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Erbbaurecht verstehen: Chancen, Risiken und Tipps für Käufer und Verkäufer

Das Erbbaurecht ist ein komplexes, aber durchaus interessantes Konzept, bei dem Sie ein Haus auf einem fremden Grundstück errichten können. Sie werden als Erbbaurechtsnehmer Eigentümer der Immobilie, jedoch nicht des unterliegenden Grundstücks. Anstatt den vollen Grundstückspreis zu zahlen, entrichten Sie einen Erbbauzins, der zusätzliche finanzielle Belastungen mit sich bringen kann. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie wichtige Aspekte, die beim Kauf und Verkauf von Immobilien mit Erbbaurecht zu beachten sind, sowie die Vor- und Nachteile dieser Immobilienform. Ein Immobiliengutachter hilft Ihnen dabei, den realistischen Marktwert einer Immobilie mit Erbbaurecht professionell einzuschätzen und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Grundlagen des Erbbaurechts

Definition des Erbbaurechts

Das Erbbaurecht ist ein rechtliches Konstrukt, bei dem Sie eine Immobilie auf dem Grundstück einer anderen Person errichten oder besitzen können. Sie erwerben das Haus, jedoch nicht das dazugehörige Grundstück. Diese Regelung ermöglicht es Ihnen, Eigenheime zu schaffen, ohne das Grundstück käuflich erwerben zu müssen.

Rechtliche Grundlagen und gesetzliche Regelungen

Das Erbbaurecht ist im Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) geregelt. Es legt die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien, den Erbbaurechtsgeber und den Erbbaurechtsnehmer, fest. Ein notarieller Vertrag ist erforderlich, um die Details des Erbbaurechts zu definieren, einschließlich der Laufzeit und der Höhe des Erbbauzinses.

In Deutschland wird das Erbbaurecht traditionell von Kommunen, Kirchen oder Stiftungen vergeben. Ihre Verbreitung bietet Ihnen die Möglichkeit, Immobilien zu günstigeren Konditionen zu erwerben. Jedoch sollten Sie sich über die Vertragsbedingungen und die rechtlichen Verpflichtungen im Klaren sein, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, dass der Erbbauzins regelmäßig erhöht werden kann.

Unterschiede zur klassischen Immobilienbesitzform

Im Gegensatz zur klassischen Immobilienbesitzform besitzen Sie beim Erbbaurecht nicht das Grundstück, sondern nur das darauf errichtete Gebäude. Dies führt zu verschiedenen Rechten und Pflichten, die Sie beachten müssen.

Der größte Unterschied besteht darin, dass bei der klassischen Immobilienbesitzform sowohl die Immobilie als auch das Grundstück Ihnen gehören. Im Falle des Erbbaurechts sind Sie an den Erbbauvertrag gebunden, der zeitlich begrenzt ist und Ihnen nicht die gleichen Sicherheitsaspekte bietet. Zudem müssen Sie den Erbbauzins entrichten, während Sie bei klassischem Eigentum keine laufenden Zahlungen für das Grundstück haben. Diese Aspekte können Ihre Entscheidung für oder gegen diese Form des Immobilienbesitzes erheblich beeinflussen.

Vorteile und Nachteile des Erbbaurechts

Vorteile für Erbbaurechtsnehmer

Als Erbbaurechtsnehmer profitieren Sie von günstigen Konditionen beim Erwerb eines Eigenheims. Da die Kaufpreise für Immobilien auf Erbbaugrundstücken in der Regel niedriger sind, können Sie Ihre finanziellen Mittel effizienter nutzen und besitzen dennoch ein eigenes Haus, auch wenn das Grundstück nicht in Ihrem Eigentum steht.

Nachteile für Erbbaurechtsnehmer

Jedoch gibt es auch signifikante Nachteile für Sie als Erbbaurechtsnehmer. Das Erbbaurecht ist zeitlich begrenzt, und der Erbbauzins muss weiterhin gezahlt werden, was eine finanzielle Belastung darstellt, die über die Laufzeit hinweg bestehen bleibt.

