Immobilienbewertung Frankenthal (Pfalz) und Umgebung mit CERTA

Benötigen Sie eine präzise und verlässliche Immobilienbewertung? Bei CERTA Immobiliengutachten erhalten Sie zertifizierte Gutachten für diverse Anlässe – ob Erbschaft, Trennung, Vermietung oder Steuerzwecke. Unsere Gutachten sind amtlich anerkannt, zu einem festen Preis und mit einer Bestpreisgarantie versehen.
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Unabhängig
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In Frankenthal (Pfalz) und Umgebung
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Zertifiziert (DEKRA + ISO/IEC 17024)
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Erb-Experten
Unverbindlich anfragen

Ihre Immobiliensachverständigen für Frankenthal (Pfalz)

Unsere Leistungen

und Preise

Verkehrswertgutachten

Die Anerkennung der Verkehrswertgutachten unserer zertifizierten Sachverständigen durch Ämter, Behörden und Gerichte ist durch die entsprechenden Zertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle rechtlich gewährleistet.
Festpreis
5.000 €
1.000 €
ab 790 €
3.490 €
1.190 €
Unverbindlich anfragen

Restnutzungsdauergutachten

Um gegenüber dem Finanzamt eine kürzere Restnutzungsdauer und damit eine höhere jährliche Abschreibung Ihrer Immobilie nachzuweisen. Dadurch erhöhen sich Ihre abzugsfähigen Werbungskosten, was zu einem niedrigeren zu versteuernden Einkommen und damit zu einer geringeren Steuerlast führt. Das Ergebnis sind weniger Steuern und damit mehr Mieteinnahmen, die Ihnen als Vermieter verbleiben.
Festpreis
5.000 €
1.000 €
ab 790 €
3.490 €
1.190 €
Unverbindlich anfragen

Wertgutachten

Das Wertgutachten ist eine Wertermittlung Ihrer Immobilie und entspricht den wesentlichen Anforderungen lt. BauGB und ImmoWertV. Es erfüllt jedoch aufgrund seines Umfangs nicht die Anforderungen, die in der Regel von Gerichten, Behörden und Ämtern gestellt werden.
Festpreis
5.000 €
1.000 €
ab 790 €
3.490 €
1.190 €
Unverbindlich anfragen
Geeignet für
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Ein- und Zweifamilienhäuser
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Doppelhaushälften & Reihenhäuser
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Eigentumswohnungen
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Grundstücke
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Mehrfamilienhäuser
bis 10 Einheiten und max. 1 Gewerbeeinheit
Umfang
Schriftliches Wertgutachen
auf ca. 30–50 Seiten
Berechnung des Immobilienwertes
nach den gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsverfahren
Bild- und Textdokumentation
Objektaufnahmetermin
Geeignet für
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Ein- und Zweifamilienhäuser
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Doppelhaushälften & Reihenhäuser
Checkmark Icon
Eigentumswohnungen
Checkmark Icon
Mehrfamilienhäuser
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Wohn- und Geschäftshäuser
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Spezialimmobilien
z. B. Bauernhöfe, Grundstücke
mit mehreren aufstehenden Gebäuden, etc.
Umfang
Schriftliches Wertgutachen
erstellt durch zertifizierten Sachverständigen auf ca. 60–100 Seiten
Berechnung des Immobilienwertes
nach den gesetzlich vorgeschriebenen
Wertermittlungsverfahren
Prüfung vorhandener Objektunterlagen
und ggf. Beschaffung fehlender Dokumente
Zusätzliche Objektunterlagen
aktueller Grundbuchauszug, Bodenrichtwertkarte,
Lageplan, detaillierte Lagebeschreibung, weitere objektbezogenen Planunterlagen/Auskünfte
Bild- und Textdokumentation
Objektaufnahmetermin
Umfang
Schriftliches Wertgutachen
eines DIN EN ISO / IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen auf ca. 20–30 Seiten
Berechnung der Restnuztungsdauer
nach den aktuellsten Vorgaben durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Bild- und Textdokumentation
Objektaufnahmetermin (Optional)

