Immobilienbewertung Kastellaun und Umgebung mit CERTA

Benötigen Sie eine präzise Immobilienbewertung? Bei CERTA Immobiliengutachten erhalten Sie zertifizierte und amtlich anerkannte Gutachten für jede Situation – Erbschaft, Scheidung, Vermietung oder Finanzamt. Wir bieten Festpreise und eine Bestpreisgarantie.
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Unabhängig
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In Kastellaun und Umgebung
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Zertifiziert (DEKRA + ISO/IEC 17024)
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Erb-Experten
Unverbindlich anfragen

Ihre Immobiliensachverständigen für Kastellaun

Unsere Leistungen

und Preise

Verkehrswertgutachten

Die Anerkennung der Verkehrswertgutachten unserer zertifizierten Sachverständigen durch Ämter, Behörden und Gerichte ist durch die entsprechenden Zertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle rechtlich gewährleistet.
Festpreis
5.000 €
1.000 €
ab 790 €
3.490 €
1.190 €
Unverbindlich anfragen

Restnutzungsdauergutachten

Um gegenüber dem Finanzamt eine kürzere Restnutzungsdauer und damit eine höhere jährliche Abschreibung Ihrer Immobilie nachzuweisen. Dadurch erhöhen sich Ihre abzugsfähigen Werbungskosten, was zu einem niedrigeren zu versteuernden Einkommen und damit zu einer geringeren Steuerlast führt. Das Ergebnis sind weniger Steuern und damit mehr Mieteinnahmen, die Ihnen als Vermieter verbleiben.
Festpreis
5.000 €
1.000 €
ab 790 €
3.490 €
1.190 €
Unverbindlich anfragen

Wertgutachten

Das Wertgutachten ist eine Wertermittlung Ihrer Immobilie und entspricht den wesentlichen Anforderungen lt. BauGB und ImmoWertV. Es erfüllt jedoch aufgrund seines Umfangs nicht die Anforderungen, die in der Regel von Gerichten, Behörden und Ämtern gestellt werden.
Festpreis
5.000 €
1.000 €
ab 790 €
3.490 €
1.190 €
Unverbindlich anfragen
Geeignet für
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Ein- und Zweifamilienhäuser
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Doppelhaushälften & Reihenhäuser
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Eigentumswohnungen
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Grundstücke
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Mehrfamilienhäuser
bis 10 Einheiten und max. 1 Gewerbeeinheit
Umfang
Schriftliches Wertgutachen
auf ca. 30–50 Seiten
Berechnung des Immobilienwertes
nach den gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsverfahren
Bild- und Textdokumentation
Objektaufnahmetermin
Geeignet für
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Ein- und Zweifamilienhäuser
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Doppelhaushälften & Reihenhäuser
Checkmark Icon
Eigentumswohnungen
Checkmark Icon
Mehrfamilienhäuser
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Wohn- und Geschäftshäuser
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Spezialimmobilien
z. B. Bauernhöfe, Grundstücke
mit mehreren aufstehenden Gebäuden, etc.
Umfang
Schriftliches Wertgutachen
erstellt durch zertifizierten Sachverständigen auf ca. 60–100 Seiten
Berechnung des Immobilienwertes
nach den gesetzlich vorgeschriebenen
Wertermittlungsverfahren
Prüfung vorhandener Objektunterlagen
und ggf. Beschaffung fehlender Dokumente
Zusätzliche Objektunterlagen
aktueller Grundbuchauszug, Bodenrichtwertkarte,
Lageplan, detaillierte Lagebeschreibung, weitere objektbezogenen Planunterlagen/Auskünfte
Bild- und Textdokumentation
Objektaufnahmetermin
Umfang
Schriftliches Wertgutachen
eines DIN EN ISO / IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen auf ca. 20–30 Seiten
Berechnung der Restnuztungsdauer
nach den aktuellsten Vorgaben durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Bild- und Textdokumentation
Objektaufnahmetermin (Optional)

