Unser klarer Festpreis bietet Ihnen volle Kostenkontrolle – ohne versteckte Gebühren oder unerwartete Zusatzkosten. Als Immobilienbesitzer stehen Sie oft vor wichtigen finanziellen Entscheidungen, weshalb wir großen Wert auf absolute Preistransparenz legen. Sie erhalten von uns ein professionelles Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB, ein Wertgutachten oder eine Expertise durch einen erfahrenen Immobiliensachverständigen – alles zu einem fairen Festpreis. Unsere Bestpreisgarantie gibt Ihnen nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch die Gewissheit, dass Sie für Ihr Geld die bestmögliche Leistung erhalten. Mit CERTA sind Sie sowohl bei der Qualität Ihres Gutachtens als auch bei den Kosten auf der sicheren Seite.
Wir bei CERTA wissen, dass Zeit ein entscheidender Faktor bei der Immobilienbewertung ist. Deshalb bieten wir Ihnen kurzfristige Termine vor Ort an, um schnell und flexibel auf Ihre Bedürfnisse eingehen zu können. Ob Erbangelegenheiten, eine anstehende Trennung oder wichtige Entscheidungen gegenüber dem Finanzamt - wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen. Unsere zertifizierten Prüfer für Verkehrs- und Wertermittlung stehen bereit, Ihre Immobilie professionell und zeitnah zu bewerten. Nutzen Sie unsere kurzen Wartezeiten, um optimale Entscheidungen ohne unnötige Verzögerungen zu treffen. Ihre Zeit ist kostbar, und wir bei CERTA respektieren das. Verlassen Sie sich auf unsere schnelle und zuverlässige Terminvergabe. Wir garantieren Ihnen eine professionelle Schätzung Ihrer Immobilie genau dann, wenn Sie sie benötigen.
Bei CERTA steht Effizienz an erster Stelle. Wir wissen, dass in Immobilienangelegenheiten jeder Tag zählt. Deshalb garantieren wir Ihnen die Erstellung Ihres Immobiliengutachtens innerhalb von 10 Werktagen. Unser Service ist schnell, präzise und zuverlässig. Ob Erbauseinandersetzung, Vermögensaufteilung bei Trennung oder wichtige Unterlagen für das Finanzamt - Ihre Zeit ist entscheidend. Unsere zeitnahe Gutachtenerstellung hilft Ihnen, Ihre Pläne ohne lange Wartezeiten voranzubringen. Bei CERTA wissen wir, dass eine schnelle Gutachtenerstellung nicht nur praktisch ist, sondern oft eine notwendige Grundlage für Ihre weiteren Entscheidungen darstellt. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Effizienz, um Ihr Wertgutachten oder Verkehrswertgutachten pünktlich und mit höchster Präzision zu erhalten.
Das Sachwertverfahren gemäß ImmoWertV ist eine Methode zur Wertermittlung von Immobilien. Es dient der Bestimmung des Wertes von Grundstücken und Gebäuden. Zunächst wird eine Grundstückswertermittlung durchgeführt, anschließend werden die aktuellen Herstellungskosten des Gebäudes hinzugerechnet.
Von dieser Summe wird dann die alters- und nutzungsbedingte Wertminderung des Gebäudes abgezogen, um den Sachwert zu ermitteln. Dieser Wert gibt an, was die Immobilie in ihrem jetzigen Zustand wert ist. Das Sachwertverfahren kommt vor allem bei eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften zur Anwendung.
Das Ertragswertverfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung ist eine Methode zur Bewertung von Immobilien, die vor allem für vermietete Objekte genutzt wird. Es berücksichtigt sowohl den Bodenwert der Immobilie als auch die zukünftigen Einnahmen, die sie generieren könnte.
Der Rohertrag aus der Vermietung wird berechnet und um die Betriebskosten reduziert, um den Reinertrag zu ermitteln. Dieser Reinertrag wird dann mit einem Faktor multipliziert, der zukünftige Einnahmen und Risiken berücksichtigt.
