Ein Verkehrswertgutachten wird erstellt, um den voraussichtlichen Marktwert einer Immobilie oder eines Grundstücks zu bestimmen. Es wird von Verkäufern oder Käufern verwendet, um einen wahrscheinlich realistisch erzielbaren Kaufpreis zu ermitteln. Es ist auch wichtig bei Vermögensauseinandersetzungen oder Zwangsversteigerungen.
Der Begriff „Verkehrswert” ist gleichbedeutend mit dem „Marktwert”. Es handelt sich um den aktuellen Wert einer Immobilie. Laut Baugesetzbuch (BauGB) ist der Verkehrswert der aktuelle Preis, der für ein bebautes oder unbebautes Grundstück ermittelt wird. In einem Verkehrswertgutachten wird der Wert einer Immobilie oder eines Grundstücks zu einem bestimmten Zeitpunkt unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren bestimmt.
Ein Verkehrswertgutachten ist besonders wichtig bei gerichtlichen Auseinandersetzungen über den Wert einer Immobilie. Beispiele hierfür sind Erbschaften mit Erbengemeinschaften oder Ehescheidungen. Zu den klassischen Anlässen gehören Vermögensauseinandersetzungen, Zwangsversteigerungen, Feststellung von Betriebsvermögen, Schadensersatzansprüche bei Baumängeln, Uneinigkeit bei Versicherungsfällen und die Dokumentation des Verkehrswerts für das Finanzamt.
Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten können zwischen dem Auftraggeber und dem Gutachter frei verhandelt werden. Im Durchschnitt sollten Sie mit Kosten von 0,5 bis 1,5 Prozent des Immobilienwertes rechnen. Ein Kurzgutachten ist in der Regel günstiger.
Es gibt drei zulässige Methoden zur Ermittlung des Verkehrswertes gemäß ImmoWertV: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Welches Verfahren angewendet wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art der Nutzung oder der Art der Immobilie.
Wenn ein Verkehrswertgutachten für gerichtliche Zwecke benötigt wird, werden öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige herangezogen. Ansonsten können alle qualifizierten Immobiliengutachter ein Verkehrswertgutachten erstellen.
Für die Erstellung eines Gutachtens sind umfangreiche Unterlagen über den Zustand der Immobilie erforderlich. Dazu gehören Baugenehmigung, Baubeschreibung, Grundrisse, Energieausweis, Flur- oder Lageplan, Grundbuchauszug und viele andere.
Leider können wir Ihnen keine Schadensgutachten anbieten, da wir auf die Erstellung von Immobilienwertgutachten und Restnutzungsdauergutachten zur Senkung der Steuerlast spezialisiert sind.
Sollten Sie jedoch eine umfassende Wertermittlung Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung eventueller Schäden benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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