Zertifizierte Immobiliengutachter für Kastellaun und Umgebung

Julie Brandt-Pollmann
DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1
Als zertifizierte Sachverständige vereint Frau Brandt-Pollmann in ihrer Rolle als Immobiliengutachterin umfangreiches Fachwissen in der Bewertung von Immobilien mit Erfahrung in der Architektur und Planung. Diese einzigartige Verbindung ermöglicht es ihr, sowohl die baulichen Aspekte als auch die Marktbedingungen bei der Ermittlung des Immobilienwerts umfassend zu berücksichtigen.
Matthias Mertens
DIN EN ISO/IEC 17024 und DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1
Matthias Mertens ist aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in der Immobilienbranche ein Experte mit umfangreichem Wissen und hoher Kompetenz im Bereich der Immobilienbewertung. Sein fundiertes Verständnis des Marktes ermöglicht es ihm, aussagekräftige und gut nachvollziehbare Wertgutachten zu erstellen.

In welchen Situationen benötigt man eine Immobilienbewertung?

Immobilienkauf

Sie haben Ihre Traumimmobilie gefunden, sind sich aber unsicher über den vom Verkäufer angegebenen Marktwert? Wir unterstützen Sie gerne bei diesem wichtigen finanziellen Schritt durch eine fundierte Wertermittlung. So können Sie, Ihre Familie und Ihre Bank mit einem guten Gefühl die nächsten Schritte angehen.

Immobilienverkauf

Sie möchten Ihre Immobilie in Kastellaun verkaufen, können einen Marktpreis aber nicht oder nur sehr schwer einschätzen. Mit unserer Wertermittlung erhalten Sie eine realistische Begutachtung und preislichen Richtwert Ihrer Immobilie.

Scheidungsfall

Als wäre die Trennung nicht schon schlimm genug. Nun kommt der ehemalige Partner auch noch mit Forderungen auf Sie zu, welche Sie nicht nachvollziehen können. Gerne unterstützen wir Sie mit einer Werteinschätzung, bzw. Verkehrswertermittlung Ihrer Immobilie nach den gesetzlichen Vorgaben.

Erbschaft und Schenkung

Sie haben eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen und nun melden sich Verwandte oder das Finanzamt mit unrealistischen Forderungen? Nutzen Sie unsere Unterstützung für eine professionelle Werteinschätzung oder Verkehrswertermittlung der Erbimmobilie gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Zertifizierte Sachverständige für Ihre Immobilienbewertung in Kastellaun und Umgebung

Regionale Fachkenntnisse zu einem klaren Festpreis

Wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie zuverlässig bestimmen lassen möchten, sind wir der richtige Partner für Sie. Unsere Experten bieten Ihnen durch lokale Präsenz umfassende Fachkenntnisse und den Vorteil kurzfristiger Terminverfügbarkeit. All dies erhalten Sie zu einem transparenten Festpreis, und das Gutachten wird innerhalb von 10 Werktagen nach Vorlage aller Unterlagen fertiggestellt.

Ihre Vorteile

Transparenter Festpreis – Keine Überraschungen, volle Kostenkontrolle

Unser Festpreis sorgt für volle Kostenkontrolle – ohne versteckte Gebühren oder unerwartete Zusatzkosten. Als Immobilienbesitzer stehen Sie vor wichtigen finanziellen Entscheidungen, daher ist Preistransparenz für uns essenziell. Sie erhalten von uns ein professionelles Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB, ein Wertgutachten oder eine Expertise von einem erfahrenen Immobiliensachverständigen, und das alles zu einem fairen Festpreis. Unsere Bestpreisgarantie bietet Ihnen nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch die Gewissheit, dass Sie die bestmögliche Leistung für Ihr Geld erhalten. Mit CERTA sind Sie sowohl bei der Qualität Ihres Gutachtens als auch bei den Kosten bestens abgesichert.

