Immobilienbewertung Augsburg und Umgebung mit CERTA

Möchten Sie eine fundierte und verlässliche Immobilienbewertung? Bei CERTA Immobiliengutachten erhalten Sie professionelle und zertifizierte Gutachten – sei es im Erbfall, bei einer Trennung, als Vermieter oder zur Vorlage beim Finanzamt. Unsere Gutachten sind offiziell anerkannt, werden zum Festpreis angeboten und beinhalten eine Bestpreisgarantie.
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Unabhängig
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In Augsburg und Umgebung
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Zertifiziert (DEKRA + ISO/IEC 17024)
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Erb-Experten
Unverbindlich anfragen
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Ihre Immobiliensachverständigen für Augsburg

Unsere Leistungen

und Preise

Verkehrswertgutachten

Die Anerkennung der Verkehrswertgutachten unserer zertifizierten Sachverständigen durch Ämter, Behörden und Gerichte ist durch die entsprechenden Zertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle rechtlich gewährleistet.
Festpreis
5.000 €
1.000 €
ab 790 €
3.490 €
1.190 €
Unverbindlich anfragen

Restnutzungsdauergutachten

Um gegenüber dem Finanzamt eine kürzere Restnutzungsdauer und damit eine höhere jährliche Abschreibung Ihrer Immobilie nachzuweisen. Dadurch erhöhen sich Ihre abzugsfähigen Werbungskosten, was zu einem niedrigeren zu versteuernden Einkommen und damit zu einer geringeren Steuerlast führt. Das Ergebnis sind weniger Steuern und damit mehr Mieteinnahmen, die Ihnen als Vermieter verbleiben.
Festpreis
5.000 €
1.000 €
ab 790 €
3.490 €
1.190 €
Unverbindlich anfragen

Wertgutachten

Das Wertgutachten ist eine Wertermittlung Ihrer Immobilie und entspricht den wesentlichen Anforderungen lt. BauGB und ImmoWertV. Es erfüllt jedoch aufgrund seines Umfangs nicht die Anforderungen, die in der Regel von Gerichten, Behörden und Ämtern gestellt werden.
Festpreis
5.000 €
1.000 €
ab 790 €
3.490 €
1.190 €
Unverbindlich anfragen
Geeignet für
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Ein- und Zweifamilienhäuser
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Doppelhaushälften & Reihenhäuser
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Eigentumswohnungen
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Grundstücke
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Mehrfamilienhäuser
bis 10 Einheiten und max. 1 Gewerbeeinheit
Umfang
Schriftliches Wertgutachen
auf ca. 30–50 Seiten
Berechnung des Immobilienwertes
nach den gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsverfahren
Bild- und Textdokumentation
Objektaufnahmetermin
Geeignet für
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Ein- und Zweifamilienhäuser
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Doppelhaushälften & Reihenhäuser
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Eigentumswohnungen
Checkmark Icon
Mehrfamilienhäuser
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Wohn- und Geschäftshäuser
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Spezialimmobilien
z. B. Bauernhöfe, Grundstücke
mit mehreren aufstehenden Gebäuden, etc.
Umfang
Schriftliches Wertgutachen
erstellt durch zertifizierten Sachverständigen auf ca. 60–100 Seiten
Berechnung des Immobilienwertes
nach den gesetzlich vorgeschriebenen
Wertermittlungsverfahren
Prüfung vorhandener Objektunterlagen
und ggf. Beschaffung fehlender Dokumente
Zusätzliche Objektunterlagen
aktueller Grundbuchauszug, Bodenrichtwertkarte,
Lageplan, detaillierte Lagebeschreibung, weitere objektbezogenen Planunterlagen/Auskünfte
Bild- und Textdokumentation
Objektaufnahmetermin
Umfang
Schriftliches Wertgutachen
eines DIN EN ISO / IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen auf ca. 20–30 Seiten
Berechnung der Restnuztungsdauer
nach den aktuellsten Vorgaben durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Bild- und Textdokumentation
Objektaufnahmetermin (Optional)

