Unser transparenter Festpreis garantiert Ihnen volle Kostenkontrolle - ohne versteckte Gebühren oder unerwartete Zusatzkosten. Als Immobilienbesitzer stehen Sie oft vor wichtigen finanziellen Entscheidungen. Deshalb legen wir Wert auf absolute Preistransparenz. Sie erhalten von uns ein professionelles Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB, ein Wertgutachten oder eine Expertise durch einen erfahrenen Immobiliensachverständigen - und das alles zu einem fairen Festpreis. Unsere Bestpreisgarantie gibt Ihnen nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch die Gewissheit, dass Sie für Ihr Geld die bestmögliche Leistung erhalten. Mit CERTA sind Sie nicht nur bei der Qualität Ihres Gutachtens auf der sicheren Seite, sondern auch bei den Kosten.
Bei CERTA wissen wir, dass bei der Immobilienbewertung Zeit oft eine entscheidende Rolle spielt. Daher bieten wir Ihnen flexible und kurzfristige Termine vor Ort, um schnell auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen zu können. Egal ob es sich um Erbangelegenheiten, eine Trennung oder steuerliche Entscheidungen handelt – wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen. Unsere zertifizierten Gutachter für Verkehrs- und Wertermittlungen stehen bereit, um Ihre Immobilie professionell und zeitnah zu bewerten. Mit kurzen Wartezeiten und effizienter Bearbeitung ermöglichen wir Ihnen, wichtige Entscheidungen ohne Verzögerung zu treffen. Ihre Zeit ist wertvoll, und bei CERTA respektieren wir das. Vertrauen Sie auf unsere schnelle, zuverlässige Terminvergabe und erhalten Sie eine fachgerechte Schätzung Ihrer Immobilie genau dann, wenn Sie sie benötigen.
Bei CERTA steht Effizienz an erster Stelle. Wir wissen, dass in Immobilienangelegenheiten jeder Tag zählt. Deshalb garantieren wir Ihnen die Erstellung Ihres Immobiliengutachtens innerhalb von 10 Werktagen. Unser Service ist schnell, präzise und zuverlässig. Ob Erbauseinandersetzung, Vermögensaufteilung bei Trennung oder wichtige Unterlagen für das Finanzamt - Ihre Zeit ist entscheidend. Mit unserer zeitnahen Gutachtenerstellung helfen wir Ihnen, Ihre Pläne ohne lange Wartezeiten voranzutreiben. Wir bei CERTA wissen, dass eine schnelle Gutachtenerstellung nicht nur Bequemlichkeit bedeutet, sondern oft eine notwendige Voraussetzung für Ihre weiteren Entscheidungen ist. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Effizienz, um Ihr Wertgutachten oder Verkehrswertgutachten pünktlich und mit höchster Präzision zu erhalten.
Das Sachwertverfahren ist nach ImmoWertV ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien. Es dient der Ermittlung des Wertes von Grundstücken und Gebäuden. Dabei wird zunächst Grundstückswertermittlung durchgeführt und die aktuellen Herstellungskosten des Gebäudes hinzugerechnet.
Von diesem Betrag wird anschließend die alters- und nutzungsbedingte Wertminderung des Gebäudes abgezogen, um den Sachwert zu bestimmen. Dieser Wert spiegelt wider, was die Immobilie in ihrem aktuellen Zustand wert ist. Das Sachwertverfahren wird insbesondere bei eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern sowie Doppelhaushälften angewendet.
Das Ertragswertverfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung ist eine Methode zur Bewertung von Immobilien, die vor allem für vermietete Objekte genutzt wird. Es berücksichtigt sowohl den Bodenwert der Immobilie als auch die zukünftigen Einnahmen, die sie generieren könnte.
Der Rohertrag aus der Vermietung wird zunächst berechnet und anschließend um die Betriebskosten bereinigt, um den Reinertrag zu ermitteln. Dieser wird mit einem Multiplikator verknüpft, der zukünftige Einnahmen sowie Risiken berücksichtigt. Das Ergebnis ist der Ertragswert der Immobilie.
Diese Methode ist besonders für Investoren und Kapitalgeber von Interesse, da sie auf klar messbaren Daten basiert und somit eine fundierte Grundlage für datengestützte Entscheidungen bietet.
Das Vergleichswertverfahren ist ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien durch Auswertung der Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses. Datengrundlage der Kaufpreissammlung sind tatsächlich getätigte Verkäufe.
Die Immobilienverkäufe werden von den zuständigen Notaren an den Gutachterausschuss gemeldet, der daraus eine Kaufpreissammlung erstellt. Diese Methode wird insbesondere bei Immobilien angewendet, für die es genügend vergleichbare Objekte auf dem Markt gibt, was häufig bei Eigentumswohnungen der Fall ist.