Die zeitliche Begrenzung des Erbbaurechts führt oft zu Unsicherheiten bezüglich der späteren Stabilität Ihrer finanziellen Situation. Da das Grundstück nicht in Ihrem Eigentum ist, könnte dies den Wiederverkaufswert der Immobilie beeinträchtigen. Zudem müssen Sie für bauliche Veränderungen immer die Zustimmung des Grundstückseigentümers einholen, was Ihre Flexibilität stark einschränkt. Auch die Ankaufspflicht, falls der Erbbaurechtsgeber dies verlangt, kann ein großes Risiko darstellen.

Vorteile für Erbbaurechtsgeber

Für Sie als Erbbaurechtsgeber gibt es klare Vorteile. So erhalten Sie regelmäßige Einnahmen durch den Erbbauzins und behalten gleichzeitig das Eigentum an Ihrem Grundstück, was eine langfristige Wertsteigerung ermöglicht.

Die Möglichkeit, das Grundstück langfristig in Ihrem Besitz zu behalten, stellt für Sie einen werteichen Vorteil dar. Zudem müssen Sie das Grundstück nicht gewinnbringend verkaufen, sondern profitieren durch die Erbpacht von stabilen Einnahmen, während Sie weiterhin über die Nutzung des Grundstücks entscheiden können. Dies ermöglicht Ihnen eine Planungssicherheit und trägt zur Erhaltung des steuerlichen Wertes des Eigentums bei.

Nachteile für Erbbaurechtsgeber

Allerdings müssen Sie auch die Nachteile als Erbbaurechtsgeber in Betracht ziehen. Der Verkaufserlös eines Erbbaugrundstücks fällt in der Regel geringer aus als bei einem herkömmlichen Immobilienverkauf, was Ihre finanziellen Spielräume einschränken kann.

Die geringeren Verkaufserlöse können Ihre finanzielle Flexibilität beeinträchtigen, und Sie müssen auch die Kosten und Mühen der laufenden Überwachung und Verwaltung der Erbbaurechte berücksichtigen. Zusätzlich birgt die langfristige Bindung an den Erbbaurechtsvertrag das Risiko, dass sich die Wertentwicklung des Grundstücks nicht im gleichen Maße wie bei einem Verkaufsobjekt realisieren lässt.

Erbbaurecht und Immobilienkauf

Bewertung von Immobilien auf Erbbaurechtsgrundstücken

Die Bewertung von Immobilien auf Erbbaurechtsgrundstücken gestaltet sich komplex. Der Verkehrswert hängt stark von der Restlaufzeit des Erbbaurechts ab: Je kürzer die Laufzeit, desto geringer der Wert. Bei einem Verkauf muss der Grundstückseigentümer zustimmen, wobei eine erneute Laufzeitverlängerung denkbar ist.

Kauf- und Pachtvertrag: Wichtige Punkte

Beim Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrags sind mehrere Aspekte zu beachten: Die Laufzeit des Vertrages, die Höhe des Erbbauzinses und die zulässige Nutzung müssen klar festgelegt werden. Eine notarielle Beurkundung ist erforderlich, und der Vertrag muss sowohl im Grundbuch als auch im Erbbaugrundbuch eingetragen werden.

Für Ihren Kauf- oder Pachtvertrag sollten Sie insbesondere darauf achten, dass alle Bedingungen transparent festgelegt sind. Der Erbbauzins kann steigen, und die Zustimmung des Grundstückseigentümers ist bei wichtigen baulichen Veränderungen erforderlich. Achten Sie darauf, die spezifischen Nutzungsbedingungen und Rechte zu klären, um spätere Komplikationen zu vermeiden.

Finanzierungsaspekte der Erbbaurecht-Immobilien

Die Finanzierung von Erbbaurechtsimmobilien kann herausfordernd sein, da Banken oft höhere Anforderungen an die Beleihung stellen. Der Erbbauzins wirkt sich zudem auf die finanzielle Belastung aus, die Sie bei der Immobilienfinanzierung berücksichtigen müssen.

Sie sollten sich bewusst sein, dass die Tilgung Ihres Darlehens in der Regel 10 bis 15 Jahre vor Ablauf des Erbbaurechts abgeschlossen sein muss, andernfalls kann das Erbbaurecht nicht als Sicherheit dienen. Zudem verlangen Banken oft einen höheren Eigenkapitaleinsatz und setzen Sicherheitsabschläge. Daher ist eine umfassende Finanzierungsplanung unerlässlich, um Ihre langfristige Investition zu sichern.

