Immobilienbewertung Taunusstein und Umgebung mit CERTA

Sie suchen eine zuverlässige Immobilienbewertung? CERTA Immobiliengutachten bietet Ihnen zertifizierte und amtlich anerkannte Gutachten zu Festpreisen – sei es für Erbschaften, Scheidungen, Vermietungen oder das Finanzamt. Mit Bestpreisgarantie!
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Unabhängig
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In Taunusstein und Umgebung
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Zertifiziert (DEKRA + ISO/IEC 17024)
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Erb-Experten
Unverbindlich anfragen

Ihre Immobiliensachverständigen für Taunusstein

Unsere Leistungen

und Preise

Verkehrswertgutachten

Die Anerkennung der Verkehrswertgutachten unserer zertifizierten Sachverständigen durch Ämter, Behörden und Gerichte ist durch die entsprechenden Zertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle rechtlich gewährleistet.
Festpreis
5.000 €
1.000 €
ab 790 €
3.490 €
1.190 €
Unverbindlich anfragen

Restnutzungsdauergutachten

Um gegenüber dem Finanzamt eine kürzere Restnutzungsdauer und damit eine höhere jährliche Abschreibung Ihrer Immobilie nachzuweisen. Dadurch erhöhen sich Ihre abzugsfähigen Werbungskosten, was zu einem niedrigeren zu versteuernden Einkommen und damit zu einer geringeren Steuerlast führt. Das Ergebnis sind weniger Steuern und damit mehr Mieteinnahmen, die Ihnen als Vermieter verbleiben.
Festpreis
5.000 €
1.000 €
ab 790 €
3.490 €
1.190 €
Unverbindlich anfragen

Wertgutachten

Das Wertgutachten ist eine Wertermittlung Ihrer Immobilie und entspricht den wesentlichen Anforderungen lt. BauGB und ImmoWertV. Es erfüllt jedoch aufgrund seines Umfangs nicht die Anforderungen, die in der Regel von Gerichten, Behörden und Ämtern gestellt werden.
Festpreis
5.000 €
1.000 €
ab 790 €
3.490 €
1.190 €
Unverbindlich anfragen
Geeignet für
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Ein- und Zweifamilienhäuser
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Doppelhaushälften & Reihenhäuser
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Eigentumswohnungen
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Grundstücke
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Mehrfamilienhäuser
bis 10 Einheiten und max. 1 Gewerbeeinheit
Umfang
Schriftliches Wertgutachen
auf ca. 30–50 Seiten
Berechnung des Immobilienwertes
nach den gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsverfahren
Bild- und Textdokumentation
Objektaufnahmetermin
Geeignet für
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Ein- und Zweifamilienhäuser
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Doppelhaushälften & Reihenhäuser
Checkmark Icon
Eigentumswohnungen
Checkmark Icon
Mehrfamilienhäuser
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Wohn- und Geschäftshäuser
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Spezialimmobilien
z. B. Bauernhöfe, Grundstücke
mit mehreren aufstehenden Gebäuden, etc.
Umfang
Schriftliches Wertgutachen
erstellt durch zertifizierten Sachverständigen auf ca. 60–100 Seiten
Berechnung des Immobilienwertes
nach den gesetzlich vorgeschriebenen
Wertermittlungsverfahren
Prüfung vorhandener Objektunterlagen
und ggf. Beschaffung fehlender Dokumente
Zusätzliche Objektunterlagen
aktueller Grundbuchauszug, Bodenrichtwertkarte,
Lageplan, detaillierte Lagebeschreibung, weitere objektbezogenen Planunterlagen/Auskünfte
Bild- und Textdokumentation
Objektaufnahmetermin
Umfang
Schriftliches Wertgutachen
eines DIN EN ISO / IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen auf ca. 20–30 Seiten
Berechnung der Restnuztungsdauer
nach den aktuellsten Vorgaben durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Bild- und Textdokumentation
Objektaufnahmetermin (Optional)

Zertifizierte Immobiliengutachter für Taunusstein und Umgebung

Julie Brandt-Pollmann
DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1
Als zertifizierte Sachverständige vereint Frau Brandt-Pollmann in ihrer Rolle als Immobiliengutachterin umfangreiches Fachwissen in der Bewertung von Immobilien mit Erfahrung in der Architektur und Planung. Diese einzigartige Verbindung ermöglicht es ihr, sowohl die baulichen Aspekte als auch die Marktbedingungen bei der Ermittlung des Immobilienwerts umfassend zu berücksichtigen.
Matthias Mertens
DIN EN ISO/IEC 17024 und DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1
Matthias Mertens ist aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in der Immobilienbranche ein Experte mit umfangreichem Wissen und hoher Kompetenz im Bereich der Immobilienbewertung. Sein fundiertes Verständnis des Marktes ermöglicht es ihm, aussagekräftige und gut nachvollziehbare Wertgutachten zu erstellen.

