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Regional zertifiziertes Gutachterteam
Unser Gutachterteam verfügt über Zertifizierungen von TÜV, IHK, HypZert, DEKRA und EIPOS.
Anerkannt bei Behörden
Unsere Zertifizierung nach DIN EN ISO / IEC 17024 garantiert die gesetzliche Anerkennung unserer Verkehrswertgutachten bei allen Ämtern, Behörden und Gerichten.
Kostenlose Erstberatung
Wir finden mit Ihnen gemeinsam heraus, welche Art von Gutachten für Sie die passende ist. Und das kostenfrei und unverbindlich.

Unsere Leistungen und Preise

Wertgutachten

Festpreis
1.490 €
5.000 €
1.000 €
ab 790 €
3.490 €
1.490 €
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Kompakt & Präzise
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Konzentriert sich auf die wesentlichen Eckdaten – alles, was Sie brauchen, nichts, was Sie nicht brauchen.
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Geeignet für
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Marktpreiseinschätzungen
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Private Vermögensermittlung
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Kaufentscheidungen
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Verkaufsvorbereitungen
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Renovierungsplanungen
Für eine schnelle, kostengünstige und orientierende Wertermittlung, die einen guten Überblick bietet, ohne den vollen Umfang eines Verkehrswertgutachtens zu benötigen.
Immobilienarten
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Ein- und Zweifamilienhäuser
Checkmark Icon
Doppelhaushälften & Reihenhäuser
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Eigentumswohnungen
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Mehrfamilienhäuser
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Grundstücke
Umfang
Schriftliches Wertgutachen
auf ca. 30–50 Seite
Berechnung des Immobilienwertes
nach den gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsverfahren
Bild- und Textdokumentation
Objektaufnahmetermin

Verkehrswertgutachten

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Detailreich & Umfassend
Alle relevanten Einflussfaktoren in einem ausführlichen Bericht
Für Ämter & Behörden
Erfüllt alle gesetzliche Vorgaben und eignet sich für rechtliche und steuerliche Zwecke.
Flexibel einsetzbar
Vom Verkauf bis zur Nachlassregelung – ein Verkehrwertgutachten ist die beste Basis für komplexe Entscheidungen.
Geeignet für
Rechtliche Auseinandersetzungen
Behördliche und finanzielle Angelegenheiten
Gerichtliche Verfahren
Finanzielle Transaktionen
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Immobiliengeschäfte
Für eine objektive, verlässliche und rechtlich anerkannte Wertermittlung, die vor Gericht Bestand hat und von Behörden akzeptiert wird.
Immobilienarten
Ein- und Zweifamilienhäuser
Doppelhaushälften & Reihenhäuser
Eigentumswohnungen
Mehrfamilienhäuser
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Wohn- und Geschäftshäuser
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Spezialimmobilien
z. B. Bauernhöfe, Grundstücke
mit mehreren aufstehenden Gebäuden, etc.
Umfang
Schriftliches Wertgutachen
erstellt durch zertifizierten Sachverständigen auf ca. 60–100 Seiten
Berechnung des Immobilienwertes
nach den gesetzlich vorgeschriebenen
Wertermittlungsverfahren
Bild- und Textdokumentation
Objektaufnahmetermin
Prüfung vorhandener Objektunterlagen
und ggf. Beschaffung fehlender Dokumente
Zusätzliche Objektunterlagen
aktueller Grundbuchauszug, Bodenrichtwertkarte,
Lageplan, detaillierte Lagebeschreibung, weitere objektbezogenen Planunterlagen/Auskünfte

Das sagen unsere Kunden

Unser Ziel ist es, für Sie ein vertrauenswürdiger Partner für Immobilienbewertungen zu sein. Deshalb nehmen wir uns die Zeit, jeden Schritt der Gutachtenerstellung transparent und nachvollziehbar zu gestalten.

Für Sie vor Ort und deutschlandweit

Unser Gutachterteam verbindet lokale Expertise mit bundesweiter Präsenz. Mit langjähriger Erfahrung und fundierten Zertifizierungen bieten wir Ihnen präzise Wertermittlungen. Wir verstehen, dass die Bewertung Ihrer Immobilie Ihre finanzielle Zukunft betrifft. Deshalb analysieren wir sorgfältig die Besonderheiten jedes Objekts und ermitteln den Verkehrswert transparent und nachvollziehbar, unter Berücksichtigung regionaler Marktgegebenheiten.
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Eine Deutschlandkarte mit den CERTA Standorten

Wir sind für Sie da - Deutschlandweit

Können wir Ihnen weiterhelfen?