Erbbaurecht im Verkaufskontext

Rechte und Pflichten beim Verkauf

Wenn Sie eine Immobilie mit Erbbaurecht verkaufen, müssen Sie die Mitspracherechte des Grundstückseigentümers beachten. Dieser kann den Verkauf nur ablehnen, wenn der potenzielle Käufer voraussichtlich die Verpflichtungen aus dem Erbpachtvertrag nicht erfüllt. Zudem sind Sie als Verkäufer verpflichtet, dem neuen Käufer Informationen über die laufenden Erbbauzinsen sowie die Restlaufzeit des Erbbaurechts zur Verfügung zu stellen.

Immobilienbewertung im Verkaufsprozess

Die Bewertung einer Erbbaurecht-Immobilie ist ein entscheidender Schritt im Verkaufsprozess. Dabei müssen Sie nicht nur den Verkehrswert der Immobilie berücksichtigen, sondern auch die Restlaufzeit des Erbbaurechts. Je kürzer diese ist, desto geringer fällt der Verkehrswert aus, was den Verkaufspreis erheblich beeinflussen kann. Es ist daher ratsam, die Unterstützung eines erfahrenen Immobiliengutachters in Anspruch zu nehmen, um die korrekte Bewertung sicherzustellen und potenzielle Käufer nicht abzuschrecken.

Die geforderte Immobilienbewertung beim Verkauf stellt sicher, dass alle Parteien über den Wert des Erbbaurechts informiert sind und die Besonderheiten des Verkaufs berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich ist, um den Verkauf einzuleiten. Bei der Bewertung wird der Bodenwert abgezogen, da dies die wesentlichen Überlegungen für die Banken beeinflusst. Zudem spielen die Erbbauzinshöhe, die mögliche Neuverhandlung des Erbbaurechts sowie weitere Einschränkungen eine Rolle, die den Abschlag für den Verkaufspreis erhöhen können. Eine präzise Einschätzung der Immobilie hilft Ihnen, eine faire Preisvorstellung zu entwickeln und potenzielle Käufer zu gewinnen.

Laufzeit und Erneuerung des Erbbaurechts

Das Erbbaurecht hat in der Regel eine Laufzeit von 60 bis 99 Jahren, wobei diese Frist für gewerbliche Zwecke oftmals bei 40 bis 59 Jahren liegt. Die Restlaufzeit des Erbbaurechts hat erheblichen Einfluss auf den Verkehrswert der Immobilie, da sich je kürzer die verbleibende Laufzeit darstellt, der Wert der Immobilie verringert. Bei einem Verkauf muss stets die Zustimmung des Grundstückseigentümers eingeholt werden, was die Verkaufsbedingungen zusätzlich beeinflussen kann.

Auswirkungen der Restlaufzeit auf den Wert

Die Restlaufzeit des Erbbaurechts stellt einen entscheidenden Faktor bei der Bewertung der Immobilie dar. Ein kürzerer Zeitraum kann den Marktwert erheblich mindern, da potenzielle Käufer oft vor Unsicherheiten stehen, was die zukünftige Verwertbarkeit des Grundstücks betrifft. Daher sollten Sie sich bewusst sein, dass eine Immobilie mit geringer Restlaufzeit tendenziell schwieriger zu verkaufen ist.

Optionen bei Ablauf des Erbbaurechts

Beim Ablauf des Erbbaurechts haben Sie mehrere Optionen, die Sie berücksichtigen sollten. Eine gängige Möglichkeit ist, den Grundstückseigentümer um eine Erneuerung des Erbbaurechts zu bitten, was Ihnen eine neue Laufzeit von bis zu 99 Jahren sichern könnte. Alternativ können Sie auch das Grundstück erwerben, falls der Erbbaurechtsgeber dies zulässt. In vielen Fällen verlangt der Erbbaurechtsgeber jedoch eine Bewertung der Immobilie, um den angemessenen Kaufpreis festzulegen, was zusätzliche Kosten und bürokratische Hürden mit sich bringen kann.