Professionelle Immobilienbewertung: Wann macht diese Sinn?

Immobilienkauf

Sie haben Ihre Traumimmobilie gefunden, können den Marktwert des Verkäufers aber nicht nachvollziehen? Gerne begleiten wir Sie bei diesem wichtigen und großem finanziellen Schritt durch eine Wertermittlung. Damit Sie, Ihre Familie aber auch Ihre Bank ruhigen Gewissens die nächsten Schritte gehen können.

Immobilienverkauf

Sie möchten Ihre Immobilie in Taunusstein verkaufen, können einen Marktpreis aber nicht oder nur sehr schwer einschätzen. Mit unserer Wertermittlung erhalten Sie eine realistische Begutachtung und preislichen Richtwert Ihrer Immobilie.

Scheidungsfall

Als wäre die Trennung nicht schon schwierig genug, stellt Ihr ehemaliger Partner nun auch noch unverständliche Forderungen. Wir unterstützen Sie gerne mit einer Werteinschätzung oder Verkehrswertermittlung Ihrer Immobilie gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Erbschaft und Schenkung

Sie haben eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen und nun fordern Verwandte oder das Finanzamt unrealistische Beträge? Nutzen Sie unsere Unterstützung für eine Werteinschätzung oder Verkehrswertermittlung Ihrer Erbimmobilie nach den gesetzlichen Vorgaben.
Zertifizierte Sachverständige für Ihre Immobilienbewertung in Taunusstein und Umgebung

Regionale Expertise zum transparenten Festpreis

Wenn Sie vor der wichtigen Aufgabe stehen, den Wert Ihrer Immobilie zuverlässig ermitteln zu lassen, sind wir Ihr zuverlässiger Partner. Unsere Experten bieten Ihnen lokale Expertise durch Präsenz vor Ort und darüber hinaus den unschätzbaren Vorteil der kurzfristigen Terminverfügbarkeit. All dies zu einem transparenten Festpreis und einer Fertigstellung des Gutachtens in nur 10 Werktagen, sobald uns alle erforderlichen Unterlagen und Informationen vorliegen.

Ihre Vorteile

Transparenter Festpreis – Keine Überraschungen, volle Kostenkontrolle

Unser transparenter Festpreis garantiert Ihnen volle Kostenkontrolle - ohne versteckte Gebühren oder unerwartete Zusatzkosten. Als Immobilienbesitzer stehen Sie oft vor wichtigen finanziellen Entscheidungen. Deshalb legen wir Wert auf absolute Preistransparenz. Sie erhalten von uns ein professionelles Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB, ein Wertgutachten oder eine Expertise durch einen erfahrenen Immobiliensachverständigen - und das alles zu einem fairen Festpreis. Unsere Bestpreisgarantie gibt Ihnen nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch die Gewissheit, dass Sie für Ihr Geld die bestmögliche Leistung erhalten. Mit CERTA sind Sie nicht nur bei der Qualität Ihres Gutachtens auf der sicheren Seite, sondern auch bei den Kosten.

Rasch und flexibel – kurzfristige Vor-Ort-Termine für Sie

Bei CERTA verstehen wir, dass Zeit ein entscheidender Faktor bei der Immobilienbewertung ist. Deshalb bieten wir kurzfristige Vor-Ort-Termine an, um schnell und flexibel auf Ihre Bedürfnisse einzugehen. Ob Erbangelegenheiten, eine bevorstehende Trennung oder wichtige Entscheidungen gegenüber dem Finanzamt – wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen. Unsere zertifizierten Prüfer für Verkehrs- und Wertermittlung stehen bereit, Ihre Immobilie professionell und zeitnah zu bewerten. Nutzen Sie unsere kurzen Wartezeiten, um fundierte Entscheidungen ohne Verzögerungen zu treffen. Ihre Zeit ist wertvoll, und das respektieren wir bei CERTA. Verlassen Sie sich auf unsere schnelle und zuverlässige Terminvergabe. Wir garantieren Ihnen eine professionelle Schätzung Ihrer Immobilie genau dann, wenn Sie sie benötigen.

