Immobilienbewertung Bingen am Rhein und Umgebung mit CERTA

Benötigen Sie eine zuverlässige Immobilienbewertung? CERTA Immobiliengutachten bietet Ihnen zertifizierte Gutachten für Ihre Immobilienbewertung, sei es bei Erbschaft, Scheidung, als Vermieter oder für steuerliche Zwecke. Unsere Gutachten sind offiziell anerkannt, zu einem festen Preis erhältlich und mit einer Bestpreisgarantie versehen.
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Unabhängig
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In Bingen am Rhein und Umgebung
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Zertifiziert (DEKRA + ISO/IEC 17024)
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Erb-Experten
Unverbindlich anfragen

Ihre Immobiliensachverständigen für Bingen am Rhein

Unsere Leistungen

und Preise

Verkehrswertgutachten

Die Anerkennung der Verkehrswertgutachten unserer zertifizierten Sachverständigen durch Ämter, Behörden und Gerichte ist durch die entsprechenden Zertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle rechtlich gewährleistet.
Festpreis
5.000 €
1.000 €
ab 790 €
3.490 €
1.190 €
Unverbindlich anfragen

Restnutzungsdauergutachten

Um gegenüber dem Finanzamt eine kürzere Restnutzungsdauer und damit eine höhere jährliche Abschreibung Ihrer Immobilie nachzuweisen. Dadurch erhöhen sich Ihre abzugsfähigen Werbungskosten, was zu einem niedrigeren zu versteuernden Einkommen und damit zu einer geringeren Steuerlast führt. Das Ergebnis sind weniger Steuern und damit mehr Mieteinnahmen, die Ihnen als Vermieter verbleiben.
Festpreis
5.000 €
1.000 €
ab 790 €
3.490 €
1.190 €
Unverbindlich anfragen

Wertgutachten

Das Wertgutachten ist eine Wertermittlung Ihrer Immobilie und entspricht den wesentlichen Anforderungen lt. BauGB und ImmoWertV. Es erfüllt jedoch aufgrund seines Umfangs nicht die Anforderungen, die in der Regel von Gerichten, Behörden und Ämtern gestellt werden.
Festpreis
5.000 €
1.000 €
ab 790 €
3.490 €
1.190 €
Unverbindlich anfragen
Geeignet für
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Ein- und Zweifamilienhäuser
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Doppelhaushälften & Reihenhäuser
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Eigentumswohnungen
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Grundstücke
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Mehrfamilienhäuser
bis 10 Einheiten und max. 1 Gewerbeeinheit
Umfang
Schriftliches Wertgutachen
auf ca. 30–50 Seiten
Berechnung des Immobilienwertes
nach den gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsverfahren
Bild- und Textdokumentation
Objektaufnahmetermin
Geeignet für
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Ein- und Zweifamilienhäuser
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Doppelhaushälften & Reihenhäuser
Checkmark Icon
Eigentumswohnungen
Checkmark Icon
Mehrfamilienhäuser
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Wohn- und Geschäftshäuser
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Spezialimmobilien
z. B. Bauernhöfe, Grundstücke
mit mehreren aufstehenden Gebäuden, etc.
Umfang
Schriftliches Wertgutachen
erstellt durch zertifizierten Sachverständigen auf ca. 60–100 Seiten
Berechnung des Immobilienwertes
nach den gesetzlich vorgeschriebenen
Wertermittlungsverfahren
Prüfung vorhandener Objektunterlagen
und ggf. Beschaffung fehlender Dokumente
Zusätzliche Objektunterlagen
aktueller Grundbuchauszug, Bodenrichtwertkarte,
Lageplan, detaillierte Lagebeschreibung, weitere objektbezogenen Planunterlagen/Auskünfte
Bild- und Textdokumentation
Objektaufnahmetermin
Umfang
Schriftliches Wertgutachen
eines DIN EN ISO / IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen auf ca. 20–30 Seiten
Berechnung der Restnuztungsdauer
nach den aktuellsten Vorgaben durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Bild- und Textdokumentation
Objektaufnahmetermin (Optional)

