die Dämmung der obersten Geschossdecke sowie den Austausch alter Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind. Ziel ist es, die Energieeffizienz auch in Bestandsimmobilien zu verbessern, ohne dass eine vollständige Sanierung notwendig ist. Diese Regelungen sorgen dafür, dass der energetische Standard langfristig flächendeckend angehoben wird.

9. Welche Heizungen sind GEG-konform?
GEG-konforme Heizsysteme müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, die je nach Gebäudeart variieren. Grundsätzlich gilt: Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien – wie Wärmepumpen, Biomasseanlagen oder Hybridheizungen mit Solarthermie – erfüllen die Vorgaben, wenn sie mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen. Stromdirektheizungen sind nur unter strengen Bedingungen erlaubt: Das Gebäude muss über eine exzellente Dämmung verfügen, sodass die Wärmeverluste minimal sind. Bei Neubauten gelten strengere Maßstäbe als bei Bestandsimmobilien, aber auch hier sollen fossile Energieträger langfristig ersetzt werden.

10. Was muss bis 2030 saniert werden?
Im Rahmen der europäischen Klimaziele sollen besonders ineffiziente Gebäude mit den Energieeffizienzklassen G und F bis 2030 grundlegend energetisch saniert werden. Diese Vorgabe betrifft nicht nur Wohngebäude, sondern auch öffentliche Bauten. Ziel ist es, den CO₂-Ausstoß im Gebäudebestand drastisch zu reduzieren und Schritt für Schritt alle Gebäude in Richtung Klimaneutralität zu entwickeln. Welche konkreten Maßnahmen notwendig sind, hängt vom Zustand des Gebäudes ab – oft geht es um Dämmung, Heizungsmodernisierung oder die Installation moderner Fenster und Türen.

11. Muss ein altes Haus gedämmt werden?
Die Dämmpflicht bei Altbauten ergibt sich aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie dem Gebäudeenergiegesetz. Wenn mehr als 10 Prozent der Fassade eines Hauses erneuert werden, greift die Pflicht zur Fassadendämmung – das heißt: Bei größeren Instandsetzungen oder Modernisierungen ist auch die energetische Ertüchtigung notwendig. Bei kleineren Reparaturen besteht keine gesetzliche Verpflichtung. Die Regelung soll verhindern, dass energetisch sinnvolle Maßnahmen unterlassen werden, wenn ohnehin bauliche Eingriffe vorgenommen werden, und somit unnötige Energieverluste weiterhin bestehen bleiben.

Quellen:

Nachrichten zum Thema: Gebäudeenergiegesetz

Gebäudeenergiegesetz - BMWSB

Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Wortlaut und Historie des Gesetzes bei buzer.de (Daniel Liebig)

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: BMWSB Das Gebäudeenergiegesetz.

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Das neue Gebäudeenergiegesetz – kurz zusammen gefasst.

Bayerische Ingenieurekammer-Bau

GEG 2020 mit Änderungen GEG 2023 – Gebäudeenergiegesetz – Leitfaden für Bauherren und Anwender.

Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024); Grundlagen. Anwendung in der Praxis, Beispiele Von Peter Schmidt · 2025: ISBN:9783658449216, 3658449217

Gebäudeenergiegesetz: Informationen für Immobilieneigentümer Bestandsanalyse, Maßnahmen, Umsetzung, Wirkung, Kosten Von Günter Kohlbecker · 2024; ISBN:9783893674541, 3893674543

Das neue Gebäudeenergiegesetz Wegweiser, Begründungen, Kommentare Von Horst-P. Schettler-Köhler · 2021; ISBN:9783410299417, 3410299416

Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Bekanntmachungen zum GEG; Paket: Das neue Gebäudeenergiegesetz + Bekanntmachungen zum GEG Von Melanie Bart · 2022; ISBN:9783410307761, 3410307761

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