Zertifizierte Immobiliengutachter für Frankenthal (Pfalz) und Umgebung

Julie Brandt-Pollmann
DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1
Als zertifizierte Sachverständige vereint Frau Brandt-Pollmann in ihrer Rolle als Immobiliengutachterin umfangreiches Fachwissen in der Bewertung von Immobilien mit Erfahrung in der Architektur und Planung. Diese einzigartige Verbindung ermöglicht es ihr, sowohl die baulichen Aspekte als auch die Marktbedingungen bei der Ermittlung des Immobilienwerts umfassend zu berücksichtigen.
Matthias Mertens
DIN EN ISO/IEC 17024 und DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1
Matthias Mertens ist aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in der Immobilienbranche ein Experte mit umfangreichem Wissen und hoher Kompetenz im Bereich der Immobilienbewertung. Sein fundiertes Verständnis des Marktes ermöglicht es ihm, aussagekräftige und gut nachvollziehbare Wertgutachten zu erstellen.

Wann macht eine Immobilienbewertung Sinn?

Immobilienkauf

Sie haben Ihre Traumimmobilie gefunden, sind sich jedoch unsicher über den angegebenen Marktwert des Verkäufers? Wir unterstützen Sie gerne bei diesem wichtigen finanziellen Schritt durch eine fundierte Wertermittlung. So können Sie, Ihre Familie und Ihre Bank die nächsten Schritte mit gutem Gewissen angehen.

Immobilienverkauf

Sie möchten Ihre Immobilie in Frankenthal (Pfalz) verkaufen, sind sich jedoch unsicher über den Marktpreis? Mit unserer Wertermittlung erhalten Sie eine realistische Bewertung und einen verlässlichen Preisrichtwert für Ihre Immobilie.

Scheidungsfall

Als wäre die Trennung nicht schon schlimm genug. Nun kommt der ehemalige Partner auch noch mit Forderungen auf Sie zu, welche Sie nicht nachvollziehen können. Gerne unterstützen wir Sie mit einer Werteinschätzung, bzw. Verkehrswertermittlung Ihrer Immobilie nach den gesetzlichen Vorgaben.

Erbschaft und Schenkung

Sie haben eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen. Nun melden sich Verwandte oder das Finanzamt mit unrealistischen Forderungen? Beanspruchen Sie gerne unsere Hilfe mit einer Werteinschätzung, bzw. Verkehrswertermittlung der Erbimmobilie nach den gesetzlichen Vorgaben.
Zertifizierte Sachverständige für Ihre Immobilienbewertung in Frankenthal (Pfalz) und Umgebung

Regionale Expertise zum transparenten Festpreis

Stehen Sie vor der wichtigen Aufgabe, den Wert Ihrer Immobilie genau bestimmen zu lassen? Dann sind wir Ihr verlässlicher Partner. Unsere Experten bieten Ihnen lokale Fachkenntnisse durch direkte Präsenz und den unschätzbaren Vorteil kurzfristiger Terminverfügbarkeit. All dies bieten wir zu einem transparenten Festpreis und garantieren die Fertigstellung des Gutachtens innerhalb von nur 10 Werktagen, sobald uns alle erforderlichen Unterlagen und Informationen vorliegen.

Ihre Vorteile

Transparenter Festpreis – Keine Überraschungen, volle Kostenkontrolle

Unser transparenter Festpreis garantiert Ihnen volle Kostenkontrolle - ohne versteckte Gebühren oder unerwartete Zusatzkosten. Als Immobilienbesitzer stehen Sie oft vor wichtigen finanziellen Entscheidungen. Deshalb legen wir Wert auf absolute Preistransparenz. Sie erhalten von uns ein professionelles Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB, ein Wertgutachten oder eine Expertise durch einen erfahrenen Immobiliensachverständigen - und das alles zu einem fairen Festpreis. Unsere Bestpreisgarantie bietet Ihnen nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch die Gewissheit, dass Sie das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis erhalten. Mit CERTA sind Sie sowohl in Bezug auf die Qualität des Gutachtens als auch bei den Kosten bestens abgesichert.