Zertifizierte Immobiliengutachter Bingen am Rhein und Umgebung

Julie Brandt-Pollmann
DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1
Als zertifizierte Sachverständige vereint Frau Brandt-Pollmann in ihrer Rolle als Immobiliengutachterin umfangreiches Fachwissen in der Bewertung von Immobilien mit Erfahrung in der Architektur und Planung. Diese einzigartige Verbindung ermöglicht es ihr, sowohl die baulichen Aspekte als auch die Marktbedingungen bei der Ermittlung des Immobilienwerts umfassend zu berücksichtigen.
Matthias Mertens
DIN EN ISO/IEC 17024 und DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1
Matthias Mertens ist aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in der Immobilienbranche ein Experte mit umfangreichem Wissen und hoher Kompetenz im Bereich der Immobilienbewertung. Sein fundiertes Verständnis des Marktes ermöglicht es ihm, aussagekräftige und gut nachvollziehbare Wertgutachten zu erstellen.

In welchen Situationen ist eine Immobilienbewertung erforderlich?

Immobilienkauf

Sie haben Ihre Traumimmobilie gefunden, sind sich aber unsicher über den vom Verkäufer genannten Marktwert? Wir unterstützen Sie gerne bei diesem bedeutenden finanziellen Schritt durch eine Wertermittlung. So können Sie, Ihre Familie und auch Ihre Bank die nächsten Schritte mit gutem Gewissen angehen.

Immobilienverkauf

Sie möchten Ihre Immobilie in Bingen am Rhein verkaufen, können einen Marktpreis aber nicht oder nur sehr schwer einschätzen. Mit unserer Wertermittlung erhalten Sie eine realistische Begutachtung und preislichen Richtwert Ihrer Immobilie.

Scheidungsfall

Eine Trennung ist bereits belastend genug, und jetzt stellt Ihr ehemaliger Partner auch noch Forderungen, die Sie nicht nachvollziehen können. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie mit einer Werteinschätzung bzw. Verkehrswertermittlung Ihrer Immobilie gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Erbschaft und Schenkung

Sie haben eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen. Nun melden sich Verwandte oder das Finanzamt mit unrealistischen Forderungen? Beanspruchen Sie gerne unsere Hilfe mit einer Werteinschätzung, bzw. Verkehrswertermittlung der Erbimmobilie nach den gesetzlichen Vorgaben.
Zertifizierte Sachverständige für Ihre Immobilienbewertung in Bingen am Rhein und Umgebung

Regionale Expertise zum transparenten Festpreis

Wenn Sie vor der wichtigen Aufgabe stehen, den Wert Ihrer Immobilie zuverlässig ermitteln zu lassen, sind wir Ihr zuverlässiger Partner. Unsere Experten bieten Ihnen lokale Expertise durch Präsenz vor Ort und darüber hinaus den unschätzbaren Vorteil der kurzfristigen Terminverfügbarkeit. Und das alles zu einem transparenten Festpreis sowie einer Fertigstellung des Gutachtens in nur 10 Werktagen, sobald uns alle Unterlagen und Informationen vorliegen.

Ihre Vorteile

Verbindlicher Festpreis - Volle Kostenkontrolle und Planungssicherheit

Unser transparenter Festpreis garantiert Ihnen volle Kostenkontrolle - ohne versteckte Gebühren oder unerwartete Zusatzkosten. Als Immobilienbesitzer stehen Sie oft vor wichtigen finanziellen Entscheidungen. Deshalb legen wir Wert auf absolute Preistransparenz. Sie erhalten von uns ein professionelles Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB, ein Wertgutachten oder eine Expertise durch einen erfahrenen Immobiliensachverständigen - und das alles zu einem fairen Festpreis. Unsere Bestpreisgarantie gibt Ihnen nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch die Gewissheit, dass Sie für Ihr Geld die bestmögliche Leistung erhalten. Mit CERTA sind Sie nicht nur bei der Qualität Ihres Gutachtens auf der sicheren Seite, sondern auch bei den Kosten.