Erbbauzins und Anpassungen

Berechnung des Erbbauzinses

Der Erbbauzins wird in der Regel anhand des Grundstückswertes und der vereinbarten Laufzeit des Erbbaurechts berechnet. In den meisten Fällen liegt der Zinssatz zwischen 3 % und 6 % des Grundstückswertes. Sie sollten darauf achten, dass der genaue Zinssatz im notariellen Erbbaurechtsvertrag festgelegt wird, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Regelungen zur Erhöhung des Erbbauzinses

Der Erbbauzins kann unter bestimmten Bedingungen erhöht werden, beispielsweise wenn die Wertentwicklung des Grundstücks steigt. In der Regel vereinbaren Sie im Vertrag, dass der Zins alle 5 bis 10 Jahre angepasst wird. Achten Sie darauf, die genauen Modalitäten im Vertrag klar zu definieren.

Zusätzlich hält das Erbbaurechtsgesetz fest, dass der Grundstückseigentümer nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Erhöhung des Erbbauzinses vornehmen kann. Sie sollten sich daher vor Vertragsabschluss umfassend über die Regelungen informieren, um unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden. Auch kann die Höchstgrenze für die Erhöhung im Vertrag festgelegt werden, was Ihnen Planungssicherheit gibt.

Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit der Immobilie

Die Höhe des Erbbauzinses hat direkte Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit Ihrer Immobilie. Insbesondere im Falle einer Erhöhung kann dies zu einem finanziellen Engpass führen, da der Erbbauzins zusätzlich zur Immobilienfinanzierung zu berücksichtigen ist.

Wenn der Erbbauzins signifikant steigt, kann es Ihre monatlichen Belastungen erhöhen und somit die Rentabilität Ihres Investments beeinträchtigen. Sie müssen die möglichen Szenarien für die zukünftige Entwicklung des Zinses in Ihre Entscheidungen einbeziehen, um sicherzustellen, dass sich Ihr Investment auch langfristig lohnt. Ein gut ausgehandelter Vertrag kann Ihnen helfen, diese Risiken zu minimieren.

Schlussfolgerung und Ausblick

Das Erbbaurecht bietet Ihnen als Käufer oder Verkäufer eine interessante Form der Immobiliennutzung, die sowohl Vorteile als auch Herausforderungen mit sich bringt. Wenn Sie darüber nachdenken, eine Immobilie auf einem Erbbaurechtsgrundstück zu erwerben, profitieren Sie von geringeren Kosten im Vergleich zu herkömmlichen Immobilien, da der Kaufpreis oft niedriger ist. Dies kann Ihnen den Einstieg in den Immobilienmarkt erleichtern, insbesondere wenn Sie eine Immobilie von einer Kommune, Kirche oder Stiftung erwerben.

Dennoch gibt es auch einige wichtige Risiken und Nachteile, die Sie nicht ignorieren sollten. Der Erbbauzins, den Sie über die gesamte Laufzeit zahlen müssen, stellt eine zusätzliche finanzielle Belastung dar, die zusammen mit Ihrem Darlehen berücksichtigt werden sollte. Zudem ist das Erbbaurecht zeitlich begrenzt, was bedeutet, dass sich die Restlaufzeit direkt auf den Wert Ihrer Immobilie auswirken kann. Je kürzer die Restlaufzeit, desto geringer der Verkehrswert Ihrer Immobilie.

Wenn Sie eine Immobilie mit Erbbaurecht verkaufen möchten, sollten Sie sich auch der komplexeren Verkaufsbedingungen bewusst sein, da der Grundstückseigentümer ein Mitspracherecht hat und der Veräußeringserlös wahrscheinlich niedriger ausfallen wird als bei einem traditionellen Verkauf. Für Verkäufer ist es daher wichtig, alle Vertragsinhalte genau zu prüfen, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Die Immobilienbewertung spielt zudem eine zentrale Rolle, insbesondere wenn es um die Finanzierung geht. Banken verlangen meist höhere Eigenkapitalanteile und stipulieren strenge Anforderungen, wenn es um die finanzielle Absicherung von Erbpacht-Immobilien geht. Daher sollten Sie sich vor einer Investition gut informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.

In Anbetracht all dieser Aspekte ist es ratsam, sich umfassend über das Erbbaurecht zu informieren und sowohl die finanziellen als auch die rechtlichen Implikationen zu verstehen. Wenn Sie alle entscheidenden Faktoren berücksichtigen, kann das Erbbaurecht eine attraktive Möglichkeit darstellen, um Eigentum zu erlangen und langfristig von einem Wertzuwachs zu profitieren.