Effizienz, die überzeugt – Ihr Gutachten innerhalb von 10 Werktagen

Bei CERTA steht Effizienz an erster Stelle. Wir wissen, dass in Immobilienangelegenheiten jeder Tag zählt. Deshalb garantieren wir die Erstellung Ihres Immobiliengutachtens innerhalb von 10 Werktagen. Unser Service ist schnell, präzise und zuverlässig. Ob Erbauseinandersetzung, Vermögensaufteilung bei Trennung oder wichtige Unterlagen für das Finanzamt – Ihre Zeit ist kostbar.

Mit unserer zeitnahen Gutachtenerstellung helfen wir Ihnen, Ihre Pläne ohne lange Wartezeiten voranzutreiben. Wir bei CERTA wissen, dass eine schnelle Gutachtenerstellung nicht nur Bequemlichkeit bedeutet, sondern oft eine notwendige Voraussetzung für Ihre weiteren Entscheidungen ist. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Effizienz, um Ihr Wertgutachten oder Verkehrswertgutachten pünktlich und mit höchster Präzision zu erhalten.

Die Arten der Immobilienbewertung

01

Sachwert

Das Sachwertverfahren ist nach ImmoWertV ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien. Es dient der Ermittlung des Wertes von Grundstücken und Gebäuden. Dabei wird zunächst Grundstückswertermittlung durchgeführt und die aktuellen Herstellungskosten des Gebäudes hinzugerechnet.

Von dieser Summe wird die alters- und nutzungsbedingte Wertminderung des Gebäudes abgezogen, um den Sachwert zu ermitteln. Dieser Wert spiegelt den aktuellen Zustand der Immobilie wider. Das Sachwertverfahren wird vor allem bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften angewendet.

02

Ertragswert

Das Ertragswertverfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung ist eine Methode zur Bewertung von Immobilien, die vor allem für vermietete Objekte genutzt wird. Es berücksichtigt sowohl den Bodenwert der Immobilie als auch die zukünftigen Einnahmen, die sie generieren könnte.

Der Rohertrag aus der Vermietung wird berechnet und dann um Betriebskosten reduziert, um den Reinertrag zu ermitteln. Dieser wird mit einem Faktor multipliziert, der zukünftige Einnahmen und Risiken widerspiegelt. Das Ergebnis ist der Ertragswert der Immobilie.

Diese Methode ist insbesondere für Investoren und Kapitalgeber interessant, da sie auf der Basis von klar messbaren Daten durchgeführt wird und als Grundlage für datengestützte Entscheidungsprozesse dienen kann.

03

Vergleichswert

Das Vergleichswertverfahren ist ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien durch Auswertung der Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses. Datengrundlage der Kaufpreissammlung sind tatsächlich getätigte Verkäufe.

Die Notare melden die Immobilienverkäufe an den örtlichen Gutachterausschuss, der daraus eine Kaufpreissammlung erstellt. Dieses Verfahren wird vor allem bei Immobilien angewendet, für die es genügend vergleichbare Objekte auf dem Markt gibt, wie etwa Eigentumswohnungen.

Der Wert der Immobilie wird durch den Vergleich mit den Verkaufspreisen ähnlicher Immobilien in vergleichbarer Lage bestimmt. Dazu wird eine Auswahl vergleichbarer Immobilien getroffen und deren Verkaufspreise aus der Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses abgefragt.

Diese Preise werden vom Sachverständigen ausgewertet und gegebenenfalls angepasst, um Unterschiede in Ausstattung, Größe oder Lage zu berücksichtigen. Das Ergebnis ist der Vergleichswert der Immobilie.

Eine Graphik eines Mehrfamilienhauses

Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen

Für unsere Kunden ein vertrauenswürdiger Experte sein - das ist unser Anspruch. Wir nehmen uns die Zeit, jeden Schritt der professionellen Immobilienbewertung ausführlich, transparent und nachvollziehbar durchzuführen.
Matthias Mertens
DIN EN ISO/IEC 17024 und DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1
Immobilienbewertung Taunusstein

Immobilienbewertung Taunusstein

Immobiliengutachten Taunusstein

Immobiliengutachten Taunusstein

Wertgutachten Taunusstein

Wertgutachten Taunusstein

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Leibrente

Schenkung

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Immobilienbewertung Taunusstein

Immobilienbewertung Taunusstein - Für Sie vor Ort

Unser Gutachterteam in der Region Taunusstein zeichnet sich durch Kompetenz und Zuverlässigkeit aus. Mit langjähriger Erfahrung und anerkannten Zertifizierungen auf dem Immobilienmarkt von Taunusstein bieten wir Ihnen präzise Wertermittlungen für Ihre Immobilie.