Rasche und flexible Vor-Ort-Termine für Ihre Bedürfnisse

Bei CERTA wissen wir, wie wichtig eine schnelle Immobilienbewertung ist. Deshalb bieten wir Ihnen kurzfristige Vor-Ort-Termine an, um flexibel auf Ihre Bedürfnisse einzugehen. Egal ob bei Erbangelegenheiten, Trennungen oder wichtigen Entscheidungen gegenüber dem Finanzamt - wir sind da, wenn Sie uns brauchen. Unsere zertifizierten Prüfer für Verkehrs- und Wertermittlung stehen bereit, um Ihre Immobilie zeitnah und professionell zu bewerten. Mit kurzen Wartezeiten helfen wir Ihnen, optimale Entscheidungen ohne Verzögerungen zu treffen. Ihre Zeit ist kostbar, und bei CERTA respektieren wir das. Verlassen Sie sich auf unsere schnelle und zuverlässige Terminvergabe für eine professionelle Schätzung Ihrer Immobilie, genau dann, wenn Sie sie benötigen.

Effizienz, die überzeugt – Ihr Gutachten innerhalb von 10 Werktagen

Bei CERTA legen wir großen Wert auf Effizienz. Wir verstehen, dass bei Immobilienangelegenheiten jeder Tag zählt. Daher garantieren wir die Erstellung Ihres Immobiliengutachtens innerhalb von 10 Werktagen. Unser Service ist schnell, präzise und verlässlich. Ob es sich um eine Erbauseinandersetzung, Vermögensaufteilung bei Trennung oder wichtige Unterlagen für das Finanzamt handelt – Ihre Zeit ist kostbar. Mit unserer zügigen Gutachtenerstellung ermöglichen wir Ihnen, Ihre Vorhaben ohne lange Wartezeiten umzusetzen. Bei CERTA wissen wir, dass eine schnelle Gutachtenerstellung nicht nur bequem ist, sondern oft eine notwendige Voraussetzung für Ihre weiteren Entscheidungen darstellt. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Effizienz, um Ihr Wertgutachten oder Verkehrswertgutachten pünktlich und mit höchster Genauigkeit zu erhalten.

Die Arten der Immobilienbewertung

01

Sachwert

Das Sachwertverfahren ist nach ImmoWertV ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien. Es dient der Ermittlung des Wertes von Grundstücken und Gebäuden. Dabei wird zunächst Grundstückswertermittlung durchgeführt und die aktuellen Herstellungskosten des Gebäudes hinzugerechnet.

Von dieser Summe wird dann die alters- und nutzungsbedingte Wertminderung des Gebäudes abgezogen, um den Sachwert zu ermitteln. Dieser Wert gibt an, was die Immobilie in ihrem jetzigen Zustand wert ist. Das Sachwertverfahren kommt vor allem bei eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften zur Anwendung.

02

Ertragswert

Das Ertragswertverfahren gemäß der Immobilienwertermittlungsverordnung ist eine Bewertungsmethode für Immobilien, die hauptsächlich bei vermieteten Objekten Anwendung findet. Dabei werden sowohl der Bodenwert der Immobilie als auch die potenziellen zukünftigen Einnahmen berücksichtigt.

Zunächst wird der Rohertrag aus der Vermietung berechnet und um die Betriebskosten reduziert, um den Reinertrag zu ermitteln. Dieser Reinertrag wird dann mit einem Faktor multipliziert, der zukünftige Einnahmen und Risiken einbezieht. Das Ergebnis ist der Ertragswert der Immobilie.

Diese Methode ist besonders interessant für Investoren und Kapitalgeber, da sie auf klar messbaren Daten basiert und als Grundlage für fundierte Entscheidungen dient.