Der Wert der Immobilie wird dabei durch den Vergleich mit den Verkaufspreisen ähnlicher Immobilien in vergleichbarer Lage ermittelt. Zunächst wird eine Auswahl an vergleichbaren Immobilien getroffen, und deren Verkaufspreise werden über die Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses abgefragt.
Diese Preise werden dann vom Sachverständigen ausgewertet und gegebenenfalls bereinigt, um Unterschiede in der Ausstattung, der Größe oder der Lage der Immobilien zu berücksichtigen. Das Ergebnis ist der Vergleichswert der Immobilie.
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Unser Gutachterteam in Raum Lübeck steht für Kompetenz und Zuverlässigkeit. Mit langjähriger Erfahrung und fundierten Zertifizierungen am Immobilienmarkt Lübeck bieten wir Ihnen präzise Wertermittlungen für Ihre Immobilie. Wir wissen, dass es bei der Wertermittlung Ihrer Immobilie um Ihre finanzielle Zukunft geht. Deshalb nehmen wir uns die Zeit, die Besonderheiten jeder Immobilie genau zu analysieren und den Verkehrswert nachvollziehbar und transparent zu ermitteln.
Wir sind Bewertungsexperten für alle Stadtteile von Lübeck: Innenstadt, St. Jürgen, St. Gertrud, St. Lorenz Nord, St. Lorenz Süd, Buntekuh, Moisling, Kücknitz, Schlutup, Travemünde.
Zu unserem Einzugsgebiet gehören die Stadtteile Innenstadt, St. Jürgen, St. Gertrud, St. Lorenz Nord, St. Lorenz Süd, Buntekuh, Moisling, Kücknitz, Schlutup, Travemünde (Postleitzahlen 23552–23570, 23627, 23628)
Bodenrichtwerte für Schleswig-Holstein sind im länderübergreifenden Informationssystem für Deutschland (BORIS-D) öffentlich zugänglich. Offizielle Auskünfte über diese Werte erteilen jedoch ausschließlich die örtlichen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Die Bodenrichtwerte für Lübeck werden vom zuständigen Gutachterausschuss bereitgestellt.
Baulasten sind rechtliche Verpflichtungen, die die Nutzung oder Bebauung einer Immobilie einschränken. Im Gegensatz zu Grunddienstbarkeiten sind sie in Schleswig-Holstein nicht im Grundbuch, sondern im öffentlichen Baulastenverzeichnis vermerkt. Um festzustellen, ob eine Immobilie in Schleswig-Holstein Baulasten aufweist, müssen Sie einen Baulasten-Auszug bei der zuständigen Baubehörde anfordern.
Wir arbeiten als Gutachter auch im Umland von Lübeck, z.B. Immobilienbewertung Hamburg, Immobilienbewertung Kiel, Neumünster, Schwerin, Rostock, Wismar, Bad Oldesloe, Lüneburg, Norderstedt, Ahrensburg.
Ein Immobiliengutachter hat die Aufgabe, den Wert einer Immobilie objektiv zu ermitteln. Dies ist besonders wichtig, wenn es um den Kauf, Verkauf oder die Bewertung von Immobilien geht. Durch seine Fachkenntnisse und Erfahrungen analysiert der Gutachter verschiedene Faktoren wie die Lage, den Zustand, die Größe und die Ausstattung der Immobilie sowie die aktuellen Marktbedingungen. Auf dieser Grundlage erstellt er ein detailliertes Gutachten, das als verlässliche Basis für Kaufentscheidungen oder rechtliche Auseinandersetzungen dient.
Die Kosten für ein Gutachten können je nach Art und Umfang variieren. Ein Wertgutachten bietet eine Wertermittlung Ihrer Immobilie und entspricht den wesentlichen Anforderungen gemäß BauGB und ImmoWertV. Es erfüllt jedoch nicht die Anforderungen, die üblicherweise von Gerichten, Behörden und Ämtern gestellt werden und kostet 1.190 € (Festpreis). Ein Verkehrswertgutachten unserer zertifizierten Sachverständigen wird gesetzlich von Ämtern, Behörden und Gerichten anerkannt und kostet 2.990 € (Festpreis). Ein Restnutzungsdauergutachten dient dazu, gegenüber dem Finanzamt eine kürzere Restnutzungsdauer nachzuweisen, was zu einer höheren jährlichen Abschreibung Ihrer Immobilie führt. Dadurch erhöhen sich Ihre abzugsfähigen Werbungskosten und Ihre Einnahmen verringern sich entsprechend. Das Ergebnis ist ein niedrigeres zu versteuerndes Einkommen und somit eine geringere Steuerlast, was Ihnen als Vermieter mehr Mieteinnahmen belässt. Die Kosten für ein Restnutzungsdauergutachten beginnen ab 790 € (Festpreis).