Das Erstgespräch ist für Sie in jedem Fall kostenlos und unverbindlich. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und wir werden gemeinsam mit Ihnen Ihr Anliegen gerne besprechen.
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Sie haben Fragen?

Was genau ist ein Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten bietet Ihnen eine fundierte und rechtlich anerkannte Bewertung Ihrer Immobilie. Ob Haus, Wohnung oder Grundstück - zertifizierte Sachverständige ermitteln den objektiven Marktwert Ihres Objekts. Das Ergebnis ist ein umfassendes Dokument, das sowohl vor Gericht als auch bei Behörden wie dem Finanzamt volle Gültigkeit besitzt. Es liefert Ihnen eine verlässliche Grundlage für wichtige Entscheidungen und rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer Immobilie.

Wann benötige ich ein Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten ist in folgenden Situationen besonders wichtig:

Rechtliche Auseinandersetzungen:

  • Bei Scheidungsverfahren zur fairen Vermögensaufteilung
  • Bei Erbschaftsstreitigkeiten zur Wertermittlung des Nachlasses
  • Bei Zwangsversteigerungen als Grundlage für den Versteigerungsprozess

Behördliche und finanzielle Angelegenheiten:

  • Für das Finanzamt zur Ermittlung des korrekten Verkehrswertes, besonders wenn der Fiskus zu hohe Werte ansetzt
  • Bei der Übertragung von Betriebs- in Privatvermögen
  • Für Bilanzierungszwecke gemäß Handelsgesetzbuch (HGB)

Gerichtliche Verfahren:

  • Als gerichtsfestes Dokument bei Streitigkeiten
  • Bei Angelegenheiten des Nachlassgerichtes oder Betreuungsgerichtes

Finanzielle Transaktionen:

  • Bei der Kreditvergabe durch Banken als Bewertungsgrundlage
  • Bei Schenkungen zur Wertfeststellung

Immobiliengeschäfte:

  • Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie, um unrealistische Preisvorstellungen zu vermeiden

Ein Verkehrswertgutachten ist besonders dann erforderlich, wenn eine objektive, verlässliche und rechtlich anerkannte Wertermittlung benötigt wird, die vor Gericht Bestand hat und von Behörden akzeptiert wird.

Was wird für ein Verkehrswertgutachen benötigt?

Für die Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie sind folgende Faktoren entscheidend:

  • Der Wertermittlungsstichtag: Dies ist der Zeitpunkt, zu dem der Verkehrswert bestimmt wird.
  • Objekteigenschaften: Hierzu zählen alle wertrelevanten Merkmale der Immobilie und des Grundstücks, wie:
  • Lage und Umgebung
  • Größe und Zuschnitt
  • Baulicher Zustand und Ausstattung
  • Raumaufteilung und Nutzungsmöglichkeiten
  • Rechtliche Gegebenheiten: Dazu gehören beispielsweise eingetragene Rechte wie Wohn- oder Wegerechte.
  • Marktdaten: Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte stellt seit 1960 wichtige Daten zur Verfügung, die als Grundlage für die Wertermittlung dienen. Diese Informationen werden von Gutachtern, Sachverständigen und Banken genutzt.

Wichtig zu beachten ist, dass die persönlichen Verhältnisse der aktuellen Eigentümer bei der Verkehrswertermittlung keine Rolle spielen und nicht berücksichtigt werden.

Verkehrswertgutachten vs. Wertgutachten: Was ist das richtige für mich?

Ein Verkehrswertgutachten ist nicht in jeder Situation erforderlich. Häufig ist ein Kurzgutachten eine sinnvolle Alternative. Beide dienen der Immobilienbewertung, unterscheiden sich aber in Umfang und Anwendungsbereich:

Wertgutachten:

  • Bietet eine kompakte Wertermittlung
  • Objektbeschreibung, Anlagen und Erläuterungen der Wertansätze sind verkürzt
  • Verzichtet auf umfangreiche Unterlagenbeschaffung (z.B. Auskünfte aus öffentlichen Registern, Einsicht in Bauakten)
  • Dient als Orientierung und Basis für die Wertfindung
  • Ausreichend für Immobilienverkäufe oder Vermögensschätzungen
  • Schneller und kostengünstiger zu erstellen