Zügig und flexibel – rasche Vor-Ort-Termine für Sie

Wir bei CERTA wissen, dass Zeit ein entscheidender Faktor bei der Immobilienbewertung ist. Deshalb bieten wir Ihnen kurzfristige Termine vor Ort an, um schnell und flexibel auf Ihre Bedürfnisse eingehen zu können. Ob Erbangelegenheiten, eine anstehende Trennung oder wichtige Entscheidungen gegenüber dem Finanzamt - wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen. Unsere zertifizierten Prüfer für Verkehrs- und Wertermittlung stehen bereit, um Ihre Immobilie professionell und zeitnah zu bewerten. Profitieren Sie von kurzen Wartezeiten und  trreffen Sie optimale Entscheidungen ohne unnötige Verzögerungen. Ihre Zeit ist kostbar und wir bei CERTA respektieren dies. Verlassen Sie sich auf unsere schnelle und zuverlässige Terminvergabe. Wir garantieren Ihnen eine professionelle Schätzung Ihrer Immobilie genau dann, wenn Sie sie benötigen.

Effizienz, die überzeugt – Ihr Gutachten innerhalb von 10 Werktagen

Bei CERTA hat Effizienz höchste Priorität. Uns ist bewusst, dass in Immobilienangelegenheiten jeder Tag zählt. Daher garantieren wir die Erstellung Ihres Immobiliengutachtens innerhalb von 10 Werktagen. Unser Service ist schnell, präzise und zuverlässig. Ob bei Erbauseinandersetzungen, Vermögensaufteilungen bei Trennungen oder wichtigen Unterlagen für das Finanzamt – Ihre Zeit ist entscheidend. Dank unserer schnellen Gutachtenerstellung können Sie Ihre Pläne ohne lange Wartezeiten vorantreiben. Wir bei CERTA wissen, dass eine zügige Erstellung des Gutachtens nicht nur Komfort bedeutet, sondern oft eine notwendige Voraussetzung für Ihre weiteren Entscheidungen ist. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Effizienz, um Ihr Wertgutachten oder Verkehrswertgutachten pünktlich und mit höchster Präzision zu erhalten.

Die Arten der Immobilienbewertung

01

Sachwert

Das Sachwertverfahren nach ImmoWertV ist eine Methode zur Immobilienbewertung. Es dient zur Ermittlung des Wertes von Grundstücken und Gebäuden. Zunächst wird eine Grundstückswertermittlung erstellt, anschließend werden die aktuellen Herstellungskosten des Gebäudes hinzugefügt.

Von dieser Gesamtsumme wird die alters- und nutzungsbedingte Wertminderung des Gebäudes abgezogen, um den Sachwert zu bestimmen. Dieser Wert gibt den aktuellen Zustand der Immobilie wieder. Das Sachwertverfahren wird vor allem bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften verwendet.

02

Ertragswert

Das Ertragswertverfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung ist eine Methode zur Bewertung von Immobilien, die vor allem für vermietete Objekte genutzt wird. Es berücksichtigt sowohl den Bodenwert der Immobilie als auch die zukünftigen Einnahmen, die sie generieren könnte.

Der Rohertrag aus der Vermietung wird berechnet und dann um Betriebskosten reduziert, um den Reinertrag zu ermitteln. Dieser wird mit einem Faktor multipliziert, der zukünftige Einnahmen und Risiken widerspiegelt. Das Ergebnis ist der Ertragswert der Immobilie.

Diese Methode ist insbesondere für Investoren und Kapitalgeber interessant, da sie auf der Basis von klar messbaren Daten durchgeführt wird und als Grundlage für datengestützte Entscheidungsprozesse dienen kann.

03

Vergleichswert

Das Vergleichswertverfahren ist eine Methode zur Immobilienbewertung, die auf der Auswertung der Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses basiert. Diese Sammlung beruht auf tatsächlich getätigten Verkäufen, die von Notaren an den Gutachterausschuss gemeldet werden.

