Immobilienbewertung Trier und Umgebung mit CERTA

Benötigen Sie eine vertrauenswürdige Immobilienbewertung? Bei CERTA Immobiliengutachten bieten wir Ihnen zertifizierte Gutachten für jede Situation – sei es bei Erbschaft, Trennung, Vermietung oder für das Finanzamt. Unsere Gutachten sind amtlich anerkannt, zu einem festen Preis erhältlich und garantieren den besten Preis.
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Unabhängig
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In Trier und Umgebung
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Zertifiziert (DEKRA + ISO/IEC 17024)
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Erb-Experten
Unverbindlich anfragen

Ihre Immobiliensachverständigen für Trier

Unsere Leistungen

und Preise

Verkehrswertgutachten

Die Anerkennung der Verkehrswertgutachten unserer zertifizierten Sachverständigen durch Ämter, Behörden und Gerichte ist durch die entsprechenden Zertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle rechtlich gewährleistet.
Festpreis
5.000 €
1.000 €
ab 790 €
3.490 €
1.190 €
Unverbindlich anfragen

Restnutzungsdauergutachten

Um gegenüber dem Finanzamt eine kürzere Restnutzungsdauer und damit eine höhere jährliche Abschreibung Ihrer Immobilie nachzuweisen. Dadurch erhöhen sich Ihre abzugsfähigen Werbungskosten, was zu einem niedrigeren zu versteuernden Einkommen und damit zu einer geringeren Steuerlast führt. Das Ergebnis sind weniger Steuern und damit mehr Mieteinnahmen, die Ihnen als Vermieter verbleiben.
Festpreis
5.000 €
1.000 €
ab 790 €
3.490 €
1.190 €
Unverbindlich anfragen

Wertgutachten

Das Wertgutachten ist eine Wertermittlung Ihrer Immobilie und entspricht den wesentlichen Anforderungen lt. BauGB und ImmoWertV. Es erfüllt jedoch aufgrund seines Umfangs nicht die Anforderungen, die in der Regel von Gerichten, Behörden und Ämtern gestellt werden.
Festpreis
5.000 €
1.000 €
ab 790 €
3.490 €
1.190 €
Unverbindlich anfragen
Geeignet für
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Ein- und Zweifamilienhäuser
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Doppelhaushälften & Reihenhäuser
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Eigentumswohnungen
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Grundstücke
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Mehrfamilienhäuser
bis 10 Einheiten und max. 1 Gewerbeeinheit
Umfang
Schriftliches Wertgutachen
auf ca. 30–50 Seiten
Berechnung des Immobilienwertes
nach den gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsverfahren
Bild- und Textdokumentation
Objektaufnahmetermin
Geeignet für
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Ein- und Zweifamilienhäuser
Checkmark Icon
Doppelhaushälften & Reihenhäuser
Checkmark Icon
Eigentumswohnungen
Checkmark Icon
Mehrfamilienhäuser
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Wohn- und Geschäftshäuser
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Spezialimmobilien
z. B. Bauernhöfe, Grundstücke
mit mehreren aufstehenden Gebäuden, etc.
Umfang
Schriftliches Wertgutachen
erstellt durch zertifizierten Sachverständigen auf ca. 60–100 Seiten
Berechnung des Immobilienwertes
nach den gesetzlich vorgeschriebenen
Wertermittlungsverfahren
Prüfung vorhandener Objektunterlagen
und ggf. Beschaffung fehlender Dokumente
Zusätzliche Objektunterlagen
aktueller Grundbuchauszug, Bodenrichtwertkarte,
Lageplan, detaillierte Lagebeschreibung, weitere objektbezogenen Planunterlagen/Auskünfte
Bild- und Textdokumentation
Objektaufnahmetermin
Umfang
Schriftliches Wertgutachen
eines DIN EN ISO / IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen auf ca. 20–30 Seiten
Berechnung der Restnuztungsdauer
nach den aktuellsten Vorgaben durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Bild- und Textdokumentation
Objektaufnahmetermin (Optional)

