Vermieter-Tipp: Mehr Rendite durch erhöhte Immobilienabschreibung - z.B. statt 2% pro Jahr zukünftig 4% Abschreibung!
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Der Immobilienmarkt in Deutschland bietet ein erhebliches Investitionspotenzial, das von vielen Vermietern nicht voll ausgeschöpft wird. Denn ein Großteil aller vermieteten Immobilien in Deutschland wird standardmäßig über einen Zeitraum von 50 Jahren abgeschrieben. Doch es gibt eine Möglichkeit, diesen Prozess zu optimieren und Ihre Erträge zu steigern: Mit unseren professionellen Gutachten zur Verkürzung der Nutzungsdauer Ihrer Immobilie.
Unsere Gutachten berücksichtigen eine Vielzahl von Faktoren, um eine realistische und rechtlich zulässige Nutzungsdauer für Ihre Immobilie zu ermitteln. Diese individuell angepasste Nutzungsdauer kann oft deutlich kürzer sein als die branchenübliche Zeitspanne von 50 Jahren. Dies hat zur Folge, dass sich der Abschreibungsbetrag pro Jahr erhöht und damit der steuerpflichtige Gewinn aus der Vermietung Ihrer Immobilie sinkt. Die erhöhte Abschreibung ist somit ein wirksames Mittel zur Minimierung Ihrer Steuerlast.
Das Ergebnis dieser strategischen Neuausrichtung kann sich sehen lassen: Die Erhöhung der jährlichen Abschreibung Ihrer Immobilie führt zu einem geringeren zu versteuernden Gewinn. Dies führt zu einer sofortigen Steuerersparnis und damit zu einer höheren Rendite. Dieser positive Effekt wiederholt sich Jahr für Jahr, so dass Sie kontinuierlich von der erhöhten Abschreibungssumme profitieren können.
Erfahren Sie mehr über die Vorteile der erhöhten Abschreibung und lassen Sie sich von unseren Experten beraten, wie Sie Ihre Immobilienrendite maximieren können. Nutzen Sie die Chance, Ihre Steuerlast zu senken und Ihr Investitionspotenzial zu steigern. Profitieren Sie von unserer Expertise und freuen Sie sich auf höhere jährliche Renditen!
Eine Vielzahl von Bauwerken, insbesondere solche, die älter als 30 Jahre sind, weisen in der Praxis eine deutlich kürzere Nutzungsdauer als die gesetzlich festgelegten 50 Jahre auf. Dies ist auf verschiedenste Faktoren wie allgemeine Abnutzung, Materialverschleiß oder technische Alterung zurückzuführen. Es ist daher in vielen Fällen nicht sachgerecht, bei der Berechnung der Absetzung für Abnutzung (AfA) von dieser vorgegebenen Nutzungsdauer auszugehen.
Die Finanzämter bieten jedoch die Möglichkeit, die Abschreibung auf der Grundlage eines stichhaltigen Nachweises an die tatsächliche, kürzere Nutzungsdauer der Immobilie anzupassen. Das bedeutet, dass das Finanzamt die höheren Abschreibungen anerkennt, wenn der Immobilienbesitzer nachweisen kann, dass die tatsächliche Nutzungsdauer seiner Immobilie unter den gesetzlich vorgeschriebenen 50 Jahren liegt.
Um Sie bei der Optimierung Ihrer Abschreibungen zu unterstützen, bieten wir Ihnen eine Dienstleistung an, die sich genau auf dieses Thema konzentriert. Unsere nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellen fundierte und valide Gutachten über die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie. Durch die Zertifizierung erfüllen unsere Gutachten alle Anforderungen der Finanzämter.
Die daraus resultierenden Vorteile sind beträchtlich: Je kürzer die Restnutzungsdauer, die das Gutachten ermittelt, desto höher der Abschreibungssatz. Das bedeutet im Ergebnis, dass Sie Ihre jährliche Steuerlast reduzieren können. Die daraus resultierende Steuerersparnis erhöht direkt Ihre Rendite. Die Beauftragung unserer zertifizierten Sachverständigen lohnt sich also sowohl in steuerlicher als auch in renditetechnischer Hinsicht. Zudem können Sie die Kosten für das Gutachten steuerlich geltend machen.
Damit Sie kein finanzielles Risiko eingehen, haben wir einen schrittweisen Ansatz entwickelt, der in der Gutachterbranche nicht selbstverständlich ist. In einem ersten Schritt führen unsere Immobiliensachverständigen eine kostenlose Ersteinschätzung durch, in der sie das Potenzial zur Verkürzung der Restnutzungsdauer Ihres Gebäudes bewerten.
Erst wenn diese Voranalyse zu einem positiven Ergebnis führt, wird das Gutachten in Auftrag gegeben. Ab diesem Zeitpunkt profitieren Sie von unserer Geld-zurück-Garantie. Sollte das Finanzamt unser Gutachten wider Erwarten ablehnen, stehen wir Ihnen zur Seite und unterstützen Sie beim Verfassen Ihres Einspruchsschreibens.
Sollte trotz aller Bemühungen die verkürzte Restnutzungsdauer vom Finanzamt endgültig abgelehnt werden, greift unsere Geld-zurück-Garantie und wir erstatten Ihnen das gesamte Honorar für das Gutachten in voller Höhe zurück. Dieses Versprechen verdeutlicht unser Ziel, Ihre finanziellen Interessen zu schützen und das Abschreibungsoptimierungsverfahren für Sie so risikofrei wie möglich zu gestalten.