Restnutzungsdauergutachten noch im Jahr 2024 anfordern
Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Restnutzungsdauergutachten aus diesem Jahr werden noch nach der bisherigen Regelung vor 2025 bewertet.
Beispielrechnung basierend auf einem Mehrfamilienhaus mit folgenden Daten:
Ohne Gutachten | Mit Gutachten | Differenz | |
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Nutzungsdauer | 50 Jahre | 20 Jahre | 30 Jahre |
Jährliche Abschreibung in % | 2% | 5% | 3% |
Jährliche Abschreibung in € | 15.000 € | 37.500 € | 22.500 € |
Jährliche Steuerersparnis | 6.300 € | 15.700 € | 9.400 € |
Wenn Sie eine vermietete oder gewerblich genutzte Immobilie besitzen, können Sie durch die Abschreibung jährlich Steuern sparen. Doch häufig wird eine pauschale Nutzungsdauer angenommen, die für viele Immobilien ungenau ist und zu unnötig hohen Steuerlasten führt. Mit einem Restnutzungsdauergutachten weisen Sie eine verkürzte Nutzungsdauer nach und erhöhen so Ihre jährliche Abschreibung – was Ihnen sofort steuerliche Vorteile und einen besseren Cashflow bringt.
In unserer Broschüre finden Sie zusätzliche Informationen:
Hier herunterladen (pdf, 3,56 MB)
Baujahr | keine Modernisierung | einfache Modernisierng | mittlere Modernisierung | umfangreiche Modernisierung |
---|---|---|---|---|
1943 | 8,4% | 3,7% | 3,2% | 2,2% |
1953 | 7,2% | 3,5% | 3,0% | 2,1% |
1963 | 5,0% | 3,2% | 2,8% | 2,0% |
1973 | 3,5% | 2,8% | 2,5% | 2,0% |
1983 | 2,6% | 2,4% | 2,3% | 1,9% |
1993 | 2,1% | 2,0% | 1,7% | 1,6% |
Für jede Immobilie wird eine bestimmte Nutzungsdauer angenommen, die je nach Baujahr variiert:
Standardmäßig wird die Nutzungsdauer pauschal auf 40, 50 oder 33 Jahre festgelegt. Ein Restnutzungsdauergutachten kann jedoch eine verkürzte tatsächliche Nutzungsdauer nachweisen, was Ihnen einen höheren Abschreibungssatz ermöglicht.
Ja, unsere nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen bringen jahrelange Erfahrung und kontinuierlich weiterentwickelte Methoden mit. Unser Team aus zertifizierten Sachverständigen erstellt für Sie ein Restnutzungsdauergutachten, damit Sie das volle Potenzial Ihrer Abschreibungen nutzen und Ihre Steuerlast effektiv senken.
Die Restnutzungsdauer basiert auf § 4 Abs. 3 Satz 1 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und nimmt das Alter des Gebäudes als Ausgangspunkt. Werden jedoch bedeutende Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen, kann das Gebäude durch diese Maßnahmen „verjüngt“ werden.
Das Baujahr des Gebäudes ist der primäre Ausgangspunkt für die gesetzlich vorgeschriebene Abschreibungsdauer. Jedoch fließen zahlreiche weitere Aspekte in die Berechnung der verbleibenden Nutzungszeit ein. Zu diesen gehören:
Die Nutzungsdauer einer Immobilie wird von mehreren wichtigen Faktoren beeinflusst:
Bauweise und Materialien
Die Qualität der ursprünglichen Konstruktion und der verwendeten Materialien hat einen erheblichen Einfluss auf die Langlebigkeit eines Gebäudes. Hochwertige Materialien und solide Bauweisen können die Lebensdauer deutlich verlängern
Instandhaltung und Modernisierung
Regelmäßige Wartung, Instandhaltung und gezielte Modernisierungsmaßnahmen spielen eine entscheidende Rolle:
Sanierungen wie die Erneuerung von Bodenbelägen, Wänden, Fenstern oder technischen Anlagen können die Nutzungsdauer erheblich verlängern
Modernisierungen, besonders zur Verbesserung der Energieeffizienz, tragen ebenfalls zur Verlängerung bei
Unterlassene Instandhaltungen hingegen verkürzen die wirtschaftliche Restnutzungsdauer
Art und Intensität der Nutzung
Die Weise und Intensität, mit der eine Immobilie genutzt wird, beeinflusst ihre Abnutzung und damit ihre Nutzungsdauer.