Ein ausführliches gerichtsfestes Vollgutachten für ein Haus oder eine Wohnung umfasst in der Regel 20 bis 30 Seiten. Es beinhaltet eine detaillierte Analyse und Bewertung der Immobilie sowie eine umfangreiche Dokumentation als Anhang. Die Kosten für ein solches Gutachten belaufen sich typischerweise auf zwischen 0,5 und einem Prozent des Verkehrswertes der Immobilie. Diese Preisspanne berücksichtigt die gründliche Untersuchung durch den Gutachter sowie die Erstellung eines rechtlich belastbaren Gutachtens, das als verlässliche Grundlage für verschiedene Zwecke dient, wie etwa Kaufentscheidungen, rechtliche Absicherungen oder finanzielle Transaktionen.
Ein Immobilienmakler kann ein rechtsgültiges Gutachten erstellen, wenn er die erforderliche Qualifikation als Sachverständiger oder Gutachter nachweisen kann. Ein solches Gutachten ist wichtig für den Verkauf einer Immobilie und stellt sicher, dass der ermittelte Wert rechtlich fundiert und akzeptiert ist. Makler können auch eine Marktanalyse durchführen, um den Verkehrswert einer Immobilie zu schätzen, dies ersetzt jedoch nicht ein formelles Gutachten durch einen zertifizierten Gutachter.
Der Verkehrswert einer Immobilie ist nicht zwangsläufig identisch mit dem tatsächlichen Kaufpreis. Der Verkehrswert dient vielmehr als theoretische Berechnungsgrundlage, um den Wert einer Immobilie objektiv zu bestimmen. Er basiert auf einer umfassenden Analyse von Faktoren wie Lage, Zustand und Ausstattung der Immobilie. Im Gegensatz dazu ist der Verkaufspreis der tatsächliche Betrag, der für die Immobilie gezahlt wird. In der Praxis kann es durchaus vorkommen, dass der Verkehrswert und der tatsächliche Verkaufspreis voneinander abweichen, je nach Marktbedingungen, Verhandlungsgeschick der Parteien und individuellen Umständen des Immobilientransfers.
Viele Immobilienportale bieten Tools zur schnellen Einschätzung des Immobilienwerts an. Diese basieren oft auf Algorithmen, die die Lage anhand der eingegebenen Adresse bewerten. Sie berücksichtigen dabei Faktoren wie die Infrastruktur, die Nachbarschaft, den Zustand der Immobilie und aktuelle Marktdaten. Solche Tools sind praktisch für eine erste Einschätzung, ersetzen jedoch keine professionelle Bewertung.
Ein Gebäude verliert im Laufe der Zeit an Wert, hauptsächlich durch Abnutzung und veraltete Technik. Nach 50 Jahren hat eine Immobilie etwa die Hälfte ihrer Gesamtnutzungsdauer überschritten. Gutachter gehen davon aus, dass ein Gebäude pro Nutzungsjahr etwa 1% an Wert verliert, vorausgesetzt, es wird regelmäßig instand gehalten. Das bedeutet, dass eine 50 Jahre alte Immobilie etwa 50% ihres ursprünglichen Werts eingebüßt haben kann.
Selbst den Wert eines Hauses zu berechnen, ist möglich, indem man das Vergleichswertverfahren anwendet. Hierbei nimmt man den Verkaufspreis eines ähnlichen Objekts und teilt diesen durch dessen Fläche, um den Preis pro Quadratmeter zu ermitteln. Diesen Preis multipliziert man dann mit der Fläche des eigenen Hauses. Zum Beispiel: Wenn ein vergleichbares Haus für 500.000 € verkauft wurde und eine Fläche von 200 m² hat, während Ihr Haus eine Fläche von 180 m² hat, ergibt sich der Wert Ihres Hauses wie folgt: 500.000 € / 200 m² x 180 m² = 450.000 € . Durch diesen Ansatz können Sie einfach und verständlich eine erste Schätzung des aktuellen Verkehrswerts Ihrer Immobilie erhalten.
Im Erbfall übernimmt das Finanzamt die Bewertung der Immobilie gemäß der gesetzlichen Bestimmungen. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der Grundvermögensbewertungsverordnung und des Bewertungsgesetzes. Das Finanzamt nutzt typisierte Verfahren zur Wertermittlung, die auf den vorliegenden Unterlagen und Informationen basieren. Diese Bewertung ist entscheidend für die Festsetzung von Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie für die Verteilung des Nachlasses unter den Erben.