Zertifizierte Immobiliengutachter für Trier und Umgebung

Julie Brandt-Pollmann
DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1
Als zertifizierte Sachverständige vereint Frau Brandt-Pollmann in ihrer Rolle als Immobiliengutachterin umfangreiches Fachwissen in der Bewertung von Immobilien mit Erfahrung in der Architektur und Planung. Diese einzigartige Verbindung ermöglicht es ihr, sowohl die baulichen Aspekte als auch die Marktbedingungen bei der Ermittlung des Immobilienwerts umfassend zu berücksichtigen.
Matthias Mertens
DIN EN ISO/IEC 17024 und DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1
Matthias Mertens ist aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in der Immobilienbranche ein Experte mit umfangreichem Wissen und hoher Kompetenz im Bereich der Immobilienbewertung. Sein fundiertes Verständnis des Marktes ermöglicht es ihm, aussagekräftige und gut nachvollziehbare Wertgutachten zu erstellen.

Wann braucht man eine Immobilienbewertung?

Immobilienkauf

Sie haben Ihre Traumimmobilie gefunden, sind sich aber unsicher über den vom Verkäufer angegebenen Marktwert? Wir begleiten Sie gerne bei diesem wichtigen finanziellen Schritt durch eine Wertermittlung, damit Sie, Ihre Familie und Ihre Bank die nächsten Schritte mit gutem Gewissen gehen können.

Immobilienverkauf

Sie möchten Ihre Immobilie in Trier verkaufen, können einen Marktpreis aber nicht oder nur sehr schwer einschätzen. Mit unserer Wertermittlung erhalten Sie eine realistische Begutachtung und preislichen Richtwert Ihrer Immobilie.

Scheidungsfall

Als ob die Trennung nicht schon belastend genug wäre, erhebt Ihr ehemaliger Partner nun auch noch unverständliche Forderungen. Wir helfen Ihnen gerne mit einer Werteinschätzung oder Verkehrswertermittlung Ihrer Immobilie gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Erbschaft und Schenkung

Sie haben eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen und stehen nun vor unrealistischen Forderungen von Verwandten oder dem Finanzamt? Wir bieten Ihnen Unterstützung mit einer Werteinschätzung oder Verkehrswertermittlung Ihrer Erbimmobilie gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Zertifizierte Sachverständige für Ihre Immobilienbewertung in Trier und Umgebung

Regionale Expertise zum transparenten Festpreis

Wenn Sie vor der wichtigen Aufgabe stehen, den Wert Ihrer Immobilie zuverlässig ermitteln zu lassen, sind wir Ihr zuverlässiger Partner. Unsere Experten bieten Ihnen lokale Expertise durch Präsenz vor Ort und darüber hinaus den unschätzbaren Vorteil der kurzfristigen Terminverfügbarkeit. Und das alles zu einem transparenten Festpreis sowie einer Fertigstellung des Gutachtens in nur 10 Werktagen, sobald uns alle Unterlagen und Informationen vorliegen.

Ihre Vorteile

Transparenter Festpreis – Keine Überraschungen, volle Kostenkontrolle

Unser klarer Festpreis bietet Ihnen volle Kostenkontrolle – ohne versteckte Gebühren oder unerwartete Zusatzkosten. Als Immobilienbesitzer stehen Sie oft vor wichtigen finanziellen Entscheidungen, weshalb wir großen Wert auf absolute Preistransparenz legen. Sie erhalten von uns ein professionelles Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB, ein Wertgutachten oder eine Expertise durch einen erfahrenen Immobiliensachverständigen – alles zu einem fairen Festpreis. Unsere Bestpreisgarantie gibt Ihnen nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch die Gewissheit, dass Sie für Ihr Geld die bestmögliche Leistung erhalten. Mit CERTA sind Sie sowohl bei der Qualität Ihres Gutachtens als auch bei den Kosten auf der sicheren Seite.

Prompt und flexibel – kurzfristige Vor-Ort-Termine für Sie.

Wir bei CERTA wissen, dass Zeit ein entscheidender Faktor bei der Immobilienbewertung ist. Deshalb bieten wir Ihnen kurzfristige Termine vor Ort an, um schnell und flexibel auf Ihre Bedürfnisse eingehen zu können. Ob Erbangelegenheiten, eine anstehende Trennung oder wichtige Entscheidungen gegenüber dem Finanzamt - wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen. Unsere zertifizierten Prüfer für Verkehrs- und Wertermittlung stehen bereit, Ihre Immobilie professionell und zeitnah zu bewerten. Nutzen Sie unsere kurzen Wartezeiten, um optimale Entscheidungen ohne unnötige Verzögerungen zu treffen. Ihre Zeit ist kostbar, und wir bei CERTA respektieren das. Verlassen Sie sich auf unsere schnelle und zuverlässige Terminvergabe. Wir garantieren Ihnen eine professionelle Schätzung Ihrer Immobilie genau dann, wenn Sie sie benötigen.