Zertifizierte Immobiliengutachter für Augsburg und Umgebung

Julie Brandt-Pollmann
DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1
Als zertifizierte Sachverständige vereint Frau Brandt-Pollmann in ihrer Rolle als Immobiliengutachterin umfangreiches Fachwissen in der Bewertung von Immobilien mit Erfahrung in der Architektur und Planung. Diese einzigartige Verbindung ermöglicht es ihr, sowohl die baulichen Aspekte als auch die Marktbedingungen bei der Ermittlung des Immobilienwerts umfassend zu berücksichtigen.
Matthias Mertens
DIN EN ISO/IEC 17024 und DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1
Matthias Mertens ist aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in der Immobilienbranche ein Experte mit umfangreichem Wissen und hoher Kompetenz im Bereich der Immobilienbewertung. Sein fundiertes Verständnis des Marktes ermöglicht es ihm, aussagekräftige und gut nachvollziehbare Wertgutachten zu erstellen.

Wann sollte man eine Immobilienbewertung beauftragen?

Immobilienkauf

Sie haben Ihre Wunschimmobilie entdeckt, sind jedoch unsicher über den angegebenen Marktwert des Verkäufers? Wir unterstützen Sie bei diesem bedeutenden finanziellen Schritt mit einer fundierten Wertermittlung. So können Sie, Ihre Familie und auch Ihre Bank beruhigt die nächsten Schritte in Angriff nehmen.
Verkauf

Immobilienverkauf

Sie möchten Ihre Immobilie in Augsburg verkaufen, können einen Marktpreis aber nicht oder nur sehr schwer einschätzen. Mit unserer Wertermittlung erhalten Sie eine realistische Begutachtung und preislichen Richtwert Ihrer Immobilie.
Auswahl Trennung

Scheidungsfall

Als wäre die Trennung nicht bereits schwierig genug, stehen Sie nun auch noch vor unklaren Forderungen Ihres ehemaligen Partners. In dieser Situation unterstützen wir Sie gerne mit einer professionellen Werteinschätzung oder Verkehrswertermittlung Ihrer Immobilie, basierend auf den gesetzlichen Vorgaben.
Auswahl Erbe

Erbschaft und Schenkung

Sie haben eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen. Nun melden sich Verwandte oder das Finanzamt mit unrealistischen Forderungen? Beanspruchen Sie gerne unsere Hilfe mit einer Werteinschätzung, bzw. Verkehrswertermittlung der Erbimmobilie nach den gesetzlichen Vorgaben.
Zertifizierte Sachverständige für Ihre Immobilienbewertung in Augsburg und Umgebung

Lokale Fachkenntnis zum klaren Festpreis.

Stehen Sie vor der wichtigen Entscheidung, den Wert Ihrer Immobilie präzise ermitteln zu lassen? Dann sind wir der richtige Partner für Sie. Unsere Experten bringen nicht nur fundierte lokale Kenntnisse durch direkte Präsenz vor Ort mit, sondern bieten Ihnen auch den Vorteil kurzfristiger Terminvereinbarungen. Und das zu einem klaren Festpreis – mit der Fertigstellung des Gutachtens innerhalb von nur 10 Werktagen, sobald alle Unterlagen und Informationen vorliegen.

Ihre Vorteile

Transparenter Festpreis – Keine Überraschungen, volle Kostenkontrolle

Mit unserem transparenten Festpreis behalten Sie stets die volle Kontrolle über Ihre Kosten – ohne versteckte Gebühren oder überraschende Zusatzkosten. Als Immobilienbesitzer stehen Sie häufig vor bedeutenden finanziellen Entscheidungen, weshalb wir besonderen Wert auf klare Preisinformationen legen. Sie erhalten von uns ein professionelles Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB, eine detaillierte Wertermittlung oder eine Expertise von einem erfahrenen Immobiliensachverständigen – alles zu einem fairen Festpreis. Unsere Bestpreisgarantie gibt Ihnen nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch die Gewissheit, dass Sie für Ihr Geld die bestmögliche Leistung erhalten. Mit CERTA sind Sie nicht nur bei der Qualität Ihres Gutachtens auf der sicheren Seite, sondern auch bei den Kosten.