Schnell und flexibel – kurzfristige Vor-Ort-Termine für Sie verfügbar

Wir bei CERTA wissen, dass Zeit ein entscheidender Faktor bei der Immobilienbewertung ist. Deshalb bieten wir Ihnen kurzfristige Termine vor Ort an, um schnell und flexibel auf Ihre Bedürfnisse eingehen zu können. Ob Erbangelegenheiten, eine anstehende Trennung oder wichtige Entscheidungen gegenüber dem Finanzamt - wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen. Unsere zertifizierten Prüfer für Verkehrs- und Wertermittlung stehen bereit, um Ihre Immobilie professionell und zeitnah zu bewerten. Profitieren Sie von kurzen Wartezeiten und treffen Sie optimale Entscheidungen ohne unnötige Verzögerungen. Ihre Zeit ist kostbar und wir bei CERTA respektieren dies. Verlassen Sie sich auf unsere schnelle und zuverlässige Terminvergabe. Wir garantieren Ihnen eine professionelle Schätzung Ihrer Immobilie genau dann, wenn Sie sie benötigen.

Effizienz, die überzeugt – Ihr Gutachten innerhalb von 10 Werktagen

Bei CERTA hat Effizienz oberste Priorität. Wir verstehen, dass in Immobilienangelegenheiten jeder Tag zählt. Daher garantieren wir die Erstellung Ihres Immobiliengutachtens innerhalb von 10 Werktagen. Unser Service ist schnell, präzise und zuverlässig. Ob für Erbauseinandersetzungen, Vermögensaufteilungen bei Trennung oder wichtige Unterlagen für das Finanzamt – Ihre Zeit ist kostbar. Mit unserer schnellen Gutachtenerstellung ermöglichen wir Ihnen, Ihre Pläne ohne lange Wartezeiten voranzubringen. Wir bei CERTA wissen, dass eine zügige Erstellung eines Gutachtens nicht nur praktisch ist, sondern oft eine notwendige Voraussetzung für Ihre weiteren Entscheidungen darstellt. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Effizienz, um Ihr Wertgutachten oder Verkehrswertgutachten pünktlich und mit höchster Präzision zu erhalten.‍

Die Arten der Immobilienbewertung

01

Sachwert

Das Sachwertverfahren ist nach ImmoWertV ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien. Es dient der Ermittlung des Wertes von Grundstücken und Gebäuden. Dabei wird zunächst Grundstückswertermittlung durchgeführt und die aktuellen Herstellungskosten des Gebäudes hinzugerechnet.

Von diesem Betrag wird die alters- und nutzungsbedingte Wertminderung des Gebäudes abgezogen, um den Sachwert zu berechnen. Dieser Wert spiegelt den aktuellen Zustand der Immobilie wider. Das Sachwertverfahren wird hauptsächlich bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften angewendet.

02

Ertragswert

Das Ertragswertverfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung ist eine Methode zur Bewertung von Immobilien, die vor allem für vermietete Objekte genutzt wird. Es berücksichtigt sowohl den Bodenwert der Immobilie als auch die zukünftigen Einnahmen, die sie generieren könnte.

Der Rohertrag aus der Vermietung wird berechnet und dann um Betriebskosten reduziert, um den Reinertrag zu ermitteln. Dieser wird mit einem Faktor multipliziert, der zukünftige Einnahmen und Risiken widerspiegelt. Das Ergebnis ist der Ertragswert der Immobilie.

Diese Methode ist besonders interessant für Investoren und Kapitalgeber, da sie auf klar messbaren Daten basiert und als Grundlage für datenbasierte Entscheidungsprozesse genutzt werden kann.