Effizienz, die überzeugt – Ihr Gutachten innerhalb von 10 Werktagen

Bei CERTA steht Effizienz an erster Stelle. Wir wissen, dass in Immobilienangelegenheiten jeder Tag zählt. Deshalb garantieren wir Ihnen die Erstellung Ihres Immobiliengutachtens innerhalb von 10 Werktagen. Unser Service ist schnell, präzise und zuverlässig. Ob Erbauseinandersetzung, Vermögensaufteilung bei Trennung oder wichtige Unterlagen für das Finanzamt - Ihre Zeit ist entscheidend. Unsere zeitnahe Gutachtenerstellung hilft Ihnen, Ihre Pläne ohne lange Wartezeiten voranzubringen. Bei CERTA wissen wir, dass eine schnelle Gutachtenerstellung nicht nur praktisch ist, sondern oft eine notwendige Grundlage für Ihre weiteren Entscheidungen darstellt. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Effizienz, um Ihr Wertgutachten oder Verkehrswertgutachten pünktlich und mit höchster Präzision zu erhalten.

Die Arten der Immobilienbewertung

01

Sachwert

Das Sachwertverfahren gemäß ImmoWertV ist eine Methode zur Wertermittlung von Immobilien. Es dient der Bestimmung des Wertes von Grundstücken und Gebäuden. Zunächst wird eine Grundstückswertermittlung durchgeführt, anschließend werden die aktuellen Herstellungskosten des Gebäudes hinzugerechnet.

Von dieser Summe wird dann die alters- und nutzungsbedingte Wertminderung des Gebäudes abgezogen, um den Sachwert zu ermitteln. Dieser Wert gibt an, was die Immobilie in ihrem jetzigen Zustand wert ist. Das Sachwertverfahren kommt vor allem bei eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften zur Anwendung.

02

Ertragswert

Das Ertragswertverfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung ist eine Methode zur Bewertung von Immobilien, die vor allem für vermietete Objekte genutzt wird. Es berücksichtigt sowohl den Bodenwert der Immobilie als auch die zukünftigen Einnahmen, die sie generieren könnte.

Der Rohertrag aus der Vermietung wird berechnet und um die Betriebskosten reduziert, um den Reinertrag zu ermitteln. Dieser Reinertrag wird dann mit einem Faktor multipliziert, der zukünftige Einnahmen und Risiken berücksichtigt.

Das Ergebnis ist der Ertragswert der Immobilie. Diese Methode ist besonders für Investoren und Kapitalgeber attraktiv, da sie auf klar messbaren Daten basiert und eine solide Grundlage für datengestützte Entscheidungsprozesse bietet.

03

Vergleichswert

Das Vergleichswertverfahren ist ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien durch Auswertung der Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses. Datengrundlage der Kaufpreissammlung sind tatsächlich getätigte Verkäufe.

Die Immobilienverkäufe werden von den Notaren an den Gutachterausschuss gemeldet, der daraus eine Kaufpreissammlung erstellt. Dieses Verfahren wird hauptsächlich bei Immobilien angewendet, für die es genügend vergleichbare Objekte auf dem Markt gibt, was meist bei Eigentumswohnungen der Fall ist.

Der Wert der Immobilie wird durch den Vergleich mit den Verkaufspreisen ähnlicher Immobilien in vergleichbarer Lage ermittelt. Dafür wird zunächst eine Auswahl vergleichbarer Immobilien getroffen und deren Verkaufspreise aus der Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses abgefragt.

Diese Preise werden dann vom Sachverständigen ausgewertet und gegebenenfalls bereinigt, um Unterschiede in der Ausstattung, der Größe oder der Lage der Immobilien zu berücksichtigen. Das Ergebnis ist der Vergleichswert der Immobilie.