Schlussendlich haben Sie die volle Kontrolle über Ihre Entscheidungen. Machen Sie den ersten Schritt, um sich über den Zustand und die Konditionen Ihres zukünftigen Erbbaurechtes zu informieren und nutzen Sie die Vorteile, die diese spezielle Form der Immobiliennutzung bieten kann.

Fragen Rund um das Thema: Erbbaurecht

1. Was ist eine Immobilie mit Erbbaurecht?
Eine Immobilie mit Erbbaurecht befindet sich auf einem Grundstück, das nicht dem Eigentümer des Hauses gehört. Statt das Grundstück zu kaufen, pachtet der sogenannte Erbbaurechtsnehmer es für eine vertraglich festgelegte Zeit – häufig für 60 bis 99 Jahre. In dieser Zeit darf der Erbbaurechtsnehmer das Grundstück nutzen und ein Haus darauf errichten oder bewohnen. Im Gegenzug zahlt er einen regelmäßigen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer, den Erbbaurechtsgeber. Das Modell ermöglicht es insbesondere Käufern mit geringem Eigenkapital, ein Eigenheim zu erwerben, ohne den oft kostspieligen Grundstückskauf stemmen zu müssen.

2. Wem gehört das Haus bei Erbbaurecht?
Das Haus, das auf einem Erbbaurechtsgrundstück steht, gehört rechtlich dem Erbbaurechtsnehmer – also demjenigen, der das Erbbaurecht erworben hat. Das Grundstück selbst bleibt im Eigentum des Erbbaurechtsgebers, meist eine Kommune, Stiftung oder Kirche. Diese klare Trennung ist rechtlich im Erbbaurechtsgesetz geregelt. Wichtig ist: Der Hausbesitzer hat das Nutzungsrecht für das Grundstück, aber kein Eigentumsrecht. Das führt dazu, dass bestimmte bauliche Maßnahmen und insbesondere ein Verkauf des Hauses immer unter Beteiligung des Grundstückseigentümers erfolgen müssen.

3. Wie wirkt sich die Erbpacht auf den Kaufpreis einer Immobilie aus?
Da beim Erbbaurecht das Grundstück nicht mitverkauft wird, fällt der Kaufpreis für eine Erbbaurechtsimmobilie in der Regel deutlich niedriger aus als bei einem klassischen Immobilienkauf mit Grundstück. In vielen Fällen beträgt der Abschlag zwischen 25 und 50 Prozent. Dieser finanzielle Vorteil kann für Käufer mit begrenztem Budget besonders attraktiv sein. Allerdings sollten die laufenden Kosten des Erbbauzinses und die mögliche Wertentwicklung der Immobilie in die Gesamtbetrachtung einbezogen werden.

4. Kann man bei Erbpacht einfach das Haus verkaufen oder braucht man die Zustimmung?
Ein Verkauf einer Immobilie mit Erbbaurecht ist grundsätzlich möglich, allerdings ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers zwingend erforderlich. Diese darf nur verweigert werden, wenn begründete Zweifel bestehen, dass der potenzielle Käufer die vertraglichen Verpflichtungen – insbesondere die Zahlung des Erbbauzinses – erfüllen wird. Der Verkauf muss zudem im Erbbaugrundbuch eingetragen werden. Für Verkäufer ist es daher wichtig, den Verkaufsprozess eng mit dem Erbbaurechtsgeber abzustimmen, um Verzögerungen zu vermeiden.

5. Was ist der Nachteil von Erbbaurecht?
Ein zentraler Nachteil des Erbbaurechts besteht darin, dass das Grundstück nicht in den Besitz des Erbbaurechtsnehmers übergeht. Das bedeutet, dass keine vollständige Eigentumssituation vorliegt – was sich insbesondere beim Wiederverkauf oder bei der Finanzierung als Nachteil erweisen kann. Zudem ist das Erbbaurecht zeitlich befristet und mit einem regelmäßigen Erbbauzins verbunden, der über Jahrzehnte hinweg eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen kann. Auch bauliche Maßnahmen müssen meist mit dem Grundstückseigentümer abgestimmt werden.