Schnell und flexibel – Kurzfristige Vor-Ort Termine für Sie

Bei CERTA verstehen wir, dass bei der Immobilienbewertung Zeit oft eine entscheidende Rolle spielt. Deshalb bieten wir Ihnen kurzfristige Vor-Ort-Termine an, um flexibel und schnell auf Ihre Bedürfnisse einzugehen. Egal ob es um Erbangelegenheiten, eine bevorstehende Trennung oder wichtige Entscheidungen gegenüber dem Finanzamt geht – wir sind zur Stelle, wenn Sie uns brauchen. Unsere zertifizierten Experten für Verkehrs- und Wertermittlung stehen bereit, Ihre Immobilie professionell und zügig zu bewerten. Nutzen Sie die Vorteile kurzer Wartezeiten und treffen Sie wichtige Entscheidungen ohne unnötige Verzögerungen. Ihre Zeit ist kostbar und wir bei CERTA respektieren dies. Verlassen Sie sich auf unsere schnelle und zuverlässige Terminvergabe. Wir garantieren Ihnen eine professionelle Schätzung Ihrer Immobilie genau dann, wenn Sie sie benötigen.

Effizienz, die überzeugt – Ihr Gutachten innerhalb von 10 Werktagen

Bei CERTA steht Effizienz an erster Stelle. Wir wissen, dass in Immobilienangelegenheiten jeder Tag zählt. Deshalb garantieren wir Ihnen die Erstellung Ihres Immobiliengutachtens innerhalb von 10 Werktagen. Unser Service ist schnell, präzise und zuverlässig. Ob Erbauseinandersetzung, Vermögensaufteilung bei Trennung oder wichtige Unterlagen für das Finanzamt - Ihre Zeit ist entscheidend. Mit unserer schnellen Gutachtenerstellung ermöglichen wir Ihnen, Ihre Vorhaben zügig und ohne Verzögerungen voranzubringen. Bei CERTA ist uns bewusst, dass eine rasche Erstellung des Gutachtens oft der Schlüssel zu Ihren weiteren Entscheidungen ist. Vertrauen Sie auf unsere Fachkenntnis und Zuverlässigkeit, um Ihr Wert- oder Verkehrswertgutachten präzise und rechtzeitig zu erhalten.

Die Arten der Immobilienbewertung

01

Sachwert

Das Sachwertverfahren ist nach ImmoWertV ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien. Es dient der Ermittlung des Wertes von Grundstücken und Gebäuden. Dabei wird zunächst Grundstückswertermittlung durchgeführt und die aktuellen Herstellungskosten des Gebäudes hinzugerechnet.

Von dieser Summe wird anschließend die alters- und nutzungsbedingte Wertminderung des Gebäudes abgezogen, um den Sachwert zu berechnen. Dieser Wert zeigt, was die Immobilie in ihrem aktuellen Zustand wert ist. Das Sachwertverfahren wird hauptsächlich bei eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften angewendet.

02

Ertragswert

Das Ertragswertverfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung ist eine Methode zur Bewertung von Immobilien, die vor allem für vermietete Objekte genutzt wird. Es berücksichtigt sowohl den Bodenwert der Immobilie als auch die zukünftigen Einnahmen, die sie generieren könnte.

Der Rohertrag aus der Vermietung wird zunächst berechnet und anschließend um die Betriebskosten bereinigt, um den Reinertrag zu ermitteln. Dieser Reinertrag wird dann mit einem Faktor multipliziert, der zukünftige Einnahmen und potenzielle Risiken berücksichtigt.

Das Ergebnis ist der Ertragswert der Immobilie. Diese Methode ist besonders attraktiv für Investoren und Kapitalgeber, da sie auf objektiven, messbaren Daten basiert und eine fundierte Grundlage für datengestützte Entscheidungen bietet.

03

Vergleichswert

Das Vergleichswertverfahren ist ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien durch Auswertung der Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses. Datengrundlage der Kaufpreissammlung sind tatsächlich getätigte Verkäufe.