Wir wissen, dass es bei der Wertermittlung Ihrer Immobilie um Ihre finanzielle Zukunft geht. Deshalb nehmen wir uns die Zeit, die Besonderheiten jeder Immobilie genau zu analysieren und den Verkehrswert nachvollziehbar und transparent zu ermitteln.

Wir sind Bewertungsexperten für alle Stadtteile von Taunusstein: Bleidenstadt, Hahn, Wehen, Neuhof, Seitzenhahn, Orlen, Wingsbach, Niederlibbach, Hambach und Watzhahn.

Unverbindlich anfragen

Sie haben Fragen?

In welchen Stadtteilen von Taunusstein und Umgebung bieten Sie die Bewertung an?

Zu unserem Einzugsgebiet gehören die Stadtteile Bleidenstadt, Hahn, Wehen, Neuhof, Seitzenhahn, Orlen, Wingsbach, Niederlibbach, Hambach und Watzhahn. (Postleitzahlen 55116–55131)

Wo kann ich die Bodenrichtwerte für Hessen einsehen?

Bodenrichtwerte für Hessen werden der Öffentlichkeit in einem länderübergreifenden Informationssystem für Deutschland (BORIS-D) zur Verfügung gestellt. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben den örtlichen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte vorbehalten. Die Bodenrichtwerte für Taunusstein werden vom örtlichen Gutachterausschuss bereitgestellt.

Woher bekomme ich einen Auszug für Baulasten in Hessen?

Baulasten sind rechtliche Verpflichtungen, die die Nutzung oder Bebauung einer Immobilie einschränken. Im Gegensatz zu Grunddienstbarkeiten sind sie in Hessen nicht im Grundbuch, sondern im öffentlichen Baulastenverzeichnis vermerkt. Um festzustellen, ob eine Immobilie in Hessen Baulasten aufweist, müssen Sie einen Baulasten-Auszug bei der zuständigen Baubehörde anfordern.

Bieten Sie auch Immobilienbewertung in der Umgebung von Taunusstein an?

Wir arbeiten als Gutachter auch im Umland von Taunusstein, z.B. Hohenstein, Hünstetten, Immobilienbewertung Idstein, Bad Schwalbach, Schlangenbad, Immobilienbewertung Wiesbaden, Niedernhausen, Hofheim am Taunus, Immobilienbewertung Mainz und Hochheim am Main.

Was macht ein Immobiliengutachter?

Ein Immobiliengutachter hat die Aufgabe, den Wert einer Immobilie objektiv zu ermitteln. Dies ist besonders wichtig, wenn es um den Kauf, Verkauf oder die Bewertung von Immobilien geht. Durch seine Fachkenntnisse und Erfahrungen analysiert der Gutachter verschiedene Faktoren wie die Lage, den Zustand, die Größe und die Ausstattung der Immobilie sowie die aktuellen Marktbedingungen. Auf dieser Grundlage erstellt er ein detailliertes Gutachten, das als verlässliche Basis für Kaufentscheidungen oder rechtliche Auseinandersetzungen dient.

Kann ein Makler auch ein Gutachten erstellen?

Ein Immobilienmakler kann keine rechtsgültigen Immobiliengutachten erstellen, es sei denn, er verfügt über die notwendigen Qualifikationen und Zertifizierungen als Sachverständiger oder Gutachter. Makler bieten oft Marktanalysen oder Werteinschätzungen an, die für eine erste Orientierung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie hilfreich sein können, jedoch kein formelles Gutachten ersetzen können.

Wann lohnt sich ein Gutachten für Immobilien?

Ein Gutachten ist besonders empfehlenswert, wenn es darum geht, den Wert einer Immobilie objektiv und rechtlich fundiert festzustellen. Dies kann in verschiedenen Situationen wichtig sein, wie z.B. bei Erbschaften, Scheidungen oder bei Kauf- und Verkaufsentscheidungen. Ein Gutachten bietet eine verlässliche Basis für die Wertermittlung und hilft dabei, faire Preise zu verhandeln und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Wer trägt die Kosten für ein Verkehrswertgutachten?

Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten werden von den Erben aus dem Nachlass getragen. Diese Gutachterkosten sind Nachlassverbindlichkeiten und werden bei der Berechnung der Pflichtteilsansprüche berücksichtigt. Die genaue Höhe der Kosten hängt vom Umfang des Gutachtens ab und wird üblicherweise als Prozentsatz des Verkehrswertes berechnet. Ein detailliertes Verkehrswertgutachten umfasst oft zwischen 20 und 30 Seiten und bietet eine umfassende Analyse der Immobilie und ihres Marktumfelds.

Wer darf ein Verkehrswertgutachten beantragen?

Ein Verkehrswertgutachten kann nur von folgenden Personen beantragt werden: dem/den Eigentümer/in der Immobilie, Inhabern von Rechten am Grundstück sowie Pflichtteilsberechtigten. Andere Personen dürfen ein Verkehrswertgutachten nur dann beantragen, wenn sie eine Vollmacht des/der Eigentümers/in vorweisen können und die Klärung erfolgt ist, wer die Kosten für das Gutachten übernimmt. Dies stellt sicher, dass die Beantragung eines Verkehrswertgutachtens rechtlich korrekt erfolgt und die Interessen der Eigentümer respektiert werden.

Ist der Verkehrswert gleich dem Kaufpreis?

Der Verkehrswert einer Immobilie ist nicht zwangsläufig identisch mit dem tatsächlichen Kaufpreis. Der Verkehrswert dient vielmehr als theoretische Berechnungsgrundlage, um den Wert einer Immobilie objektiv zu bestimmen. Er basiert auf einer umfassenden Analyse von Faktoren wie Lage, Zustand und Ausstattung der Immobilie. Im Gegensatz dazu ist der Verkaufspreis der tatsächliche Betrag, der für die Immobilie gezahlt wird. In der Praxis kann es durchaus vorkommen, dass der Verkehrswert und der tatsächliche Verkaufspreis voneinander abweichen, je nach Marktbedingungen, Verhandlungsgeschick der Parteien und individuellen Umständen des Immobilientransfers.

Wie viel ist eine Immobilie nach 50 Jahren wert?

Ein Gebäude verliert im Laufe der Zeit an Wert, hauptsächlich durch Abnutzung und veraltete Technik. Nach 50 Jahren hat eine Immobilie etwa die Hälfte ihrer Gesamtnutzungsdauer überschritten. Gutachter gehen davon aus, dass ein Gebäude pro Nutzungsjahr etwa 1% an Wert verliert, vorausgesetzt, es wird regelmäßig instand gehalten. Das bedeutet, dass eine 50 Jahre alte Immobilie etwa 50% ihres ursprünglichen Werts eingebüßt haben kann.

Wie kann ich den Wert meines Hauses selbst berechnen?

Selbst den Wert eines Hauses zu berechnen, ist möglich, indem man das Vergleichswertverfahren anwendet. Hierbei nimmt man den Verkaufspreis eines ähnlichen Objekts und teilt diesen durch dessen Fläche, um den Preis pro Quadratmeter zu ermitteln. Diesen Preis multipliziert man dann mit der Fläche des eigenen Hauses. Zum Beispiel: Wenn ein vergleichbares Haus für 500.000 € verkauft wurde und eine Fläche von 200 m² hat, während Ihr Haus eine Fläche von 180 m² hat, ergibt sich der Wert Ihres Hauses wie folgt: 500.000 € / 200 m² x 180 m² = 450.000 € . Durch diesen Ansatz können Sie einfach und verständlich eine erste Schätzung des aktuellen Verkehrswerts Ihrer Immobilie erhalten.

Wie berechnet das Finanzamt den Wert eines Hauses?

Das Finanzamt nutzt drei Hauptverfahren, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln: Vergleichswertverfahren: Dies wird häufig bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern angewendet. Hierbei wird der Wert durch den Vergleich mit kürzlich verkauften, ähnlichen Immobilien ermittelt. Ertragswertverfahren: Dieses Verfahren wird bei Renditeobjekten wie Mietshäusern verwendet. Der Wert basiert auf den erzielbaren Mieteinnahmen. Sachwertverfahren: Dieses wird bei Spezialimmobilien wie Gewerbegebäuden angewendet, wo der Wert auf den Herstellungskosten basiert.

Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine persönliche Beratung. Im Rahmen eines ersten unverbindlichen Telefongesprächs klären wir Ihre Fragen sowie den Umfang des benötigten Gutachtens. Wir verwenden Ihre Daten zur Beantwortung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

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