Das Ergebnis ist der Ertragswert der Immobilie. Diese Methode ist besonders für Investoren und Kapitalgeber attraktiv, da sie auf klar messbaren Daten basiert und eine solide Grundlage für datengestützte Entscheidungsprozesse bietet.
Das Vergleichswertverfahren ist ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien durch Auswertung der Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses. Datengrundlage der Kaufpreissammlung sind tatsächlich getätigte Verkäufe.
Die Immobilienverkäufe werden von den Notaren an den Gutachterausschuss gemeldet, der daraus eine Kaufpreissammlung erstellt. Dieses Verfahren wird hauptsächlich bei Immobilien angewendet, für die es genügend vergleichbare Objekte auf dem Markt gibt, was meist bei Eigentumswohnungen der Fall ist.
Der Wert der Immobilie wird durch den Vergleich mit den Verkaufspreisen ähnlicher Immobilien in vergleichbarer Lage ermittelt. Dafür wird zunächst eine Auswahl vergleichbarer Immobilien getroffen und deren Verkaufspreise aus der Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses abgefragt.
Diese Preise werden dann vom Sachverständigen ausgewertet und gegebenenfalls bereinigt, um Unterschiede in der Ausstattung, der Größe oder der Lage der Immobilien zu berücksichtigen. Das Ergebnis ist der Vergleichswert der Immobilie.
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Unser Gutachterteam im Raum Trier steht für Kompetenz und Zuverlässigkeit. Mit langjähriger Erfahrung und fundierten Zertifizierungen im Immobilienmarkt von Trier bieten wir Ihnen präzise Wertermittlungen für Ihre Immobilie an. Wir wissen, dass die Wertermittlung Ihrer Immobilie entscheidend für Ihre finanzielle Zukunft ist. Deshalb nehmen wir uns die Zeit, die Besonderheiten jeder Immobilie genau zu analysieren und den Verkehrswert nachvollziehbar und transparent zu ermitteln.
Wir sind Bewertungsexperten für alle Stadtteile von Trier: Mitte/Gartenfeld, Nord, Süd, Ehrang/Quint, Pfalzel, Biewer, Ruwer/Eitelsbach, West/Pallien, Euren, Zewen, Olewig, Kürenz, Tarforst, Filsch, Irsch, Kernscheid, Feyen/Weismark, Heiligkreuz und Mariahof.
Zu unserem Einzugsgebiet gehören die Stadtteile Mitte/Gartenfeld, Nord, Süd, Ehrang/Quint, Pfalzel, Biewer, Ruwer/Eitelsbach, West/Pallien, Euren, Zewen, Olewig, Kürenz, Tarforst, Filsch, Irsch, Kernscheid, Feyen/Weismark, Heiligkreuz und Mariahof. (Postleitzahlen 54290, 54292, 54293, 54294, 54295, 54296)
Bodenrichtwerte für Rheinland-Pfalz werden der Öffentlichkeit in einem länderübergreifenden Informationssystem für Deutschland (BORIS-D) zur Verfügung gestellt. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben den örtlichen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte vorbehalten. Die Bodenrichtwerte für Trier werden vom örtlichen Gutachterausschuss bereitgestellt.
Baulasten sind rechtliche Verpflichtungen, die die Nutzung oder Bebauung einer Immobilie einschränken. Im Gegensatz zu Grunddienstbarkeiten sind sie in Rheinland-Pfalz nicht im Grundbuch, sondern im öffentlichen Baulastenverzeichnis vermerkt. Um festzustellen, ob eine Immobilie in Rheinland-Pfalz Baulasten aufweist, müssen Sie einen Baulasten-Auszug bei der zuständigen Baubehörde anfordern.
Wir arbeiten als Gutachter auch im Umland von Trier, z.B. Völklingen, Zweibrücken, St.Ingbert, Kirkel, Pirmasens, Landstuhl, Immobilienbewertung Kaiserslautern, Bad Dürkheim, Mannheim und Immobilienbewertung Ludwigshafen am Rhein.