03

Vergleichswert

Das Vergleichswertverfahren ist eine Methode zur Wertermittlung von Immobilien durch Auswertung der Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses. Diese Sammlung basiert auf tatsächlich getätigten Verkäufen, die von den jeweiligen Notaren an den Gutachterausschuss gemeldet werden.

Das Verfahren wird vor allem für Immobilien genutzt, für die es ausreichend vergleichbare Objekte auf dem Markt gibt, wie beispielsweise Eigentumswohnungen. Der Wert der Immobilie wird durch den Vergleich mit den Verkaufspreisen ähnlicher Objekte in vergleichbarer Lage ermittelt.

Zunächst wird eine Auswahl vergleichbarer Immobilien getroffen und deren Verkaufspreise über die Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses ermittelt.

Diese Preise werden dann vom Sachverständigen ausgewertet und gegebenenfalls bereinigt, um Unterschiede in der Ausstattung, der Größe oder der Lage der Immobilien zu berücksichtigen. Das Ergebnis ist der Vergleichswert der Immobilie.

Eine Graphik eines Mehrfamilienhauses

Zufriedene Kunden sind uns wichtig

Unser Anspruch ist es, für unsere Kunden ein vertrauenswürdiger Experte zu sein. Deshalb nehmen wir uns die Zeit, jeden Schritt der professionellen Immobilienbewertung ausführlich, transparent und nachvollziehbar durchzuführen.
Matthias Mertens
DIN EN ISO/IEC 17024 und DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1
Immobilienbewertung Frankenthal (Pfalz)

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Immobiliengutachten Frankenthal (Pfalz)

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Wertgutachten Frankenthal (Pfalz)

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Immobilienbewertung Frankenthal (Pfalz) - Für Sie vor Ort

Unser Gutachterteam in der Region Frankenthal (Pfalz) zeichnet sich durch Kompetenz und Verlässlichkeit aus. Mit umfangreicher Erfahrung und anerkannten Zertifizierungen im Immobilienmarkt Frankenthal (Pfalz) liefern wir Ihnen präzise Wertgutachten für Ihre Immobilie. Wir sind uns bewusst, dass die Wertermittlung Ihrer Immobilie Ihre finanzielle Zukunft betrifft. Daher investieren wir die nötige Zeit, um die Besonderheiten jeder Immobilie gründlich zu analysieren und den Verkehrswert klar und transparent zu ermitteln.

Wir sind Bewertungsexperten für alle Stadtteile von Frankenthal (Pfalz): Kernstadt, Eppstein, Flomersheim, Mörsch und Studernheim.

Unverbindlich anfragen

Sie haben Fragen?

In welchen Stadtteilen von Frankenthal (Pfalz) und Umgebung bieten Sie die Bewertung an?

Zu unserem Einzugsgebiet gehören die Stadtteile Kernstadt, Eppstein, Flomersheim, Mörsch und Studernheim. (Postleitzahl 67227)

Wo kann ich die Bodenrichtwerte für Rheinland-Pfalz einsehen?

Bodenrichtwerte für Rheinland-Pfalz werden der Öffentlichkeit in einem länderübergreifenden Informationssystem für Deutschland (BORIS-D) zur Verfügung gestellt. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben den örtlichen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte vorbehalten. Die Bodenrichtwerte für Frankenthal (Pfalz) werden vom örtlichen Gutachterausschuss bereitgestellt.

Woher bekomme ich einen Auszug für Baulasten in Rheinland-Pfalz?

Baulasten sind rechtliche Verpflichtungen, die die Nutzung oder Bebauung einer Immobilie einschränken. Im Gegensatz zu Grunddienstbarkeiten sind sie in Rheinland-Pfalz nicht im Grundbuch, sondern im öffentlichen Baulastenverzeichnis vermerkt. Um festzustellen, ob eine Immobilie in Rheinland-Pfalz Baulasten aufweist, müssen Sie einen Baulasten-Auszug bei der zuständigen Baubehörde anfordern.