Eine Graphik eines Mehrfamilienhauses

Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen

Unser Ziel ist es, für unsere Kunden ein vertrauenswürdiger Experte zu sein. Wir legen großen Wert darauf, jeden Schritt der professionellen Immobilienbewertung gründlich und transparent durchzuführen.
Matthias Mertens
DIN EN ISO/IEC 17024 und DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1
Immobilienbewertung Trier

Immobilienbewertung Trier

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Immobiliengutachten Trier

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Wertgutachten Trier

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Baulastenverzeichnis

Immobilienbewertung Trier

Immobilienbewertung Trier - Für Sie vor Ort

Unser Gutachterteam im Raum Trier steht für Kompetenz und Zuverlässigkeit. Mit langjähriger Erfahrung und fundierten Zertifizierungen im Immobilienmarkt von Trier bieten wir Ihnen präzise Wertermittlungen für Ihre Immobilie an. Wir wissen, dass die Wertermittlung Ihrer Immobilie entscheidend für Ihre finanzielle Zukunft ist. Deshalb nehmen wir uns die Zeit, die Besonderheiten jeder Immobilie genau zu analysieren und den Verkehrswert nachvollziehbar und transparent zu ermitteln.

Wir sind Bewertungsexperten für alle Stadtteile von Trier: Mitte/Gartenfeld, Nord, Süd, Ehrang/Quint, Pfalzel, Biewer, Ruwer/Eitelsbach, West/Pallien, Euren, Zewen, Olewig, Kürenz, Tarforst, Filsch, Irsch, Kernscheid, Feyen/Weismark, Heiligkreuz und Mariahof.

Unverbindlich anfragen

Sie haben Fragen?

In welchen Stadtteilen von Trier und Umgebung bieten Sie die Bewertung an?

Zu unserem Einzugsgebiet gehören die Stadtteile Mitte/Gartenfeld, Nord, Süd, Ehrang/Quint, Pfalzel, Biewer, Ruwer/Eitelsbach, West/Pallien, Euren, Zewen, Olewig, Kürenz, Tarforst, Filsch, Irsch, Kernscheid, Feyen/Weismark, Heiligkreuz und Mariahof. (Postleitzahlen 54290, 54292, 54293, 54294, 54295, 54296)

Wo kann ich die Bodenrichtwerte für Rheinland-Pfalz einsehen?

Bodenrichtwerte für Rheinland-Pfalz werden der Öffentlichkeit in einem länderübergreifenden Informationssystem für Deutschland (BORIS-D) zur Verfügung gestellt. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben den örtlichen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte vorbehalten. Die Bodenrichtwerte für Trier werden vom örtlichen Gutachterausschuss bereitgestellt.

Woher bekomme ich einen Auszug für Baulasten in Rheinland-Pfalz?

Baulasten sind rechtliche Verpflichtungen, die die Nutzung oder Bebauung einer Immobilie einschränken. Im Gegensatz zu Grunddienstbarkeiten sind sie in Rheinland-Pfalz nicht im Grundbuch, sondern im öffentlichen Baulastenverzeichnis vermerkt. Um festzustellen, ob eine Immobilie in Rheinland-Pfalz Baulasten aufweist, müssen Sie einen Baulasten-Auszug bei der zuständigen Baubehörde anfordern.

Bieten Sie auch Immobilienbewertung in der Umgebung von Trier an?

Wir arbeiten als Gutachter auch im Umland von Trier, z.B. Völklingen, Zweibrücken, St.Ingbert, Kirkel, Pirmasens, Landstuhl, Immobilienbewertung Kaiserslautern, Bad Dürkheim, Mannheim und Immobilienbewertung Ludwigshafen am Rhein.

Was ist der Unterschied zwischen einem Verkehrswertgutachten und einer kostenlosen Internet- oder Maklerbewertung?