03

Vergleichswert

Das Vergleichswertverfahren ist ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien durch Auswertung der Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses. Datengrundlage der Kaufpreissammlung sind tatsächlich getätigte Verkäufe.

Die Immobilienverkäufe werden von den zuständigen Notaren an den Gutachterausschuss gemeldet, der daraus eine Kaufpreissammlung erstellt. Dieses Verfahren wird hauptsächlich bei Immobilien angewendet, für die es genügend vergleichbare Objekte auf dem Markt gibt, wie es oft bei Eigentumswohnungen der Fall ist.

Der Wert der Immobilie wird durch den Vergleich mit den Verkaufspreisen ähnlicher Objekte in vergleichbarer Lage ermittelt. Zunächst wird eine Auswahl an vergleichbaren Immobilien getroffen und deren Verkaufspreise aus der Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses abgefragt.

Diese Preise werden anschließend vom Sachverständigen analysiert und gegebenenfalls angepasst, um Unterschiede in Ausstattung, Größe oder Lage der Immobilien zu berücksichtigen. Das Endergebnis ist der Vergleichswert der Immobilie.

Eine Graphik eines Mehrfamilienhauses

Zufriedene Kunden sind uns wichtig

Unser Ziel ist es, für unsere Kunden ein vertrauenswürdiger Experte zu sein. Wir nehmen uns die notwendige Zeit, um jeden Schritt der professionellen Immobilienbewertung transparent und nachvollziehbar zu gestalten.
Matthias Mertens
DIN EN ISO/IEC 17024 und DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1
Immobilienbewertung Bingen am Rhein

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Immobiliengutachten Bingen am Rhein

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Wertgutachten Bingen am Rhein

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Immobilienbewertung Bingen am Rhein - Für Sie vor Ort

Unser Gutachterteam im Raum Bingen am Rhein zeichnet sich durch Fachwissen und Verlässlichkeit aus. Mit langjähriger Erfahrung und fundierten Zertifizierungen am Immobilienmarkt Bingen am Rhein bieten wir Ihnen präzise Wertermittlungen für Ihre Immobilie. Wir sind uns bewusst, dass die Wertermittlung Ihrer Immobilie entscheidend für Ihre finanzielle Zukunft ist. Daher widmen wir uns sorgfältig der Analyse der individuellen Merkmale jeder Immobilie, um den Verkehrswert klar und transparent zu bestimmen.

Wir sind Bewertungsexperten für alle Stadtteile von Bingen am Rhein: Stadt, Bingerbrück, Büdesheim, Dietersheim, Dromersheim, Gaulsheim, Kempten und Sponsheim.

Unverbindlich anfragen

Sie haben Fragen?

In welchen Stadtteilen von Bingen am Rhein und Umgebung bieten Sie die Bewertung an?

Zu unserem Einzugsgebiet gehören Stadtteile Bingen-Stadt, Bingen-Bingerbrück, Bingen-Büdesheim, Bingen-Dietersheim, Bingen-Dromersheim, Bingen-Gaulsheim, Bingen-Kempten und Bingen-Sponsheim. (Postleitzahlen 55411–55442)

Wo kann ich die Bodenrichtwerte für Rheinland-Pfalz einsehen?

Bodenrichtwerte für Rheinland-Pfalz werden der Öffentlichkeit in einem länderübergreifenden Informationssystem für Deutschland (BORIS-D) zur Verfügung gestellt. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben den örtlichen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte vorbehalten. Die Bodenrichtwerte für Bingen am Rhein werden vom örtlichen Gutachterausschuss bereitgestellt.

Wo bekomme ich einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis in Rheinland-Pfalz?

Baulasten sind rechtliche Verpflichtungen, die die Nutzung oder Bebauung einer Immobilie einschränken. Anders als Grunddienstbarkeiten werden sie in Rheinland-Pfalz nicht im Grundbuch, sondern im öffentlichen Baulastenverzeichnis eingetragen. Um herauszufinden, ob eine Immobilie in Rheinland-Pfalz Baulasten hat, muss man bei der zuständigen Baubehörde einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis anfordern.