Die Verkäufe von Immobilien werden von den zuständigen Notaren an den Gutachterausschuss gemeldet, der daraufhin eine Kaufpreissammlung erstellt. Dieses Verfahren wird vor allem für Immobilien genutzt, bei denen es ausreichend vergleichbare Objekte auf dem Markt gibt, wie es häufig bei Eigentumswohnungen der Fall ist.

Der Wert der Immobilie wird durch den Vergleich mit den Verkaufspreisen ähnlicher Immobilien in vergleichbarer Lage ermittelt. Dabei wird zunächst eine Auswahl passender Objekte getroffen und deren Verkaufspreise anhand der Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses abgefragt.

Diese Preise werden dann vom Sachverständigen ausgewertet und gegebenenfalls bereinigt, um Unterschiede in der Ausstattung, der Größe oder der Lage der Immobilien zu berücksichtigen. Das Ergebnis ist der Vergleichswert der Immobilie.

Eine Graphik eines Mehrfamilienhauses

Kundenzufriedenheit ist uns besonders wichtig

Unser Anspruch ist es, für unsere Kunden ein vertrauenswürdiger Experte zu sein. Deshalb nehmen wir uns die Zeit, jeden Schritt der professionellen Immobilienbewertung klar und verständlich zu gestalten.
Matthias Mertens
DIN EN ISO/IEC 17024 und DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1
Immobilienbewertung Augsburg

Immobilienbewertung Augsburg

Immobiliengutachten Augsburg

Immobiliengutachten Augsburg

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Wertgutachten Augsburg

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Immobilienbewertung Augsburg

Immobilienbewertung Augsburg - Für Sie vor Ort

Unser Gutachterteam in Raum Augsburg steht für Kompetenz und Zuverlässigkeit. Mit langjähriger Erfahrung und fundierten Zertifizierungen am Immobilienmarkt Augsburg bieten wir Ihnen präzise Wertermittlungen für Ihre Immobilie. Uns ist bewusst, dass die Wertermittlung Ihrer Immobilie entscheidend für Ihre finanzielle Zukunft ist. Deshalb widmen wir uns der sorgfältigen Analyse der individuellen Merkmale jeder Immobilie, um den Verkehrswert klar und transparent zu ermitteln.

Wir sind Bewertungsexperten für alle Stadtteile von Augsburg: Innenstadt, Oberhausen, Bärenkeller, Firnhaberau, Hammerschmiede, Lechhausen, Kriegshaber, Hochfeld, Antonsviertel, Spickel-Herrenbach, Hochzoll, Haunstetten-Siebenbrunn, Göggingen, Inningen, Bergheim und Universitätsviertel.

Unverbindlich anfragen

Sie haben Fragen?

In welchen Stadtteilen von Augsburg und Umgebung bieten Sie die Bewertung an?

Zu unserem Einzugsgebiet gehören die Stadtteile Innenstadt, Oberhausen, Bärenkeller, Firnhaberau, Hammerschmiede, Lechhausen, Kriegshaber, Hochfeld, Antonsviertel, Spickel-Herrenbach, Hochzoll, Haunstetten-Siebenbrunn, Göggingen, Inningen, Bergheim und Universitätsviertel. (Postleitzahlen 86150–86199)

Wo kann ich Bodenrichtwerte für Bayern einsehen?

Bodenrichtwerte für Rheinland-Pfalz sind im länderübergreifenden Informationssystem für Deutschland (BORIS-D) öffentlich zugänglich. Offizielle Auskünfte über diese Werte erteilen jedoch ausschließlich die örtlichen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Die Bodenrichtwerte für Augsburg werden vom zuständigen Gutachterausschuss bereitgestellt.

Woher bekomme ich einen Auszug für Baulasten in Bayern?

In Bayern gibt es kein zentrales Baulastenverzeichnis wie in anderen Bundesländern. Baulasten sind rechtliche Verpflichtungen, die die Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks beeinflussen können. Statt in einem öffentlichen Baulastenverzeichnis werden solche Informationen häufig durch andere Dokumentationen oder Absprachen erfasst. Wenn Sie herausfinden möchten, ob für eine Immobilie in Bayern Baulasten bestehen, müssen Sie sich direkt an die zuständige Bauaufsichtsbehörde oder das Landratsamt wenden, um Auskünfte zu erhalten.