Die beiden wichtigsten Unterschiede sind zum einen der Detailgrad und zum anderen die Akzeptanz der Wertfindung bei der der Gegenpartei sowie vor Gerichten, Behörden und Ämtern. Im Gegensatz zu kostenlosen Bewertungen kommen wir mit unseren zertifizierten Sachverständigen tatsächlich zu Ihnen vor Ort und erfassen den gesamten Zustand der Immobilie im Detail. Also zum Beispiel die Aufteilung der Immobilie, das Potenzial und auch die generelle Verfügbarkeit am Markt. Die Bewertung erfolgt nach offiziellen Standards durch unser Fachpersonal. Die kostenlosen Bewertungen basieren lediglich auf Online-Daten und führen eine einfache Berechnung auf Basis der Lage der Immobilie anhand von Durchschnittspreisen durch. Meist handelt es sich bei den Durchschnittspreisen auch nur um Angebotspreise aus Immobilienportalen und Anzeigen, der tatsächlich erzielte Preis bleibt oft unberücksichtigt. Zusätzlich werden bei der Ermittlung solcher Durchschnittspreise der genaue Zustand der Immobilie, durchgeführte Modernisierungen sowie eventuelle Mängel und Schäden ebenfalls nicht berücksichtigt. Zu guter Letzt ist zu sagen, dass diese kostenlosen Berechnungen nicht offiziell anerkannt sind und nur eine Pi mal Daumen Rechnung darstellen. Wenn Sie also auf Nummer sicher gehen wollen, benötigen Sie ein offizielles Immobiliengutachten von einem zertifizierten Sachverständigen.

Was ist ein Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten ist ein umfassendes Dokument, das den aktuellen Marktwert einer Immobilie festlegt. Dieser Wert gibt an, zu welchem Preis die Immobilie voraussichtlich am Markt verkauft werden könnte oder sollte. Das Gutachten berücksichtigt verschiedene Faktoren wie Lage, Zustand, Größe und Ausstattung der Immobilie sowie die aktuellen Marktbedingungen. Es wird von erfahrenen Immobiliengutachtern erstellt, die speziell für die Bewertung von Immobilien geschult sind. Ein Verkehrswertgutachten bietet eine zuverlässige Grundlage für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen sowie für steuerliche und rechtliche Angelegenheiten.

Wer darf ein Verkehrswertgutachten beantragen?

Ein Verkehrswertgutachten kann nur von folgenden Personen beantragt werden: dem/den Eigentümer/in der Immobilie, Inhabern von Rechten am Grundstück sowie Pflichtteilsberechtigten. Andere Personen dürfen ein Verkehrswertgutachten nur dann beantragen, wenn sie eine Vollmacht des/der Eigentümers/in vorweisen können und die Klärung erfolgt ist, wer die Kosten für das Gutachten übernimmt. Dies stellt sicher, dass die Beantragung eines Verkehrswertgutachtens rechtlich korrekt erfolgt und die Interessen der Eigentümer respektiert werden.

Warum sollte man einen Gutachter beim Hauskauf hinzuziehen?

Ein Gutachter beim Hauskauf ist wichtig, um den tatsächlichen Zustand und Wert der Immobilie festzustellen. Er kann Baumängel oder Renovierungsbedarf aufdecken und dabei helfen, den fairen Marktwert der Immobilie zu bestimmen. Dies ist entscheidend, um bei Kaufverhandlungen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu haben und keine finanziellen Überraschungen aufgrund versteckter Mängel zu erleben.

Sind die Sachverständigen der CERTA GmbH öffentlich bestellt und vereidigt?

Unsere Sachverständigen sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Hierbei handelt es sich um eine international anerkannte Zertifizierung von Personen. Sie ist der öffentlichen Bestellung und Vereidigung z.B. durch die IHK gleichgestellt.

Damit ist sichergestellt, dass die für Sie erstellten Gutachten bei Ämtern, Behörden und Gerichten anerkannt und akzeptiert werden.

Was kostet ein Gutachten für Immobilien?

Die Kosten für ein Gutachten können je nach Art und Umfang variieren. Ein Wertgutachten bietet eine Wertermittlung Ihrer Immobilie und entspricht den wesentlichen Anforderungen gemäß BauGB und ImmoWertV. Es erfüllt jedoch nicht die Anforderungen, die üblicherweise von Gerichten, Behörden und Ämtern gestellt werden und kostet 1.190 € (Festpreis). Ein Verkehrswertgutachten unserer zertifizierten Sachverständigen wird gesetzlich von Ämtern, Behörden und Gerichten anerkannt und kostet 2.990 € (Festpreis). Ein Restnutzungsdauergutachten dient dazu, gegenüber dem Finanzamt eine kürzere Restnutzungsdauer nachzuweisen, was zu einer höheren jährlichen Abschreibung Ihrer Immobilie führt. Dadurch erhöhen sich Ihre abzugsfähigen Werbungskosten und Ihre Einnahmen verringern sich entsprechend. Das Ergebnis ist ein niedrigeres zu versteuerndes Einkommen und somit eine geringere Steuerlast, was Ihnen als Vermieter mehr Mieteinnahmen belässt. Die Kosten für ein Restnutzungsdauergutachten beginnen ab 790 € (Festpreis).