Bieten Sie auch Immobilienbewertung in der Umgebung von Frankenthal (Pfalz) an?

Wir arbeiten als Gutachter auch im Umland von Frankenthal (Pfalz), z.B. Lampertheim, Bad Dürkheim, Schifferstadt, Immobilienbewertung Neustadt an der Weinstraße, Hochspeyer, Kaiserslautern, Mannheim, Immobilienbewertung Ludwigshafen am Rhein, Heidelberg und Immobilienbewertung Speyer.

Was kostet die Wertermittlung einer Immobilie?

Anders als bei uns werden die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens in vielen Fällen als prozentualer Anteil vom Wert der Immobilie berechnet.
Die Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz berechnen z.B. bei einem Verkehrswert von 275.000,- €:

2,7 Promille des Verkehrswertes = 742,50 €.
zuzüglich einer Grundgebühr von 1.860,- €.
Dies ergibt einen Gesamtbetrag von 2.602,50 €.
Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % = 494,48 €.
Somit beträgt die Gesamtgebühr in diesem Beispiel: 3.096,98 €.

Eventuelle Besonderheiten wie Rechte und Lasten (z.B. Wohnrecht oder Erbbaurecht) sind hier noch nicht berücksichtigt und verursachen zusätzlichen Kosten.
Die Frage nach den Kosten eines Sachverständigengutachtens kann daher bei der Berechnung der Kosten über einen anteiligen Betrag des Verkehrswertes erst dann korrekt beantwortet werden, wenn das Ergebnis feststeht. Viele unserer Kunden fühlten sich mit dieser Ungewissheit der Kostenbelastung unwohl.
Außerdem berichteten viele unserer Kunden, dass sie bei dieser Art der Abrechnung immer Bedenken hatten, da der Gutachter nach dem Ergebnis abrechnet, d.h. höherer Verkehrswert gleich höherer Verdienst für den Gutachter.

Transparenz und Sicherheit für unsere Kunden sind die Kernwerte der CERTA GmbH.
Deshalb bieten Ihnen unser Gutachten zu einem Festpreis an.
Auf diese Weise erleben Sie keine bösen Überraschungen und haben jederzeit Klarheit über die Kosten Ihres Gutachtens.

Welche Faktoren mindern den Wert eines Hauses?

Die Lage der Immobilie ist einer der wichtigsten Faktoren für den Immobilienwert. Immobilien an Hauptverkehrsstraßen, in lauten oder stark verschmutzten Gegenden sind weniger wert. Die Nähe zu Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und öffentlichen Verkehrsmitteln kann den Wert erhöhen, während Lärm, schlechte Infrastruktur und fehlende Annehmlichkeiten den Wert mindern.

Wie berechnet das Finanzamt den Wert eines Hauses?

Das Finanzamt nutzt drei Hauptverfahren, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln: Vergleichswertverfahren: Dies wird häufig bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern angewendet. Hierbei wird der Wert durch den Vergleich mit kürzlich verkauften, ähnlichen Immobilien ermittelt. Ertragswertverfahren: Dieses Verfahren wird bei Renditeobjekten wie Mietshäusern verwendet. Der Wert basiert auf den erzielbaren Mieteinnahmen. Sachwertverfahren: Dieses wird bei Spezialimmobilien wie Gewerbegebäuden angewendet, wo der Wert auf den Herstellungskosten basiert.

Ist der Verkehrswert gleich dem Kaufpreis?

Der Verkehrswert einer Immobilie ist nicht zwangsläufig identisch mit dem tatsächlichen Kaufpreis. Der Verkehrswert dient vielmehr als theoretische Berechnungsgrundlage, um den Wert einer Immobilie objektiv zu bestimmen. Er basiert auf einer umfassenden Analyse von Faktoren wie Lage, Zustand und Ausstattung der Immobilie. Im Gegensatz dazu ist der Verkaufspreis der tatsächliche Betrag, der für die Immobilie gezahlt wird. In der Praxis kann es durchaus vorkommen, dass der Verkehrswert und der tatsächliche Verkaufspreis voneinander abweichen, je nach Marktbedingungen, Verhandlungsgeschick der Parteien und individuellen Umständen des Immobilientransfers.