Das Verfahren wird hauptsächlich bei Immobilien angewendet, für die viele vergleichbare Objekte auf dem Markt existieren, wie beispielsweise bei Eigentumswohnungen. Der Wert der Immobilie wird durch den Vergleich mit Verkaufspreisen ähnlicher Immobilien in ähnlicher Lage bestimmt. Zunächst werden vergleichbare Immobilien ausgewählt und deren Verkaufspreise aus der Kaufpreissammlung abgerufen.

Diese Preise werden vom Sachverständigen analysiert und, falls nötig, angepasst, um Unterschiede in Ausstattung, Größe oder Lage zu berücksichtigen. Das Ergebnis ist der ermittelte Vergleichswert der Immobilie.

Eine Graphik eines Mehrfamilienhauses

Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen

Unser Ziel ist es, für unsere Kunden ein verlässlicher Experte zu sein. Wir widmen uns jedem Schritt der professionellen Immobilienbewertung mit größter Sorgfalt und stellen sicher, dass der gesamte Prozess transparent und verständlich ist.
Matthias Mertens
DIN EN ISO/IEC 17024 und DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1
Immobilienbewertung Kastellaun

Immobilienbewertung Kastellaun

Immobiliengutachten Kastellaun

Immobiliengutachten Kastellaun

Wertgutachten Kastellaun

Wertgutachten Kastellaun

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Nachfrage Kastellaun

Liegenschaftszinssatz

Schenkung

Zwangsversteigerung

Immobilienschätzung

Wieviel ist meine Immobilie wert?

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Immobilienbewertung Kastellaun

Immobilienbewertung Kastellaun - Für Sie vor Ort

Unser Gutachterteam in der Region Kastellaun steht für Fachwissen und Zuverlässigkeit. Mit jahrelanger Erfahrung und fundierten Zertifizierungen im Immobilienmarkt von Kastellaun bieten wir Ihnen präzise Bewertungen Ihrer Immobilie an. Wir verstehen, dass die Wertermittlung Ihrer Immobilie Ihre finanzielle Zukunft betrifft. Daher widmen wir uns der detaillierten Analyse der Besonderheiten jeder Immobilie, um den Verkehrswert transparent und nachvollziehbar zu ermitteln.

Wir sind Bewertungsexperten für alle Stadtteile von Kastellaun: Alterkülz, Bell (Hunsrück), Beltheim, Braunshorn, Buch, Dommershausen, Gödenroth, Hasselbach, Hollnich, Korweiler, Lahr, Mastershausen, Michelbach, Mörsdorf, Roth, Spesenroth, Uhler und Zilshausen.

Unverbindlich anfragen

Sie haben Fragen?

In welchen Stadtteilen von Kastellaun und Umgebung bieten Sie die Bewertung an?

Zu unserem Einzugsgebiet gehören die Stadtteile Kastellaun Stadt, Alterkülz, Bell (Hunsrück), Beltheim, Braunshorn, Buch, Dommershausen, Gödenroth, Hasselbach, Hollnich, Korweiler, Lahr, Mastershausen, Michelbach, Mörsdorf, Roth, Spesenroth, Uhler und Zilshausen. (Postleitzahlen 56288)

Wo kann ich die Bodenrichtwerte für Rheinland-Pfalz einsehen?

Bodenrichtwerte für Rheinland-Pfalz werden der Öffentlichkeit in einem länderübergreifenden Informationssystem für Deutschland (BORIS-D) zur Verfügung gestellt. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben den örtlichen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte vorbehalten. Die Bodenrichtwerte für Kastellaun werden vom örtlichen Gutachterausschuss bereitgestellt.

Woher bekomme ich einen Auszug für Baulasten in Rheinland-Pfalz?

Baulasten sind rechtliche Verpflichtungen, die die Nutzung oder Bebauung einer Immobilie einschränken. Im Gegensatz zu Grunddienstbarkeiten sind sie in Rheinland-Pfalz nicht im Grundbuch, sondern im öffentlichen Baulastenverzeichnis vermerkt. Um festzustellen, ob eine Immobilie in Rheinland-Pfalz Baulasten aufweist, müssen Sie einen Baulasten-Auszug bei der zuständigen Baubehörde anfordern.