6. Was passiert mit einem Haus am Ende der Erbpacht?
Läuft die vertraglich vereinbarte Erbpachtzeit aus, erlischt das Nutzungsrecht des Erbbaurechtsnehmers automatisch. Das Grundstück fällt in jedem Fall zurück an den Eigentümer – und auch das darauf befindliche Gebäude geht in dessen Besitz über. Für das Haus muss der Grundstückseigentümer dem bisherigen Erbbaurechtsnehmer in der Regel eine Entschädigung zahlen. Diese beträgt gesetzlich mindestens zwei Drittel des aktuellen Verkehrswertes der Immobilie. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, im Vorfeld eine Vertragsverlängerung oder sogar einen Grundstückskauf zu verhandeln.

7. Für wen lohnt sich Erbbaurecht?
Das Erbbaurecht eignet sich vor allem für Menschen, die in eine Immobilie investieren möchten, ohne die oft hohen Grundstückskosten tragen zu müssen – zum Beispiel junge Familien mit geringerem Eigenkapital. Auch für Käufer, die in beliebten Lagen bauen möchten, in denen kaum Bauland verfügbar ist, kann das Erbbaurecht eine interessante Option sein. Durch den geringeren Kaufpreis wird häufig auch die Finanzierung leichter zugänglich. Dennoch sollten die langfristigen Kosten durch den Erbbauzins und die begrenzte Laufzeit des Erbbaurechts sorgfältig berücksichtigt werden.

8. Was passiert nach 100 Jahren Erbpacht?
Nach Ablauf der vertraglich festgelegten Erbpachtzeit – in der Regel 99 Jahre – endet das Erbbaurecht automatisch. Das Grundstück geht vollständig und ohne gesonderte Kündigung oder Erklärung zurück an den Eigentümer. Auch die auf dem Grundstück befindliche Immobilie geht in dessen Besitz über, allerdings mit der Verpflichtung, den früheren Erbbaurechtsnehmer zu entschädigen. Alternativ kann vor Ablauf der Frist eine Verlängerung des Erbbaurechts oder ein Grundstückskauf verhandelt werden, was rechtzeitig vorbereitet werden sollte.

9. Was ist der Unterschied zwischen Erbpacht und Erbbaurecht?
Inhaltlich gibt es keinen wesentlichen Unterschied zwischen Erbpacht und Erbbaurecht – beide Begriffe meinen die zeitlich begrenzte Nutzung eines fremden Grundstücks gegen Zahlung eines Erbbauzinses. Rechtlich korrekt ist allerdings die Bezeichnung „Erbbaurecht“, da dies im deutschen Erbbaurechtsgesetz geregelt ist. Der Begriff „Erbpacht“ stammt noch aus früherer Zeit und wird heute umgangssprachlich verwendet. Beide Begriffe meinen also dasselbe Modell, bei dem das Grundstück nicht gekauft, sondern über einen langen Zeitraum genutzt wird.

10. Wer zahlt die Grundsteuer bei Erbbaurecht?
Für Grundstücke mit Erbbaurecht ist der Erbbaurechtsnehmer – also derjenige, der das Haus besitzt und das Grundstück nutzt – der steuerpflichtige Schuldner der Grundsteuer. Das gilt sowohl für das Gebäude selbst als auch für das genutzte Grundstück. Die Zahlungspflicht geht nicht auf den Grundstückseigentümer über, sondern liegt vollständig beim Erbbauberechtigten. Diese Regelung ist gesetzlich verankert und gilt unabhängig davon, ob die Immobilie selbst genutzt oder vermietet wird.

Quellen:

Nachrichten zum Thema: Erbbaurecht

Deutscher Erbbaurechtsverband

Das Erbbaurecht im privaten Wohnungsbau Von Kerstin Diaz · 2016; ISBN:9783961160501, 3961160503

Immobilien und Steuern; Kompakte Darstellung für die Praxis Von Jürgen Lindauer · 2010; ISBN:9783834921864, 3834921866

Immobilienwirtschaft; Handbuch für Studium und Praxis Von Hanspeter Gondring · 2013; ISBN:9783800645732, 3800645734

Steuern sparen für Immobilien-Eigentümer; So machen Sie alle Kosten und Aufwendungen geltend Von Ulrike Kirchhoff, Claudia Ziegelmayer · 2015; ISBN:9783406665264, 3406665268

Die Bedarfsbewertung von Immobilien im Privatvermögen und Gestaltungsmöglichkeiten zur Übertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge Von Anke Löffler · 2001; ISBN:9783832444044, 3832444041

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