Bieten Sie auch Immobilienbewertung in der Umgebung von Bingen am Rhein an?

Wir arbeiten als Gutachter auch im Umland von Bingen am Rhein, z.B. Wiesbaden, Immobilienbewertung Mainz, Rüsselsheim, Ingelheim, Bad Kreuznach, Lorch, Rheinböllen, Wörrstadt, Worms und Immobilienbewertung Alzey.

Wie berechnet man den Immobilienwert?

So berechnen Sie den Wert Ihrer Immobilie
1. Sachwert berechnen:
Der Bodenwert wird ermittelt, indem man die Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert multipliziert. Der Bodenrichtwert ist ein amtlicher Wert, der den durchschnittlichen Preis pro Quadratmeter in einer bestimmten Region angibt.
Gebäudewert: Der Gebäudewert orientiert sich an den Kosten der Herstellung des Gebäudes, abzüglich einer Wertminderung durch Altersabnutzung. Hierbei werden die Baukosten geschätzt und dann ein bestimmter Prozentsatz pro Jahr der Nutzung abgezogen.
2. Ertragswert berechnen:
Der Jahresreinertrag wird berechnet, indem man den Jahresrohertrag, also die Mieteinnahmen, von den Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten abzieht. Zu den Bewirtschaftungskosten gehören zum Beispiel Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten und Mietausfallwagnisse.
Ertragswert: Der Ertragswert ergibt sich, indem man den Jahresreinertrag mit einem Vervielfältiger multipliziert. Dieser Vervielfältiger hängt von der Restnutzungsdauer und dem Kapitalisierungszinssatz ab.
3. Marktwert berechnen:
Eine Möglichkeit der Immobilienbewertung ist, den Durchschnitt aus dem Sachwert und dem Ertragswert zu bilden: Marktwert = (Sachwert + Ertragswert) / 2.
Alternativ kann man den Marktwert auch durch eine gewichtete Mischung der beiden Werte berechnen: Marktwert = (Sachwert x ⅔) + (Ertragswert x ⅓).
4. Vergleichswert berechnen:
Der Vergleichswert wird ermittelt, indem man den Verkaufspreis einer vergleichbaren Immobilie durch deren Fläche teilt und das Ergebnis mit der Fläche der zu bewertenden Immobilie multipliziert. Diese Methode der Immobilienbewertung ist besonders nützlich, wenn es viele vergleichbare Immobilien gibt, die kürzlich verkauft wurden.
Durch die Anwendung dieser Methoden der Immobilienbewertung erhalten Sie eine umfassende und fundierte Einschätzung des Wertes Ihrer Immobilie.

Wo erfahre ich den Wert meiner Immobilie?

Viele Immobilienportale bieten Tools zur schnellen Einschätzung des Immobilienwerts an. Diese basieren oft auf Algorithmen, die die Lage anhand der eingegebenen Adresse bewerten. Sie berücksichtigen dabei Faktoren wie die Infrastruktur, die Nachbarschaft, den Zustand der Immobilie und aktuelle Marktdaten. Solche Tools sind praktisch für eine erste Einschätzung, ersetzen jedoch keine professionelle Bewertung.

Wie berechnet das Finanzamt den Wert eines Hauses?

Das Finanzamt nutzt drei Hauptverfahren, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln: Vergleichswertverfahren: Dies wird häufig bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern angewendet. Hierbei wird der Wert durch den Vergleich mit kürzlich verkauften, ähnlichen Immobilien ermittelt. Ertragswertverfahren: Dieses Verfahren wird bei Renditeobjekten wie Mietshäusern verwendet. Der Wert basiert auf den erzielbaren Mieteinnahmen. Sachwertverfahren: Dieses wird bei Spezialimmobilien wie Gewerbegebäuden angewendet, wo der Wert auf den Herstellungskosten basiert.