Bieten Sie auch Immobilienbewertung in der Umgebung von Kastellaun an?

Wir arbeiten als Gutachter auch im Umland von Kastellaun, z.B. Rheinböllen, Immobilienbewertung Bingen am Rhein, Lorch, Bad Kreuznach, Eltville am Rhein, Ingelheim am Rhein, Mainz, Immobilienbewertung Worms, Darmstadt und Immobilienbewertung Alzey.

Wie teuer ist ein Gutachten für ein Haus?

Ein ausführliches gerichtsfestes Vollgutachten für ein Haus oder eine Wohnung umfasst in der Regel 20 bis 30 Seiten. Es beinhaltet eine detaillierte Analyse und Bewertung der Immobilie sowie eine umfangreiche Dokumentation als Anhang. Die Kosten für ein solches Gutachten belaufen sich typischerweise auf zwischen 0,5 und einem Prozent des Verkehrswertes der Immobilie. Diese Preisspanne berücksichtigt die gründliche Untersuchung durch den Gutachter sowie die Erstellung eines rechtlich belastbaren Gutachtens, das als verlässliche Grundlage für verschiedene Zwecke dient, wie etwa Kaufentscheidungen, rechtliche Absicherungen oder finanzielle Transaktionen.

Welches Gutachten hat Gültigkeit vor Gericht?

Vor Gericht hat nur ein Vollgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen rechtliche Gültigkeit. Diese Gutachten sind besonders detailliert und berücksichtigen alle relevanten rechtlichen und fachlichen Aspekte. Sie dienen als verlässliche Grundlage bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, wie beispielsweise bei Erbstreitigkeiten oder anderen rechtlichen Fragestellungen rund um den Immobilienwert.

Kann ein Makler auch ein Gutachten erstellen?

Ein Immobilienmakler kann keine rechtsgültigen Immobiliengutachten erstellen, es sei denn, er verfügt über die notwendigen Qualifikationen und Zertifizierungen als Sachverständiger oder Gutachter. Makler bieten oft Marktanalysen oder Werteinschätzungen an, die für eine erste Orientierung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie hilfreich sein können, jedoch kein formelles Gutachten ersetzen können.

Wer kann den Verkehrswert einer Immobilie ermitteln?

Die Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie erfordert Fachwissen und Erfahrung. Typischerweise übernehmen Sachverständige, Gutachter oder spezialisierte Immobilienfachleute diese Aufgabe. Sie verfügen über das erforderliche Know-how, um die verschiedenen Bewertungsverfahren anzuwenden und den Verkehrswert genau zu berechnen. Eine professionelle Wertermittlung ist entscheidend, um den fairen Marktpreis einer Immobilie zu bestimmen und damit eine solide Grundlage für finanzielle Entscheidungen zu bieten.

Ist der Verkehrswert gleich dem Kaufpreis?

Der Verkehrswert einer Immobilie ist nicht zwangsläufig identisch mit dem tatsächlichen Kaufpreis. Der Verkehrswert dient vielmehr als theoretische Berechnungsgrundlage, um den Wert einer Immobilie objektiv zu bestimmen. Er basiert auf einer umfassenden Analyse von Faktoren wie Lage, Zustand und Ausstattung der Immobilie. Im Gegensatz dazu ist der Verkaufspreis der tatsächliche Betrag, der für die Immobilie gezahlt wird. In der Praxis kann es durchaus vorkommen, dass der Verkehrswert und der tatsächliche Verkaufspreis voneinander abweichen, je nach Marktbedingungen, Verhandlungsgeschick der Parteien und individuellen Umständen des Immobilientransfers.

Wer erstellt ein Verkehrswertgutachten im Erbfall?