Verkehrswertgutachten:

  • Liefert eine detaillierte und präzise Wertermittlung
  • Umfasst ausführliche Objektbeschreibungen und Analysen
  • Berücksichtigt alle relevanten Unterlagen und Informationen
  • Erforderlich für gerichtliche Auseinandersetzungen und behördliche Zwecke
  • Bietet eine rechtlich anerkannte und belastbare Bewertungsgrundlage
  • Aufwändiger in der Erstellung, aber umfassender in der Aussagekraft

Die Wahl zwischen beiden Gutachtenarten hängt von Ihrem individuellen Bedarf ab. Für viele alltägliche Zwecke wie Verkaufspreisfindung oder grobe Werteinschätzungen ist ein herkömmliches Wertgutachten völlig ausreichend. Wenn es jedoch um rechtliche Belange, behördliche Anforderungen oder komplexe Bewertungssituationen geht, ist ein vollständiges Verkehrswertgutachten unerlässlich.

Welche Akzeptanz hat ein Verkehrswertgutachten bei Gerichten?

Ein Verkehrswertgutachten hat eine sehr hohe Akzeptanz bei Gerichten und wird als rechtlich bindend anerkannt. Es gilt als gerichtsfestes Dokument und wird in rechtlichen Auseinandersetzungen wie Scheidungsverfahren, Erbstreitigkeiten oder anderen Immobilienkonflikten als verlässliche Bewertungsgrundlage herangezogen.
Gerichte akzeptieren ausschließlich Verkehrswertgutachten, die von qualifizierten und zertifizierten Sachverständigen erstellt wurden. Diese Gutachten bieten eine hohe Zuverlässigkeit und Objektivität, da sie nach gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Bewertungsmethoden erstellt werden.
Im Gegensatz zu einfachen Wertgutachten oder Kurzgutachten, die vor Gericht keinen Bestand haben, wird ein Verkehrswertgutachten aufgrund seiner Detailtiefe, umfassenden Analyse und rechtlichen Konformität von Gerichten als maßgebliche Entscheidungsgrundlage anerkannt.

Welche Zertifizierungen haben die Sachverständigen der CERTA GmbH?

Unsere Sachverständigen sind nach national und international anerkannten Standards zertifiziert.Sie verfügen über die folgenden Zertifizierungen und Mitgliedschaften:

DIN EN ISO / IEC 17024 - hierbei handelt sich um eine international anerkannte Personenzertifizierung.
Sie ist der öffentlichen Bestellung und Vereidigung, z. B. durch die Industrie- und Handelskammern, rechtlich gleichgestellt.Hierdurch ist die Anerkennung und Akzeptanz der für Sie erstellten Gutachten bei Ämtern, Behörden und Gerichten gesetzlich gewährleistet.

DEKRA - Sachverständiger für Immobilienbewertung - die DEKRA ist eine der weltweit führenden und bekanntesten Expertenorganisationen. Unsere Sachverständigen sind von der DEKRA zertifiziert und erfüllen damit die strengen Vorgaben und Anforderungen der DEKRA für die Erstellung von Gutachten.

Mitgliedschaft beim BDSF e.V. - Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter - Der BDSF ist einer der größten und ältesten Berufsverbände für Sachverständige in Deutschland. Die Mitgliedschaft setzt eine besondere, durch den Verband geprüfte Fachkenntnis voraus. Der BDSF ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 und verfügt über ein großes Netzwerk qualifizierter Sachverständiger und Fachexperten.

Welche Immobilien kann ich von CERTA bewerten lassen?

Sie erhalten die Bewertung folgender Wohnimmobilien zum Festpreis: Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser. Selbstverständlich berücksichtigen wir auch Sonderfälle wie Wohnrecht und Nießbrauch, aber auch Wegerecht und Erbpacht.

Für Gewerbe- und Spezialimmobilien erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot - sprechen Sie uns gerne an.

Wie schnell kann ich meine Immobilie bewerten lassen?