Die beiden wichtigsten Unterschiede sind zum einen der Detailgrad und zum anderen die Akzeptanz der Wertfindung bei der der Gegenpartei sowie vor Gerichten, Behörden und Ämtern. Im Gegensatz zu kostenlosen Bewertungen kommen wir mit unseren zertifizierten Sachverständigen tatsächlich zu Ihnen vor Ort und erfassen den gesamten Zustand der Immobilie im Detail. Also zum Beispiel die Aufteilung der Immobilie, das Potenzial und auch die generelle Verfügbarkeit am Markt. Die Bewertung erfolgt nach offiziellen Standards durch unser Fachpersonal. Die kostenlosen Bewertungen basieren lediglich auf Online-Daten und führen eine einfache Berechnung auf Basis der Lage der Immobilie anhand von Durchschnittspreisen durch. Meist handelt es sich bei den Durchschnittspreisen auch nur um Angebotspreise aus Immobilienportalen und Anzeigen, der tatsächlich erzielte Preis bleibt oft unberücksichtigt. Zusätzlich werden bei der Ermittlung solcher Durchschnittspreise der genaue Zustand der Immobilie, durchgeführte Modernisierungen sowie eventuelle Mängel und Schäden ebenfalls nicht berücksichtigt. Zu guter Letzt ist zu sagen, dass diese kostenlosen Berechnungen nicht offiziell anerkannt sind und nur eine Pi mal Daumen Rechnung darstellen. Wenn Sie also auf Nummer sicher gehen wollen, benötigen Sie ein offizielles Immobiliengutachten von einem zertifizierten Sachverständigen.
Ein Verkehrswertgutachten ist ein umfassendes Dokument, das den aktuellen Marktwert einer Immobilie festlegt. Dieser Wert gibt an, zu welchem Preis die Immobilie voraussichtlich am Markt verkauft werden könnte oder sollte. Das Gutachten berücksichtigt verschiedene Faktoren wie Lage, Zustand, Größe und Ausstattung der Immobilie sowie die aktuellen Marktbedingungen. Es wird von erfahrenen Immobiliengutachtern erstellt, die speziell für die Bewertung von Immobilien geschult sind. Ein Verkehrswertgutachten bietet eine zuverlässige Grundlage für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen sowie für steuerliche und rechtliche Angelegenheiten.
Ein Verkehrswertgutachten kann nur von folgenden Personen beantragt werden: dem/den Eigentümer/in der Immobilie, Inhabern von Rechten am Grundstück sowie Pflichtteilsberechtigten. Andere Personen dürfen ein Verkehrswertgutachten nur dann beantragen, wenn sie eine Vollmacht des/der Eigentümers/in vorweisen können und die Klärung erfolgt ist, wer die Kosten für das Gutachten übernimmt. Dies stellt sicher, dass die Beantragung eines Verkehrswertgutachtens rechtlich korrekt erfolgt und die Interessen der Eigentümer respektiert werden.
Ein Gutachter beim Hauskauf ist wichtig, um den tatsächlichen Zustand und Wert der Immobilie festzustellen. Er kann Baumängel oder Renovierungsbedarf aufdecken und dabei helfen, den fairen Marktwert der Immobilie zu bestimmen. Dies ist entscheidend, um bei Kaufverhandlungen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu haben und keine finanziellen Überraschungen aufgrund versteckter Mängel zu erleben.
Unsere Sachverständigen sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Hierbei handelt es sich um eine international anerkannte Zertifizierung von Personen. Sie ist der öffentlichen Bestellung und Vereidigung z.B. durch die IHK gleichgestellt.
Damit ist sichergestellt, dass die für Sie erstellten Gutachten bei Ämtern, Behörden und Gerichten anerkannt und akzeptiert werden.