Umgebungsbedingungen
Klimatische Bedingungen und andere Umgebungsfaktoren können sich auf die Lebensdauer eines Gebäudes auswirken.
Marktentwicklung und Nachfrage
Die wirtschaftliche Nutzungsdauer wird auch von Markttrends und der Nachfrage beeinflusst. Eine hohe Nachfrage kann dazu führen, dass auch ältere Gebäude weiterhin rentabel genutzt werden können1.
Technologische Entwicklungen
Besonders bei Spezialimmobilien können sich wandelnde Marktanforderungen und technologische Fortschritte auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer auswirken3.
Durch die gezielte Berücksichtigung und Optimierung dieser Faktoren kann die Nutzungsdauer einer Immobilie erheblich verlängert werden. Regelmäßige Investitionen in Instandhaltung und Modernisierung sind dabei besonders wichtig, um den Wert und die Funktionalität des Gebäudes langfristig zu erhalten.
Die Immobilienbewertung für Restnutzungsdauergutachten wird von speziell qualifizierten Sachverständigen durchgeführt
Restnutzungsdauergutachten müssen von Sachverständigen erstellt werden, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sind. Diese Zertifizierung stellt sicher, dass der Gutachter über die erforderliche Fachkompetenz und Erfahrung verfügt.
Ja, die Kosten für ein Restnutzungsdauergutachten können steuerlich geltend gemacht werden. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Die Restnutzungsdauer ist bei einem Restnutzungsdauergutachten vor allem für folgende Aspekte relevant:
Durch die Erstellung eines Restnutzungsdauergutachtens kann also potenziell eine günstigere steuerliche Bewertung erreicht und die Rentabilität der Immobilieninvestition optimiert werden.
Ein Restnutzungsdauergutachten kann den AfA-Zeitraum (Absetzung für Abnutzung) einer Immobilie erheblich verkürzen, wobei das genaue Ausmaß vom Einzelfall abhängt. Hier einige typische Verkürzungen:
Die tatsächliche Verkürzung hängt von Faktoren wie Baujahr, Zustand und Art der Immobilie ab. Ein sachgerecht erstelltes Gutachten kann oft eine erhebliche AfA-Verkürzung und damit Steuerersparnis bewirken.
Das Finanzamt erkennt Restnutzungsdauergutachten an, die folgende Kriterien erfüllen:
Ein Restnutzungsdauergutachten können Sie in der Steuererklärung für das Jahr einreichen, in dem das Gutachten erstellt wurde oder für das der Bewertungsstichtag im Gutachten festgelegt wurde. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
Es ist ratsam, das Gutachten zusammen mit einem erklärenden Anschreiben beim Finanzamt einzureichen. Viele Anbieter von Restnutzungsdauergutachten stellen dafür vorformulierte Begleitschreiben zur Verfügung.
Generell empfiehlt es sich, das Gutachten so früh wie möglich in Auftrag zu geben und einzureichen, um es ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt steuerlich nutzen zu können.
Ja, ein Restnutzungsdauergutachten kann auch Jahre nach dem Kauf einer Immobilie erstellt werden.
Hier die wichtigsten Punkte:
Insgesamt ist es sinnvoll, ein Gutachten auch nach dem Kauf zu beauftragen, wenn Anhaltspunkte für eine verkürzte Nutzungsdauer vorliegen.
Die Abschreibung hängt sowohl vom Zeitpunkt des Erwerbs als auch vom Baujahr ab. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Baujahr: Das Baujahr bestimmt den grundsätzlichen AfA-Satz:
Erwerbszeitpunkt: Für Neubauten oder Anschaffungen zwischen dem 30.09.2023 und 01.10.2029 gilt:
Abschreibungsbeginn:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Baujahr den grundsätzlichen AfA-Satz bestimmt, während der Erwerbszeitpunkt zusätzliche Optionen wie die degressive AfA ermöglichen kann.