Wer kann den Verkehrswert einer Immobilie ermitteln?

Die Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie erfordert Fachwissen und Erfahrung. Typischerweise übernehmen Sachverständige, Gutachter oder spezialisierte Immobilienfachleute diese Aufgabe. Sie verfügen über das erforderliche Know-how, um die verschiedenen Bewertungsverfahren anzuwenden und den Verkehrswert genau zu berechnen. Eine professionelle Wertermittlung ist entscheidend, um den fairen Marktpreis einer Immobilie zu bestimmen und damit eine solide Grundlage für finanzielle Entscheidungen zu bieten.

Wie lange dauert es, ein Gutachten erstellen zu lassen?

Der erste Schritt ist die Vereinbarung eines Termins vor Ort zur Begutachtung der Immobilie.

Nach diesem Termin und dem Erhalt aller Unterlagen vom Eigentümer/Auftraggeber gemäß unserer Checkliste sowie aller behördlichen Auskünfte ist es unser Anspruch, Ihr Gutachten bei Bedarf innerhalb von 2 Wochen fertig zu stellen.

Sobald das Gutachten in unserem Hause erstellt wurde, wird Ihnen eine Voransicht per E-Mail zugesandt. Eventuelle Fragen zum Gutachten können Sie dann in einem persönlichen Telefonat mit der Gutachterin oder dem Gutachter klären. Nach Fertigstellung des Gutachtens erhalten Sie eine digital signierte Version des Gutachtens, die in diesem Format von allen Gerichten und Behörden anerkannt bzw. verlangt wird.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch nach der Fertigstellung des Gutachtens zur Verfügung, falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen.

Was macht ein Immobiliengutachter?

Ein Immobiliengutachter hat die Aufgabe, den Wert einer Immobilie objektiv zu ermitteln. Dies ist besonders wichtig, wenn es um den Kauf, Verkauf oder die Bewertung von Immobilien geht. Durch seine Fachkenntnisse und Erfahrungen analysiert der Gutachter verschiedene Faktoren wie die Lage, den Zustand, die Größe und die Ausstattung der Immobilie sowie die aktuellen Marktbedingungen. Auf dieser Grundlage erstellt er ein detailliertes Gutachten, das als verlässliche Basis für Kaufentscheidungen oder rechtliche Auseinandersetzungen dient.

Welches Gutachten hat Gültigkeit vor Gericht?

Vor Gericht hat nur ein Vollgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen rechtliche Gültigkeit. Diese Gutachten sind besonders detailliert und berücksichtigen alle relevanten rechtlichen und fachlichen Aspekte. Sie dienen als verlässliche Grundlage bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, wie beispielsweise bei Erbstreitigkeiten oder anderen rechtlichen Fragestellungen rund um den Immobilienwert.

Wer trägt die Kosten für ein Verkehrswertgutachten?

Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten werden von den Erben aus dem Nachlass getragen. Diese Gutachterkosten sind Nachlassverbindlichkeiten und werden bei der Berechnung der Pflichtteilsansprüche berücksichtigt. Die genaue Höhe der Kosten hängt vom Umfang des Gutachtens ab und wird üblicherweise als Prozentsatz des Verkehrswertes berechnet. Ein detailliertes Verkehrswertgutachten umfasst oft zwischen 20 und 30 Seiten und bietet eine umfassende Analyse der Immobilie und ihres Marktumfelds.

Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine persönliche Beratung. Im Rahmen eines ersten unverbindlichen Telefongesprächs klären wir Ihre Fragen sowie den Umfang des benötigten Gutachtens. Wir verwenden Ihre Daten zur Beantwortung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf

Deutschlandweite Rufnummer
Montag bis Freitag von 8:30 bis 18:00 Uhr
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