In der Regel finden wir innerhalb von 24 bis 48 Stunden einen kurzfristigen Termin zur Objektaufnahme vor Ort. Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, ist es unser Ziel, das Gutachten innerhalb von 10 Werktagen fertig zu stellen. Um mit der Gutachtenerstellung beginnen zu können, sind wir auf vollständige Objektdaten und -unterlagen angewiesen. Diese müssen uns vom Auftraggeber/Eigentümer oder den jeweils zuständigen Ämtern zur Verfügung gestellt werden. Je weniger Unterlagen wir gesondert anfordern müssen, desto schneller können wir mit der Bearbeitung beginnen. Grundsätzlich sind wir hier leider auf Ihre Mithilfe sowie auf die Bearbeitungszeit der örtlichen Behörden und Ämter angewiesen.

Welche Faktoren können einen Einfluss auf den Verkehrswert meiner Immobilie haben?

Bei der Wertermittlung Ihrer Immobilie werden unter anderem folgende Kriterien berücksichtigt.

  • Lage (Mikrolage) und Umfeld (Makrolage) der Immobilie: also die Region, die Stadt, der Stadtteil sowie die unmittelbare Umgebung der Immobilie.
  • Aktuelle Marktlage
  • Größe und Zuschnitt der Immobilie: Hier geht es vor allem um die Größe der Wohn- und Nutzfläche der Immobilie.
  • Alter und (energetischer) Zustand der Immobilie: Wie alt ist die Immobilie? Wie ist der Zustand der Bausubstanz und wie ist der energetische Zustand?
  • Ausstattung der Immobilie: Qualität und Zustand von z.B. Fenstern, Bodenbelägen, Heizung etc.
  • Altlasten auf dem Grundstück
  • Raumaufteilung: Entsprechen Anzahl und Zuschnitt der Räume heutigen Wohnansprüchen?
  • Rechtliche Rahmenbedingungen wie Denkmalschutz, Erbbaurecht, Wohnrecht o.ä.

Was ist der Unterschied zwischen einem Verkehrswertgutachten und einer kostenlosen Internet- oder Maklerbewertung?

Die beiden wichtigsten Unterschiede sind zum einen der Detailgrad und zum anderen die Akzeptanz der Wertfindung bei der der Gegenpartei sowie vor Gerichten, Behörden und Ämtern. Im Gegensatz zu kostenlosen Bewertungen kommen wir mit unseren zertifizierten Sachverständigen tatsächlich zu Ihnen vor Ort und erfassen den gesamten Zustand der Immobilie im Detail. Also zum Beispiel die Aufteilung der Immobilie, das Potenzial und auch die generelle Verfügbarkeit am Markt. Die Bewertung erfolgt nach offiziellen Standards durch unser Fachpersonal. Die kostenlosen Bewertungen basieren lediglich auf Online-Daten und führen eine einfache Berechnung auf Basis der Lage der Immobilie anhand von Durchschnittspreisen durch. Meist handelt es sich bei den Durchschnittspreisen auch nur um Angebotspreise aus Immobilienportalen und Anzeigen, der tatsächlich erzielte Preis bleibt oft unberücksichtigt. Zusätzlich werden bei der Ermittlung solcher Durchschnittspreise der genaue Zustand der Immobilie, durchgeführte Modernisierungen sowie eventuelle Mängel und Schäden ebenfalls nicht berücksichtigt. Zu guter Letzt ist zu sagen, dass diese kostenlosen Berechnungen nicht offiziell anerkannt sind und nur eine Pi mal Daumen Rechnung darstellen. Wenn Sie also auf Nummer sicher gehen wollen, benötigen Sie ein offizielles Immobiliengutachten von einem zertifizierten Sachverständigen.

Welche Informationen, Angaben und Unterlagen werden für ein Gutachten benötigt?

Grundsätzlich prüfen unsere Experten, welche Unterlagen zur Bewertung Ihrer Immobilie tatsächlich benötigt werden.Gerne besprechen wir mit Ihnen in einem kostenlosen und unverbindlichen Telefonat die individuell benötigten Unterlagen für die Bewertung Ihrer Immobilie.
Im Falle des Fehlens von Unterlagen sind wir Ihnen gerne behilflich.

Darüber hinaus benötigen wir u.a. die folgenden Informationen, um Ihre Immobilie bewerten zu können:

  • Baujahr der Immobilie
  • Wann wurden ggf. Erweiterungen und Umbauten durchgeführt?
  • Wann wurden welche Modernisierungen/Sanierungen durchgeführt?
  • Sind Ihnen Schäden/Mängel an der Immobilie bekannt?