Im Erbfall übernimmt das Finanzamt die Bewertung der Immobilie gemäß der gesetzlichen Bestimmungen. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der Grundvermögensbewertungsverordnung und des Bewertungsgesetzes. Das Finanzamt nutzt typisierte Verfahren zur Wertermittlung, die auf den vorliegenden Unterlagen und Informationen basieren. Diese Bewertung ist entscheidend für die Festsetzung von Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie für die Verteilung des Nachlasses unter den Erben.

Wie berechnet man den Immobilienwert?

So berechnen Sie den Wert Ihrer Immobilie
1. Sachwert berechnen:
Der Bodenwert wird ermittelt, indem man die Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert multipliziert. Der Bodenrichtwert ist ein amtlicher Wert, der den durchschnittlichen Preis pro Quadratmeter in einer bestimmten Region angibt.
Gebäudewert: Der Gebäudewert orientiert sich an den Kosten der Herstellung des Gebäudes, abzüglich einer Wertminderung durch Altersabnutzung. Hierbei werden die Baukosten geschätzt und dann ein bestimmter Prozentsatz pro Jahr der Nutzung abgezogen.
2. Ertragswert berechnen:
Der Jahresreinertrag wird berechnet, indem man den Jahresrohertrag, also die Mieteinnahmen, von den Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten abzieht. Zu den Bewirtschaftungskosten gehören zum Beispiel Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten und Mietausfallwagnisse.
Ertragswert: Der Ertragswert ergibt sich, indem man den Jahresreinertrag mit einem Vervielfältiger multipliziert. Dieser Vervielfältiger hängt von der Restnutzungsdauer und dem Kapitalisierungszinssatz ab.
3. Marktwert berechnen:
Eine Möglichkeit der Immobilienbewertung ist, den Durchschnitt aus dem Sachwert und dem Ertragswert zu bilden: Marktwert = (Sachwert + Ertragswert) / 2.
Alternativ kann man den Marktwert auch durch eine gewichtete Mischung der beiden Werte berechnen: Marktwert = (Sachwert x ⅔) + (Ertragswert x ⅓).
4. Vergleichswert berechnen:
Der Vergleichswert wird ermittelt, indem man den Verkaufspreis einer vergleichbaren Immobilie durch deren Fläche teilt und das Ergebnis mit der Fläche der zu bewertenden Immobilie multipliziert. Diese Methode der Immobilienbewertung ist besonders nützlich, wenn es viele vergleichbare Immobilien gibt, die kürzlich verkauft wurden.
Durch die Anwendung dieser Methoden der Immobilienbewertung erhalten Sie eine umfassende und fundierte Einschätzung des Wertes Ihrer Immobilie.

Wie berechnet das Finanzamt den Wert eines Hauses?

Das Finanzamt nutzt drei Hauptverfahren, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln: Vergleichswertverfahren: Dies wird häufig bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern angewendet. Hierbei wird der Wert durch den Vergleich mit kürzlich verkauften, ähnlichen Immobilien ermittelt. Ertragswertverfahren: Dieses Verfahren wird bei Renditeobjekten wie Mietshäusern verwendet. Der Wert basiert auf den erzielbaren Mieteinnahmen. Sachwertverfahren: Dieses wird bei Spezialimmobilien wie Gewerbegebäuden angewendet, wo der Wert auf den Herstellungskosten basiert.

Wer kann Immobilien schätzen?

Wenn Sie eine genaue Schätzung des Immobilienwerts benötigen, sollten Sie sich an einen Immobilienmakler oder einen Gutachter wenden. Makler haben oft ein gutes Gefühl für den Marktwert durch ihre Marktkenntnis und Erfahrung. Gutachter hingegen bieten detaillierte Gutachten, die besonders bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder für Kreditvergaben wichtig sind. Online-Immobilienrechner können eine erste, grobe Schätzung bieten, sollten aber nicht die einzige Informationsquelle sein.

Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine persönliche Beratung. Im Rahmen eines ersten unverbindlichen Telefongesprächs klären wir Ihre Fragen sowie den Umfang des benötigten Gutachtens. Wir verwenden Ihre Daten zur Beantwortung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

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