Wie berechnet man den Immobilienwert?

So berechnen Sie den Wert Ihrer Immobilie
1. Sachwert berechnen:
Der Bodenwert wird ermittelt, indem man die Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert multipliziert. Der Bodenrichtwert ist ein amtlicher Wert, der den durchschnittlichen Preis pro Quadratmeter in einer bestimmten Region angibt.
Gebäudewert: Der Gebäudewert orientiert sich an den Kosten der Herstellung des Gebäudes, abzüglich einer Wertminderung durch Altersabnutzung. Hierbei werden die Baukosten geschätzt und dann ein bestimmter Prozentsatz pro Jahr der Nutzung abgezogen.
2. Ertragswert berechnen:
Der Jahresreinertrag wird berechnet, indem man den Jahresrohertrag, also die Mieteinnahmen, von den Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten abzieht. Zu den Bewirtschaftungskosten gehören zum Beispiel Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten und Mietausfallwagnisse.
Ertragswert: Der Ertragswert ergibt sich, indem man den Jahresreinertrag mit einem Vervielfältiger multipliziert. Dieser Vervielfältiger hängt von der Restnutzungsdauer und dem Kapitalisierungszinssatz ab.
3. Marktwert berechnen:
Eine Möglichkeit der Immobilienbewertung ist, den Durchschnitt aus dem Sachwert und dem Ertragswert zu bilden: Marktwert = (Sachwert + Ertragswert) / 2.
Alternativ kann man den Marktwert auch durch eine gewichtete Mischung der beiden Werte berechnen: Marktwert = (Sachwert x ⅔) + (Ertragswert x ⅓).
4. Vergleichswert berechnen:
Der Vergleichswert wird ermittelt, indem man den Verkaufspreis einer vergleichbaren Immobilie durch deren Fläche teilt und das Ergebnis mit der Fläche der zu bewertenden Immobilie multipliziert. Diese Methode der Immobilienbewertung ist besonders nützlich, wenn es viele vergleichbare Immobilien gibt, die kürzlich verkauft wurden.
Durch die Anwendung dieser Methoden der Immobilienbewertung erhalten Sie eine umfassende und fundierte Einschätzung des Wertes Ihrer Immobilie.

Wie berechnet das Finanzamt den Wert eines Hauses?

Das Finanzamt nutzt drei Hauptverfahren, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln: Vergleichswertverfahren: Dies wird häufig bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern angewendet. Hierbei wird der Wert durch den Vergleich mit kürzlich verkauften, ähnlichen Immobilien ermittelt. Ertragswertverfahren: Dieses Verfahren wird bei Renditeobjekten wie Mietshäusern verwendet. Der Wert basiert auf den erzielbaren Mieteinnahmen. Sachwertverfahren: Dieses wird bei Spezialimmobilien wie Gewerbegebäuden angewendet, wo der Wert auf den Herstellungskosten basiert.

Wie kann ich den Wert meiner Immobilie kostenlos ermitteln?

Online-Immobilienbewertung: Es gibt viele Online-Tools, die eine kostenlose Bewertung anbieten. Diese Tools nutzen umfangreiche Datenbanken mit aktuellen Vergleichswerten ähnlicher Objekte in der Umgebung, um eine Einschätzung des Marktwerts zu geben. Die Ergebnisse bieten eine gute Orientierung, sind aber weniger präzise als ein Gutachten eines Experten.

Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine persönliche Beratung. Im Rahmen eines ersten unverbindlichen Telefongesprächs klären wir Ihre Fragen sowie den Umfang des benötigten Gutachtens. Wir verwenden Ihre Daten zur Beantwortung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf

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Montag bis Freitag von 8:30 bis 18:00 Uhr
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