Die Kosten für ein Gutachten können je nach Art und Umfang variieren. Ein Wertgutachten bietet eine Wertermittlung Ihrer Immobilie und entspricht den wesentlichen Anforderungen gemäß BauGB und ImmoWertV. Es erfüllt jedoch nicht die Anforderungen, die üblicherweise von Gerichten, Behörden und Ämtern gestellt werden und kostet 1.190 € (Festpreis). Ein Verkehrswertgutachten unserer zertifizierten Sachverständigen wird gesetzlich von Ämtern, Behörden und Gerichten anerkannt und kostet 2.990 € (Festpreis). Ein Restnutzungsdauergutachten dient dazu, gegenüber dem Finanzamt eine kürzere Restnutzungsdauer nachzuweisen, was zu einer höheren jährlichen Abschreibung Ihrer Immobilie führt. Dadurch erhöhen sich Ihre abzugsfähigen Werbungskosten und Ihre Einnahmen verringern sich entsprechend. Das Ergebnis ist ein niedrigeres zu versteuerndes Einkommen und somit eine geringere Steuerlast, was Ihnen als Vermieter mehr Mieteinnahmen belässt. Die Kosten für ein Restnutzungsdauergutachten beginnen ab 790 € (Festpreis).
So berechnen Sie den Wert Ihrer Immobilie
1. Sachwert berechnen:
Der Bodenwert wird ermittelt, indem man die Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert multipliziert. Der Bodenrichtwert ist ein amtlicher Wert, der den durchschnittlichen Preis pro Quadratmeter in einer bestimmten Region angibt.
Gebäudewert: Der Gebäudewert orientiert sich an den Kosten der Herstellung des Gebäudes, abzüglich einer Wertminderung durch Altersabnutzung. Hierbei werden die Baukosten geschätzt und dann ein bestimmter Prozentsatz pro Jahr der Nutzung abgezogen.
2. Ertragswert berechnen:
Der Jahresreinertrag wird berechnet, indem man den Jahresrohertrag, also die Mieteinnahmen, von den Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten abzieht. Zu den Bewirtschaftungskosten gehören zum Beispiel Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten und Mietausfallwagnisse.
Ertragswert: Der Ertragswert ergibt sich, indem man den Jahresreinertrag mit einem Vervielfältiger multipliziert. Dieser Vervielfältiger hängt von der Restnutzungsdauer und dem Kapitalisierungszinssatz ab.
3. Marktwert berechnen:
Eine Möglichkeit der Immobilienbewertung ist, den Durchschnitt aus dem Sachwert und dem Ertragswert zu bilden: Marktwert = (Sachwert + Ertragswert) / 2.
Alternativ kann man den Marktwert auch durch eine gewichtete Mischung der beiden Werte berechnen: Marktwert = (Sachwert x ⅔) + (Ertragswert x ⅓).
4. Vergleichswert berechnen:
Der Vergleichswert wird ermittelt, indem man den Verkaufspreis einer vergleichbaren Immobilie durch deren Fläche teilt und das Ergebnis mit der Fläche der zu bewertenden Immobilie multipliziert. Diese Methode der Immobilienbewertung ist besonders nützlich, wenn es viele vergleichbare Immobilien gibt, die kürzlich verkauft wurden.
Durch die Anwendung dieser Methoden der Immobilienbewertung erhalten Sie eine umfassende und fundierte Einschätzung des Wertes Ihrer Immobilie.
Das Finanzamt nutzt drei Hauptverfahren, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln: Vergleichswertverfahren: Dies wird häufig bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern angewendet. Hierbei wird der Wert durch den Vergleich mit kürzlich verkauften, ähnlichen Immobilien ermittelt. Ertragswertverfahren: Dieses Verfahren wird bei Renditeobjekten wie Mietshäusern verwendet. Der Wert basiert auf den erzielbaren Mieteinnahmen. Sachwertverfahren: Dieses wird bei Spezialimmobilien wie Gewerbegebäuden angewendet, wo der Wert auf den Herstellungskosten basiert.
Online-Immobilienbewertung: Es gibt viele Online-Tools, die eine kostenlose Bewertung anbieten. Diese Tools nutzen umfangreiche Datenbanken mit aktuellen Vergleichswerten ähnlicher Objekte in der Umgebung, um eine Einschätzung des Marktwerts zu geben. Die Ergebnisse bieten eine gute Orientierung, sind aber weniger präzise als ein Gutachten eines Experten.