Sind die Sachverständigen der CERTA GmbH öffentlich bestellt und vereidigt?

Unsere Sachverständigen sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Hierbei handelt es sich um eine international anerkannte Zertifizierung von Personen. Sie ist der öffentlichen Bestellung und Vereidigung z.B. durch die IHK gleichgestellt.

Damit ist sichergestellt, dass die für Sie erstellten Gutachten bei Ämtern, Behörden und Gerichten anerkannt und akzeptiert werden.

Werden auch Schäden an meiner Immobilie begutachtet?

Selbstverständlich werden Mängel und Schäden bei der Besichtigung vor Ort aufgenommen und bei der Ermittlung des Wertes berücksichtigt.

Umfassende Schadensgutachten werden von uns jedoch nicht erstellt. Dazu gehören z.B. die genaue Schadensursache und der mögliche Verursacher sowie die genauen Schritte zur Behebung des Schadens oder zur Beseitigung des Mangels.

Bei Bedarf arbeiten wir aber auch in diesem Bereich mit einem Partnerunternehmen zusammen, das Ihnen kompetent zur Seite steht. Gerne beraten wir Sie persönlich zu diesem Thema - am besten in einem unverbindlichen und für Sie kostenfreien Telefonat.

Wie ist der genaue Ablauf der Aufnahme meiner Immobilie und der Objektunterlagen, Pläne etc.?

Wir erstellen Ihr Gutachten auf der Grundlage der uns zur Verfügung stehenden Daten und der von uns persönlich durchgeführten Objektbesichtigung.

Am schnellsten können wir Ihr Gutachten bearbeiten, wenn Sie uns alle Unterlagen, die wir benötigen, vorab per E-Mail zukommen lassen. So können wir uns bereits im Vorfeld ein gutes und möglichst vollständiges Bild von Ihrer Immobilie machen und eventuell zusätzlich benötigte Unterlagen anfordern.

Der Ortstermin zur Objektaufnahme dauert in der Regel 1 - 1,5 Stunden, wobei wir alle Räume einschließlich Keller und Dachboden besichtigen.

Sollten danach noch Unterlagen fehlen, sind diese bei den zuständigen Behörden anzufordern. Gerne unterstützen wir Sie dabei, sprechen Sie uns einfach an.

Ich habe ein Haus geerbt / von meinen Eltern überschrieben bekommen - was muss ich tun oder beachten?

Im Falle einer Erbschaft oder Schenkung müssen Sie bei der Übertragung Ihrer Immobilie steuerliche Freibeträge berücksichtigen. Oberhalb dieser Freibeträge fällt Erbschaftsteuer an. Es ist ratsam, in dieser Hinsicht die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.

Um die Immobilie zu übernehmen und auch um sie von uns bewerten zu lassen, ist es wichtig, den Erbschein schnellstmöglich zu beantragen. Im Anschluss daran können Sie einen Antrag auf Umschreibung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch stellen. Wenn Sie noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, ist es wichtig, dass Sie über einen Erbschein verfügen, damit Sie von den Behörden als Erbe bzw. als neuer Eigentümer der Immobilie anerkannt werden. Nur mit diesem Nachweis erhalten Sie alle erforderlichen Unterlagen zur Erstellung eines Gutachtens.

Ich habe ein Wertgutachten der Gegenseite erhalten, der ermittelte Wert erscheint mir zu niedrig/zu hoch. Kann ich bei CERTA ein Gegengutachten in Auftrag geben?

Sehr gerne erstellen wir ein Gutachten für Sie.

Ob wir zu einem anderen Ergebnis kommen, können wir aber im Vorhinein nicht pauschal sagen.

Damit Sie nicht die "Katze im Sack" kaufen, hat sich in der Vergangenheit folgende Vorgehensweise als praktikabel erwiesen.

Sie lassen uns das Gutachten vorab zukommen. So können sich unsere Gutachter ein erstes Bild von der Immobilie machen. Anschließend prüft unser Gutachter die relevanten Kernpunkte des vorhandenen Gutachtens, um eine Einschätzung darüber abzugeben, ob sich die Erstellung eines Gegengutachtens lohnt. Die Prüfungskosten werden auf Stundenbasis abgerechnet.

Wenn wir anschließend beauftragt werden, ein Gutachten für Sie zu erstellen, werden Ihnen die Prüfkosten rückwirkend gutgeschrieben.