Was ist ein Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten ist ein umfassendes Dokument, das den aktuellen Marktwert einer Immobilie festlegt. Dieser Wert gibt an, zu welchem Preis die Immobilie voraussichtlich am Markt verkauft werden könnte oder sollte. Das Gutachten berücksichtigt verschiedene Faktoren wie Lage, Zustand, Größe und Ausstattung der Immobilie sowie die aktuellen Marktbedingungen. Es wird von erfahrenen Immobiliengutachtern erstellt, die speziell für die Bewertung von Immobilien geschult sind. Ein Verkehrswertgutachten bietet eine zuverlässige Grundlage für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen sowie für steuerliche und rechtliche Angelegenheiten.

Wer erstellt ein Verkehrswertgutachten im Erbfall?

Im Erbfall übernimmt das Finanzamt die Bewertung der Immobilie gemäß der gesetzlichen Bestimmungen. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der Grundvermögensbewertungsverordnung und des Bewertungsgesetzes. Das Finanzamt nutzt typisierte Verfahren zur Wertermittlung, die auf den vorliegenden Unterlagen und Informationen basieren. Diese Bewertung ist entscheidend für die Festsetzung von Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie für die Verteilung des Nachlasses unter den Erben.

Ist der Verkehrswert gleich dem Kaufpreis?

Der Verkehrswert einer Immobilie ist nicht zwangsläufig identisch mit dem tatsächlichen Kaufpreis. Der Verkehrswert dient vielmehr als theoretische Berechnungsgrundlage, um den Wert einer Immobilie objektiv zu bestimmen. Er basiert auf einer umfassenden Analyse von Faktoren wie Lage, Zustand und Ausstattung der Immobilie. Im Gegensatz dazu ist der Verkaufspreis der tatsächliche Betrag, der für die Immobilie gezahlt wird. In der Praxis kann es durchaus vorkommen, dass der Verkehrswert und der tatsächliche Verkaufspreis voneinander abweichen, je nach Marktbedingungen, Verhandlungsgeschick der Parteien und individuellen Umständen des Immobilientransfers.

Was macht ein Immobiliengutachter?

Ein Immobiliengutachter hat die Aufgabe, den Wert einer Immobilie objektiv zu ermitteln. Dies ist besonders wichtig, wenn es um den Kauf, Verkauf oder die Bewertung von Immobilien geht. Durch seine Fachkenntnisse und Erfahrungen analysiert der Gutachter verschiedene Faktoren wie die Lage, den Zustand, die Größe und die Ausstattung der Immobilie sowie die aktuellen Marktbedingungen. Auf dieser Grundlage erstellt er ein detailliertes Gutachten, das als verlässliche Basis für Kaufentscheidungen oder rechtliche Auseinandersetzungen dient.

Welches Gutachten hat Gültigkeit vor Gericht?

Vor Gericht hat nur ein Vollgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen rechtliche Gültigkeit. Diese Gutachten sind besonders detailliert und berücksichtigen alle relevanten rechtlichen und fachlichen Aspekte. Sie dienen als verlässliche Grundlage bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, wie beispielsweise bei Erbstreitigkeiten oder anderen rechtlichen Fragestellungen rund um den Immobilienwert.

Wann lohnt sich ein Gutachten für Immobilien?

Ein Gutachten ist besonders empfehlenswert, wenn es darum geht, den Wert einer Immobilie objektiv und rechtlich fundiert festzustellen. Dies kann in verschiedenen Situationen wichtig sein, wie z.B. bei Erbschaften, Scheidungen oder bei Kauf- und Verkaufsentscheidungen. Ein Gutachten bietet eine verlässliche Basis für die Wertermittlung und hilft dabei, faire Preise zu verhandeln und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine persönliche Beratung. Im Rahmen eines ersten unverbindlichen Telefongesprächs klären wir Ihre Fragen sowie den Umfang des benötigten Gutachtens. Wir verwenden Ihre Daten zur Beantwortung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

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