Bieten Sie auch Immobilienbewertung in der Umgebung von Augsburg an?

Wir arbeiten als Gutachter auch im Umland von Augsburg, z.B. Dachau, Schrobenhausen, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech, Immobilienbewertung München, Immobilienbewertung Ulm, Memmingen, Landshut, Heidenheim an der Brenz und Dillingen an der Donau.

Wie berechnet man den Immobilienwert?

So berechnen Sie den Wert Ihrer Immobilie
1. Sachwert berechnen:
Der Bodenwert wird ermittelt, indem man die Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert multipliziert. Der Bodenrichtwert ist ein amtlicher Wert, der den durchschnittlichen Preis pro Quadratmeter in einer bestimmten Region angibt.
Gebäudewert: Der Gebäudewert orientiert sich an den Kosten der Herstellung des Gebäudes, abzüglich einer Wertminderung durch Altersabnutzung. Hierbei werden die Baukosten geschätzt und dann ein bestimmter Prozentsatz pro Jahr der Nutzung abgezogen.
2. Ertragswert berechnen:
Der Jahresreinertrag wird berechnet, indem man den Jahresrohertrag, also die Mieteinnahmen, von den Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten abzieht. Zu den Bewirtschaftungskosten gehören zum Beispiel Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten und Mietausfallwagnisse.
Ertragswert: Der Ertragswert ergibt sich, indem man den Jahresreinertrag mit einem Vervielfältiger multipliziert. Dieser Vervielfältiger hängt von der Restnutzungsdauer und dem Kapitalisierungszinssatz ab.
3. Marktwert berechnen:
Eine Möglichkeit der Immobilienbewertung ist, den Durchschnitt aus dem Sachwert und dem Ertragswert zu bilden: Marktwert = (Sachwert + Ertragswert) / 2.
Alternativ kann man den Marktwert auch durch eine gewichtete Mischung der beiden Werte berechnen: Marktwert = (Sachwert x ⅔) + (Ertragswert x ⅓).
4. Vergleichswert berechnen:
Der Vergleichswert wird ermittelt, indem man den Verkaufspreis einer vergleichbaren Immobilie durch deren Fläche teilt und das Ergebnis mit der Fläche der zu bewertenden Immobilie multipliziert. Diese Methode der Immobilienbewertung ist besonders nützlich, wenn es viele vergleichbare Immobilien gibt, die kürzlich verkauft wurden.
Durch die Anwendung dieser Methoden der Immobilienbewertung erhalten Sie eine umfassende und fundierte Einschätzung des Wertes Ihrer Immobilie.

Wo erfahre ich den Wert meiner Immobilie?

Viele Immobilienportale bieten Tools zur schnellen Einschätzung des Immobilienwerts an. Diese basieren oft auf Algorithmen, die die Lage anhand der eingegebenen Adresse bewerten. Sie berücksichtigen dabei Faktoren wie die Infrastruktur, die Nachbarschaft, den Zustand der Immobilie und aktuelle Marktdaten. Solche Tools sind praktisch für eine erste Einschätzung, ersetzen jedoch keine professionelle Bewertung.

Wie kann ich den Wert meines Hauses selbst berechnen?

Selbst den Wert eines Hauses zu berechnen, ist möglich, indem man das Vergleichswertverfahren anwendet. Hierbei nimmt man den Verkaufspreis eines ähnlichen Objekts und teilt diesen durch dessen Fläche, um den Preis pro Quadratmeter zu ermitteln. Diesen Preis multipliziert man dann mit der Fläche des eigenen Hauses. Zum Beispiel: Wenn ein vergleichbares Haus für 500.000 € verkauft wurde und eine Fläche von 200 m² hat, während Ihr Haus eine Fläche von 180 m² hat, ergibt sich der Wert Ihres Hauses wie folgt: 500.000 € / 200 m² x 180 m² = 450.000 € . Durch diesen Ansatz können Sie einfach und verständlich eine erste Schätzung des aktuellen Verkehrswerts Ihrer Immobilie erhalten.

Was kostet ein Verkehrswertgutachten für ein Einfamilienhaus?

Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten für ein Einfamilienhaus variieren je nach Umfang und werden üblicherweise als Prozentsatz des Verkehrswertes berechnet. Ein detailliertes Verkehrswertgutachten umfasst etwa 20 bis 30 Seiten und kann zwischen 0,5 bis 1,5 Prozent des Verkehrswertes kosten. Diese Gutachten bieten eine gründliche Analyse und Bewertung der Immobilie, die bei Verkaufsentscheidungen und rechtlichen Angelegenheiten von entscheidender Bedeutung ist.

Ist der Verkehrswert gleich dem Kaufpreis?

Der Verkehrswert einer Immobilie ist nicht zwangsläufig identisch mit dem tatsächlichen Kaufpreis. Der Verkehrswert dient vielmehr als theoretische Berechnungsgrundlage, um den Wert einer Immobilie objektiv zu bestimmen. Er basiert auf einer umfassenden Analyse von Faktoren wie Lage, Zustand und Ausstattung der Immobilie. Im Gegensatz dazu ist der Verkaufspreis der tatsächliche Betrag, der für die Immobilie gezahlt wird. In der Praxis kann es durchaus vorkommen, dass der Verkehrswert und der tatsächliche Verkaufspreis voneinander abweichen, je nach Marktbedingungen, Verhandlungsgeschick der Parteien und individuellen Umständen des Immobilientransfers.

Wer darf ein Verkehrswertgutachten beantragen?

Ein Verkehrswertgutachten kann nur von folgenden Personen beantragt werden: dem/den Eigentümer/in der Immobilie, Inhabern von Rechten am Grundstück sowie Pflichtteilsberechtigten. Andere Personen dürfen ein Verkehrswertgutachten nur dann beantragen, wenn sie eine Vollmacht des/der Eigentümers/in vorweisen können und die Klärung erfolgt ist, wer die Kosten für das Gutachten übernimmt. Dies stellt sicher, dass die Beantragung eines Verkehrswertgutachtens rechtlich korrekt erfolgt und die Interessen der Eigentümer respektiert werden.

Kann ein Makler auch ein Gutachten erstellen?

Ein Immobilienmakler kann keine rechtsgültigen Immobiliengutachten erstellen, es sei denn, er verfügt über die notwendigen Qualifikationen und Zertifizierungen als Sachverständiger oder Gutachter. Makler bieten oft Marktanalysen oder Werteinschätzungen an, die für eine erste Orientierung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie hilfreich sein können, jedoch kein formelles Gutachten ersetzen können.

Wann lohnt sich ein Gutachten für Immobilien?

Ein Gutachten ist besonders empfehlenswert, wenn es darum geht, den Wert einer Immobilie objektiv und rechtlich fundiert festzustellen. Dies kann in verschiedenen Situationen wichtig sein, wie z.B. bei Erbschaften, Scheidungen oder bei Kauf- und Verkaufsentscheidungen. Ein Gutachten bietet eine verlässliche Basis für die Wertermittlung und hilft dabei, faire Preise zu verhandeln und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Wie teuer ist ein Gutachten für ein Haus?

Ein ausführliches gerichtsfestes Vollgutachten für ein Haus oder eine Wohnung umfasst in der Regel 20 bis 30 Seiten. Es beinhaltet eine detaillierte Analyse und Bewertung der Immobilie sowie eine umfangreiche Dokumentation als Anhang. Die Kosten für ein solches Gutachten belaufen sich typischerweise auf zwischen 0,5 und einem Prozent des Verkehrswertes der Immobilie. Diese Preisspanne berücksichtigt die gründliche Untersuchung durch den Gutachter sowie die Erstellung eines rechtlich belastbaren Gutachtens, das als verlässliche Grundlage für verschiedene Zwecke dient, wie etwa Kaufentscheidungen, rechtliche Absicherungen oder finanzielle Transaktionen.

Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine persönliche Beratung. Im Rahmen eines ersten unverbindlichen Telefongesprächs klären wir Ihre Fragen sowie den Umfang des benötigten Gutachtens. Wir verwenden Ihre Daten zur Beantwortung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf

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Montag bis Freitag von 8:30 bis 18:00 Uhr
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